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Frau Karasch bezieht sich auf die Einwendungen des Anliegers von der Sacharowstraße, die auf den Seiten 3 – 7 der Vorlage wiedergegeben seien und erklärt, dass die Abwägung zu den Einwendungen der Ziff. 23 und 24 unten auf der Seite 8 der Vorlage zu Ziff. 22 mit verarbeitet worden seien.

Insofern müsse es im letzten Absatz auf S. 8 der Vorlage heißen: „Zu 22 – 24)“.


Beschluss:

 

Unter Beachtung des v. g. Hinweises fasst der Rat der Stadt Rheine auf Empfehlung des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Stadtentwicklungsausschusses "Planung und Umwelt"

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 Abs. 2 Nrn. 2 und 3 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

III.    Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 1 Abs. 8 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I, S. 2414), in der zuletzt geänderten Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW), in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zuletzt geänderten Fassung wird die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 220, Kennwort: "Ems-Einkaufszentrum", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig