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Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

 

II.     Beschluss über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz

 

Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (s. Vorlage Nr. 005/16) und § 3 Abs. 2 sowie § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

III.    Änderungsbeschluss gem. § 4a Abs. 3 BauGB

 

Durch Ergänzungen der Artenschutzrechtlichen Prüfung wurde eine zusätzliche textliche Festsetzung über eine durchzuführende Baumkontrolle bei Fällung (Nr. 11.2) in den Bebauungsplan aufgenommen. Weiterhin haben sich die zu kompensierenden ökologischen Werteinheiten – bilanziert im Umweltbericht S. 22- auf 1.544 reduziert.

 

Es wird festgestellt, dass durch die beschriebenen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berührt werden und der betroffene Eigentümer diesen Änderungen zugestimmt hat.

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt die oben beschriebenen Änderungen des Entwurfes des Bebauungsplanes sowie des Umweltberichtes nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 BauGB (Öffentlichkeit) und gemäß § 4 Abs. 2 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange).

 

Abstimmungsergebnis:          einstimmig

 

 

IV.     Satzungsbeschluss nebst Begründung

 

Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung wird der Bebauungsplan Nr. 297 , Kennwort: "Zum Hermannsweg - Elte", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.

 

Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 297 , Kennwort: " Zum Hermannsweg - Elte ", der Stadt Rheine aus dem wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.


Abstimmungsergebnis:          einstimmig