Beschluss:
Der Rat der Stadt Rheine
fasst folgende Beschlüsse
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlungen
des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Empfehlungen des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen
gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 412/16) und § 3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1
(s. Vorlage Nr. 412/16) und § 4 Abs. 2 BauGB billigend zur Kenntnis und
beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
– die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der
Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss
nebst Beschluss der Begründung
Gemäß der §§ 2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23. September
2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung
wird der Bebauungsplan Nr. 334 , Kennwort:
"Bergstraße - Sandkampstraße", der Stadt Rheine als Satzung und die
Begründung hierzu beschlossen.
Es wird festgestellt, dass der Bebauungsplan Nr. 334
, Kennwort: "Bergstraße - Sandkampstraße", der Stadt Rheine aus dem
wirksamen Flächennutzungsplan entwickelt worden ist und demzufolge keiner
Genehmigung der höheren Verwaltungsbehörde bedarf.
Abstimmungsergebnis: einstimmig