Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

 

Herr Dörtelmann stellt den Ausschussmitgliedern anhand von Plänen die verkehrliche Anbindung des Gebietes und die geplanten Nutzungen vor. Mit der verkehrlichen Anbindung sei Straßen NRW einverstanden. Er führt weiter aus, dass der Lebensmittelmarkt maximal 1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche umfassen werde. Sollte Netto seinen vorhandenen Markt an der Elter Straße schließen, könne der neue Markt später auf  maximal 1.200 Quadratmeter Verkaufsfläche erweitern. Die kleineren Ladenflächen im nördlichen Bereich seien für z.B. eine Bäckerei und/oder Gastronomie gedacht. Ebenfalls möglich sei, eine Betriebsleiterwohnung im Bereich des nördlichen Baufeldes zu realisieren. Zum Wohngebiet führt Herr Dörtelmann aus,  die Gebäude sollen sich in die Umgebung einfügen. Daher soll entlang der Elter Straße  Geschosswohnungsbau mit zwei Etagen entstehen. Maximal zulässig wären dort 6 Wohneinheiten pro Gebäude. Auch die Gebäude im Übergang zum denkmalgeschützen Bereich müssen zwingend zweigeschossig sein, sollen dabei aber einen Einfamilienhauscharakter haben. Im inneren Erschließungsbereich sei für die angedachten Einfamilienhäuser eine ein- bis zweigeschossige Bauweise möglich.

 

Herr Dewenter möchte wissen, warum die Gebäude entlang der Elter Straße nicht direkt von der Elter Straße aus erschlossen werden.

 

Herr Dörtelmann erklärt, dass für das Plangebiet eine Erschließung von innen vorgesehen sei, dadurch werde das Parken vor den Gebäuden an der Elter Straße vermieden. Dies entspreche dem Bild der vorhandenen Bebauungsstruktur an der Elter Straße.

 

Herr Dewenter fragt weiter, warum verschiedene Dachneigungen festgesetzt wurden. Mal 20 Grad, dann 10 Grad, bei einer Firsthöhe von 12,50 Metern sei dies schwer nachzuvollziehen.

 

Herr Dörtelmann antwortet, dass auf die Umgebungsbebauung Bezug genommen wurde und zur Elter Straße daher ein Mehrfamilienhauscharakter entstehen soll, wohingegen im inneren Bereich die Häuser einen Einfamilienhauscharakter haben sollen. Damit im inneren Bereich neben dem klassischen Einfamilienhaus auch z.B. eine kleine Stadtvilla möglich sei, wurden die Festsetzungen flexibel gehalten.

 

Trotzdem sei eine Firsthöhe von 12,50 Metern zu viel, meint Herr Dewenter.

 

Herr Dörtelmann schlägt vor, die Höhenfestsetzungen ggf. im nächsten Verfahrensschritt nochmal zu diskutieren.

 

 


Beschluss:

 

I.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 337, Kennwort: "Elter Straße / Schlehdornweg", der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 19, 63, 64, 65, 66 (komplett) und 61 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und die Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179, Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,

im Osten:            durch die „Elter Straße“ (L593) sowie Wohngrundstücke,

im Süden:            durch vorhandene Wohngrundstücke (denkmalgeschützte Wohnsiedlung),

im Westen:          durch Grünflächen der Emsaue

 

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr.337, Kennwort: "Elter Str. / Schlehdornweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig