Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 350/17
Herr Dörtelmann stellt den
Ausschussmitgliedern anhand von Plänen die verkehrliche Anbindung des Gebietes
und die geplanten Nutzungen vor. Mit der verkehrlichen Anbindung sei Straßen
NRW einverstanden. Er führt weiter aus, dass der Lebensmittelmarkt maximal
1.000 Quadratmeter Verkaufsfläche umfassen werde. Sollte Netto seinen
vorhandenen Markt an der Elter Straße schließen, könne der neue Markt später
auf maximal 1.200 Quadratmeter
Verkaufsfläche erweitern. Die kleineren Ladenflächen im nördlichen Bereich
seien für z.B. eine Bäckerei und/oder Gastronomie gedacht. Ebenfalls möglich
sei, eine Betriebsleiterwohnung im Bereich des nördlichen Baufeldes zu
realisieren. Zum Wohngebiet führt Herr Dörtelmann aus, die Gebäude sollen sich in die Umgebung
einfügen. Daher soll entlang der Elter Straße
Geschosswohnungsbau mit zwei Etagen entstehen. Maximal zulässig wären
dort 6 Wohneinheiten pro Gebäude. Auch die Gebäude im Übergang zum
denkmalgeschützen Bereich müssen zwingend zweigeschossig sein, sollen dabei
aber einen Einfamilienhauscharakter haben. Im inneren Erschließungsbereich sei
für die angedachten Einfamilienhäuser eine ein- bis zweigeschossige Bauweise
möglich.
Herr Dewenter möchte
wissen, warum die Gebäude entlang der Elter Straße nicht direkt von der Elter
Straße aus erschlossen werden.
Herr Dörtelmann erklärt,
dass für das Plangebiet eine Erschließung von innen vorgesehen sei, dadurch werde
das Parken vor den Gebäuden an der Elter Straße vermieden. Dies entspreche dem
Bild der vorhandenen Bebauungsstruktur an der Elter Straße.
Herr Dewenter fragt weiter,
warum verschiedene Dachneigungen festgesetzt wurden. Mal 20 Grad, dann 10 Grad,
bei einer Firsthöhe von 12,50 Metern sei dies schwer nachzuvollziehen.
Herr Dörtelmann antwortet,
dass auf die Umgebungsbebauung Bezug genommen wurde und zur Elter Straße daher
ein Mehrfamilienhauscharakter entstehen soll, wohingegen im inneren Bereich die
Häuser einen Einfamilienhauscharakter haben sollen. Damit im inneren Bereich neben
dem klassischen Einfamilienhaus auch z.B. eine kleine Stadtvilla möglich sei,
wurden die Festsetzungen flexibel gehalten.
Trotzdem sei eine Firsthöhe
von 12,50 Metern zu viel, meint Herr Dewenter.
Herr Dörtelmann schlägt
vor, die Höhenfestsetzungen ggf. im nächsten Verfahrensschritt nochmal zu diskutieren.
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 337, Kennwort: "Elter Straße /
Schlehdornweg", der Stadt Rheine aufzustellen.
Der räumliche
Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes beinhaltet die Flurstücke 19, 63, 64,
65, 66 (komplett) und 61 (teilweise) der Flur 180, Gemarkung Rheine-Stadt und
die Flurstücke 455, 490, 492, 495, 497, 500, 502 (teilweise) der Flur 179,
Gemarkung Rheine-Stadt und wird wie folgt begrenzt:
im Norden: durch eine öffentliche Grünfläche mit Ehrenmal ,
im
Osten: durch die „Elter Straße“
(L593) sowie Wohngrundstücke,
im
Süden: durch vorhandene
Wohngrundstücke (denkmalgeschützte Wohnsiedlung),
im
Westen: durch Grünflächen der
Emsaue
Der räumliche
Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig
festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr.337, Kennwort: "Elter Str.
/ Schlehdornweg", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung soll durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig