Beschluss:

 

I.        Aufstellungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“ der Stadt Rheine aufzustellen.

 

Die Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Nordosten:    durch die nördliche Grenze des Flurstücks 211,

im Südosten:      durch den westlichen Rand des angrenzend verlau­fenden Weges,

im Südwesten:    durch den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,

im Nordwesten:  durch die südliche Gebäudegrenze des Vereinshei­mes.

Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der Flurstücksituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

II.       Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz am Emsufer", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit durchzuführen ist.

 

Die öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

 

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig