Sitzung: 22.11.2017 Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 416/17
Beschluss:
I. Aufstellungsbeschluss
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 2
Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: „Wohnmobilstellplatz am Emsufer“
der Stadt Rheine aufzustellen.
Die
Planfläche befindet sich innerhalb des Flurstückes 211, Flur 110, Gemarkung
Rheine-Stadt. Der räumliche Geltungsbereich dieses Bebauungsplanes wird wie
folgt begrenzt:
im Nordosten: durch
die nördliche Grenze des Flurstücks 211,
im Südosten: durch
den westlichen Rand des angrenzend verlaufenden Weges,
im Südwesten: durch
den nördlichen Rand des angrenzenden Hertaweges,
im Nordwesten: durch
die südliche Gebäudegrenze des Vereinsheimes.
Zwei Begrenzungslinien können weder anhand der
Flurstücksituation noch anhand von Topografie- oder Gebäudemerkmalen beschrieben
werden. Diese sowie der gesamte Geltungsbereich sind in der Planzeichnung
geometrisch eindeutig festgelegt.
II. Beschluss zur Beteiligung der
Öffentlichkeit
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß
§ 3 Abs. 1 BauGB für den Bebauungsplan Nr. 341, Kennwort: "Wohnmobilstellplatz
am Emsufer", der Stadt Rheine eine frühzeitige Beteiligung der
Öffentlichkeit durchzuführen ist.
Die öffentliche
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen
Auswirkungen der Planung sollen durch eine ortsübliche Bekanntmachung in der
Presse mit anschließender 3-wöchiger Anhörungsgelegenheit im Fachbereich Planen
und Bauen/Stadtplanung der Stadt Rheine erfolgen. Während dieser Anhörung ist
allgemein Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.
Abstimmungsergebnis: einstimmig