Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 2

 

Herr Brauer erklärt, dass es die Beschlussvorlage aus der letzten Bauausschusssitzung gebe und Herr Beckmann für den Beschluss eine Ergänzung, wie schon in der letzten Sitzung vorgetragen, habe.

 

Herr Beckmann stellt den Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um nachfolgenden Text zu ergänzen: “Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit, dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu berücksichtigen.“

 

Herr Weßling erklärt, dass die ausschussvertretenen Mitglieder den Vorschlag ablehnen. Den Mitgliedern der SPD sei es wichtig, ein transparentes und rechtlich korrektes Verfahren zu erhalten und sind der Meinung, dass der Beschlussvorschlag gut und nachvollziehbar sei. Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gebe es zudem die Möglichkeit, zusätzliche Fördergelder zu generieren. Er erklärt, dass man die Einbeziehung der Mensing-Fläche für das Bieterverfahren als rechtlich bedenklich ansehe. Herr Weßling möchte wissen, ob bekannt sei, dass sich erhebliche Flächen der Mensing-Immobilie in Teileigentum befinden und bei einer eventuellen Nutzung ein einstimmiges Votum der Eigentümer Voraussetzung sei.

 

Herr Beckmann weist noch einmal ausdrücklich darauf hin, dass es ihm wichtig sei, die Möglichkeit für alle Vermarktungskombinationen offenzuhalten.

 

Auch Herr Dr. Konietzko erklärt, dass aus Sicht der CDU der erste Schritt für eine Entwicklung sein müsse, alle Möglichkeiten einer Vermarktung offenzulassen.

 

Herr Bems erklärt, dass er ein Problem sehe, wenn man alleine den Bietern offenlasse, mit welcher Variante sie in das Bieterverfahren hineingehen. Danach werde man eine Durchmischung unterschiedlicher Kriterien und Faktoren zur Bewertung erhalten. Hierin sehen die Mitglieder der SPD ein rechtliches Risiko, welches der hauptsächliche Grund sei, warum man den Weg der CDU ablehne. Als zusätzliches Argument sieht Herr Bems, dass die Stadt ein eigenes Interesse auf zusätzliche Flächen habe, da für die Verwaltung ca. 600 qm Bürofläche extern angemietet werden müsse. Er erklärt, dass man die laufenden Mietkosten eindämmen und die Verwaltung räumlich zusammenziehen möchte. Weiter halte er es für einen guten Weg, wenn die Stadt Rheine selber zur Entwicklung des Standortes aktiv werde, da dies aus Sicht eines möglichen Investors ein gutes Zeichen sei. Herr Bems erklärt, dass die Mitglieder der SPD aus vorgenannten Gründen, wie Rechtssicherheit, Zusammenführung der Verwaltung und der Einsparung von Mietkosten, dem Vorschlag der CDU nicht folgen werden und den Ergänzungsantrag ablehnen.

 

Frau Karasch möchte nochmals klarstellen, dass es hier offenbar ein Missverständnis gebe und heute noch nicht die Inhalte des Bieterverfahrens beschlossen werden. Heute soll nur eine Variante, die aus städtebaulicher Sicht entwickelt wurde und dann für die kommenden 4 Monate zur Diskussion stehe, beschlossen werden. Daraus soll dann entschiedenen werden, welche Kriterien mit in das Bewerbungsverfahren einfließen werden. Frau Karasch erklärt, dass es heute zu früh sei, eine grundsätzliche Entscheidung zu treffen, da noch viele Inhalte, Eckdaten und Rahmeninformationen fehlen. Heute könne nur entschieden werden, welche Inhalte in den nächsten 4 Monaten, in der Vorbereitung des Bieterverfahrens, geprüft und diskutiert werden sollen. Sie erklärt, dass für weitere Entscheidungen wie z. B. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen, Kostenschätzungen für den Umbau eine konkrete Aussage zum Fördermittelumfang und Kenntnisse zu den rechtlichen Abhängigkeiten der Gebäudekomplexe noch fehlen.  

 

Herr Brauer lässt über den Ergänzungsvorschlag abstimmen. Mit mehrheitlichem Beschluss soll die Ergänzung der Mitglieder der CDU in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden.


Geänderter Beschluss:

 

Der Bauausschuss nimmt die Ergebnisse der städtebaulichen und verkehrlichen Studie des Büros Schulten Raum- und Stadtentwicklung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse im Rahmen des mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens zur Veräußerung und Revitalisierung des Hertie-Grundstückes zu behandeln und einzubinden sind.

 

Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit, dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu berücksichtigen.

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich

                                                         11 Ja-Stimmen

                                                          6  Nein-Stimmen

                                                          2  Enthaltungen