Sitzung: 23.11.2017 Bau- und Mobilitätsausschuss
Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Ja: 11, Nein: 6, Enthaltungen: 2
Vorlage: 268/17
Herr Brauer erklärt, dass
es die Beschlussvorlage aus der letzten Bauausschusssitzung gebe und Herr
Beckmann für den Beschluss eine Ergänzung, wie schon in der letzten Sitzung
vorgetragen, habe.
Herr Beckmann stellt den
Antrag, den Beschlussvorschlag der Verwaltung um nachfolgenden Text zu ergänzen:
“Bei der Entwicklung der Kriterien für das Bieterverfahren ist die Möglichkeit,
dass Investoren beide Grundstücksteile erwerben und entwickeln können, zu
berücksichtigen.“
Herr Weßling erklärt, dass
die ausschussvertretenen Mitglieder den Vorschlag ablehnen. Den Mitgliedern der
SPD sei es wichtig, ein transparentes und rechtlich korrektes Verfahren zu erhalten
und sind der Meinung, dass der Beschlussvorschlag gut und nachvollziehbar sei.
Mit dem Beschlussvorschlag der Verwaltung gebe es zudem die Möglichkeit,
zusätzliche Fördergelder zu generieren. Er erklärt, dass man die Einbeziehung
der Mensing-Fläche für das Bieterverfahren als rechtlich bedenklich ansehe.
Herr Weßling möchte wissen, ob bekannt sei, dass sich erhebliche Flächen der
Mensing-Immobilie in Teileigentum befinden und bei einer eventuellen Nutzung
ein einstimmiges Votum der Eigentümer Voraussetzung sei.
Herr Beckmann weist noch
einmal ausdrücklich darauf hin, dass es ihm wichtig sei, die Möglichkeit für
alle Vermarktungskombinationen offenzuhalten.
Auch Herr Dr. Konietzko
erklärt, dass aus Sicht der CDU der erste Schritt für eine Entwicklung sein
müsse, alle Möglichkeiten einer Vermarktung offenzulassen.
Herr Bems erklärt, dass er
ein Problem sehe, wenn man alleine den Bietern offenlasse, mit welcher Variante
sie in das Bieterverfahren hineingehen. Danach werde man eine Durchmischung
unterschiedlicher Kriterien und Faktoren zur Bewertung erhalten. Hierin sehen
die Mitglieder der SPD ein rechtliches Risiko, welches der hauptsächliche Grund
sei, warum man den Weg der CDU ablehne. Als zusätzliches Argument sieht Herr
Bems, dass die Stadt ein eigenes Interesse auf zusätzliche Flächen habe, da für
die Verwaltung ca. 600 qm Bürofläche extern angemietet werden müsse. Er
erklärt, dass man die laufenden Mietkosten eindämmen und die Verwaltung
räumlich zusammenziehen möchte. Weiter halte er es für einen guten Weg, wenn
die Stadt Rheine selber zur Entwicklung des Standortes aktiv werde, da dies aus
Sicht eines möglichen Investors ein gutes Zeichen sei. Herr Bems erklärt, dass
die Mitglieder der SPD aus vorgenannten Gründen, wie Rechtssicherheit,
Zusammenführung der Verwaltung und der Einsparung von Mietkosten, dem Vorschlag
der CDU nicht folgen werden und den Ergänzungsantrag ablehnen.
Frau Karasch möchte
nochmals klarstellen, dass es hier offenbar ein Missverständnis gebe und heute
noch nicht die Inhalte des Bieterverfahrens beschlossen werden. Heute soll nur
eine Variante, die aus städtebaulicher Sicht entwickelt wurde und dann für die
kommenden 4 Monate zur Diskussion stehe, beschlossen werden. Daraus soll dann
entschiedenen werden, welche Kriterien mit in das Bewerbungsverfahren
einfließen werden. Frau Karasch erklärt, dass es heute zu früh sei, eine grundsätzliche
Entscheidung zu treffen, da noch viele Inhalte, Eckdaten und Rahmeninformationen
fehlen. Heute könne nur entschieden werden, welche Inhalte in den nächsten 4 Monaten,
in der Vorbereitung des Bieterverfahrens, geprüft und diskutiert werden sollen.
Sie erklärt, dass für weitere Entscheidungen wie z. B. Wirtschaftlichkeitsbetrachtungen,
Kostenschätzungen für den Umbau eine konkrete Aussage zum Fördermittelumfang
und Kenntnisse zu den rechtlichen Abhängigkeiten der Gebäudekomplexe noch
fehlen.
Herr Brauer lässt über den
Ergänzungsvorschlag abstimmen. Mit mehrheitlichem Beschluss soll die Ergänzung
der Mitglieder der CDU in den Beschlussvorschlag mit aufgenommen werden.
Geänderter Beschluss:
Der Bauausschuss nimmt
die Ergebnisse der städtebaulichen und verkehrlichen Studie des Büros Schulten
Raum- und Stadtentwicklung zur Kenntnis und beschließt, dass die Ergebnisse im
Rahmen des mehrstufigen, strukturierten Bieterverfahrens zur Veräußerung und
Revitalisierung des Hertie-Grundstückes zu behandeln und einzubinden sind.
Bei der Entwicklung der Kriterien für das
Bieterverfahren ist die Möglichkeit, dass Investoren beide Grundstücksteile
erwerben und entwickeln können, zu berücksichtigen.
Abstimmungsergebnis: mehrheitlich
11
Ja-Stimmen
6
Nein-Stimmen
2
Enthaltungen