Beschluss:
Der
Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
II. Beschluss
über die Abwägungsempfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine
nimmt die Empfehlungen des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und
Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 051/17) und §
3 Abs. 2 BauGB sowie § 4 Abs. 1 (s. Vorlage Nr. 051/17) und § 4 Abs. 2 BauGB
billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein
maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung,
Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß der §§
2 Abs. 1 und 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der
Fassung der Bekanntmachung vom 23. September 2004 (BGBl. I S. 2414), in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der
Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der
Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
wird der Bebauungsplan Nr.
339, Kennwort: „Eschendorfer Aue – Teilabschnitt Ost“ der Stadt Rheine als
Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig