Herr Dörtelmann fasst die Historie zu diesem Beschluss zusammen und führt in die Vorlage ein.

 

Herr Grawe erklärt, dass es sich hier um einen hoch sensiblen Bereich handele. Der Plan gehe über alte Baugrenzen hinweg und die Abgrabung stelle seiner Meinung nach eine weitere Gefahrenquelle für die Natur an der Ems dar. Auch mit der Tiefgaragenlösung sowie der Aussichtsmöglichkeit sei er nicht zufrieden, daher werde seine Fraktion heute dem Beschluss nicht zustimmen. 

 

Herr Bems erklärt, dass er den Einwänden des Gestaltungsbeirates folgen könne. Das Gebäude sei zu massiv und sollte daher im oberen Bereich weiter zurückspringen.

 

Herr Doerenkamp spricht sich für die Variante A im Grundsatzbeschluss aus, einen Balkon über den Kalkrücken zu bauen sehe er kritisch

 

Frau Bolte-Rochus findet das Staffelgeschoss zu massig. Sie meint die Seiten sollten abgeschrägt werden.

 

Herr Dörtelmann erwidert, dass der Gestaltungsbeirat hier keine Probleme gesehen habe.

 

Herr Jansen erklärt, dass auch er noch Klärungsbedarf sehe und sich daher Enthalten werde.

 

Herr Hachmann lässt zunächst über die Varianten des Grundsatzbeschlusses abstimmen.

 

 

 


 

I.       Grundsatzbeschluss

 

I. 1     Alternative A: Verzicht auf weiteres Zurückspringen des Staffelgeschosses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: „Bürgerzentrum“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag vom Grundsatz her zu. Die Verwaltung wird beauftragt, die Einleitung des Änderungsverfahrens entsprechend den Beschlüssen unter II. – IV und den vorgelegten Unterlagen durchzuführen. Der Start der Offenlage erfolgt erst nach Vorlage der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zum geplanten Stadtbalkon.

 

I. 2     Alternative B: Einplanung weiteres Zurückspringen des Staffelgeschosses

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt den Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: „Bürgerzentrum“ zur Kenntnis und stimmt dem Antrag vom Grundsatz her zu mit der Auflage, das weitere Zurückspringen eines möglichen Staffelgeschosses bis zur vom Gestaltungsbeirat empfohlenen Linie in die Planunterlagen einzuarbeiten. Die Verwaltung wird beauftragt, mit den entsprechend korrigierten Unterlagen die Einleitung des Änderungsverfahrens gem. den Beschlüssen unter II. - IV durchzuführen. Der Start der Offenlage erfolgt erst nach Vorlage der Zustimmung der Unteren Naturschutzbehörde zum geplanten Stadtbalkon.

 

 

Variante A      6 Nein – Stimmen     12 Ja – Stimmen       1 Enthaltung

Variante B      8 Nein – Stimmen     10 Ja – Stimmen       1 Enthaltung

 

 

Herr Hachmann lässt die Beschlüsse II, III und IV fassen.

 

 

II.      Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 i.V.m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Bebauungsplanänderung wird wie folgt begrenzt:

 

im Norden:          durch die nördliche Grenze des Flurstücks 1052, durch die Nordseite der Schotthockstraße (Flurstück 695),

im Osten:            durch die Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 787 in nördlicher Richtung das Flurstück 695 (Schotthockstraße) durchschneidend bis zur Nordseite der Schotthockstraße, durch die östliche Grenze des Flurstücks 787, durch eine Verlängerung der östlichen Grenze des Flurstücks 787 in südlicher Richtung das Flurstück 795 durchschneidend,

im Süden:            durch eine Parallele im Abstand von ca. 8,00 m zur südlichen Grenze des Flurstücks 787 das Flurstück 795 durchschneidend, durch eine Parallele im Abstand von ca. 9,00 m zur nördlichen Grenze des Flurstücks 684 und deren Verlängerung in westlicher Richtung die Flurstücke 684 und 795 durchschneidend,

im Westen:          durch eine Parallele im Abstand von ca. 7,00 m zur westlichen Grenze des Flurstücks 684 in nördlicher Richtung bis zur Nordseite des Flurstücks 1052 die Flurstücke 795 und 695 (Schotthockstraße) durchschneidend.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich  in der Flur 170, Gemarkung Rheine Stadt. Der räumliche Geltungsbereich ist im Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

 

III.     Beschluss zur Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Diese Bebauungsplanänderung dient der Wiedernutzbarmachung von Flächen, der Nachverdichtung und anderer Maßnahmen der Innenentwicklung. Sie setzt eine zulässige Grundfläche von insgesamt weniger als 2,0 ha fest.

 

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Satz 4 BauGB kann diese Bauleitplanänderung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB durchgeführt werden.

 

Demnach wird die Möglichkeit, auf eine frühzeitige Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB (Öffentlichkeit) und § 4 Abs. 1 BauGB (Behörden und sonstige Träger öffentlicher Belange) zu verzichten, hier angewendet; dies gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 Nr. 1 BauGB.

Ebenfalls wird von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2 a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10 a Abs. 1 BauGB abgesehen. Die Eingriffe, die auf Grund der Änderung dieses Bebauungsplanes zu erwarten sind, gelten als vor der planerischen Entscheidung erfolgt oder zulässig; damit entfällt die Ausgleichsverpflichtung.

 

 

IV.     Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i.V.m. 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 10. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 208, Kennwort: "Bürgerzentrum", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern.

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 


 

Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich beschlossen

 

            7 Nein – Stimmen     11 Ja – Stimmen       1 Enthaltung