Herr Dykstra
erläutert die Vorlage. Übereinstimmend bringen die Fraktionen zum Ausdruck,
dass mit dieser Vorlage zeitgerechte Geschäftsbedingungen formuliert wurden.
Herr Bühner
merkt an, dass in den Regelsätzen nach SGB, für Freizeit, Unterhaltung und
Kultur ein Betrag in Höhe von 37,88 € vorgesehen sei. Vor diesem Hintergrund
regt er an, für Personen, die Leistungen nach dem SGB II oder XII erhalten,
eine Ermäßigung in Höhe von 75 % zu gewähren. Die Verwaltung möge die
finanziellen Auswirkungen dieses Vorschlages bis zur Ratssitzung prüfen.
Herr Schaper bittet um Erläuterung der Altersgrenze für Schülerermäßigungen. Hierzu weist Herr Dykstra darauf hin, dass es sich um eine durch den Kulturausschuss beschlossene Altersgrenze handele, die sich an den Altersgrenzen für Kindergeld, Anspruch auf Familienkrankenversicherung u.ä. Leistungen anlehne.
Beschluss:
Der Kulturausschuss
empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt
Rheine beschließt die als Anlage 1 der Vorlage beigefügten
Geschäftsbedingungen
für Abonnements und Einzelkarten des Theater- und Konzertangebotes der Stadt
Rheine mit Gültigkeit ab der Spielzeit 2019/2020
Abstimmungsergebnis: einstimmig