Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr Dörtelmann verweist auf den Antrag der Fraktion Bündnis 90/DIE GRÜNEN und erläutert dazu, dass Punkt 3 des Antrages am einfachsten zu beantworten sie, denn die Baumschutzsatzung gelte für alle vorhandenen Gebietstypen.

Wenn das Fällen von Bäumen in Gewerbegebieten verhindert werden soll, müsse immer im Einzelfall geprüft werden, ob Konfliktpotential bestehe und der Baum zu erhalten sei. Eine großflächige Erhebung des Konfliktpotentials aller Bäume in Gewerbegbieten im Stadtgebiet sei eine so umfangreiche Aufgabe, dass diese mit dem vorhandenen Personal der Stadtplanung nicht leistbar sei.

Zum Thema „alte Bebauungspläne durch den Rat zurücknehmen“ führt Herr Dörtelmann aus, dass es durchaus möglich sei, Bebauungspläne zurück zu nehmen. Dabei müssten aber intensiv die Rechtsfolgen einer solchen Rücknahme geprüft werden, damit die Stadt Rheine nicht anschließend Schadensersatzpflichtig werde.

Insbesondere bei Gewerbegebieten müsse berücksichtigt werden, dass es sich vielfach um sog. Erweiterungsflächen von Betrieben handele, die sich diese Flächen für eine spätere Betriebserweiterung zurückgehalten haben. Dabei könne dann immer nur der Einzelfall betrachtet werden.

 

Das Thema Wald in rechtswirksamen Bebauungsplänen habe Herr Dörtelmann auch mit dem Landesbetrieb Wald und Holz erörtert. Resultierend aus dem Gespräch schlägt er vor, zunächst einen Realabgleich zwischen den vorhandenen Waldflächen in Gewerbegebieten und den Bebauungsplänen vorzunehmen. Die daraus resultierenden Konfliktflächen könnten dann dem Ausschuss zur Kenntnis gegeben werden. Dieser erste Schritt sei noch mit relativ wenig Aufwand durch die Stadtplanung leistbar. In einem zweiten Schritt müssten dann die Bebauungsplanverfahren der entsprechenden Flächen geprüft werden, um festzustellen, ob im Verfahren bereits eine Bewältigung zum Thema Wald stattgefunden habe. Wenn ja, sei das Thema bewältigt worden und alles Weitere liege in der Hand des Eigentümers. Wenn nein, müsse man im Einzelfall entscheiden, welchen Lösungsweg es gebe.

Die Verwaltung könne auch dann tätig werden, wenn es sich bei der Waldfläche um eine neu entstandene Fläche handele, die zum Zeitpunkt der Aufstellung des Bebauungsplanes noch nicht vorhanden war. Diese Prüfungsprozesse seien sehr zeitaufwendig, so dass Herr Dörtelmann den Ausschussmitgliedern vorschlägt, zunächst Schritt 1, den Abgleich der Flächen vorzunehmen und mögliche Konfliktflächen im Ausschuss vorzustellen.

 

Herr Bems kann dem Vorgehen so zustimmen. Interessieren würde ihn in diesem Zusammenhang noch, was denn Ausnahmen für eine Baumfällung seien.

Für eine der nächsten Sitzungen bittet Herr Bems darum, das Thema Ausgleichsflächen einmal vorzubereiten. Wo befinden sich Ausgleichsflächen, wie werde mit dem Thema umgegangen, die ökologische Wertigkeit der Fläche sei bestimmt unterschiedlich, wie werde das berücksichtigt usw.

 

Herr Dörtelmann antwortet dazu, dass hier unterschieden werden müsse zwischen dem Forstrechtlichen Ausgleich und dem Naturschutzrechtlichen Ausgleich. In Bebauungsplanverfahren werde meistens zwischen beiden eine Verknüpfung hergestellt.

 

Herr Dr. Vennekötter ergänzt dazu, dass die Verwaltung in das Thema Transparenz hineinbringen möchte und er Herrn Twesten bitten werde, ein paar Beispielfälle vorzustellen, damit die Ausschussmitglieder sehen können, wie die Verwaltung konkrete Anträge auf Befreiung vom Baumschutz und damit auf Baumfällung bearbeite. 

 

Herr Grawe bedankt sich für die Ausführungen. Die Erhebung der Flächen sei ein wichtiger Schritt um zu schauen, wo sensible Gebiete seien.

 


Beschluss:

 

1.    Die Ausführungen zum Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen werden zur Kenntnis genommen.

 

2.  Die Verwaltung wird beauftragt, einen flächendeckenden Abgleich zwischen der aktuellen Realnutzung "Wald" und den festgesetzten Nutzungen in den rechtswirksamen Bebauungsplänen der Stadt Rheine durchzuführen. Das Ergebnis soll im Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz vorgestellt werden. Über das weitere Vorgehen ist anschließend zu beraten.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig