Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des Ausschusses für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt
die Beschlüsse des Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu
den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a
Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur
Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und
gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Änderungsbeschluss gemäß
§ 4 a Abs. 3 BauGB
Gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB
wird festgestellt, dass
a) durch die im öffentlichen Interesse
aufgenommene ergänzende gestalterische Festsetzung mit Mindestbegrünungs- und
Einfriedungsvorgaben und die erfolgten kleinteiligen Anpassungen des
Artenschutzhinweises an die Anforderungen der Unteren Naturschutzbehörde sowie
die Aufnahme des Verweises auf die städtische Baumschutzsatzung (alle
Anpassungen sind in der Planzeichnung rot markiert) die Grundzüge der Planung
nicht berührt werden,
b) der betroffene
Grundstückseigentümer der o.g. Änderung/Ergänzung zugestimmt hat
sowie
c) die Interessen anderweitiger
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange durch diese Änderung nicht
nachteilig berührt werden.
Der Rat der
Stadt Rheine beschließt daher die unter Punkt a) beschriebene Änderung des
Entwurfes der Bebauungsplanänderung nach den Beteiligungen gemäß § 3 Abs. 2 und
§ 4 Abs. 2 BauGB.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
IV. Satzungsbeschluss nebst
Begründung
Gemäß des § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs.
1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November
2017 (BGBl. I S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung wird die 1. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 200 , Kennwort:
"Grosfeldstraße", der Stadt Rheine als Satzung und die Begründung
hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig