Herr Gausmann weist darauf hin, dass die zentralen Themenbereiche, die eine Volkhochschule in ihren Angeboten abzudecken habe, festgelegt seien. Daneben bestände jedoch immer die Möglichkeit, auf Grundlage von Anregungen, zu denen der Schulausschuss ausdrücklich aufgerufen sei, weitere Kurse anzubieten.

 

Seitens der Schulausschussmitglieder wird die Arbeit der Volkshochschule gelobt.


Beschluss:

 

I.     Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen zu

 

     1.   Volkshochschulen (VHS) - 100 Jahre Wissen teilen,

2.      Grundzügen des Arbeitsplanes für das Veranstaltungsjahr 2020

 

       zur Kenntnis.

 

II.   Der SchulA empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende Änderungssatzung:

Satzung vom _____________ zur Änderung der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Rheine vom 4. November 2013

 

Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, sowie aufgrund der §§ 4 und 17 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – 1. WbG) vom 31. Juli 1974 (SGV NW 223) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der Stadt Rheine in seiner Sitzung am __________________ folgende Satzung beschlossen:

 

Artikel I

 

§ 5 b der Satzung für die Volkshochschule der Stadt Rheine vom 4. November 2013 wird ersatzlos gestrichen.

 

Artikel II

 

Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig