Herr Gausmann weist darauf hin, dass die zentralen Themenbereiche, die eine Volkhochschule in ihren Angeboten abzudecken habe, festgelegt seien. Daneben bestände jedoch immer die Möglichkeit, auf Grundlage von Anregungen, zu denen der Schulausschuss ausdrücklich aufgerufen sei, weitere Kurse anzubieten.
Seitens der Schulausschussmitglieder wird die Arbeit der Volkshochschule gelobt.
Beschluss:
I. Der Schulausschuss nimmt die Erläuterungen zu
1. Volkshochschulen (VHS) - 100 Jahre Wissen teilen,
2.
Grundzügen
des Arbeitsplanes für das Veranstaltungsjahr 2020
zur Kenntnis.
II. Der SchulA empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Rheine beschließt folgende
Änderungssatzung:
Satzung vom _____________ zur Änderung der
Satzung für die Volkshochschule der Stadt Rheine vom 4. November 2013
Aufgrund der §§ 7 Abs. 1 und 41 Abs. 1
Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung
der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit
gültigen Fassung, sowie
aufgrund der §§ 4 und 17 des Ersten Gesetzes zur Ordnung und Förderung der
Weiterbildung im Lande Nordrhein-Westfalen (Weiterbildungsgesetz – 1. WbG)
vom 31. Juli 1974 (SGV NW 223) in der zurzeit gültigen Fassung, hat der Rat der
Stadt Rheine in seiner Sitzung am __________________ folgende Satzung
beschlossen:
Artikel I
§ 5 b der Satzung für die Volkshochschule der
Stadt Rheine vom 4. November 2013 wird ersatzlos gestrichen.
Artikel II
Diese Satzung tritt mit ihrer Bekanntmachung
in Kraft.
Abstimmungsergebnis: einstimmig