Beratungsergebnis: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Nein: 2

Herr van Wüllen ergänzt zur Vorlage, dass in Absprache mit TBR Grün dort eine weitere Bebauung zugelassen werden könne. Hierbei würden 3 Bäume im Bereich der Zufahrt gefällt werden müssen.

 

Herr Hundrup weist darauf hin, dass bereits zwei Bäume im Baufeld fehlen würden.

 

Herr van Wüllen antwortet, dass nach seinem Wissenstand ein Antrag auf Baumfällung gestellt wurde und dieser genehmigt wurde.

 

Herr Hundrup erklärt, dass bereits 3 Bäume in Vorfeld gefällt wurden und jetzt nochmal ein Antrag für 3 weitere Bäume gestellt wurde. Er möchte wissen warum auf dem Grundstück nicht versickert werden darf, sondern in den Kanal abgeführt werden soll. Seiner Meinung nach wäre die Versickerung auf Grund wegen des Sandbodens sehr wichtig für das Gebiet. Seine Fraktion werde daher dem Beschluss nicht zustimmen.

 

Herr Bems sagt seine Zustimmung zu, kann aber den Ärger bezüglich der im Vorfeld gefällten Bäume verstehen. Weiter möchte er wissen, warum auf dem Grundstück nicht versickert werden darf. Hierzu berichtet er von einem Besuch in Borne, die das Wasser sogar auf den Straßen stehen haben, damit dies versickern kann. Er hätte gerne gewusst, auf welcher Grundlage dies möglich sei.

 

Frau Schauer erklärt,  dass Aufgrund einer Satzung  es in Rheine einen Anschlusszwang gebe. Sobald Trennsysteme vorhanden seien, muss das Regenwasser abgeleitet werden.

 

Herr Jansen möchte zur nächsten Sitzung wissen, ob die bereits fehlenden Bäume mit oder ohne Antrag gefällt wurden.

 


Beschluss:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 BauGB i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den Bebauungsplan Nr. 304, Kennwort: "Gellendorfer Mark -  West", der Stadt Rheine im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB zu ändern.

Der räumliche Änderungsbereich ist begrenzt auf das im Übersichts- und Änderungsplan markierte Flurstück 491 der Flur 26, Gemarkung Rheine rechts der Ems. Das Grundstück liegt an der Graf-von-Stauffenberg-Straße im Stadtteil Gellendorf.

Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 a Abs. 1 Sätze 4 und 5 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 304, Kennwort:" Gellendorfer Mark -  West", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Im Rahmen dieser Auslegung kann sich die Öffentlichkeit über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die wesentlichen Auswirkungen der Planung unterrichten und sich zur Planung äußern. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

 


Abstimmungsergebnis:                  mehrheitlich bei 2 Nein-Stimmen