Herr van Wüllen führt in die Vorlage ein. Ursprünglich sei hier ein Bebauungsplan für eine  Wohneinheitenregulierung geplant gewesen. Die im Zuge der frühzeitigen Beteiligung eingegangenen Stellungnahmen hätten aber gezeigt, dass eine Wohneinheitenregulierung alleine nicht ausreichend sei. Daher schlägt die Verwaltung vor, einen qualifizierten Bebauungsplan mit dezidierten Festsetzungen auf den Weg zu bringen, der sowohl die Entwicklungsabsichten neuer Bauvorhaben als auch die Schutzbedürfnisse der bestehenden Strukturen berücksichtige. 

 

Herr Doerenkamp könne der Vorlage grundsätzlich folgen, bis auf einen Punkt. Die Bebauungsgrenze ostwärts sei als Kurvenlinie dargestellt. Die CDU Fraktion beantragt diese Linie parallel zur Grundstückslinie laufen zu lassen.

 

Herr Jansen möchte wissen, warum auf eine maximale Wohneinheitenfestsetzung verzichtet wurde. Das Grundstück neben dem Haus Nr. 9 sei sehr stark verdichtet, was könne auf dem Grundstück gebaut werden.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass eine Wohneinheitenfestsetzung nicht immer sinnvoll sei, da auch kleinere Wohnungen in Rheine gebraucht werden. Daher wurde die überbaubare Fläche festsetzt und die GRZ, damit die zu versiegelte Fläche geregelt sei. Weiter gebe es eine Höhenfestsetzung und auch die Höhenentwicklung wurde festgesetzt. Somit sei ein adäquater Übergang vom dicht bebauten Bereich zum nicht so dichten Bereich geschaffen.

 

Herr Grawe bedankt sich für die Vorlage. Seine Fraktion könne dem Beschluss folgen. 

 

 


Geänderter Beschluss:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                       1 Enthaltung

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 3 Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB der Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 118, Kennwort: "Gartenstraße", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst folgende Grundstücke (Stand August 2020):

215, 216, 222, 223, 224, 225, 227, 228, 229, 231, 232, 233, 240, 241, 242, 245, 268, 271, 272, 273, 275, 276, 281, 364, 365, 366, 367, 370, 371, 373, 662, 745, 746, 747, 748, 820, 823, 869, 939, 940, 949, 1091, 1125, 1126, 1128, 1130, 1132, 1134, 1146, 1147, 1179, 1181, 1220, 1221, 1580, 1581, 1644, 1645, 1765, 1939, 1997, 1998, 2023, 2031, 2034, 2038.

Die Flurstücke befinden sich in der Flur 111 der Gemarkung Rheine-Stadt.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt, inklusive der Änderung der Bebauungsgrenze im östlichen Teil

 

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

                                                         1 Enthaltung