Sitzung: 27.04.2021 Haupt-, Digital- und Finanzausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Vorlage: 003/21
Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Haupt-, Digital- und
Finanzausschuss nimmt im Rahmen der Delegierung die Beschlüsse des Ausschusses
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen gemäß § 3
Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2: Vorlage Nr. 172/20 sowie § 3 Abs.
2 und § 4 Abs. 2 BauGB (siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt
diese. Er nimmt hiermit – zum allein maßgebenden Zeitpunkt des
Satzungsbeschlusses – die vollständige Erfassung, Bewertung und gerechte
Abwägung aller von der Planung betroffenen Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß dem § 2 Abs. 1 und §
10 Abs. 1 des Baugesetzbuches (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3.
November 2017 (BGBl. I, S. 3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses
geltenden Fassung sowie der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli
1994 (GV. NRW S. 666), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden
Fassung
wird der Bebauungsplan Nr.
145, Kennwort: "Golfplatz Mesum – Gut Winterbrock ", der Stadt Rheine
als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig