Beschluss:
II. Beschluss über die Abwägungsempfehlung des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz
Der Rat der Stadt Rheine nimmt die Beschlüsse des
Ausschusses für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz zu den Beteiligungen
gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB (siehe Anlage 2) sowie § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB i. V. m. § 13 a Abs. 2 Nr. 1 und 13 Abs. 2 Nrn. 1 bis 3 BauGB
(siehe Anlage 1) billigend zur Kenntnis und beschließt diese. Er nimmt hiermit
– zum allein maßgebenden Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses – die vollständige
Erfassung, Bewertung und gerechte Abwägung aller von der Planung betroffenen
Belange vor.
Abstimmungsergebnis: einstimmig
III. Satzungsbeschluss nebst Begründung
Gemäß des § 2 Abs. 1 und des § 10 Abs. 1 des Baugesetzbuches
(BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S.
3634), in der zum Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung sowie der
§§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in
der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV. NRW S. 666), in der zum
Zeitpunkt des Satzungsbeschlusses geltenden Fassung
wird der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 10, Kennwort: "Im Winkel", der Stadt Rheine der Vorhaben- und Erschließungsplan als Satzung und die Begründung hierzu beschlossen.
Abstimmungsergebnis: einstimmig