Herr Fühner, der sich zu Beginn der Sitzung für diesen Punkt für befangen erklärt hat, nimmt im Zuschauerraum Platz, und Frau Leskow übernimmt die Sitzungsleitung.

 

Herr Gausmann erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss die letzte Beschlussfassung mit den gleichen Produkten im Januar 2019 gefällt habe. Es sei ebenfalls mit den 1,75 Stellenanteilen in den unterschiedlichen Bereichen agiert worden. Anders als in 2019, wo die Leistungsbeschreibungen in groben Zügen in der Vorlage formuliert gewesen seien, seien sie dieser Vorlage angehängt worden.

 

Die Leistungsbeschreibungen würden für alle Verträge aus dem sozialen Bereich (z. B. bei dem Deutschen Kinderschutzbund oder der Drogenberatungsstelle) gelten, und da dem Jugendhilfeausschuss gegenüber damals neue Ausschussmitglieder angehören würden, werde Herr Jüttner-von der Gathen die Strukturen erklären. Eine Ausnahme würde bei Verträgen mit Jugendverbänden gelten, die nach SuE eine 100%ige Personalkostenförderung aufgrund echter Personalkosten haben würden.

 

Herr Jüttner-von der Gathen erklärt die Strukturen anhand einer Präsentation (Anlage 2).

 

Herr Hewing gibt an, dass auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sozialausschuss (Sitzung am 31. Mai 2023, Vorlage 198/23; gleichlautender Titel) beschlossen worden sei, die Vorlage zu vertagen. Sie seien sich nun einig und würden dieser Vorlage heute zustimmen.

 

Frau Egelkamp erinnert an die Präsentation zu Corona-Zeiten von Herrn Frank Müller vom Caritasverband Rheine e. V. (JHA am 10. März 2022, TOP 6, Vorlage 096/22, Psychische Folgen der Corona-Pandemie für Kinder und Jugendliche). Er hätte deutlich gesagt, was noch kommen könne und sie habe gehört, dass es dort einen deutlichen Anstieg der Fälle geben würde. Deshalb würde sie sich wundern, warum es bei der Erziehungsberatungsstelle keine Erweiterung gegeben habe. Sie regt an, Herrn Müller vor einer Beschlussfassung anzuhören. Die Erziehungsberatungsstelle übernehme in Rheine einen wichtigen Part, wo Familien niedrigschwellige Ersthilfe bekommen würden. Sie begrüße, wenn das weiter gefördert werden würde.

 

Herr Gausmann antwortet, dass die Verwaltung einen Vorschlag zu den bestehenden Verträgen gemacht habe und es bei Erziehungsberatungsstellen Landesrestriktionen geben würde. Erziehungsberatungen würden viele Träger durchführen, die in der Regel über Fachleistungsstunden finanziert würden. Als Beispiel nennt er die Ev. Jugendhilfe, den Kinderschutzbund außerhalb seiner Kontingente oder die Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Dort wo die Ausweitung eines Dienstes außerhalb der Basis-Leistungen gebraucht werde, würde er das gern weiterhin fallspezifisch regeln, um das besser steuern zu können.     


Beschluss:

 

1.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V. zur Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung ab dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten abzuschließen bzw. fortzusetzen.

 

a.      Leistungen der Frühe Hilfen (gesamt)                                   1,75   Stellenanteile

o   Familienpatenangebot                                                      93%   Förderquote

o   Familienhebammenprojekt

o   Schwangerschaftsberatung

 

b.      Leistungen der Jugendsozialarbeit                                        1,5     Stellenanteile

                                                                                                       90%   Förderquote

 

c.      Leistungen des Kur- und Erholungswesen / Stadtranderholung

                                                                                                       0,5     Stellenanteile

                                                                                                                50%    Förderquote

 

d.      Leistungen der Erziehungsberatung                                       11,0   Stellenanteile

(inkl. 2 VZÄ Sekretariat)                                                         90%   Förderquote

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger Caritasverband Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.

 

3.      Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der Gemein- und Sachkosten ist mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu fixieren.

 

4.      Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum 01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht vorgesehen werden.      

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig (Befangen: 1)