Sitzung: 07.06.2023 Jugendhilfeausschuss
Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen
Abstimmung: Befangen: 1
Vorlage: 199/23
Herr Fühner,
der sich zu Beginn der Sitzung für diesen Punkt für befangen erklärt hat, nimmt
im Zuschauerraum Platz, und Frau Leskow übernimmt die Sitzungsleitung.
Herr Gausmann
erklärt, dass der Jugendhilfeausschuss die letzte Beschlussfassung mit den gleichen
Produkten im Januar 2019 gefällt habe. Es sei ebenfalls mit den 1,75
Stellenanteilen in den unterschiedlichen Bereichen agiert worden. Anders als in
2019, wo die Leistungsbeschreibungen in groben Zügen in der Vorlage formuliert
gewesen seien, seien sie dieser Vorlage angehängt worden.
Die
Leistungsbeschreibungen würden für alle Verträge aus dem sozialen Bereich (z.
B. bei dem Deutschen Kinderschutzbund oder der Drogenberatungsstelle) gelten,
und da dem Jugendhilfeausschuss gegenüber damals neue Ausschussmitglieder
angehören würden, werde Herr Jüttner-von der Gathen die Strukturen erklären.
Eine Ausnahme würde bei Verträgen mit Jugendverbänden gelten, die nach SuE eine
100%ige Personalkostenförderung aufgrund echter Personalkosten haben würden.
Herr
Jüttner-von der Gathen erklärt die Strukturen anhand einer Präsentation (Anlage 2).
Herr Hewing
gibt an, dass auf Anregung der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Sozialausschuss (Sitzung am 31. Mai 2023, Vorlage 198/23;
gleichlautender Titel) beschlossen worden sei, die Vorlage zu vertagen. Sie
seien sich nun einig und würden dieser Vorlage heute zustimmen.
Frau Egelkamp
erinnert an die Präsentation zu Corona-Zeiten von Herrn Frank Müller vom
Caritasverband Rheine e. V. (JHA am 10.
März 2022, TOP 6, Vorlage 096/22, Psychische Folgen der Corona-Pandemie für
Kinder und Jugendliche). Er hätte deutlich gesagt, was noch kommen könne
und sie habe gehört, dass es dort einen deutlichen Anstieg der Fälle geben
würde. Deshalb würde sie sich wundern, warum es bei der
Erziehungsberatungsstelle keine Erweiterung gegeben habe. Sie regt an, Herrn
Müller vor einer Beschlussfassung anzuhören. Die Erziehungsberatungsstelle
übernehme in Rheine einen wichtigen Part, wo Familien niedrigschwellige
Ersthilfe bekommen würden. Sie begrüße, wenn das weiter gefördert werden würde.
Herr Gausmann antwortet, dass die Verwaltung einen Vorschlag zu den bestehenden Verträgen gemacht habe und es bei Erziehungsberatungsstellen Landesrestriktionen geben würde. Erziehungsberatungen würden viele Träger durchführen, die in der Regel über Fachleistungsstunden finanziert würden. Als Beispiel nennt er die Ev. Jugendhilfe, den Kinderschutzbund außerhalb seiner Kontingente oder die Ehe-, Familien- und Lebensberatung. Dort wo die Ausweitung eines Dienstes außerhalb der Basis-Leistungen gebraucht werde, würde er das gern weiterhin fallspezifisch regeln, um das besser steuern zu können.
Beschluss:
1.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
vertragliche Zusammenarbeit mit dem Caritasverband Rheine e.V. zur
Weiterführung der in der Vorlage aufgeführten Dienstleistungen mit Wirkung ab
dem 01.01.2024 unter den in der Begründung beschriebenen Bedingungen mit den
nachfolgend aufgeführten Fördervolumen (Stellenanteile) und Förderquoten
abzuschließen bzw. fortzusetzen.
a.
Leistungen der Frühe Hilfen (gesamt) 1,75 Stellenanteile
o
Familienpatenangebot 93% Förderquote
o
Familienhebammenprojekt
o
Schwangerschaftsberatung
b.
Leistungen der Jugendsozialarbeit 1,5 Stellenanteile
90% Förderquote
c.
Leistungen des Kur- und Erholungswesen /
Stadtranderholung
0,5 Stellenanteile
50%
Förderquote
d.
Leistungen der Erziehungsberatung 11,0 Stellenanteile
(inkl. 2 VZÄ Sekretariat) 90% Förderquote
2.
Die Verwaltung wird beauftragt, die
vertragliche Vereinbarung so zu schließen, dass der Träger Caritasverband
Rheine e. V. zweckgebundene Drittmittel anderer öffentlicher Leistungsträger zu
beantragen und in Anspruch zu nehmen hat, und diese Mittel bei der Berechnung
der Zuwendungen zu berücksichtigen sind.
3.
Die vertragliche Vereinbarung zur Höhe der
Gemein- und Sachkosten ist mit 20% der Personalkosten auf der Basis des jeweils
aktuellen KGST-Tabellenwertes eines Tarifbeschäftigten des Sozial- und
Erziehungsdienstes (SuE) anteilig zu fixieren.
4.
Die Vertragslaufzeit ist für den Zeitraum
01.01.2024 bis zum 31.12.2028 zu schließen. Eine vorzeitige Kündigung ohne
triftigen Grund soll vor dem 31.12.2025 nicht vorgesehen werden.
Abstimmungsergebnis: einstimmig (Befangen: 1)