Frau Friedrich beantragt die Verschiebung dieses Beschlusses in die nächste Sitzung, da man sich intern, nach der zwei Tage zuvor stattgefundenen Informationsveranstaltung des Kreises Steinfurt, über die Regionalplanänderung nicht mehr hätte beraten können.

 

Frau Schauer merkt an, dass es trotz der Verschiebung wichtig sei, vorab Fragen zu klären und Anmerkungen entgegenzunehmen, damit die Stellungnahme seitens der Stadtverwaltung fristgerecht eingereicht werden könne.

 

Herr van Wüllen erklärt, dass der Regionalplan die Potenziale und Leitplanken für die Flächenentwicklung im Regierungsbezirk Münster darlegen und auf den Zielen des Landesentwicklungsplanes (LEP) aufbaue. Dieser werde parallel ebenfalls geändert. Er merkt jedoch an, dass teilweise andere Schwerpunkte gesetzt werden. Er ergänzt, dass sich die Änderungen im Regionalplan hauptsächlich auf zwei Schwerpunkte beziehen. Zum einen die Siedlungsflächenpotenziale, –grenzen und –bedarfe und zum anderen das Thema erneuerbare Energien, das sich vor allem auf Windenergie beziehe. Herr van Wüllen erklärt, dass man sowohl bei der Stadt Rheine als auch bei der Bezirksregierung zu dem Ergebnis gekommen sei, dass es sowohl bei den Siedlungs- als auch bei den Gewerbeflächen noch Entwicklungsbedarfe gäbe. Diese zusätzlichen Flächenausweisungen seien nun in der Regionalplanänderung enthalten.

 

Herr van Wüllen berichtet, dass aus der Bevölkerung bereits ebenfalls Stellungnahmen abgegeben wurden. Beispielsweise wurde angeregt, dass sich der Standort Gellendorf in Bezug auf das Thema Gewerbe zukünftig anders aufstellen müsse. Er erklärt, dass das alte Fabrikgelände bereits Teil des Siedlungsflächenbereichs und nicht des Gewerbe- und Industrieflächenbereiches sei und somit eine Entwicklung möglich sei. Der Vorschlag über die Hofstelle hinaus die südlichen Flächen ebenfalls mit in den Siedlungsflächenbereich einzubeziehen wird allerdings von Seiten der Verwaltung abgelehnt, da dies eine Zusammenführung der beiden Ortsteile befördern würde.

 

Weiter ergänzt Herr van Wüllen, dass im Rahmen von Flächenausweisungen für Windenergie alle Konzentrationszonen, die im Flächennutzungsplan der Stadtverwaltung Rheine bereits ausgewiesen sind, in den Regionalplan übernommen werden. Bisher war es allerdings so, dass diese Fläche als Rotor-in-Flächen und zukünftig als Rotor-out-Flächen ausgewiesen werden. Durch das neue Wind-an-Land-Gesetz werde Nordrhein-Westfalen dazu verpflichtet, bis 2027 1,8 % der Fläche für Windenergie zu sichern. Diese Vorgabe sollen alle Städte und Gemeinden bis 2027 umsetzen. In einigen Regionen könne der Anteil aufgrund höherer Potenziale größer ausfallen, so auch hier im Münsterland, wo mit ca. 2,5 % zu rechnen sei. Bis zum Erreichen dieses Ziels seien Windkraftanlagen außerhalb der Konzentrationszonen im Außenbereich privilegiert. In Rheine sei man jedoch schon bei 3,1 %, was die Privilegierung aufhebe.

 

Seitens der Politik gibt es Anmerkungen zu möglichen weiteren Ausweisungen als allgemeinen Siedlungsbereich im Rahmen der Regionalplanänderung. Es fehle in Elte und Rodde an Perspektivflächen für eine weitere Entwicklung der Orte, um die noch vorhandenen Infrastrukturen wie Grundschule, Bäcker und Kindergarten erhalten zu können. Beide Ortsteile sind im Regionalplan derzeit nicht als allgemeiner Siedlungsbereich dargestellt, da sie weniger als 2.000 Einwohner*innen haben. Frau Schauer erläutert, dass in beiden Ortsteilen die Voraussetzungen nicht gegeben seien, einen allgemeinen Siedlungsbereich auszuweisen. Es gehe bei der Regelung um die Ortslage an sich, ausgenommen von den umliegenden Gehöften. Dennoch sei eine Eigenentwicklung möglich und auch von der Verwaltung fokussiert.

 

Weiterhin wird noch einmal die Entwicklung in Gellendorf angesprochen. Ergänzend zu den von der Verwaltung vorgeschlagenen Siedlungsflächenerweiterung wird auf die Fläche zwischen der Konradkirche und dem Siedlungsbereich aufmerksam gemacht. Diese habe Potenzial für einen Dorfplatz in Gellendorf, der für beide Teile Gellendorfs gut gelegen wäre. Herr van Wüllen erklärt, dass es bereits einige Flächen gäbe, die in Gellendorf in Zukunft entwickelt werden könnten und die benannte Fläche daher von der Verwaltung nicht empfohlen werde. Es steht jedoch allen Parteien als auch Bürgerinnen und Bürgern frei, selbst eine entsprechende Stellungnahme zur Regionalplanänderung bei der Bezirksregierung einzureichen. Das Thema Dorfplatz werde jedoch auch im Rahmen der Dorfentwicklungspläne konkreter geprüft und diskutiert werden.

 

Zu den Daten der Klimafolgeanpassung im Rahmen der weiteren Flächenentwicklungen erklärt Frau Schauer, dass dies für den StUK im August oder spätestens im Oktober angestrebt werde.

 

In Bezug auf die zusätzliche Ausweisung des Gewerbe- und Industrieflächenbereichs im Süden Mesums und nicht entlang der B481 erklärt Frau Schauer abschließend, dass diese Art von Straße eine große Trennwirkung zwischen den Siedlungsbereichen darstellen würde. Da es sich jedoch nicht um Wohnbebauung handele, sondern um Gewerbe, könne man darüber noch einmal diskutieren.

 

Es wird festgehalten, dass alle Parteien bis spätestens 31.07.2023 ihre Anregungen zur Regionalplanänderung bei Frau Schauer oder Herrn van Wüllen einreichen. Der Beschluss wurde nicht gefasst.