Beratungsergebnis: einstimmig beschlossen

Herr van Wüllen stellt die Vorlage vor. An den Festsetzungen des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ändere sich nichts. Einige Details des Vorhabens selbst seien allerdings überarbeitet worden. So komme es zu einer Anpassung des Verhältnisses von Hotel- zu Wohnnutzung. Mehr Hotelzimmer und weniger Wohnungen seien die Folge. Zudem solle die Nutzfläche „Fitness“ nun anderweitig genutzt werden. Der nördliche Bereich stehe für ergänzende Verkaufsflächen und der südliche für Büronutzung zur Verfügung. Um hier weiter Einfluss zu nehmen, habe man sich für einen vorhabenbezogenen Bebauungsplan entschieden. Es gebe jetzt die Möglichkeit, mit einem vereinfachten Änderungsverfahren an diesen Punkten noch nachzusteuern.

 

Herr Bems teilt mit, dass die SPD Fraktion die angedachten Anpassungen nachvollziehen könne.

 

Herr Doerenkamp macht darauf aufmerksam, dass diese Änderungen durch das Verfahren im vorhabenbezogenen Bebauungsplan relativ unkompliziert umsetzbar seien. Der Vorteil dieser Art Bebauungsplan zeige sich hier sehr deutlich.

 


Beschlüsse:

 

I.     Änderungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt gemäß § 1 Abs. 8 Baugesetzbuch (BauGB) i. V. m. § 2 Abs. 1 BauGB den vorhabenbezogenen Bebauungsplan Nr. 9, Kennwort: "Stadthotel", der Stadt Rheine im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 BauGB zu ändern.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplanes werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB sowie von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich des Bebauungsplanes wird wie folgt begrenzt:

im Norden:     durch die Südseite des Staelschen Hofes entlang der zukünftigen Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes,

im Osten:        durch die zukünftige Grundstücksgrenze des geplanten Hotelgebäudes zur Herrenschreiberstraße,

im Süden:       durch die Nordgrenze der Matthiasstraße bzw. Einmündung Kolpingstraße,

im Westen:     durch die westliche Grenze des Flurstückes 1115 zum Flurstück 1116.

 

Der Planbereich umfasst die Flurstücke 1115, 1142, 1143 und 1586 (teilweise). Alle genannten Flurstücke befinden sich in der Gemarkung Rheine Stadt, Flur 111.

Der räumliche Geltungsbereich ist im Übersichtsplan bzw. Bebauungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 

Abstimmungsergebnis:                  einstimmig

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 BauGB i. V. m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 1. Änderung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 9, Kennwort: "Stadthotel", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 


Abstimmungsergebnis:                  einstimmig