Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschlussvorschlag
der Fraktionen CDU und FDP:
Der
Haupt- Digital- und Finanzausschuss soll die Verwaltung beauftragen, zu prüfen,
ob die Ausweitung der Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung zur
Energieeinsparung dienen kann. Dabei soll auch das Abschalten von Ampelanlagen
mit einbezogen werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der
Haupt- Digital- und Finanzausschuss beschließt, das bestehende Konzept der
Nachtabschaltung weiterzuführen und die Dauer der Nachtabschaltung von 1.00 Uhr
bis 3.30 Uhr auf 1.00 Uhr bis 4.30 Uhr zu verlängern.
Begründung:
Die Begründung des Antragstellers:
siehe Anlage 1
Stellungnahme der Verwaltung:
- Hintergrund
Durch die bestehende Klimakrise werden seitens
der Stadtverwaltung Möglichkeiten gesucht, sowohl Energie als auch
Aufwandskosten dauerhaft zu reduzieren.
Im Bereich der Stromverbraucher stellt die
öffentliche Straßenbeleuchtung einen Posten dar, der durch die Reduzierung der
Leuchtzeiten in der Nacht nicht nur Energie, sondern auch Kosten sparen könnte.
- Straßenbeleuchtung
2.1 Das bestehende Konzept
der Nachtabschaltung
In der Sitzung des Bauausschusses vom
10.03.2005 ist das Konzept zur Nachtabschaltung letztmalig angepasst worden und
seit dieser Zeit im Betrieb.
Der Beschluss lautet wie folgt (siehe Anlage
2):
In den
Nächten von Freitag auf Samstag, von Samstag auf Sonntag und in den Nächten vor
gesetzlichen Feiertagen und in der Zeit von Donnerstag vor Rosenmontag bis
Aschermittwoch erfolgt keine Einschränkung der Straßenbeleuchtung.
In den
übrigen Nächten wird die Straßenbeleuchtung in der Zeit von 1.00 Uhr bis 3.30
Uhr insgesamt abgestellt (ausgenommen die Fußgängerüberwege).
Da die Nächte an den Wochenenden und vor den
Feiertagen von der Nachtabschaltung ausgenommen sind, haben sicherlich viele
Bürgerinnen und Bürger die bestehende Nachtabschaltung nicht häufig
wahrgenommen.
Jedoch wird sie beispielsweise bei Tätigkeiten
im Schichtbetrieb, Transportfahrten oder Zeitungszustellungen durchaus schon
erlebt worden sein, so dass hier sicherlich auch Einschränkungen in den
vergangenen Jahren hingenommen werden mussten.
Nach Rücksprache mit der Polizei Rheine gab es in der Vergangenheit keine Auffälligkeiten aufgrund der Nachtabschaltung von 01.00 Uhr bis 03.30 Uhr.
Eine Verlängerung der Abschaltung bis 04.30 Uhr (außer an Wochenenden und vor Feiertagen) wird dort als „unkritisch“ gesehen.
Kritisch zu sehen wird jedoch das Vorziehen der Abschaltung von 01.00 Uhr auf 00.00 Uhr, da in dieser Zeit im Stadtgebiet Rheine noch vielfach Bewegungen (Fußgänger, Radfahrer, Pkw-Verkehr) zu verzeichnen sind.
Aufgrund der anstehenden Weihnachtsfeiern und der vom RTV durchgeführten Veranstaltungen Emszauber und Winter-City wird zudem mit einem erhöhten, wie zuvor beschriebenen, Bewegungsaufkommen gerechnet.
In den vergangenen Jahren haben sich viele
Kommunen bei der Stadt Rheine nach dem Konzept erkundigt, da auch dort die
Nachtabschaltung umgesetzt werden sollte. Die Abschaltung der
Straßenbeleuchtung hat nicht nur Vorteile bei den Energie – und den
Stromkosten. So wird neben der Einsparung von CO2 auch Artenschutz
betrieben. Insbesondere nachtaktive Tierarten können so in der Dunkelheit,
ungestört vom Licht, in ihren Lebensräumen aktiv sein.
Mit der bestehenden Regelung zur
Nachtabschaltung ergeben sich bei Ansatz der aktuellen Verbrauchszahlen und der
Kostenschätzung zu den Stromkosten der Jahre 2023 und weitere folgende
jährliche Einsparungen:
-
600 Betriebsstunden
-
300.000 KWh
-
174 t CO2
-
166.000 €
2.2
Ausweitung der Nachtabschaltung
Mit den bisher insgesamt guten Erfahrungen, die
mit der Nachtabschaltung in Rheine gemacht worden sind, ist es durchaus
vorstellbar, die bestehende Abschaltung um eine Stunde zu verlängern.
Vor dem Hintergrund der Stellungnahme der
Polizei, bietet sich ein Beibehalten des Abschaltzeitpunktes um 1.00 Uhr und
eine Verlängerung bis um 4.30 Uhr an, so dass die Nachtabschaltung eine Stunde
später enden würde.
Bei einer Verlängerung der Nachtabschaltung um
eine Stunde ergeben sich bei Ansatz der aktuellen Verbrauchszahlen und der
Kostenschätzung zu den Stromkosten der Jahre 2023 und weitere zusätzlich folgende jährliche
Einsparungen:
-
240 Betriebsstunden
-
119.000 KWh
-
135 t CO2
-
66.000 €
2.3
Ausschalten jeder 2. Leuchte
Ein
Ausschalten jeder 2. Leuchte wäre technisch nur mit sehr großem Aufwand
möglich. Man könnte hierzu z. B. in jeder 2. Leuchte die Verkabelung so
anpassen, dass in einer festgelegten Phase ein Ausschalten über eine zentral
gesteuerte Schaltung erfolgt. Voraussetzung wäre hier allerdings, dass in den
zuführenden Beleuchtungskabeln genügend freie Phasen vorhanden wären. Hier ist
mit weitreichenden Tiefbaumaßnahmen zu rechnen, um dieses möglich zu machen
Eine weitere
Variante wäre der Einbau einer Steuerungseinheit in jeder zweiten Leuchte, die
über eine Funknetzsteuerung entsprechende Signale zum Ausschalten erhält. Auch
diese Variante ist mit einer erheblichen Investition verbunden.
Auch
wenn beide Varianten technisch möglich sind, scheiden sie aus planerischer
Sicht aus, da durch eine so eingestellte Ausleuchtung des Straßenraumes starke
Dunkelzonen im Straßenzug entstehen, die zu vermeiden sind. Das menschliche
Auge kann diese Hell-Dunkel-Zonen schlecht verarbeiten, und die Wahrnehmung des
Straßenraumes wird somit sehr stark eingeschränkt. Dies birgt erhebliches
Gefahrenpotential durch die ständig als Blendung wahrgenommenen Leuchten.
Von
einem Abschalten jeder 2. Leuchte sollte daher Abstand genommen werden.
3
Ausweitung
der Nachtabschaltung der Lichtsignalanlagen
Im
Stadtgebiet befinden sich 67 Lichtsignalanlagen, von denen sich 45 Anlagen in
der Baulast anderer Straßenbaulastträger befinden. Für die restlichen 22
Anlagen übernimmt die Stadt Rheine die Unterhaltung und die Stromkosten.
Die
Schaltzeiten der Anlagen werden entsprechend der Einstufung der Gefahrenlage
und der Verkehrsbedeutung der kreuzenden Straßen gemeinsam mit der
Straßenverkehrsbehörde festgelegt.
Die
bestehende Zuordnung der Schaltzeiten ist vor einigen Jahren gemeinsam zwischen
Verkehrsplanung, Straßenverkehrsbehörde und der Polizei abgestimmt worden.
So
werden beispielsweise die Anlagen auf dem gesamten Ring durchgängig betrieben,
während in den Wohngebieten mit untergeordneten Straßen die Anlagen i. d. R. um
22 Uhr, Fußgängersignalanlagen z.T. auch früher, ausgeschaltet werden.
Von
den städtischen Anlagen außerhalb des Ringes werden lediglich die Anlagen
Dutumer Str./Sprickmannstraße, Dutumer Straße/Lindenstraße und
Sandkampstraße/Bergstraße durchgängig betrieben. Diese Straßenkreuzungen sind
alle Bestandteile des Hauptverkehrsnetzes der Stadt Rheine.
Die
bestehenden Schaltzeiten der Lichtsignalanlagen sollten daher weiterhin, wie im
Bestand, betrieben werden.
4
Fazit
Mögliches
Einsparpotential im Bereich der Energie- bzw. Stromkosten im öffentlichen
Straßenbereich, das auch planungsseitig vertretbar ist, wird seitens der
Verwaltung bei der Ausweitung der bestehenden Nachtabschaltung um eine Stunde
gesehen.
Die
künftigen Abschaltzeiten könnten dann von 1.00 Uhr bis auf 4.30 Uhr eingestellt
werden.
5
Finanzierung
Durch die Verlängerung der Nachtabschaltung
entstehen der Stadt Rheine keine wesentlichen Kosten. Die Kosten der
Umprogrammierung der Schaltzeiten werden durch die Technischen Betriebe Rheine
aus den Unterhaltungsmitteln für die Straßenbeleuchtung finanziert. Der Aufwand
wird mit rd. 1.000 € abgeschätzt. Hinsichtlich des Einsparpotentials bei den
Beleuchtungskosten wird auf die Ausführungen zu Ziffer 2 verwiesen.
6
Beitrag zum Klimaschutz
Durch die Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung wird durch die so erzielte CO2-Ein-sparung ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet.
Anlagen:
Anlage 1: Antrag der Fraktionen CDU und FDP
Anlage 2: Vorlage zur Nachtabschaltung der Straßenbeleuchtung vom 10.03.2005
Anlage 3: Auszug aus der Niederschrift zur Vorlage Nachtabschaltung von 10.03.2005