Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 den
Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,61 € und den
Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,16 € fest.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von
Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine
-Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage 3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte
Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung-Bedarfsberechnung 2023
Anlage 2 - Synopse Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2023
Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und
Gebührensatzung 2023