Betreff
Satzung über die Erhebung von Kanalanschlussbeiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-
Vorlage
490/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Rat der Stadt Rheine legt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 den Gebührensatz je cbm anrechenbarer Schmutzwassermenge auf 2,61 € und den Gebührensatz je qm angeschlossener Grundstücksfläche auf 1,16 € fest.

 

2.      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Erhebung von Kanalanschluss-beiträgen und Abwassergebühren in der Stadt Rheine -Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage 3).

 


Begründung:

 

Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.

 

Zu 1.

Bezüglich der Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1 - Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung-Bedarfsberechnung 2023

Anlage 2 - Synopse Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2023

Anlage 3 - Abwasserbeitrags- und Gebührensatzung 2023