Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Betriebsausschuss „Technische Betriebe Rheine“ empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt mit Wirkung zum 01.01.2023 für das Jahr 2023 die
Gebührensätze gemäß der als Anlage 1 beigefügten Straßenreinigungs- und
Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023.
2.
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Satzung über die Straßenreinigung, den
Winterdienst und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Rheine
-Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung- vom 20.12.2022 (Anlage
3).
Begründung:
Die Stadt Rheine hat gemäß Kommunalabgabegesetz für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG) vom 21.10.1969 in der aktuell gültigen Fassung das Recht, Gebühren, Beiträge und Entgelte in Zusammenhang mit den von ihr wahrzunehmenden Aufgaben zu erheben.
Zu 1.
Bezüglich der
Ermittlung der Gebührensätze wird auf die als Anlage 1 beigefügte Straßen-reinigungs-
und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023 verwiesen.
Anlagen:
Anlage 1 - Straßenreinigungs- und Gebührenberechnung-Bedarfsberechnung 2023
Anlage 2 - Synopse Straßenreinigungs-, Winterdienst und Gebührensatzung 2023
Anlage 3 - Straßenreinigung, Winterdienst und Gebührensatzung 2023
Anlage 3.1 - Straßenverzeichnis 2023