Betreff
Sicherheit und Sauberkeit insbesondere in der Innenstadt
Vorlage
326/07
Aktenzeichen
3-kü
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der HFA nimmt den Bericht zur Kenntnis.


Begründung:

 

Aus der Sicht des Fachbereiches Recht und Ordnung

 

Das Thema Sicherheit und Sauberkeit insbesondere in der Innenstadt ist nicht erst aufgrund aktueller politischer Nachfrage Gegenstand ordnungsbehördlicher Strategien und Maßnahmen. Vielmehr handelt es sich um eine fortwährende besondere Verantwortung für den Bürger/die Bürgerin und den Gast in dieser Stadt.

 

Dass das subjektive Empfinden des Einzelnen aufgrund persönlicher Negativerlebnisse oder als Folge negativer Schilderungen Dritter sich von der objektiv vorhandenen Situation unterscheidet, ist keine neue Erkenntnis und gestaltet die Diskussion über dieses Thema nicht selten sehr schwierig.

 

Dass die objektive Sicherheitslage in Rheine nicht auffällig ist, hat seine Ursachen in den seit jeher praktizierten Maßnahmen der Polizei und der Ordnungsbehörde. Im Vergleich mit den Umlandgemeinden sind die Größe dieser Stadt und ihre Einrichtungen sowie die Einwohnerstruktur mit zu berücksichtigen.

 

Da nichts so gut ist, dass es nicht verbesserungswürdig wäre, hat sich auch seit längerer Zeit der ehemalige kriminalpräventive Rat (jetzt SIR = Sicherheit in Rheine) systematisch mit der Problematik befasst.

 

Begünstigt wurden diese Aktivitäten durch eine Diplomarbeit von Frau Claudia Kaup, die ihre Magisterarbeit „Gestaltung lokaler Sicherheitspolitik durch Koordination und Kooperation: Eine Fallstudie zur Kriminalprävention und Ordnungskontrolle in der Stadt Rheine“ der Stadt Rheine zur Verfügung gestellt hat.

 

Auf der Grundlage dieser wissenschaftlichen Arbeit hat am 02. Februar 2007 unter Moderation von Herrn Professor Dr. Frevel von der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster ein mehrstündiger Workshop stattgefunden, an dem neben den SIR-Mitgliedern auch weitere Vertreter gesellschaftlich relevanter Gruppen der Stadt Rheine teilgenommen haben.

 

Als Ergebnis dieser sehr konstruktiven Veranstaltung sind neue Strukturen und Maßnahmen zur noch effektiveren Förderung des subjektiven Sicherheitsgefühls in dieser Stadt vorgeschlagen worden.

 

Das Gremium SIR (ehemals KPR) hat sich diese Vorschläge zu eigen gemacht und die Umsetzung beschlossen.

 

Die Verfasserin der vg. Diplomarbeit arbeitet interimsweise für den Förderverein des KPR (SIR) und begleitet die neuen Wege der Stadt Rheine im Bereich der Prävention und evaluiert. Zudem hat sie sich entschieden, in den nächsten 2 Jahren ihre Doktorarbeit über die Präventionsarbeit in der Stadt Rheine zu schreiben.

 

Diese Aktivitäten machen deutlich, welchen Stellenwert und welche Qualität dieses Thema in Rheine erhalten hat; mehrere Umlandgemeinden haben bereits „kommunale Neugier“ signalisiert.

 

Konkret sind zwischenzeitlich folgende Maßnahmen eingeleitet worden:

 

Um die notwendige Steigerung der öffentlichen Präsenz von Ordnungskräften insbesondere in der Innenstadt ohne Neueinstellungen bzw. Erhöhung der Personalkosten zu erreichen, wurden neue „interne Ordnungspartnerschaften“ in engster Abstimmung mit der Polizei organisiert.

 

Das „öffentliche Auge“ in der Innenstadt wurde durch Einbeziehung anderweitig vorhandener Personalressourcen vergrößert.

 

Der Außendienst der Ordungsverwaltung, die Verkehrsüberwacherinnen, die Verkehrsüberwacher, die Stadtwächter und diverse Beamte der Polizei, die im Büro Safe & Co. ihren Dienstplatz haben, üben wechselnd gemeinsam die öffentlichen Kontrollfunktionen aus. Die Dienstpläne der Verkehrsüberwacher/innen und der Außenbediensteten sind so abgestimmt, dass sie neben ihren originären Zuständigkeiten die allgemeine Ordnungsfunktion parallel wahrnehmen. Für den Erfolg dieser Kompetenzbündelungen war sehr wichtig, dass die Bediensteten diese Zusatz- bzw. Parallelfunktion gern übernommen haben.

 

Die gemeinsamen Außendienste unter dem Motto „Vorbild, Mahnung, Ahndung“ protokollieren ihre Erkenntnisse und Maßnahmen.

 

Konkret werden die Bürger/innen ereignisbezogen mündlich ermahnt, wenn sie z. B. beim „Entsorgen von Müll erwischt“ werden. Neben der höchstpersönlichen Ansprache wird dem Ordnungspflichtigen coram publico die sg. gelbe Karte überreicht, die das Fehlverhalten in der Stadt Rheine mit der Mahnung auf Besserung erläutert.

 

Das Urinieren in der Öffentlichkeit und das Nichtanleinen von Hunden, insbesondere in der Innenstadt, werden unmittelbar mit einem Ordnungsgeld (35 Euro) belegt bzw. es wird ein Bußgeldverfahren eingeleitet, das dann 50 Euro bzw. 100 Euro beträgt.

 

Unerlaubtes Radfahren in der Innenstadt wird von der Polizei im Rahmen der Kontrollen des fließenden Verkehrs unmittelbar geahndet. Unabhängig von dieser Zuständigkeit fordern die städt. Kontrolleure die uneinsichtigen Zweiradpiloten auf, das Fahrrad zu schieben.

 

Die verstärkte und optisch sichtbare Präsenz ist inzwischen sehr deutlich geworden und wird von der Bürgerschaft und der Geschäftswelt begrüßt. Nur von der Stadt Rheine sind durch diese Organisation insgesamt 15 Personen eingesetzt. Die Polizei ist in vorbildlichster Weise durch uniformierte Beamte und Beamte in zivil im Rahmen ihrer Möglichkeiten beteiligt.

 

Unabhängig von dieser Kooperation fährt die Polizei weitere interne Strategien, die jedoch ggf. von der Polizei selbst erläutert werden sollten, um taktische Ziele nicht zu gefährden.

 

Parallel zu dem Vg. wurden mit Gastronomen der Matthiasstraße Gespräche geführt, wie gemeinsam das „nächtliche Klima“ verbessert werden kann. Hier stehen in Abstimmung mit der Polizei konkrete Ergebnisse an. Die Intensivierung von Jugendschutz- und Sperrstundenkontrollen hat inzwischen positive Ergebnisse gezeigt.

 

Das Thema „problematisches Trinken in der Öffentlichkeit“ ist im Visier besonderer Planung und von der SIR-Lenkungsgruppe als Arbeitsauftrag an Arbeitskreise verabschiedet worden. Zu diesem Thema sollten die Hoffnungen nicht zu hoch gesetzt werden, über das Ergebnis wird zu einem späteren Zeitpunkt berichtet werden.

 

Diese Zusammenfassung sollte dokumentieren, dass für die Sicherheit der Stadt im Rahmen diverser Partnerschaften sehr viel geplant und geleistet wird; nicht alle Strategien sind jedoch für die Öffentlichkeit bestimmt, um Erfolge nicht zu gefährden.

 

Erforderlichenfalls kann weiter mündlich berichtet werden.

 


Aus der Sicht des Fachbereiches Technische Betriebe

 

Die Verwaltung ist in der Sitzung des HFA vom 24.04.2007 mit der Ausarbeitung eines Konzeptes zur Verbesserung des Stadtbildes beauftragt worden. Das Konzept soll insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung der Sauberkeit in der Innenstadt aufzeigen.

 

Für die Ausarbeitung eines für Rheine zugeschnittenen Konzeptes wurde Kontakt zu verschiedenen Städten aufgenommen, die sich in der Vergangenheit bereits intensiv mit diesem Thema beschäftigt hatten. Dabei wurden insbesondere auch Aussagen über die Langzeitwirkung der verschiedenen Maßnahmen erwartet.

 

Die Erfahrungen dieser Städte lassen sich grundsätzlich wie folgt skizzieren:

 

Ø      Die ständige Präsenz des „Ordnungsdienstes“ hilft Verunreinigungen zu verhindern!

Ø      Gegen uneinsichtige Personen muss mit ordnungsbehördlichen Maßnahmen vorgegangen werden!

Ø      Gezielte und professionell durchgeführte regelmäßige Aufklärungsaktionen unterstützen erheblich die Präventivmaßnahmen des Ordnungsdienstes!

Ø      Der personelle und finanzielle Aufwand ist insbesondere in der Anfangsphase sehr hoch!

Ø      Der Einsatz von „1-Euro-Mitarbeitern“ für die Durchführung von Reinigungsmaßnahmen ist nicht üblich – aber denkbar, wenn es sich um zusätzliche Arbeiten handelt!

Ø      Nach Einstellung begleitender Aufklärungsarbeiten ist mit geringer zeitlicher Verzögerung wieder eine Verschlechterung des Zustandes festzustellen!

Ø      Unabhängig von der „normalen Straßenreinigung“ sind ergänzende Maßnahmen wichtig, damit eine schnelle Reaktion auf punktuell festgestellte Verschmutzungen möglich wird!

Ø      Die Beseitigung von Kaugummis ist kostenintensiv und zeigt wenig Erfolg!

Ø      Wenn Verunreinigungen durch Graffiti oder wilder Müllablagerung auftreten, ist eine schnelle Beseitigung angesagt, um keine Nachahmer zu provozieren!

Ø      Die Beseitigung von Graffiti ist aufgrund der verschiedenen benutzten Materialien (Untergrund und Sprühmaterial) im Einzelfall zu prüfen und erfordert die entsprechende Sachkunde.

Ø      Die teilweise veröffentlichten Zeiten bis zur Beseitigung von Graffitis waren Idealwerte („… innerhalb von 2 Tagen …“) und konnten in der Praxis auch nur im Idealfall eingehalten werden.

Ø      Entscheidende Verbesserungen bei der Vermeidung von Hundekot lassen sich nur durch den massiven Einsatz von ordnungsbehördlichen Mitteln erzielen. Die Bereitstellung von Plastikbeuteln (z.B. „Doggy-Bag“) hat in der Praxis zu mehr Problemen durch verstreute oder angezündete Beutel geführt, als das sie Verunreinigungen entscheidend verhindert hatten.

 

 

Nähere Einzelheiten über die Erfahrungen der Städte Münster, Osnabrück und Braunschweig werden in der Anlage 1 zu dieser Vorlage dargestellt.

 

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Im Grundsatz werden durch diese Aussagen die bisherigen Erkenntnisse im eigenen Hause bestätigt. Es ergeben sich zwei Schwerpunkte:

 

ü      Verhinderung von Verschmutzungen durch Präventivmaßnahmen

ü      Schnelle und effiziente Beseitigung von entstandenen Verunreinigungen

 

 

 

Für den Bereich der Technischen Betriebe ergibt sich daraus abgeleitet – fast zwangsläufig – die nachfolgend dargestellte Konzeption:

 

 

Konzept der Technischen Betriebe

zur Verbesserung des Stadtbildes in der Stadt Rheine

 

Vorbemerkung:

Das Konzept stellt grundsätzlich die Vermeidung von Verunreinigungen in den Vordergrund. Erst wenn die Beseitigung von Verunreinigungen des Stadtbildes nicht verhindert werden konnte, soll eine möglichst kurzfristige und effektive Beseitigung durchgeführt werden:

 

Präventivmaßnahmen vor Beseitigungsmaßnahmen

 

Der Fachbereich 3 - Recht, Sicherheit und Ordnung - hat zwischenzeitlich ein umfangreiches Maßnahmenpaket von Präventivmaßnahmen erarbeitet. Diese Maßnahmen werden an anderer Stelle der Vorlage dargestellt.

 

Die Aktionen des Fachbereiches 3 sollen ergänzt werden um Präventivmaßnahmen, die noch weiter im Vorfeld ansetzen und durch eine Einbindung der Abfall- und Umweltberatung bearbeitet werden:

 

ü      Durchführung einer professionell begleiteten Aufklärungs- und Posteraktion zur Verhinderung von „Müll-Littering“

§         Kosten ca. 15.000 € - 20.000 €

§         Frühjahr 2008

 

ü      Bereitstellung von Unterlagen und Materialien für Schulen und Kindergärten zu den Themenbereichen Graffiti und Müll-Littering

§         Kosten ca. 5.000 – 10.000 € / jährlich

§         ab Frühjahr 2008

 

 

Dieses wichtige Bündel von Präventivmaßnahmen soll von verschiedenen Maßnahmen der Technischen Betriebe begleitet werden, die insgesamt eine

 

schnelle und effiziente Beseitigung von entstandenen Verunreinigungen

 

zum Ziel haben.

 

Um dieses Ziel zu erreichen, werden folgende flankierende Maßnahmen von den Technischen Betrieben durchgeführt

 

  • Wiederbesetzung von zwei Stellen (politische Entscheidung / Ausnahme vom Einstellungsstopp liegt vor)
    • Arbeitsinhalte: Öffnung, Schließung, Kontrolle und Reinigung der öffentlichen Toilettenanlagen + Reinigungsarbeiten im Innenstadtbereich
    • Bei der Gewichtung der Arbeitsinhalte wird den Reinigungsarbeiten im Innenstadtbereich ein höherer Anteil eingeräumt. Insbesondere an den Wochenenden soll eine entscheidend verbesserte Reinigungsarbeit erfolgen.
    • Die Stellen waren durch das altersbedingte Ausscheiden der Mitarbeiter frei geworden.

 

  • Bündelung von Reinigungsarbeiten
    • Bisher werden von Mitarbeitern der Grünflächenunterhaltung, der Straßenunterhaltung, der Müllabfuhr und der Stadtreinigung Arbeiten zur Stadtbildpflege durchgeführt.
    • Durch Änderungen in der Organisation werden die Arbeiten zukünftig gebündelt.
    • Informationen der Stadtwacht, eigener Mitarbeiter oder der Bürger über Verunreinigungen im Stadtgebiet werden dementsprechend nur noch an einer Stelle erfasst und hier über die notwendigen Maßnahmen entschieden.
    • Ziel ist die bessere Koordinierung und Disposition aller Arbeiten, die zur Stadtbildpflege durchgeführt werden.

 

  • Kurzfristige Beseitigung von Graffiti an städt. Gebäuden und Einrichtungen
    • Die Beseitigung von Graffiti wurde bisher lediglich im Rahmen von größeren Aktionen durch beauftragte Fremdfirmen vorgenommen.
    • Zurzeit wird geprüft, ob zukünftig eigene Mitarbeiter mit der entsprechenden Sach- und Fachkunde die Graffitis entfernen können.
    • Vorteil:
      • Die Beseitigung kann in der Regel kurzfristig in Angriff genommen werden.
      • Es ist keine Abhängigkeit von Terminen beauftragter Firmen vorhanden.
    • Problem:
      • Die für eine ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten erforderlichen Sach- und Fachkenntnisse sind relativ groß.
        • Größere Städte haben z.B. dafür Malermeister eingestellt.
        • Eine wirtschaftliche Auslastung der erforderlichen Geräte und notwendigen Materialien muss gegeben sein.
        • Mitarbeiter mit den entsprechenden Vorkenntnissen müssen jederzeit kurzfristig für die Beseitigungsarbeiten eingesetzt werden können (Urlaub, Krankheit).
    • Kosten: 10.000 – 15.000 € jährlich
      • Grundsätzlich nicht kalkulierbar, da die Kosten von der Häufigkeit und dem Umfang der Verschmutzungen abhängig sind.
      • Durch Präventivmaßnahmen ist ein Einfluss auf die Höhe der Kosten zu erwarten.
      • Aufgrund der kurzfristig zu beseitigenden Graffitis sind erheblich mehr Aktionen durchzuführen, als nach der bisherigen Regelung.

 

  • Die Beseitigung von Kaugummis wird nicht weiter betrieben.
    • Die sehr hohen Kosten erzielen nur einen geringen Reinigungseffekt!
    • Die Nutzung der Einsparungssumme für die erhöhten Kosten der Graffitibeseitigung ist richtig.

 

  • Die kurzfristige Beseitigung von besonderen Verunreinigungen (z.B. aufgrund von Vandalismus) erhält Priorität.
    • Die Beseitigung von besonderen Verunreinigungen ist nicht im Arbeitsumfang der Stadtreinigung enthalten.
    • Da es sich um zusätzliche Arbeiten von allgemeinem Interesse handelt, besteht die Möglichkeit des Einsatzes von „Hartz-IV-Mitarbeitern“.

 

 

  • Die Koordinierung der Arbeiten zur Stadtbildpflege erfolgt im Bereich der Stadtreinigung.
    • Die Tätigkeiten der Abfallwirtschaft und der Stadtreinigung sind eng miteinander verzahnt.
    • Eine Zusammenlegung dieser Arbeitsbereiche ist vorteilhaft.

 

  • Als Basis für die Verbesserung und zur langfristigen Sicherung der Reinigungsqualität wird in Verbindung mit dem INFA Institut eine regelmäßige unabhängige Begutachtung des Stadtbildes erfolgen.
    • Eine erste orientierende Begutachtung ist im Rahmen eines Benchmarkingprojektes im Jahre 2005 erfolgt.
    • Für August/September ist turnusgemäß erneut eine Begutachtung vorgesehen.
    • Der für das Benchmarkingprojekt geltende Rhythmus von 2 Jahren ist für die derzeitige Aufgabenstellung in Rheine zu lang. Es muss ein kürzerer Zeitrahmen (angedacht: 2 x jährlich in den ersten zwei Jahren / danach 1 x jährlich) gewählt werden, um von unabhängiger Seite feststellen zu lassen, ob Fortschritte in der Verbesserung der Reinigungsqualität erzielt wurden.
    • Welche weiteren Personen in das Begutachtungsverfahren einbezogen werden (z.B. Vertreter der Kaufmannschaft) kann festgelegt werden, wenn der Arbeitsauftrag mit dem Institut festgelegt wird.
    • Kosten: ca. 3.500 € jährlich

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1:     Einzelheiten über die Erfahrungen der Städte Münster, Osnabrück und Braunschweig