Betreff
Wahl einer/eines neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss
Vorlage
327/07
Aktenzeichen
FB 7 - El
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Haupt- und Finanzausschuss wählt Frau/Herrn ________________________

zur/zum neuen 2. stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss.


Begründung:

 

Der vom Rat in seiner Sitzung am 12. Oktober 2004 zum 2. stellvertretenden Bürgermeister gewählte Herr Jürgen Roscher hat mit Schreiben vom 20. März 2007 seinen Rücktritt vom v. g. Amt mit Wirkung zum 8. Mai 2007 erklärt.

In der Ratssitzung am 8. Mai 2007 wurde Herrn Rainer Ortel zu seinem Nachfolger gewählt.

 

Herr Roscher wurde am 23. November 2004 vom Haupt- und Finanzausschuss auch zum 2. stellvertretenden Vorsitzenden gewählt, obwohl die stellvertretenden ehrenamtlichen Bürgermeister nicht zwangsläufig auch die stellvertretenden Vorsitzenden im Haupt- und Finanzausschuss sein müssen.

Aufgrund seiner neuen Funktion als Vorsitzender der SPD-Fraktion hat Herr Roscher bei Eintritt des Vertretungsfalles zur Sitzung des HFA am 5. Juni 2007 darum gebeten, in der 1. HFA-Sitzung nach den Sommerferien eine/n neue/n 2. stellvertretende/n Vorsitzende/n wählen zu lassen.

 

Die Wahl erfolgt gem. § 57 Abs. 3 GO aus der Mitte der Mitglieder des HFA. Sie richtet sich nach § 50 Abs. 2 GO, d. h. wenn niemand widerspricht, durch offene Abstimmung, sonst durch Abgabe von Stimmzetteln. Gewählt ist die vorgeschlagene Person, die mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten hat.

 

Die Wahl ist wirksam vollzogen, wenn die/der Gewählte auf Frage der Bürgermeisterin die Wahl annimmt.

 

Da der Vorsitz und die stellvertretenden Vorsitze im HFA seit Einführung der Einheitsspitze (hauptamtliche Bürgermeister) den Fraktionen nicht mehr angerechnet werden, gibt es kein bevorzugtes Vorschlagsrecht für irgendeine Fraktion.