Betreff
Beratung Ergebnis- und Investitionsplan 2023 bis 2026 - Ergebnisse aus den Fachausschussberatungen
Vorlage
344/22
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

1.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Fachausschüsse gemäß den Anlage 1 bis 3 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den vorgeschlagenen Budgetveränderungen und den geänderten Verpflichtungsermächtigungen zu.

 

2.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 – Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten Veränderungen zu.

 

3.      Beschlüsse zu den Anträgen der Fraktionen: siehe Begründung Buchstabe B, Ziffer 3

 

4.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß der Anlage 9 unter Berücksichtigung der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 4 enthaltenen Erläuterungen zu.

 

5.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich der Anlagen in der Fassung des Entwurfes des Haushaltsplanes 2023 unter Berücksichtigung der von den Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen Änderungen zu beschließen.

 

6.      Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.

 

 


Begründung:

 

A. Allgemeine Hinweise

 

Der Entwurf der Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr 2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.

 

Nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen. In § 80 Abs. 3 GO NRW wird dazu folgendes ausgeführt:

 

„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erhaben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“

Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheine über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023 ist auf der Internetseite der Stadt Rheine www.rheine.de > Rathaus und Service > Bekanntmachungen am 13. Oktober 2022 bereitgestellt worden.

 

In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 28. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einlegen können.

 

In dieser Frist sind keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2023 eingegangen.

 

Vom 2. November bis zum 14. Dezember 2022 erfolgten die Budgetberatungen in den Fachausschüssen. Die für den 22.11.2022 terminierten Beratungen im Haupt-, Digital- und Finanzausschuss zu den Ergebnis- und Investitionsplänen 2023 bis 2026 des Sonderbereichs 0 – Verwaltungsführung (Produktgruppe 02 -05) des Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung, des Fachbereichs 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement sowie des Fachbereichs 7 – Interner Service sind von der Tagesordnung abgesetzt worden und werden in der heutigen Ausschusssitzung (siehe TOP 6, 8, 10 und 12) beraten.

 

 

B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen

 

1. Ergebnisse der Fachausschussberatungen

 

Änderungen, die sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten Übersichten Ergebnisplan (Anlage 1) und Investitionsplan (Anlage 2) dargestellt.

 

Im Rahmen der Beratungen sind auch die Verpflichtungsermächtigungen angepasst worden. Anlage 3 enthält den aktuellen Stand.

 

 

2. Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets

 

Nachfolgend sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.

 

Ergebnisplan

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2023: 156.000 EUR

 

Produktgruppe 42 – Finanzen

Budgetverschlechterung: 156.000 EUR

 

 

Beschreibung

2023

2024

2025

2026

Stadtwerke Rheine GmbH

Ausschüttung

Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan

168.000 EUR

-1.595.000 EUR

-1.161.000 EUR

-1.115.000 EUR

Stadtwerke Rheine GmbH

Entnahme Gewinnrücklage

0 EUR

0 EUR

3.000.000 EUR

0 EUR

Technische Betriebe Rheine Ausschüttung

Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan

253.000 EUR

534.000 EUR

-542.000 EUR

-521.000 EUR

Eigenbetrieb Kloster Bentlage

Transferaufwendungen

Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan

-77.000 EUR

-87.000 EUR

-87.000 EUR

-110.000 EUR

Stadtsparkasse Rheine

Ausschüttung

Ratsbeschluss zur Verwendung Überschuss

-500.000 EUR

0 EUR

500.000 EUR

500.000 EUR

 

 

Fachbereich 8 – Schulen, Soziales, Migration und Integration

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2023: 1.100.000 EUR

 

Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit

Budgetverbesserung: 1.100.000 EUR

 

Beschreibung

2023

2024

2025

2026

Zuwendung ukrainische Schutzsuchende

550.000 EUR

0 EUR

0 EUR

0 EUR

Zuwendungen Flüchtlinge

550.000 EUR

550.000 EUR

550.000 EUR

550.000 EUR

 

 

Investitionsplan

 

Fachbereich 4 – Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement

Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2023: 253.000 EUR

 

Produktgruppe 42 – Finanzen

Budgetverschlechterung: 253.000 EUR

 

Beschreibung

2023

2024

2025

2026

Wiedereinlage Stadtwerke

0 EUR

0 EUR

-3.000.000 EUR

0 EUR

Zuführung TBR

-253.000 EUR

-534.000 EUR

542.000 EUR

521.000 EUR

 

 

Fachbereich 5 – Planen und Bauen

Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2023: 2.010.000 EUR

 

Produkt 5301 – Mobilitäts- und Verkehrsplanung

Budgetverbesserung: 1.480.000 EUR

 

Beschreibung

2023

2024

2025

2026

Verschiebung
Straßenbaumaßnahmen

1.480.000 EUR

1.080.000 EUR

-2.560.000 EUR

0 EUR

 

3. Änderungsanträge der Ratsfraktionen

 

Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind von einigen Ratsfraktionen Änderungsanträge eingereicht worden, die nachfolgen nach Antragsdatum dargestellt werden:

 

3.1 Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.11.2022 (Ziffer 2), Anlage 4

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Die Verwaltung soll in allen Bereichen des Haushaltsplans 2023 in den verschiedenen Positionen „Sonstiger Geschäftsaufwand, Bürobedarf, Sonstiges, etc.“ insgesamt über alle Produkte Einsparungen in einer Größenordnung von 100 TEUR vornehmen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Begründung:

Aus Sicht der Verwaltung sind pauschale Ansatzänderungen nicht zielführend. Die Verwaltung legt in jedem Jahr zu den Haushaltsplanberatungen die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre der Politik vor. Diese Rechnungsergebnisse werden durch Politik und Verwaltung auf Anpassungspotential in beide Richtungen geprüft. Ein in der Kameralistik noch vorhandenes „Dezemberfieber“ gibt es seit Einführung des NKF nicht mehr. Mögliche Einsparungen kommen einem verbesserten Ergebnis bzw. der Ausgleichsrücklage zugute.  Aus Sicht der Verwaltung sollten pauschale Ansatzkürzungen vermieden werden und stattdessen konkrete Leistungskürzungen benannt und beschlossen werden.

 

 

3.2 Antrag der SPD-Fraktion vom 08.12.2022, Anlage 5

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab dem 01.01.2023 um 50 Prozentpunkte auf 480 Prozent angehoben werden.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss folgt dem Antrag der SPD-Fraktion nicht und empfiehlt dem Rat, auf eine Erhöhung des Gewerbesteuerhebesatzes für 2023 zu verzichten.

 

Begründung:

Aufgrund der in dieser Vorlage dargestellten aktuellen Haushaltssituation ist eine Anhebung des Hebesatzes für 2023 nicht erforderlich. Eine Anpassung sollte aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 erneut geprüft werden.

 

 

3.3 Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 13.12.2022 (Ziffer 1 und 3), Anlage 6

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:

1.      Im nächsten Haushaltsplan 2024 sollen alle Produkte nach Pflichtaufgaben, freiwilligen Leistungen und unverzichtbaren Produkten dargestellt werden.

2.      Die sehr hohe Sach- und Dienstleistungsintensität der Stadt Rheine aus dem NKFKennzahlenset NRW 2020 ist im Hinblick auf die Vergleichskommunen zu erläutern und gegebenenfalls sind hier Einsparungen vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung mit der Prüfung der vorgenannten Anregungen zur Haushaltsplanung 2024 zu beauftragen.

 

Begründung:

Die Verwaltung wird die Anregungen aus dem Antrag der beiden Fraktionen rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2024 aufarbeiten und mögliche Umsetzungsvorschläge erstellen.

 

 

3.4 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 1a), Anlage 7

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Zur Reduzierung des Haushaltsdefizits im Jahr 2023 erfolgt eine Budgetkürzung von

5% über alle Fachbereiche in den Personalaufwendungen und Aufwendungen für

Sach- und Dienstleistungen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Begründung:

Dem Vorschlag einer pauschalen Kürzung von Personalaufwendungen und von Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen kann nicht gefolgt werden. Insbesondere im Personalaufwand ist eine Kürzung nur bei gleichzeitiger Reduzierung des Leistungsumfanges möglich. Eine etwaige Leistungskürzung sollte vorab im Einklang zwischen Politik und Verwaltung beschlossen werden. 

Zu den pauschalen Kürzungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird auf die Ausführungen zu Ziffer B 3.1 verwiesen.

 

 

3.5 Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 2, Fachbereich 5), Anlage 8

 

Beschlussvorschlag der Antragsteller:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, eine Verschiebung der Maßnahmen „Elsa-Brändström-Realschule – Neubau“ und „Magazin Museum“ vorzunehmen.

 

Beschlussvorschlag der Verwaltung:

Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.

 

Begründung:

Einer im Antrag geforderten zeitlichen Verschiebung kann bei den beiden Maßnahmen nicht gefolgt werden.

Aus schulpolitischen Gründen ist eine weitere Verschiebung der Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule – Neubau“ nicht möglich. Ein Spielraum besteht allein aufgrund der Schülerzahlen nicht mehr.

 

Für die Maßnahme „Magazin Museum“ ergibt sich aktuell folgende Situation:

 

 

2023

2024

2025

2026

Haushalts-planentwurf

2.190.000 EUR

2.990.000 EUR

0 EUR

0 EUR

BaMo-Beschluss

300.000 EUR

1.890.000 EUR

2.990.000 EUR

0 EUR

Änderungsantrag

Fraktion Bündnis 90/Die Grünen

0 EUR

0 EUR

2.990.000 EUR

2.990.000 EUR

 

Seit rund 15 Jahren waren im Rahmen politischer Beratungen verschiedenste Bestandsgebäude für ein gemeinsames Magazin für die Städtischen Museen und das Stadtarchiv vorgeschlagen, geprüft und verworfen worden. Daraus resultiert, dass die Kapazitäten für beide Einrichtungen mehr als erschöpft sind und die Kunstgegenstände und Archivalien teilweise nicht mehr sachgerecht aufbewahrt werden können. Die Gefahr von Beschädigungen bis hin zum vollständigen Verlust steigt stetig. Da die ursprüngliche Projektplanung (2020) die Fertigstellung im Jahr 2023 vorsah und diese aktuell bereits um zwei Jahre auf 2025 verschoben wurde, rät die Verwaltung dringend davon ab, die Fertigstellung nochmals um ein weiteres Jahr zu verschieben.

 

 

3.6 Weitere Anträge

 

Die in den obigen Anträgen dargestellten Sachverhalte des Sonderbereiches 0 sowie der Fachbereich 3, 4 und 7 werden bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten (siehe TOP 6, 8, 10 und 12) beraten. Etwaige Beschlüsse werden in den endgültigen Haushaltsplan eingearbeitet. Dies schließt eine gegebenenfalls notwendige Reduzierung des Isolierungsbetrages (Stellen Wohngeld und Willkommenskultur) ein.

 

 

4. Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen

 

Die Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus der folgenden Übersicht:

 

Ergebnisplan (in EUR):

 

Änderungen

2023

2024

2025

2026

Grundsteuer A
(aufgrund Orientierungsdaten)

1.000

2.000

3.000

3.000

Grundsteuer B
(aufgrund Orientierungsdaten und aktueller Bescheidlage)

73.000

109.000

146.000

164.000

Gewerbesteuer
(aufgrund Orientierungsdaten und aktueller Bescheidlage)

-972.000

-2.005.000

-266.000

-17.000

Gemeindeanteil Einkommensteuer
(aufgrund Orientierungsdaten)

364.000

-120.000

337.000

104.000

Gemeindeanteil Umsatzsteuer
(aufgrund Orientierungsdaten)

144.000

382.000

503.000

531.000

Kompensationsleistungen - Familienleistungsausgleich
(aufgrund Orientierungsdaten)

0

-203.000

-71.000

-72.000

Vergnügungssteuer
(aufgrund aktueller Bescheidlage)

-47.000

-47.000

-47.000

-47.000

Hundesteuer
(aufgrund neuer Satzung)

0

57.000

57.000

57.000

Schlüsselzuweisung
(aufgrund GFG-Modellrechnung, Orientierungsdaten sowie Ist-Werte Gemeindesteuern und Gemeindeanteile Einkommen- und Umsatzsteuer)

-437.000

-587.000

-3.110.000

-3.210.000

Konzessionsabgaben
(aufgrund Wirtschaftsplan Stadtwerke Rheine GmbH)

-179.000

-371.000

-409.000

-409.000

Versorgungsaufwendungen
(aufgrund Anpassung Versorgungskassenbeiträge)

223.000

229.000

236.000

243.000

Gewerbesteuerumlage
(aufgrund Gewerbesteuererträge)

79.000

164.000

21.000

2.000

Kreisumlage
(aufgrund GFG-Modellrechnung, Orientierungsdaten, Hebesatz Kreishaushalt sowie Ist-Werte Gemeindesteuern und Gemeindeanteile Einkommen- und Umsatzsteuer)

3.662.000

4.308.000

4.936.000

4.997.000

Krankenhausinvestitionsumlage

(aufgrund Haushaltsplan Land NRW)

-163.000

-163.000

-163.000

-163.000

Außerordentliche Erträge - Isolierung Corona und Ukraine-Krieg

(aufgrund Gesetzesänderungen sowie Veränderungen in Fach- und Sonderbereichen)

3.477.000

-1.058.000

-601.000

2.503.000

Summe

6.225.000

697.000

1.572.000

4.686.000

 

In der Anlage 9 ist der Sonderbereich 9 aktualisiert dargestellt.

 

Investitionsplan (in EUR):

 

Änderungen

2023

2024

2025

2026

Investitionspauschale
(aufgrund GFG-Modellrechnung und Orientierungsdaten)

-54.000

-184.00

-203.000

-212.000

Summe

-54.000

-184.00

-203.000

-212.000

 

Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes sind bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 in der Ratssitzung am 17. Januar 2023 noch folgende Änderungen einzuarbeiten:

 

-          Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen

-          Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln

 

 

6. Zusammenfassung

 

Abschließend ergeben sich für den Ergebnisplan folgende Werte (in TEUR):

 

Beschreibung

2023

2024

2025

2026

Jahresergebnis Entwurf 2023

-9.104

-9.267

-11.886

-16.849

Ergebnisse Fachausschuss-beratungen

-1.246

-702

216

366

Sonstige Änderungen Fachbereichs-budgets

944

-598

2.260

-696

Änderungen Sonderbereich 9

6.225

697

1.572

4.686

Summe

-3.181

-9.870

-7.838

-12.493

 

 

C. Weiteres Verfahren

 

Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist im Rat am 17. Januar 2023 vorgesehen. Anschließend ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und damit die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.

 

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: Änderung der Fachausschüsse (Ergebnisplan)

Anlage 2: Änderung der Fachausschüsse (Investitionsplan)

Anlage 3: Verpflichtungsermächtigungen

Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.11.2022 (Ziffer 2)

Anlage 6: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 13.12.2022 (Ziffer 1 und 3)

Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 1a)

Anlage 8: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 2)

Anlage 9: Sonderbereich 9