Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss nimmt die Ergebnisse der Fachausschüsse
gemäß den Anlage 1 bis 3 zur Kenntnis und stimmt unter Berücksichtigung der in
der Begründung unter Buchstabe B, Ziffer 1 enthaltenen Erläuterungen den
vorgeschlagenen Budgetveränderungen und den geänderten
Verpflichtungsermächtigungen zu.
2.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss stimmt den unter Buchstabe B, Ziffer 2 –
Sonstige Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets – aufgeführten
Veränderungen zu.
3.
Beschlüsse
zu den Anträgen der Fraktionen: siehe Begründung Buchstabe B, Ziffer 3
4.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss stimmt der Fortschreibung des
Sonderbereichs 9 – Zentrale Finanzleistungen – gemäß der Anlage 9 unter
Berücksichtigung der in den Begründungen unter Buchstabe B, Ziffer 4
enthaltenen Erläuterungen zu.
5.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
Haushaltssatzung für das Jahr 2023 einschließlich der Anlagen in der Fassung
des Entwurfes des Haushaltsplanes 2023 unter Berücksichtigung der von den
Fachausschüssen und dem Haupt-, Digital- und Finanzausschuss vorgeschlagenen
Änderungen zu beschließen.
6.
Der
Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die
mittelfristige Ergebnis- und Finanzplanung zu beschließen.
Begründung:
A. Allgemeine Hinweise
Der Entwurf der
Haushaltssatzung und des Ergebnis- und Investitionsplanes für das Haushaltsjahr
2023 wurde in der Sitzung des Rates am 27. September 2022 eingebracht.
Nach § 80 Abs. 3 Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) ist der dem Rat vorgelegte Entwurf der Haushaltssatzung mit Anlagen anschließend öffentlich bekannt zu machen. In § 80 Abs. 3 GO NRW wird dazu folgendes ausgeführt:
„Nach Zuleitung des Entwurfs der Haushaltssatzung mit ihren Anlagen an den Rat ist dieser unverzüglich bekannt zu geben und während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat zur Einsichtnahme verfügbar zu halten. In der öffentlichen Bekanntgabe ist eine Frist von mindestens vierzehn Tagen festzulegen, in der Einwohner oder Abgabepflichtige gegen den Entwurf Einwendungen erhaben können und die Stelle anzugeben, bei der die Einwendungen zu erheben sind. Die Frist für die Erhebung von Einwendungen ist so festzusetzen, dass der Rat vor der Beschlussfassung über die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen in öffentlicher Sitzung darüber beschließen kann.“
Die öffentliche Bekanntmachung der Stadt Rheine über den Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Rheine für das Haushaltsjahr 2023 ist auf der Internetseite der Stadt Rheine www.rheine.de > Rathaus und Service > Bekanntmachungen am 13. Oktober 2022 bereitgestellt worden.
In dieser Bekanntmachung ist darauf hingewiesen worden, dass Einwohner oder Abgabepflichtige in der Zeit vom 14. Oktober bis zum 28. Oktober 2022 Einwendungen gegen den Entwurf der Haushaltssatzung beim Fachbereich Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement einlegen können.
In dieser Frist sind keine Einwendungen gegen den Haushaltsplanentwurf 2023 eingegangen.
Vom 2. November
bis zum 14. Dezember 2022 erfolgten die Budgetberatungen in den
Fachausschüssen. Die für den 22.11.2022 terminierten Beratungen im Haupt-,
Digital- und Finanzausschuss zu den Ergebnis- und Investitionsplänen 2023 bis
2026 des Sonderbereichs 0 – Verwaltungsführung (Produktgruppe 02 -05) des
Fachbereichs 3 – Recht und Ordnung, des Fachbereichs 4 – Finanzen, Wohn- und
Grundstücksmanagement sowie des Fachbereichs 7 – Interner Service sind von der
Tagesordnung abgesetzt worden und werden in der heutigen Ausschusssitzung
(siehe TOP 6, 8, 10 und 12) beraten.
B. Erläuterungen zu den Beschlussvorschlägen
1. Ergebnisse der Fachausschussberatungen
Änderungen, die
sich aus den Fachausschussberatungen ergeben haben, sind in den beigefügten
Übersichten Ergebnisplan (Anlage 1) und Investitionsplan (Anlage 2)
dargestellt.
Im Rahmen der
Beratungen sind auch die Verpflichtungsermächtigungen angepasst worden. Anlage
3 enthält den aktuellen Stand.
2. Sonstige
Änderungen in den Fach- und Sonderbereichsbudgets
Nachfolgend sind Änderungen abgebildet, die sich nach den Fachausschussberatungen ergeben haben.
Ergebnisplan
Fachbereich 4 –
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2023: 156.000 EUR
Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverschlechterung: 156.000 EUR
Beschreibung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Stadtwerke Rheine GmbH Ausschüttung Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan |
168.000 EUR |
-1.595.000 EUR |
-1.161.000 EUR |
-1.115.000 EUR |
Stadtwerke Rheine GmbH Entnahme Gewinnrücklage |
0 EUR |
0 EUR |
3.000.000 EUR |
0 EUR |
Technische Betriebe Rheine Ausschüttung Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan |
253.000 EUR |
534.000 EUR |
-542.000 EUR |
-521.000 EUR |
Eigenbetrieb Kloster Bentlage Transferaufwendungen Veränderung aufgrund Wirtschaftsplan |
-77.000 EUR |
-87.000 EUR |
-87.000 EUR |
-110.000 EUR |
Stadtsparkasse Rheine Ausschüttung Ratsbeschluss zur Verwendung Überschuss |
-500.000 EUR |
0 EUR |
500.000 EUR |
500.000 EUR |
Fachbereich 8 –
Schulen, Soziales, Migration und Integration
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2023: 1.100.000 EUR
Produktgruppe 81 – Integrationsarbeit
Budgetverbesserung: 1.100.000 EUR
Beschreibung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Zuwendung ukrainische
Schutzsuchende |
550.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
Zuwendungen Flüchtlinge |
550.000 EUR |
550.000 EUR |
550.000 EUR |
550.000 EUR |
Investitionsplan
Fachbereich 4 –
Finanzen, Wohn- und Grundstücksmanagement
Budgetverschlechterung für das Haushaltsjahr 2023: 253.000 EUR
Produktgruppe 42 – Finanzen
Budgetverschlechterung: 253.000 EUR
Beschreibung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Wiedereinlage Stadtwerke |
0 EUR |
0 EUR |
-3.000.000 EUR |
0 EUR |
Zuführung TBR |
-253.000 EUR |
-534.000 EUR |
542.000 EUR |
521.000 EUR |
Fachbereich 5 –
Planen und Bauen
Budgetverbesserung für das Haushaltsjahr 2023: 2.010.000 EUR
Produkt 5301 – Mobilitäts- und Verkehrsplanung
Budgetverbesserung: 1.480.000 EUR
Beschreibung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Verschiebung |
1.480.000 EUR |
1.080.000 EUR |
-2.560.000 EUR |
0 EUR |
3. Änderungsanträge
der Ratsfraktionen
Im Rahmen der Haushaltsberatungen sind von einigen Ratsfraktionen Änderungsanträge eingereicht worden, die nachfolgen nach Antragsdatum dargestellt werden:
3.1 Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.11.2022 (Ziffer 2), Anlage 4
Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Die Verwaltung soll in allen Bereichen des Haushaltsplans 2023 in den verschiedenen Positionen „Sonstiger Geschäftsaufwand, Bürobedarf, Sonstiges, etc.“ insgesamt über alle Produkte Einsparungen in einer Größenordnung von 100 TEUR vornehmen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.
Begründung:
Aus Sicht der Verwaltung sind pauschale Ansatzänderungen nicht zielführend. Die Verwaltung legt in jedem Jahr zu den Haushaltsplanberatungen die Rechnungsergebnisse der vergangenen Jahre der Politik vor. Diese Rechnungsergebnisse werden durch Politik und Verwaltung auf Anpassungspotential in beide Richtungen geprüft. Ein in der Kameralistik noch vorhandenes „Dezemberfieber“ gibt es seit Einführung des NKF nicht mehr. Mögliche Einsparungen kommen einem verbesserten Ergebnis bzw. der Ausgleichsrücklage zugute. Aus Sicht der Verwaltung sollten pauschale Ansatzkürzungen vermieden werden und stattdessen konkrete Leistungskürzungen benannt und beschlossen werden.
3.2 Antrag der
SPD-Fraktion vom 08.12.2022, Anlage 5
Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Der Hebesatz der Gewerbesteuer soll ab dem
01.01.2023 um 50 Prozentpunkte auf 480 Prozent angehoben werden.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss folgt dem Antrag
der SPD-Fraktion nicht und empfiehlt dem Rat, auf eine Erhöhung des
Gewerbesteuerhebesatzes für 2023 zu verzichten.
Begründung:
Aufgrund der in dieser Vorlage dargestellten aktuellen Haushaltssituation ist eine Anhebung des Hebesatzes für 2023 nicht erforderlich. Eine Anpassung sollte aber im Rahmen der Haushaltsplanberatungen 2024 erneut geprüft werden.
3.3 Antrag der
CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 13.12.2022 (Ziffer 1 und 3), Anlage 6
Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, folgende Beschlüsse zu fassen:
1.
Im
nächsten Haushaltsplan 2024 sollen alle Produkte nach Pflichtaufgaben, freiwilligen
Leistungen und unverzichtbaren Produkten dargestellt werden.
2.
Die sehr hohe Sach- und Dienstleistungsintensität
der Stadt Rheine aus dem NKFKennzahlenset NRW 2020 ist im Hinblick auf die
Vergleichskommunen zu erläutern und gegebenenfalls sind hier Einsparungen
vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die Verwaltung mit der Prüfung der vorgenannten Anregungen zur Haushaltsplanung 2024 zu beauftragen.
Begründung:
Die Verwaltung wird die Anregungen aus dem Antrag der beiden Fraktionen rechtzeitig zu den Haushaltsplanberatungen 2024 aufarbeiten und mögliche Umsetzungsvorschläge erstellen.
3.4 Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 1a), Anlage 7
Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Zur Reduzierung des
Haushaltsdefizits im Jahr 2023 erfolgt eine Budgetkürzung von
5% über alle Fachbereiche in den
Personalaufwendungen und Aufwendungen für
Sach- und Dienstleistungen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.
Begründung:
Dem Vorschlag einer pauschalen Kürzung von Personalaufwendungen und von Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen kann nicht gefolgt werden. Insbesondere im Personalaufwand ist eine Kürzung nur bei gleichzeitiger Reduzierung des Leistungsumfanges möglich. Eine etwaige Leistungskürzung sollte vorab im Einklang zwischen Politik und Verwaltung beschlossen werden.
Zu den pauschalen Kürzungen der Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen wird auf die Ausführungen zu Ziffer B 3.1 verwiesen.
3.5 Antrag der
Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 2, Fachbereich 5), Anlage
8
Beschlussvorschlag
der Antragsteller:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, eine Verschiebung der Maßnahmen „Elsa-Brändström-Realschule – Neubau“ und „Magazin Museum“ vorzunehmen.
Beschlussvorschlag
der Verwaltung:
Der Haupt-, Digital- und Finanzausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, dem Antrag nicht zu folgen.
Begründung:
Einer im Antrag geforderten zeitlichen Verschiebung kann bei den beiden Maßnahmen nicht gefolgt werden.
Aus schulpolitischen Gründen ist eine weitere Verschiebung der Maßnahme „Elsa-Brändström-Realschule – Neubau“ nicht möglich. Ein Spielraum besteht allein aufgrund der Schülerzahlen nicht mehr.
Für die Maßnahme „Magazin Museum“ ergibt sich aktuell folgende Situation:
|
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Haushalts-planentwurf |
2.190.000 EUR |
2.990.000 EUR |
0 EUR |
0 EUR |
BaMo-Beschluss |
300.000 EUR |
1.890.000 EUR |
2.990.000 EUR |
0 EUR |
Änderungsantrag Fraktion
Bündnis 90/Die Grünen |
0 EUR |
0 EUR |
2.990.000 EUR |
2.990.000 EUR |
Seit rund 15 Jahren waren im Rahmen politischer Beratungen verschiedenste Bestandsgebäude für ein gemeinsames Magazin für die Städtischen Museen und das Stadtarchiv vorgeschlagen, geprüft und verworfen worden. Daraus resultiert, dass die Kapazitäten für beide Einrichtungen mehr als erschöpft sind und die Kunstgegenstände und Archivalien teilweise nicht mehr sachgerecht aufbewahrt werden können. Die Gefahr von Beschädigungen bis hin zum vollständigen Verlust steigt stetig. Da die ursprüngliche Projektplanung (2020) die Fertigstellung im Jahr 2023 vorsah und diese aktuell bereits um zwei Jahre auf 2025 verschoben wurde, rät die Verwaltung dringend davon ab, die Fertigstellung nochmals um ein weiteres Jahr zu verschieben.
3.6 Weitere Anträge
Die in den obigen Anträgen dargestellten Sachverhalte des Sonderbereiches 0 sowie der Fachbereich 3, 4 und 7 werden bei den jeweiligen Tagesordnungspunkten (siehe TOP 6, 8, 10 und 12) beraten. Etwaige Beschlüsse werden in den endgültigen Haushaltsplan eingearbeitet. Dies schließt eine gegebenenfalls notwendige Reduzierung des Isolierungsbetrages (Stellen Wohngeld und Willkommenskultur) ein.
4. Änderungen im Sonderbereich 9 – Zentrale Finanzleistungen
Die Änderungen im Sonderbereich 9 ergeben sich aus der folgenden Übersicht:
Ergebnisplan (in
EUR):
Änderungen |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Grundsteuer A |
1.000 |
2.000 |
3.000 |
3.000 |
Grundsteuer B |
73.000 |
109.000 |
146.000 |
164.000 |
Gewerbesteuer |
-972.000 |
-2.005.000 |
-266.000 |
-17.000 |
Gemeindeanteil Einkommensteuer |
364.000 |
-120.000 |
337.000 |
104.000 |
Gemeindeanteil Umsatzsteuer |
144.000 |
382.000 |
503.000 |
531.000 |
Kompensationsleistungen - Familienleistungsausgleich |
0 |
-203.000 |
-71.000 |
-72.000 |
Vergnügungssteuer |
-47.000 |
-47.000 |
-47.000 |
-47.000 |
Hundesteuer |
0 |
57.000 |
57.000 |
57.000 |
Schlüsselzuweisung |
-437.000 |
-587.000 |
-3.110.000 |
-3.210.000 |
Konzessionsabgaben |
-179.000 |
-371.000 |
-409.000 |
-409.000 |
Versorgungsaufwendungen |
223.000 |
229.000 |
236.000 |
243.000 |
Gewerbesteuerumlage |
79.000 |
164.000 |
21.000 |
2.000 |
Kreisumlage |
3.662.000 |
4.308.000 |
4.936.000 |
4.997.000 |
Krankenhausinvestitionsumlage (aufgrund Haushaltsplan Land NRW) |
-163.000 |
-163.000 |
-163.000 |
-163.000 |
Außerordentliche Erträge - Isolierung Corona und
Ukraine-Krieg (aufgrund Gesetzesänderungen sowie Veränderungen in Fach-
und Sonderbereichen) |
3.477.000 |
-1.058.000 |
-601.000 |
2.503.000 |
Summe |
6.225.000 |
697.000 |
1.572.000 |
4.686.000 |
In der Anlage 9 ist der Sonderbereich 9 aktualisiert dargestellt.
Investitionsplan
(in EUR):
Änderungen |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Investitionspauschale |
-54.000 |
-184.00 |
-203.000 |
-212.000 |
Summe |
-54.000 |
-184.00 |
-203.000 |
-212.000 |
Aufgrund der in der heutigen Sitzung beschlossenen Änderungen des Entwurfes sind bis zur Beschlussfassung der Haushaltssatzung 2023 in der Ratssitzung am 17. Januar 2023 noch folgende Änderungen einzuarbeiten:
- Neukalkulation der Investitionskredite und der dafür notwendigen Zinsen
- Neukalkulation der Zinsen für Liquiditätskredite und für die Anlage von liquiden Mitteln
6. Zusammenfassung
Abschließend ergeben sich für den Ergebnisplan folgende Werte (in TEUR):
Beschreibung |
2023 |
2024 |
2025 |
2026 |
Jahresergebnis Entwurf 2023 |
-9.104 |
-9.267 |
-11.886 |
-16.849 |
Ergebnisse Fachausschuss-beratungen |
-1.246 |
-702 |
216 |
366 |
Sonstige Änderungen Fachbereichs-budgets |
944 |
-598 |
2.260 |
-696 |
Änderungen Sonderbereich 9 |
6.225 |
697 |
1.572 |
4.686 |
Summe |
-3.181 |
-9.870 |
-7.838 |
-12.493 |
C. Weiteres
Verfahren
Die Verabschiedung der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes ist im Rat am 17. Januar 2023 vorgesehen. Anschließend ist die Haushaltssatzung mit ihren Anlagen bei der Aufsichtsbehörde anzuzeigen. Nach Abschluss des Anzeigeverfahrens erfolgt die öffentliche Bekanntmachung und damit die Beendigung der vorläufigen Haushaltsführung.
Anlagen:
Anlage 1: Änderung der Fachausschüsse (Ergebnisplan)
Anlage 2: Änderung der Fachausschüsse (Investitionsplan)
Anlage 3: Verpflichtungsermächtigungen
Anlage 4: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.11.2022 (Ziffer 2)
Anlage 6: Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 13.12.2022 (Ziffer 1 und 3)
Anlage 7: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 1a)
Anlage 8: Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen vom 13.12.2022 (Ziffer 2)
Anlage 9: Sonderbereich 9