Betreff
Ausbau Homeyerstraße (53014-592)
(Forckenbeckstr. - Salinenkanal)
im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 10A,
Kennwort: "Westliche Innenstadt"
Offenlage der Ausbauplanung
Vorlage
015/23
Aktenzeichen
5.30 - hes
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt den Ausbauentwurf zur Kenntnis und beschließt dessen Offenlage in den Diensträumen des Fachbereiches 5/Mobilitäts- und Verkehrsplanung im Neuen Rathaus.

2.      Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt zur Vorstellung der Planunterlagen, eine Anliegerversammlung durchzuführen.

 


Begründung:

 

1.     Einfügung in das Straßennetz:

 

Die Homeyerstraße liegt im Bebauungsplangebiet Nr. 10 A „Westliche Innenstadt“ im Altstadtkern von Rheine. Sie zweigt von der Forckenbeckstraße ab, nahe des Alten Friedhofs „Salzbergener Straße“ und verläuft in Richtung des Geh- und Radweges an der Ems (Mühlenstraße).

An der Homeyerstraße befinden sich mehrere soziale Einrichtungen, wie z.B. das Jacob-Meyersohn-Haus (Wohneinrichtung). Insgesamt erschließt die Straße 9 Wohngrundstücke. Drei Gebäude zählen zu Baudenkmälern.

Östlich des Wendebereichs und des Parkplatzes für Anwohner fügt sich die Anbindung zur ehem. Jugendherberge an; daran schließt sich ein fußläufig genutzter Weg mit einer 2,55 m breiten Brücke an in Richtung Fuß- und Radweg Mühlenstraße.

Der Ausbaubereich befindet sich in einem Gebiet des mittelalterlichen Ortskerns, in dem Bodendenkmäler vermutet werden. Angrenzend an den Straßenraum existiert ein alter hochgewachsener Hecken- und Baumbestand.

 

Die Forckenbeckstraße wie auch die Homeyerstraße sind im Bebauungsplan als verkehrsberuhigter Bereich ausgewiesen. Ein Bereich von 13 Metern vor der Brücke bis zum Bauende ist im B-Plan als Fuß-/Radweg ausgewiesen.

 

Am Straßenbeginn (Flurstück 1659) /Ecke Forckenbeckstraße ist ein Teil der Verkehrsfläche mit einem Erhaltungsgebot für die vorhandene Hecke versehen worden. Diese Fläche wird derzeit nicht als zu überplanende Straßenfläche eingebunden. Hier stehen somit anstelle von 4,75 m nur 3,50 bis 4,40 m zur Verfügung.

Eine im Bebauungsplan dahinter festgesetzte Aufweitung für eine Fahrzeugbegegnung wird aufgrund eines hierfür erforderlichen Grunderwerbs, der absehbar nicht umzusetzen ist, nicht mit eingeplant, da diese Fläche nicht zwangsläufig erforderlich ist.

Im weiteren Verlauf ist die ausgewiesene Straßenparzelle ca. 3,5 bis 4 m breit.

 

Der in Höhe von Flurstück Nr. 1052 existierende Parkplatz für Anwohner (mit Ausweis) soll nach dem Ausbau ebenfalls als Anwohnerparkplatz, aber auch zum Wenden von Kfz zur Verfügung stehen. In Richtung des äußersten Anliegers (Mühlenstr. 75, ehem. Jugendherberge) fällt die Straßenfläche stark ab bis zur Brücke.

 

Von der im B-Plan ausgewiesenen Parzellenbreite (4 m/4,75 m) wird auch zum Erhalt der privaten Hecken (Erhaltungsgebot) abgewichen, es soll zumindest eine Parzellenbreite von 3,50 m erreicht werden, in Anlehnung an die jetzige befahrbare Fläche.

In Höhe von Haus Nr. 10 befindet sich eine private Einfriedigung (kl. Mauer) mit Altbaumbestand, deren Erhaltung mit den Eigentümern im weiteren Verlauf der Planungen zu klären wäre.

Zum Durchfahren von Kraftfahrzeugen zur Mühlenstraße ist die Brücke ungeeignet; der Abschnitt ist lediglich als Geh-/Radweg nutzbar und entsprechend ausgewiesen. Da die Straße keine Wendemöglichkeit für größere Fahrzeuge bietet, wird sie nicht von Müllfahrzeugen befahren.

Eine durchgängige Durchfahrtsbreite für Feuerwehrfahrzeuge von 3,05/3,50 m kann durch den geplanten Grunderwerb erzielt werden. Ein regelmäßiger Rückschnitt der Hecken ist zur Einhaltung dieser Durchfahrtsbreite unumgänglich. Für die bestehende Straße besteht ein Einfahrtsverbot für Fahrzeuge /inkl. Rad (Anlieger frei).

Begegnungsverkehr ist nicht möglich, Wende- oder Ausweichmöglichkeiten für Pkw/kleine Lieferwagen bestehen nur auf dem Anwohnerparkplatz oder in den privaten Zufahrten.

 

Aufgrund der Verkehrsbedeutung und Lage im Straßennetz ist die Homeyerstraße als Anliegerstraße einzustufen und dient der Erschließung der Grundstücke.

Die Straße ist bezüglich der Straßenkategorie nach RASt 06 als Wohnweg einzustufen; der hierfür anzustrebende Begegnungsfall von Rad und Pkw (3,80 m) kann nur in Teilbereichen erreicht werden. Die Ausbaulänge des vorgesehenen Baubereiches - von der Forckenbeckstraße bis über die Brücke - liegt bei 160 m.

 

Der nochmalige Ausbau ist als verkehrsberuhigter Bereich mit höhengleicher Mischfläche und Stellplatzflächen für Anwohner vorgesehen und soll in einer Parzellenbreite von 3,50 m erfolgen (ggf. mit zwei Engstellen).

Am Parkplatzbereich liegt die Breite bei 15,50 m bis 16,50 m. Kurz vor der Brücke verjüngt sich die Breite auf 3 m. Die Durchgangsbreite der Brücke liegt bei 2,55 m.

 

Für die öffentliche Straße, die der Erschließung dient, wird eine durchgängige Mindestbreite von 3,50 m (3,05) angesetzt, um die Vorgaben zur Durchfahrt von Feuerwehrfahrzeugen zu erfüllen und andererseits die vorhandenen hohen Hecken und Einfriedigungen weitestgehend zu erhalten. Daraus resultiert, dass die Homeyerstraße auch künftig als Bestandteil des Verkehrsberuhigten Bereiches nur für Anlieger frei gegeben kann und mit dem Verkehrszeichen 260 (Verbot für Kraftfahrzeuge)-Anlieger frei, beschildert werden wird.

 

 

2.     Bestandssituation / Historie:

 

Viele Jahre war die Homeyerstraße lediglich mit grauem Feinschotter befestigt. Um 1958 wurde die Homeyerstraße erstmalig ausgebaut. Die Fahrbahn wurde asphaltiert. Es wurden 3 Pilzkopfleuchten errichtet. Aufgrund des starken Längsgefälles und des fehlenden Kanals wurde auf weitere Entwässerungsreinrichtungen verzichtet. Kleinere Randbereiche blieben unbefestigt. In 1995 wurde ein Mischwasserkanal gebaut. Später wurden im flachen Abschnitt Straßenabläufe eingebaut. Die unebene Fahrbahn wurde ab 1990 mehrfach ausgebessert.

 

Die Beleuchtung der Straße bestand bis zum Jahr 2011 aus 3 Pilzkopfleuchten (LPH=4,5m) in größeren Abständen von über 50 Metern, bei denen im Jahr 2011 die Leuchtenköpfe durch Ellipsenleuchten ausgetauscht wurden.

 

Die geringe Parzellenbreite und die hochwachsenden Hecken (teilweise überstehend) führen zu einer schlechten Befahrbarkeit der Homeyerstraße. Die asphaltierte Fahrbahnfläche variiert zwischen 3,0 m (2,80) und 4,0 m Breite; teilweise werden private Randstreifen zum befahren mitgenutzt.

 

Aufgrund des seit vielen Jahren schlechten Fahrbahnzustandes, sowie der mangelhaften Beleuchtung, des unzureichenden Oberbaues und der fehlenden Entwässerungseinrichtungen ist eine Erneuerung für das Jahr 2023 in verkehrsberuhigter Ausbauweise vorgesehen.

 

 

3.     Notwendige Breiten / Ausbaumerkmale

 

a)      Homeyerstraße (Forckenbeckstr. - Salinenkanal / verkehrsberuhigter Ausbau)

 

Es ist ein Ausbau als verkehrsberuhigter Bereich mit einer Breite von 3,50 bis 16,50 m - innerhalb der festgelegten Straßenparzelle - vorgesehen.

Der Erwerb der von Teilflächen dient dazu, die geringen Fahrbahnbreiten von 2,80 m/ 3,00m an den zwei Engstellen zu erhöhen, um insbesondere die erforderliche Durchfahrtsbreite für Feuerwehrfahrzeuge von 3,50 m (3,05 m) Breite zur Anfahrbarkeit der Grundstücke zu erhalten.

 

Die Verkehrsberuhigung der Straße erfolgt ohne weitere Einengungen, da die zur Verfügung stehende Breite zu gering ist. Durch den farblichen Wechsel der Betonsteinbeläge (Rechteckpflaster rot/grau) wird zusätzlich eine optische Bremswirkung erzielt. Östlich der Aufweitung, in Höhe von Haus 75 (Mühlenstraße) im Bereich des beginnenden Geh-Radweges, wird aufgrund der hohen Längsneigung ein Asphaltbelag eingebaut.

 

Falls ein Grunderwerb nicht getätigt werden kann und an zwei Engstellen die Breiten von 2,80 m und 3,00 m bestehen bleiben müssen, wird dies für allgemeine Fahrzeugbreiten ausreichen. Für die Durchfahrt der Feuerwehrfahrzeuge wäre in der westlichen Engstelle die vorhandene Hecke um mind. 20 cm zurückzuschneiden.

Die zulässige maximale Breite ist für alle Kraftfahrzeuge - mit Ausnahme von Schneeräumungsgeräten und Winterdienstfahrzeugen - in § 32 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) festgelegt. Für diese Fahrzeuge gelten folgende Breiten:

 

-          Allgemeine Fahrzeuge 2,55 m

-          Personenkraftwagen 2,50 m

-          mit festen/abnehmbaren Aufbauten

von klimatisierten Fahrzeugen

(Kühlwagen mit Wärmedämmung) 2,60 m

 

Da die Straße lediglich der Erschließung der Grundstücke dient, die erforderlichen Fahrzeugbreiten für die zu erwartenden Fahrzeuge eingehalten sind und weitere Park-/Wendevor-gänge auf dem privaten Grundstücken oder an der Aufweitung erfolgen, ist es aufgrund des bisher fehlendem Grunderwerbs bzw. Erhaltung der Heckenstrukturen vorgesehen, in den reduzierten Breiten auszubauen.

Die Straße kann dann weiterhin nur von Anliegern genutzt werden, auch die Begegnung von Pkw/Rad ist nur in Teilbereichen möglich. Die Nutzung der Straße ist somit künftig vergleichbar mit der heutigen Nutzung.

 

Die Stellplatzflächen an der aufgeweiteten Fläche werden in Rasenfugenpflaster ausgeführt. Im weiteren Straßenverlauf Richtung ehemaliger Jugendherberge, wo die Längsneigungen rd. 10% betragen, sind keine Stellplätze einplanbar aufgrund der geringen Straßenbreite. Die vorgesehenen Stellplätze in der Aufweitungen sind je nach Anfahrbarkeit 2,50 m bzw. 2,75m breit und 5,00 m lang eingeplant.

 

Die Grünbeete am Straßenbeginn und am Parkplatzbereich erhalten eine Einfassung aus abgerundeten Bordsteinen und sind zwischen 2,00 bis 7,00 m lang. Das kreisrunde Baumbeet hat einen Durchmesser von 4 m. Im Bereich des 1 m breiten Grünstreifens werden Bodendecker eingeplant. Im großflächigen Beet sollen die Bestandsbäume erhalten bleiben.

Beim Ausbau ist konkret zu prüfen, inwieweit die angrenzenden hohen Hecken gestutzt werden müssen.

 

Wie die umliegenden Straßen wird die Anliegerstraße im höhengleichen Mischprinzip verkehrsberuhigt ausgebaut.

 

b)   Fuß- und Radweg:

 

Wie im Bebauungsplan festgelegt, wird ein 3,00 m (2,55m) bis 4,00 m breiter Geh-/Radweg in Richtung des vorhandenen Fuß-/Radweges (a.d. Ems) erstellt. Die Fläche soll eine neue Asphaltdecke erhalten.

 

 

4.     Entwässerung

 

Die Ableitung des Oberflächenwassers der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite Entwässerungsrinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den vorhandenen Mischwasserkanal. Ob die Kanalleitungen erneuert werden müssen, wird zurzeit noch von den Technischen Betrieben Rheine geprüft.

 

5.     Beleuchtung

 

An der Homeyerstraße befinden sich auf einer Länge von rd. 160 Metern zurzeit 3 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m. Diese erhielten im Jahr 2011 neue Ellipsen-Leuchtköpfe. Aufgrund der großen Leuchtenabstände werden die vorhandenen Leuchten ausgetauscht bzw. verdichtet.

Für die zukünftige Beleuchtung sind insgesamt 7 Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 4,5 m in Abständen von 25 m bis 30 m vorgesehen, so dass eine gleichmäßige Ausleuchtung des Verkehrsraumes zwischen den hohen Hecken erreicht werden kann.

 

 

6.     Bürgerbeteiligung

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss hat in seiner Sitzung am 09.06.2022 das „Straßen- und Wegekonzept – Prioritätenliste für den Ausbau von Straßen“, (Vorlage 227/22) beschlossen. Zu den beschlossenen Maßnahmen gehört der Ausbau der Homeyerstraße.

 

Die vorgeschlagene Offenlage der Planunterlagen und die verpflichtende Anliegerversammlung (bei entsprechendem Wetter ggf. als Ortstermin) gem. § 8a KAG sind erforderlich, um die Anlieger frühzeitig über eine beitragspflichtige Maßnahme zu informieren und ihnen eine Mitwirkungsmöglichkeit bei der Ausgestaltung der beitragsfähigen Straßenbaumaßnahme zu verschaffen. Den Anliegern soll die Gelegenheit gegeben werden, sich zu den Herstellungsmerkmalen zu äußern.

 

Die Anlieger wurden bereits mit Schreiben vom 07.10.2021 informiert, dass die Stadt Rheine beabsichtigt, die Anlage „Homeyerstraße“ nochmalig herzustellen und zu verbessern, mit der Folge, dass Straßenbaubeiträge nach dem Kommunalabgabengesetz für diese Maßnahme erhoben werden.

 

Durch die neue Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen an Kommunen zur Entlastung von Beitragspflichtigen bei Straßenausbaumaßnahmen in Nordrhein-Westfalen (Förderrichtlinie Straßenausbaubeiträge)“ (Runderlass des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung vom 3. Mai 2022) übernimmt das Land Nordrhein-Westfalen zu 100 Prozent die kommunalen Straßenausbaubeiträge in Nordrhein-Westfalen, die nach der jeweiligen Satzung in Verbindung mit der „Soll-Regelung“ des § 8 Absatz 1 Satz 2 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen von den Beitragspflichtigen zu erheben sind. Die Richtlinie tritt am 31.12.2026 außer Kraft.

 

Die Stadt Rheine wird für diese Straßenausbaumaßnahme nach Erhalt der Schlussrechnung die Landesförderung beantragen. Nach Erhalt der Förderung vom Land Nordrhein-Westfalen werden die Bescheide über die Straßenbaubeiträge verschickt. Die Förderung zugunsten der Beitragspflichtigen wird direkt abgezogen. Bei der aktuellen Förderung von 100 % ist dann kein Beitrag zu zahlen.

 

Hinweis:

Die aktuell geltende Förderung kann bei neuen Maßnahmen erst beantragt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist und die Beitragspflicht entstanden ist. Sollte sich zum Zeitpunkt der Entstehung der Beitragspflicht die geltende Rechtslage in Nordrhein-Westfalen geändert haben, ist bei der Beitragserhebung die dann geltende Rechtslage anzuwenden.

 

 

7.     Abrechnung der Baukosten

 

Beim Ausbau der Homeyerstraße handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, die nach den Bestimmungen des Kommunalabgabengesetzes (KAG) i. V. mit der Straßenbaubeitragssatzung der Stadt Rheine abgerechnet wird. Der Anliegeranteil beträgt 70 % Prozent.

 

Die Anlieger werden zur Offenlage ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben wird neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.

 

Die Anlieger bekommen den Termin für die Anliegerversammlung schriftlich mitgeteilt.

 

Zusätzlich zu den im Haushaltsplan (Investitionsplan) veranschlagten Auszahlungen sind die bereits davor angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.

 

 

8.     Ausbauzeitpunkt

 

Der Ausbau der Homeyerstraße – nach Abschluss des Planverfahrens – voraussichtlich im Herbst 2023. Falls zusätzliche Kanalbaumaßnahmen erforderlich sein sollten, kann sich der Baubeginn verschieben, sowie eine Verlängerung der Bauzeit entstehen.

 

 

9.      Finanzierung

 

Die Durchführung der Baumaßnahme ist im Haushaltsplan für das Jahr 2023 vorgesehen. Nach der Straßenbaubeitragssatzung können Vorausleistungen bis zur Höhe des voraussichtlichen Beitrages erhoben werden. Auf die Erhebung von Vorausleistungen wird aufgrund der zu erwartenden Förderung gemäß der unter Punkt 6. genannten „Förderrichtlinie Straßenbaubauträge“ verzichtet.

 

10.     Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Der vorgesehene Pflasterbelag führt gegenüber Asphalt zu einer geringeren Aufheizung der Fläche in der Sommerzeit.

Ebenso tragen die zusätzlichen Pflanzbeete und der Erhalt von Bäumen und Hecken zum allgemeinen Klimaschutz bei und fördern das örtliche Kleinklima, welches insbesondere in der Hitzeperiode von der Feuchtigkeitsabgabe der Pflanzen und deren Schattenwirkung profitiert. Die Anpflanzungen bieten Vögeln und Insekten Lebensraum.


Anlage:

 

Lageplan zur Offenlage