Betreff
Festlegung der kommunalen Klassenrichtzahl und Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen für das Schuljahr 2023/2024
Vorlage
005/23/1
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Rat der Stadt Rheine fasst auf Empfehlung des Schulausschusses folgende Beschlüsse:

 

1)      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und legt diese auf Grundlage der Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 auf 36 Eingangsklassen fest.

 

2)      Der Rat der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr 2023/2024 wie folgt:

 

Grundschule

Verteilung der Eingangsklassen

Verteilung der Eingangsklassen SJ 2022/2023

Annetteschule

3

2

Bodelschwinghschule

3

2

Canisiusschule

-          Hauptstandort Altenrheine

-          Teilstandort Rodde

3 davon 1 in Rodde

3

Edith-Stein-Schule

2

2

Franziskusschule Mesum

2

2

Gertrudenschule

2

2

Johannesschule Eschendorf

3

3

Johannesschule Mesum

-          Hauptstandort Mesum

-          Teilstandort Elte

3 davon 1 in Elte

3

Kardinal-von-Galen Schule

2

2

Ludgerusschule Schotthock

2

2

Marienschule Hauenhorst

2

2

Michaelschule

3

3

Paul-Gerhardt-Schule

2

2

Südeschschule

4 davon 1 Nebenstandort Konradschule

3

Gesamt

 36

33

 

 

 


Begründung:

 

Auf die Vorlage 005/23 wird verwiesen.

 

In der Sitzung des Schulausschusses am 11.01.23 erfolgte eine ausführliche Diskussion zur Festlegung und Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/2024.

Abweichend von der ursprünglichen Vorlage hat der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die Bildung von 36 Eingangsklassen sowie die Bildung von 3 anstatt 2 Eingangsklassen an der Bodelschwinghschule beschlossen.

 

Daher wird dem Rat auf Empfehlung des Schulausschusses der geänderte Beschlussvorschlag vorgelegt.