Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt
Rheine fasst auf Empfehlung des Schulausschusses folgende Beschlüsse:
1)
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Berechnung der kommunalen Klassenrichtzahl und
legt diese auf Grundlage der Anmeldungen für das Schuljahr 2023/2024 auf 36
Eingangsklassen fest.
2)
Der Rat
der Stadt Rheine beschließt die Verteilung der Eingangsklassen auf die einzelnen
Grundschulen entsprechend der kommunalen Klassenrichtzahl für das Schuljahr
2023/2024 wie folgt:
Grundschule |
Verteilung der Eingangsklassen |
Verteilung der Eingangsklassen SJ 2022/2023 |
Annetteschule |
3 |
2 |
Bodelschwinghschule |
3 |
2 |
Canisiusschule -
Hauptstandort
Altenrheine -
Teilstandort Rodde |
3 davon 1 in Rodde |
3 |
Edith-Stein-Schule |
2 |
2 |
Franziskusschule Mesum |
2 |
2 |
Gertrudenschule |
2 |
2 |
Johannesschule Eschendorf |
3 |
3 |
Johannesschule Mesum -
Hauptstandort Mesum -
Teilstandort Elte |
3 davon 1 in Elte |
3 |
Kardinal-von-Galen Schule |
2 |
2 |
Ludgerusschule Schotthock |
2 |
2 |
Marienschule Hauenhorst |
2 |
2 |
Michaelschule |
3 |
3 |
Paul-Gerhardt-Schule |
2 |
2 |
Südeschschule |
4 davon 1 Nebenstandort Konradschule |
3 |
Gesamt |
36 |
33 |
Begründung:
Auf die Vorlage 005/23 wird verwiesen.
In der Sitzung des Schulausschusses am 11.01.23 erfolgte eine ausführliche Diskussion zur Festlegung und Verteilung der Eingangsklassen für das Schuljahr 2023/2024.
Abweichend von der ursprünglichen Vorlage hat der Schulausschuss einstimmig bei einer Enthaltung die Bildung von 36 Eingangsklassen sowie die Bildung von 3 anstatt 2 Eingangsklassen an der Bodelschwinghschule beschlossen.
Daher wird dem Rat auf Empfehlung des Schulausschusses der
geänderte Beschlussvorschlag vorgelegt.