Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sozialausschuss
nimmt den Jahresbericht 2022 der Ausländerbehörde Rheine zur
Kenntnis.
Begründung:
Als große
kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist
die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle
übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die
Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.
Mit Stand vom
30.06.2022 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 77.873 (Quelle IT NRW). Hiervon
hatten Ende 2022 11390 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht
einem Ausländeranteil von 14,63 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen
ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich weiter gestiegen.
Die deutliche Steigerung in 2022 ist im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen
aus der Ukraine zu sehen.
Die Top 10 der
Herkunftsländer:
Zuwanderung
Asylangelegenheiten
Aufenthaltsgestattungen
Verantwortlich für
das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF).
Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine
Aufenthaltsgestattung ausgestellt.
Flüchtlinge, die
in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden
durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner
Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Es ist zu
berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale
Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW weiterhin zu einer reduzierten
Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Aktuell erfolgen vorwiegend
aufgrund der ZUE nur sehr wenige Neuzuweisungen - meist im Zusammenhang mit
Familienzusammenführungen- nach Rheine. Der Betrieb der ZUE endet Stand heute
mit dem 31.05.2023, so dass ab Sommer 2023 wieder mit erhöhten Zuweisungen nach
Rheine zu rechnen ist. Nach Schätzungen ist im zweiten Halbjahr 2023 mit ca. 90
Personen zu rechnen.
Mit Stand
31.12.2022 waren noch 38 Personen in Rheine im Besitz einer
Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Aufenthaltsgestattungen
(31.12.)Quelle
AZR |
140 |
90 |
40 |
14 |
38 |
Im Jahr 2022 wurden
insgesamt 77 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder übertragen.
Ein Asylverfahren
umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten
durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu ihrem/seinen
Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen Ausländerbehörde
mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist, erhalten Flüchtlinge
entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Abschluss sind sie
Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung.
Duldungen
Eine Duldung wird
bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das
Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht
möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da
Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige
Gründe vorliegen.
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2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Duldungen
in Rheine (31.12.) Quelle AZR |
141 |
147 |
175 |
188 |
139 |
Im Zeitraum
01.01.22-31.12.22 wurden insgesamt 707 Duldungen erteilt, verlängert oder
übertragen.
Inhabern einer
Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens
zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem
01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 27 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle
eigene Statistik).
Freiwillige
Ausreisen / Rückführungen
Ausreisepflichtige
Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen.
Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a.
finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von
freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung)
angeboten.
Werden freiwillige
Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise
durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden
werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel
und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden vor diesem Schritt zunächst alle
anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft. Es gilt der
Leitsatz „Aufenthalt vor Rückkehr“.
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Freiwillige
Ausreisen |
8 |
10 |
15 |
9 |
22 |
Abschiebungen
|
25 |
20 |
1 |
5 |
8 |
Aufgrund der Corona
Pandemie blieb die Anzahl der Abschiebungen auch in 2022 auf einem niedrigen
Level.
Aufenthalt / Allgemeines Ausländerrecht
Aufenthaltstitel
Nicht EU-Bürger,
sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt
in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser
Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von
der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
In der Regel handelt
es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis,
die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Ausbildung / Studium
-
Aufenthalt
zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit
-
Aufenthalt
aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen
auch ehemalige Asylbewerber)
-
Aufenthalt
aus familiären Gründen
-
besondere
Aufenthaltsrechte.
Bei Erfüllung der
Voraussetzungen können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach
längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis
erhalten.
Die zahlenmäßige
Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und
Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Aufenthaltserlaubnisse
(Quelle AZR) |
2418 |
2675 |
2817 |
2855 |
3524 |
Niederlassungserlaubnisse (Quelle AZR) |
1642 |
1723 |
1776 |
1849 |
1923 |
Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2898
Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder
übertragen.
Ein besonderes
Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen
Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen
Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b
AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im
Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung
die Schaffung einer 1,0 Stelle ermöglicht. Durch die auch bereits in der
Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl
entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits deutlich gesteigert werden.
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Aufenthaltserlaubnisse
§§ 25a/25b
(Quelle AZR) |
33 |
34 |
48 |
59 |
80 |
Verpflichtungserklärungen
Wer eine
ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die
Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des
Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein
Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld
der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Verpflichtungserklärungen
|
612 |
557 |
175 |
145 |
318 |
Integration Einbürgerung
Für Personen, die
bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der
Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen
Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der
Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine
Einbürgerung sind
-
besitz
eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes
-
seit
mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland
-
Sicherstellung
des Lebensunterhaltes
-
ausreichende
Deutschkenntnisse
-
Bekenntnis
zur freiheitlich demokratischen Grundordnung
|
2018 |
2019 |
2020 |
2021 |
2022 |
Einbürgerungen
(eigene
Statistik) |
81 |
106 |
114 |
166 |
209 |
Im Bereich der
Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 1,0 Stellen um eine verstärkte
Integration zu fördern. Es ist im Bereich der Einbürgerung absehbar, dass die
Anzahl Anträge aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015
weiterhin stark zunehmen wird. So hat sich die Zahl der 2022 neu gestellten
Einbürgerungsanträge um 65 % gegenüber dem Vorjahr auf nun 424 Neuanträge
erhöht.
Netzwerkarbeit
Die ABH Rheine
versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration.
So ist die
Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen
und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:
- Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“
Kreis Steinfurt und Stadt Rheine
- Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland
- Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des
Kreises Steinfurt
- Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes
Rheine
- Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und
des BAMF
- Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und
Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
- Dialog mit dem Integrationsrat der Stadt Rheine
Exkurs
Online-Terminbuchung
Seit dem 01.
Dezember 2021 steht für Kunden der Ausländerbehörde Rheine im Sinne der
Serviceorientierung ein Online-Terminbuchungssystem zur Verfügung. Über die
Homepage der Stadt Rheine lassen sich schnell und einfach Termine in den
einzelnen Aufgabenbereichen, direkt beim zuständigen Sachbearbeiter buchen (Link Terminbuchung). Die Nutzung der Online Terminvereinbarung
in den einzelnen Bereichen der Ausländerbehörde ist derweil sehr unterschiedlich.
Während im Bereich Einbürgerung und Aufenthalt eine starke Frequentierung
feststellbar ist, ist im Asyl Bereich kaum eine Nutzung festzustellen.
Chancen Aufenthaltsrecht
Zum 01.01.2023 wurde durch die Bundesregierung ein sogenanntes „Chancen Aufenthaltsrecht“ eingeführt. Ziel ist es hier, langjährig in Deutschland lebenden Ausländern, die Inhaber einer Duldung sind, ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Alle geduldeten, die in Rheine voraussichtlich die Kriterien erfüllen (ca. 60 Personen), wurden seitens der Ausländerbehörde aktiv per Anschreiben informiert und aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei positiver Entscheidung, kann zunächst ein Aufenthaltstitel nach § 104 c Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Die Personen haben dann 18 Monate Zeit, weitere Bedingungen zu erfüllen, die es dann ermöglichen langfristige Aufenthaltstitel zu erteilen.
Bearbeitungszeiten
Trotz der teilweise
massiv gestiegenen Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde ist es gelungen,
die Bearbeitungszeiten für die verschiedenen Antragsverfahren in den Bereichen
Asylangelegenheiten, Aufenthaltsangelegenheiten sowie Verpflichtungserklärungen
sehr kurz zu halten. Bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen erfolgt aktuell
innerhalb von 1-2 Wochen eine Entscheidung über die Anträge. Lediglich im
Bereich der Einbürgerung kommt es aufgrund der erheblich gestiegenen
Antragszahlen und der erforderlichen umfangreichen Prüfung der Unterlagen zu
einer verlängerten Bearbeitungszeit. Aktuell liegt diese bei ca. 9-10 Monaten,
was identisch mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten der
Kreisausländerbehörde Steinfurt ist. Um hier Verbesserungen zu erreichen, wurde
mit dem Haushalt 2023 eine weitere Stelle in der Ausländerbehörde Rheine
geschaffen.