Betreff
Jahresbericht der Ausländerbehörde 2022
Vorlage
046/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Sozialausschuss nimmt den Jahresbericht 2022 der Ausländerbehörde Rheine zur

Kenntnis.

 


Begründung:

Als große kreisangehörige Kommune mit mehr als 60.000 Einwohnerinnen und Einwohnern ist die Stadt Rheine verpflichtet, eine eigene Ausländerbehörde vorzuhalten. Alle übrigen 23 Städte und Kommunen des Kreises Steinfurt fallen in die Zuständigkeit der Kreisausländerbehörde in Steinfurt.

 

Mit Stand vom 30.06.2022 hat Rheine eine Einwohnerzahl von 77.873 (Quelle IT NRW). Hiervon hatten Ende 2022 11390 eine ausländische Staatsangehörigkeit. Dieses entspricht einem Ausländeranteil von 14,63 %. Wie der folgenden Übersicht zu entnehmen ist, ist dieser Anteil in den letzten 5 Jahren kontinuierlich weiter gestiegen. Die deutliche Steigerung in 2022 ist im Zusammenhang mit den Fluchtbewegungen aus der Ukraine zu sehen.

 

 

Die Top 10 der Herkunftsländer:

 

 

Zuwanderung Asylangelegenheiten

 

Aufenthaltsgestattungen

Verantwortlich für das Asylverfahren ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF). Während der Zeit des Asylverfahrens wird den Flüchtlingen eine Aufenthaltsgestattung ausgestellt.

Flüchtlinge, die in Deutschland um Asyl nachgesucht haben und nach NRW zugewiesen wurden, werden durch die Bezirksregierung Arnsberg nach dem sogenannten „Königsteiner Schlüssel“ gleichmäßig auf die Städte und Kommunen verteilt. Es ist zu berücksichtigen, dass die in der Damloup-Kaserne betriebene Zentrale Unterbringungseinrichtung (ZUE) des Landes NRW weiterhin zu einer reduzierten Aufnahmeverpflichtung von Flüchtlingen führt. Aktuell erfolgen vorwiegend aufgrund der ZUE nur sehr wenige Neuzuweisungen - meist im Zusammenhang mit Familienzusammenführungen- nach Rheine. Der Betrieb der ZUE endet Stand heute mit dem 31.05.2023, so dass ab Sommer 2023 wieder mit erhöhten Zuweisungen nach Rheine zu rechnen ist. Nach Schätzungen ist im zweiten Halbjahr 2023 mit ca. 90 Personen zu rechnen.

Mit Stand 31.12.2022 waren noch 38 Personen in Rheine im Besitz einer Aufenthaltsgestattung, somit in einem laufenden Asylverfahren.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Aufenthaltsgestattungen (31.12.)Quelle AZR

140

90

40

14

38

 

 

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 77 Aufenthaltsgestattungen neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Ein Asylverfahren umfasst die persönliche Anhörung und Prüfung von Beweismitteln und Dokumenten durch das BAMF. Die/der Asylsuchende erhält vom BAMF eine Entscheidung zu ihrem/seinen Antrag. Die Entscheidung wird auch der jeweils zuständigen Ausländerbehörde mitgeteilt. Sofern die Entscheidung des BAMF positiv ist, erhalten Flüchtlinge entweder eine befristete Aufenthaltserlaubnis, bei negativem Abschluss sind sie Ausreise verpflichtet und erhalten zunächst eine Duldung.

 

 

 

Duldungen

Eine Duldung wird bei negativem Ausgang des Asylverfahrens erteilt, wenn eine Rückführung in das Herkunftsland (Abschiebung) aus rechtlichen oder tatsächlichen Gründen nicht möglich ist. In der Praxis ist eine Rückführung häufig nicht möglich, da Reisedokumente fehlen, familiäre Bindungen bestehen, medizinische oder sonstige Gründe vorliegen.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Duldungen in Rheine (31.12.) Quelle AZR

141

147

175

188

139

 

 

Im Zeitraum 01.01.22-31.12.22 wurden insgesamt 707 Duldungen erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Inhabern einer Duldung kann unter bestimmten Voraussetzungen für die Aufnahme einer mindestens zweijährigen Berufsausbildung eine Ausbildungsduldung erteilt werden. Seit dem 01.08.2017 wurden in Rheine insgesamt 27 Ausbildungsduldungen erteilt (Quelle eigene Statistik).

 

 

Freiwillige Ausreisen / Rückführungen

Ausreisepflichtige Personen haben die Möglichkeit freiwillig in ihr Heimatland auszureisen. Hierbei bietet die Internationale Organisation für Migration (IOM) u.a. finanzielle Hilfen an. Auch vor Ort werden entsprechende Beratungsangebote von freien Trägern (Flüchtlingsberatung sowie Ausreise- und Perspektivberatung) angeboten. 

Werden freiwillige Ausreisemöglichkeiten nicht wahrgenommen, ist die Ausreise zwangsweise durchzusetzen. Eine zwangsweise Rückführung soll jedoch möglichst vermieden werden. Entsprechend dem 2018 entwickelten Konzept „Humanitäre Aufenthaltstitel und Rückkehrmanagement der ABH Rheine“ werden vor diesem Schritt zunächst alle anderen erdenklichen Möglichkeiten für Bleibeperspektiven geprüft. Es gilt der Leitsatz „Aufenthalt vor Rückkehr“.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Freiwillige Ausreisen

8

10

15

9

22

Abschiebungen

25

20

1

5

8

 

Aufgrund der Corona Pandemie blieb die Anzahl der Abschiebungen auch in 2022 auf einem niedrigen Level.

 

 

Aufenthalt / Allgemeines Ausländerrecht

 

Aufenthaltstitel

Nicht EU-Bürger, sogenannte Drittstaatsangehörige, benötigen für ihren langfristigen Aufenthalt in Deutschland eine Legitimation, einen Aufenthaltstitel. Dieser Aufenthaltstitel wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) erteilt, von der Bundesdruckerei hergestellt und durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.

In der Regel handelt es sich beim Aufenthaltstitel um eine zeitlich befristete Aufenthaltserlaubnis, die vorwiegend aus folgenden Gründen erteilt wird:

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Ausbildung / Studium

-          Aufenthalt zum Zwecke einer Erwerbstätigkeit

-          Aufenthalt aus völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen (hierunter fallen auch ehemalige Asylbewerber)

-          Aufenthalt aus familiären Gründen

-          besondere Aufenthaltsrechte.

Bei Erfüllung der Voraussetzungen können Personen mit einer befristeten Aufenthaltserlaubnis nach längerem Aufenthalt in Deutschland eine unbefristete Niederlassungserlaubnis erhalten.

Die zahlenmäßige Entwicklung der Inhaber*innen von Aufenthaltserlaubnissen und Niederlassungserlaubnissen kann der folgenden Übersicht entnommen werden:

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Aufenthaltserlaubnisse  (Quelle AZR)

2418

2675

2817

2855

3524

Niederlassungserlaubnisse  (Quelle AZR)

1642

1723

1776

1849

1923

 

 

 

 

 

Im Jahr 2022 wurden insgesamt 2898 Aufenthaltserlaubnisse/Niederlassungserlaubnisse neu erteilt, verlängert oder übertragen.

 

Ein besonderes Augenmerk wird seitens des Landes NRW auf die Förderung einer rechtlichen Verstetigung der Integration ausländischer Menschen mit besonderen Integrationsleistungen gelegt (Aufenthaltserlaubnisse nach den §§ 25a/25b AufenthG). Hier erfolgt eine Unterstützung der örtlichen Ausländerbehörden im Rahmen einer Personalförderung. Der Ausländerbehörde Rheine wurde aus dieser Förderung die Schaffung einer 1,0 Stelle ermöglicht. Durch die auch bereits in der Vergangenheit aktive Herangehensweise an diese Personengruppe konnte die Anzahl entsprechender Aufenthaltserlaubnisse bereits deutlich gesteigert werden.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Aufenthaltserlaubnisse §§ 25a/25b (Quelle AZR)

33

34

48

59

80

 

 

Verpflichtungserklärungen

Wer eine ausländische Person zu Besuchszwecken nach Deutschland einlädt, die für die Einreise ein Visum benötigt, muss sich verpflichten, für die Dauer des Aufenthaltes sämtliche Kosten zu tragen. Weiterhin muss für diesen Zeitraum ein Krankenversicherungsschutz bestehen. Die Ausländerbehörde überprüft im Vorfeld der Ausstellung einer Verpflichtungserklärung die Bonität des Einladenden.

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Verpflichtungserklärungen

612

557

175

145

318

 

 

Integration Einbürgerung

Für Personen, die bereits seit längerem in Deutschland leben, besteht die Möglichkeit der Einbürgerung. Die Einbürgerung ist die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit. Sie muss beantragt werden und wird mit Aushändigung der Einbürgerungsurkunde vollzogen. Regelmäßige Voraussetzungen für eine Einbürgerung sind

-          besitz eines unbefristeten Aufenthaltsrechtes

-          seit mindestens 8 Jahren gewöhnlicher Aufenthalt in Deutschland

-          Sicherstellung des Lebensunterhaltes

-          ausreichende Deutschkenntnisse

-          Bekenntnis zur freiheitlich demokratischen Grundordnung

 

 

2018

2019

2020

2021

2022

Einbürgerungen (eigene Statistik)

81

106

114

166

209

 

Im Bereich der Einbürgerungen finanziert das Land NRW aktuell 1,0 Stellen um eine verstärkte Integration zu fördern. Es ist im Bereich der Einbürgerung absehbar, dass die Anzahl Anträge aufgrund der hohen Flüchtlingszahlen ab den Jahren 2014/2015 weiterhin stark zunehmen wird. So hat sich die Zahl der 2022 neu gestellten Einbürgerungsanträge um 65 % gegenüber dem Vorjahr auf nun 424 Neuanträge erhöht.

 

 

 

 

Netzwerkarbeit

Die ABH Rheine versteht sich als aktiver Akteur im gesamten Bereich der Integration.

So ist die Ausländerbehörde im Rahmen diverser Kooperationen regelmäßig in vielen lokalen und regionalen Netzwerken vertreten. Beispielhaft sind zu nennen:

  • Mitarbeit bei der Umsetzung des „Kommunalen Integrationsmanagements“ Kreis Steinfurt und Stadt Rheine
  • Kooperation der Ausländerbehörden im Münsterland
  • Regelmäßiger Dialog zwischen den ABH und den Beratungsstellen des Kreises Steinfurt
  • Regelmäßiger Dialog mit der Rückkehrberatung des Caritasverbandes Rheine
  • Regionaltreffen der Integrationskursträger im Kreis Steinfurt und des BAMF
  • Mitarbeit bei der Fortschreibung des Migrations- und Integrationskonzeptes der Stadt Rheine
  • Dialog mit dem Integrationsrat der Stadt Rheine

 

 

Exkurs

Online-Terminbuchung

Seit dem 01. Dezember 2021 steht für Kunden der Ausländerbehörde Rheine im Sinne der Serviceorientierung ein Online-Terminbuchungssystem zur Verfügung. Über die Homepage der Stadt Rheine lassen sich schnell und einfach Termine in den einzelnen Aufgabenbereichen, direkt beim zuständigen Sachbearbeiter buchen (Link Terminbuchung). Die Nutzung der Online Terminvereinbarung in den einzelnen Bereichen der Ausländerbehörde ist derweil sehr unterschiedlich. Während im Bereich Einbürgerung und Aufenthalt eine starke Frequentierung feststellbar ist, ist im Asyl Bereich kaum eine Nutzung festzustellen.

 

Chancen Aufenthaltsrecht

Zum 01.01.2023 wurde durch die Bundesregierung ein sogenanntes „Chancen Aufenthaltsrecht“ eingeführt. Ziel ist es hier, langjährig in Deutschland lebenden Ausländern, die Inhaber einer Duldung sind, ein Aufenthaltsrecht zu ermöglichen. Alle geduldeten, die in Rheine     voraussichtlich die Kriterien erfüllen (ca. 60 Personen), wurden seitens der Ausländerbehörde aktiv per Anschreiben informiert und aufgefordert, einen entsprechenden Antrag zu stellen. Bei positiver Entscheidung, kann zunächst ein Aufenthaltstitel nach § 104 c Aufenthaltsgesetz erteilt werden. Die Personen haben dann 18 Monate Zeit, weitere Bedingungen zu erfüllen, die es dann ermöglichen langfristige Aufenthaltstitel zu erteilen.

 

Bearbeitungszeiten

Trotz der teilweise massiv gestiegenen Arbeitsbelastung in der Ausländerbehörde ist es gelungen, die Bearbeitungszeiten für die verschiedenen Antragsverfahren in den Bereichen Asylangelegenheiten, Aufenthaltsangelegenheiten sowie Verpflichtungserklärungen sehr kurz zu halten. Bei vollständiger Vorlage aller Unterlagen erfolgt aktuell innerhalb von 1-2 Wochen eine Entscheidung über die Anträge. Lediglich im Bereich der Einbürgerung kommt es aufgrund der erheblich gestiegenen Antragszahlen und der erforderlichen umfangreichen Prüfung der Unterlagen zu einer verlängerten Bearbeitungszeit. Aktuell liegt diese bei ca. 9-10 Monaten, was identisch mit den entsprechenden Bearbeitungszeiten der Kreisausländerbehörde Steinfurt ist. Um hier Verbesserungen zu erreichen, wurde mit dem Haushalt 2023 eine weitere Stelle in der Ausländerbehörde Rheine geschaffen.