Betreff
Sozialbericht Rheine 2023: Gliederung zu Armut
Vorlage
048/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

1.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung den Sozialbericht Rheine 2023 mit dem Schwerpunkt Armut auf Grundlage der vorgestellten Gliederung zu erstellen.

2.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung eine Arbeitsgruppe einzurichten, die den Prozess des Sozialberichtes 2023 mit dem Schwerpunkt Armut begleitet.

 


Begründung:

Am 10.01.2023 hat der Sozialausschuss für den Sozialbericht 2023 einstimmig das Schwerpunktthema „Armut“ beschlossen.

 

Folgende Grundzüge der Gliederung (Anlage 1) stehen heute zur Diskussion und Beschlussfassung:

Im sozialstrukturellen Basisteil werden die Indikatoren zu Arbeit und Armut vertieft als quartalsgenaue Entwicklungen 2020-2022 dargestellt, d.h. mit bis zu 12 Datenpunkten.

Neu ist eine Sekundäranalyse der Befragungsdaten des Familienberichtes und der Seniorenbefragung zum Thema Armut. Differenziert nach Stadtteil werden Fragen zur finanziellen Situation, zu finanziellen Möglichkeiten, zu finanziellen Sorgen, zu Teilhabe an Kulturveranstaltungen usw. ausgewertet werden.

Im Rahmen der Sekundäranalyse ist geplant weitere ausgewählte Phänomene aus dem Spektrum des Themas Armut und Reichtum und dem Zusammenhang mit Chancen, mit Gesundheit, mit Bildung, mit Teilhabe, mit Mobilität, mit Freizeit und mit Selbstverwirklichung für Rheine zu analysieren. Die Einleitung ordnet diese Zusammenhänge für die gesamtdeutsche Ebene kurz ein.

 

Eine ergänzende Perspektive wird auch beim Thema Armut durch ein qualitatives Kapitel enthalten sein. Ein Interview-Konzept wird derzeit entwickelt.

 

Die Auswertungen werden weiterhin – soweit möglich – wie folgt dargestellt:

-    auf der Gliederung der 24 Stadtteile,

-    neben dem aktuellen Stand auch als Entwicklung,

-    bei ausgewählten Quotienten auch als kreis- oder landesweiter Vergleich.

 

Aufgrund der guten Erfahrungen aus dem Prozess des Sozialberichtes Rheine 2022 schlägt die Verwaltung die Fortsetzung der Begleitgruppe vor. Die Fraktionen des Sozialausschusses nennen der Sozialplanung bis zum 31.03.2023 ein teilnehmendes Mitglied.

Daneben können die Vertreter der Beiräte für Familien, Senioren, Menschen mit Behinderung und Integration sowie die Vorsitzende des Sozialausschusses und die stellv. Vorsitzenden an den Besprechungen teilnehmen. Auch hier erfolgt eine Benennung an die Sozialplanung bis zum 31.03.2023.

 

 


Anlage:

Gliederung Sozialbericht Rheine 2023