Beschlussvorschlag/Empfehlung:
- Der Jugendhilfeausschuss stimmt den im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung im Benehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen erarbeiteten Ergebnissen für jede einzelne Kindertageseinrichtung (Anlage 1) zur Umsetzung des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) für das Kindergartenjahr 2023/2024 zu.
- Gleichzeitig wird den Trägern im Vorgriff auf den noch zu erstellenden Bewilligungsbescheid das notwendige Budget garantiert, um auf dieser Basis zeitnah die Betreuungsverträge mit den Eltern schließen zu können.
- Der Jugendhilfeausschuss erteilt der Verwaltung des Jugendamtes den Auftrag, kommende Änderungen für das Kindergartenjahr 2023/24 zu prüfen und im Einvernehmen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen bei der Belegung zu berücksichtigen.
4.
Der
Jugendhilfeausschuss stimmt dem von der örtlichen Jugendhilfeplanung
ermittelten Bedarf an Betreuungsplätzen in der Kindertagespflege (320 Plätze
für U3-Kinder und 10 Plätze für Ü3 Kinder), die von 83 Kindertagespflegepersonen
angeboten werden, zu.
5.
Der
Jugendhilfeausschuss beschließt, dass U3-Plätze, die im Rahmen der
U3-Investitionsprogramme geschaffen wurden, vorrangig mit Kindern unter drei
Jahren zu belegen sind.
Begründung:
Die Feststellung
des Betreuungsbedarfes für das kommende Kitajahr 2023/24 wurde auf Grundlage
der elektronischen Anmeldesoftware STEP (Steinfurt Elternportal)
durchgeführt. Auf der vom Kreis
Steinfurt angebotenen Plattform STEP konnten die Eltern ihre Anmeldungen samt
Priorisierungswünschen abgeben. Nach Abschluss der Anmeldephase Mitte November
2022 haben die 48 Kindertageseinrichtungen in Rheine die ihnen vorliegenden
Anmeldungen mit den Aufnahmekriterien abgeglichen und unter Berücksichtigung
der Elternprioritäten eine Vorauswahl getroffen.
Nach der Vorauswahl durch die Kitas hat das Jugendamt mit allen Trägern der Kindertageseinrichtungen in Rheine zur Bedarfsfeststellung für das Kindergartenjahr 2023/2024 Budgetgespräche geführt. Ziel dieser Gespräche war, unter Einhaltung der rechtlichen Rahmenbedingungen möglichst viele Elternwünsche zu berücksichtigen. Dieses ist in sehr vielen, aber nicht in allen Fällen gelungen. Zum anvisierten Stichtag 9. Februar 2023 haben rund 830 Kinder von den Kindertageseinrichtungen ein Platzangebot erhalten.
Die 37 Ü3-Kinder und 173 U3-Kinder, denen am 9. Februar 2023 kein Platzangebot in einer ihrer Wunschkitas gemacht werden konnte, haben vom Jugendamt Hinweise auf weitere Betreuungsmöglichkeiten erhalten.
In zahlreichen Fällen ist es zwischenzeitlich auch gelungen, diese Kinder auf die noch vorhandenen freien Plätze zu vermitteln. Auch konnten vereinzelt Plätze angeboten werden, wenn diese von anderen Eltern nicht angenommen worden waren. Diese nachgelagerten Vermittlungen sind ein sehr dynamischer Prozess. Auch musste in einigen Fällen der Betreuungsumfang dem zwischenzeitlich geänderten Bedarf angepasst werden. Alle bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung vorliegenden Änderungen sind in dem beiliegenden Budgetvorschlag eingearbeitet. Evtl. wird in der Sitzung noch die eine andere notwendige Anpassung mündlich berichtet.
Die Überbelegung der
Einrichtungen im Bereich der Ü3-Kinder hat sich wie folgt entwickelt:
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
Kitas mit
Überbelegung |
33 |
30 |
29 |
30 |
27 |
davon maximale
Überbelegung |
20 |
13 |
18 |
9 |
13 |
Plätze durch
Überbelegung |
93 |
86 |
102 |
82 |
64 |
Während es bei den
Ü3-Kindern voraussichtlich gelingen wird, allen Kindern zumindest in zumutbarer
Entfernung einen Betreuungsplatz anzubieten, werden nicht alle U3-Kinder
einen Betreuungsplatz in einer Kita erhalten. Zum jetzigen Zeitpunkt erhalten
75 zweijährige Kinder und 98 einjährige Kinder keinen Kitaplatz.
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
Absagen für
U3-Kinder |
113 |
120 |
150 |
148 |
173 |
Auch wenn 173 Eltern für
ihre U3-Kinder keinen Betreuungsplatz in einer Kindertageseinrichtung bekommen,
kann für diese Personengruppe der Rechtsanspruch auf frühkindliche Betreuung
alternativ noch durch ein Angebot in der Kindertagespflege abgedeckt werden.
Das Jugendamt hat die betroffenen Eltern schon auf diese alternative
Betreuungsform hingewiesen.
Besorgniserregend ist, dass
obwohl in den letzten 5 Jahren insgesamt 12 Gruppen des Typs II neu geschaffen
wurden, diese 120 zusätzlichen Plätze offensichtlich nicht ausreichen. Mit der
nächsten Kindergartenbedarfsplanung wird auf dieses Thema weiter eingegangen.
In der nächsten bzw.
übernächsten JHA-Sitzung soll auch über eine mögliche Erweiterung der Kita
Waldhügelzwerge um eine 5. Gruppe beraten werden. Damit bei einer
Fertigstellung noch im Kitajahr 2023/24 die Landesmittel fließen können, ist
diese 5. Gruppe vorsorglich mit in das Budget aufgenommen worden.
Neben den Kindern, die
keine Zusage in einer Kita erhalten, melden viele Eltern ihre Kinder direkt bei
der Kindertagespflege an. Insgesamt kalkuliert die Jugendhilfeplanung mit 320
Betreuungsplätzen für U3-Kinder in der Kindertagespflege. Hinzukommen 10
Betreuungsplätze für Ü3-Kinder in der Kindertagespflege, die aus
unterschiedlichen Gründen noch keine Kita besuchen. Die Betreuung in der
Kindertagespflege wird derzeit von 83 Kindertagespflegepersonen wahrgenommen
(vgl. Ziffer 4 des Beschlussvorschlages).
Entwicklung der
Platzzahlen und der wöchentlichen Betreuungsumfänge
im Vergleich der letzten Kindergartenjahre
|
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
U3 |
25 Std. |
86 |
77 |
120 |
123 |
96 |
|
35 Std. |
370 |
403 |
354 |
391 |
438 |
|
45 Std. |
191 |
200 |
190 |
223 |
222 |
|
Summe |
647 |
680 |
664 |
737 |
756 |
|
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
Ü3 |
25 Std. |
241 |
189 |
209 |
194 |
172 |
|
35 Std. |
1016 |
1019 |
1048 |
1019 |
1119 |
|
45 Std. |
967 |
1055 |
1075 |
1178 |
1166 |
|
Summe |
2224 |
2263 |
2332 |
2391 |
2457 |
Um die Entwicklung bei den gebuchten Betreuungsumfängen besser betrachten
zu können, werden sie nachfolgend prozentual dargestellt.
|
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
U3 |
25 Std. |
13,3 % |
11,3 % |
18,1 % |
16,7 % |
12,8 % |
|
35 Std. |
57,2 % |
59,3 % |
53,3 % |
53,0 % |
57,8 % |
|
45 Std. |
29,5 % |
29,4 % |
28,6 % |
30,3 % |
29,4 % |
|
Summe |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
|
|
|
|
|
|
|
|
|
2019/20 |
2020/21 |
2021/22 |
2022/23 |
2023/24 |
Ü3 |
25 Std. |
11,7 % |
10,8 % |
8,4 % |
8,1 % |
7,0 % |
|
35 Std. |
46,2 % |
45,7 % |
45,0 % |
42,6 % |
45,4 % |
|
45 Std. |
42,1 % |
43,5 % |
46,6 % |
49,3 % |
47,6 % |
|
Summe |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
100 % |
Zum ersten Mal seit Jahren ist die Zahl der 45 Std.-Buchungen im Ü3-Bereich nicht weiter angestiegen. Damit ist die gesetzliche Obergrenze von max. 4 % Steigerung auf jeden Fall gesichert.
Verteilung der Betreuungsplätze auf die
einzelnen Kindertageseinrichtungen
Zur Verteilung der Betreuungsplätze auf die einzelnen Kindertageseinrichtungen wird auf die beigefügte Anlage 1 verwiesen.
Mit dieser Auflistung wird der aktuelle Planungsstand wiedergegeben. Aufgrund dieses Planungsstandes erhalten die Träger der Kindertageseinrichtungen monatliche Abschlagszahlungen. Dieser Planungsstand wird jedoch durch unterjährige Änderungen (Zuzüge, Wegzüge, Betreuungsumfang) in der Ist-Abwicklung nie eins zu eins umgesetzt. Jede unterjährige Anpassung hat finanzielle Auswirkungen, da die tatsächliche Belegung einer Kindertageseinrichtung die Grundlage für die spätere Endabrechnung bildet.
Das Landesjugendamt hat die örtlichen Jugendämter darauf hingewiesen, dass der Budgetbeschluss für die unterjährigen Änderungen eine Ermächtigungsgrundlage ausweisen sollte. Die Ziffer 3 des Beschlussvorschlages beruht auf dieser Vorgabe.
Mit Zweckbindung versehene U3-Plätze sind
vorrangig mit Kindern unter drei Jahren zu belegen
In den vergangenen Jahren wurde der Ausbau der U3-Plätze mit Investitionsmitteln des Bundes und des Landes gefördert. Die ausschließlich auf den U3-Ausbau gerichteten Programme sind inzwischen soweit abgeschlossen und die Plätze entsprechend geschaffen. Um den Jugendämtern und Trägern mehr Flexibilität in der Belegungsstruktur von U3-Plätzen in Kindertageseinrichtungen zu ermöglichen, sollen diese Plätze künftig im Einzelfall auch mit überdreijährigen Kindern belegt werden können. Dies ist im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung zu entscheiden und unterliegt damit der Steuerungs- und weiteren Planungsverantwortung der örtlichen Jugendämter.
Diese Flexibilität wurde mit dem neuen § 55 Abs. II in das KiBiz aufgenommen. Voraussetzung ist allerdings, dass im Rahmen der örtlichen Jugendhilfeplanung jährlich neu entschieden wird, dass sie grundsätzlich vorrangig mit Kindern unter drei Jahren belegt werden (vgl. Ziffer 5 des Beschlussvorschlages).
Finanzielle Auswirkungen
Die Bruttobetriebskosten für das Kindergartenjahr
2023/24 betragen insgesamt 36.842.710 €
Nach Abzug der gesetzlichen Trägeranteile in Höhe von 3.207.110 €
verbleiben gesetzliche Betriebskostenzuschüsse in Höhe von 33.635.600 €
die im Haushalts-/ Finanzplan berücksichtigt wurden.
Die Trägeranteile sind je nach Trägerschaft wie folgt gestaffelt:
Einrichtungen in der Trägerschaft der Kirchen 10,3 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der finanzschwachen Träger 7,8 %
Einrichtungen in der Trägerschaft der Elterninitiativen 3,4 %
Die Trägeranteile werden nach dem „Rheiner Modell“ ganz oder
teilweise
von der Stadt Rheine übernommen.
Für das Kindergartenjahr 2023/24 werden sie mit 2.308.900 €
kalkuliert und sind im Haushalts-/ Finanzplan veranschlagt.
Zur Refinanzierung der gesetzlichen Betriebskostenzuschüsse
erhält die Kommune Landeszuschüsse. Für das Kindergartenjahr
2023/24 wird mit 16.913.200 €
kalkuliert.
Für die elternbeitragsfreien Kitajahre erstattet das Land für den
Beitragsausfall der Stadt Rheine 1.942.500 €
Die Elternbeiträge wurden im Rahmen der Haushaltsplanung
mit dieser Summe veranschlagt: 2.360.000 €
Anlage:
Verteilung der Betreuungsplätze auf die Kindertageseinrichtungen