(Wischmannstr. – Ludgerusring)
I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Beschluss des Bauausschusses:
Zu I: Abwägung
und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der
Anlieger
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.
- Beschlussvorschläge siehe Begründung –
Zu II: Festlegung des
Bauprogrammes
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes
Bauprogramm für den Ausbau der Straße:
Laugärten Ost / verkehrsberuhigter Ausbau
Ausbau im Mischprinzip mit folgenden Teileinrichtungen:
1. Mischfläche, bestehend aus
a) niveaugleicher Fahr- und Gehwegfläche mit Unterbau (teilw. überbaubares Bodengranulat) und einer Decke aus grauem/rotem Betonsteinpflaster
b) Verkehrsgrün, bestehend aus Grünbeeten mit Sträuchern/vorhandenen Bäumen und Unterpflanzung
2. betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung
3. Straßenentwässerung mit Anschluss an die Kanalisation
Begründung:
Zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger
Die Offenlage der Ausbauplanung der Straße Laugärten
Ost hat in der Zeit vom 21.04.2022 bis zum 06.05.2022 in den Diensträumen der Mobilitäts- und
Verkehrsplanung der Stadt Rheine im Neuen Rathaus stattgefunden.
Zusätzlich fand am 10. November 2022 eine Bürgerversammlung in Elte statt, in der über die Ausbauplanung, die Beiträge und Kanalverlegungen referiert und mit anschließender Gesprächsrunde die Möglichkeit gegeben wurde, Anregungen zur Planung einzureichen.
Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger erschienen. Es wurden 15 schriftliche Eingaben eingereicht. Die Eingaben sind als Anlagen Nr. 1 bis 14 +16 beigefügt.
Die Anfragen der Anlieger zu den Kanalanschlüssen und zum Beitragsrecht (BauGB/KAG NRW) wurden vom Produktbereich 5.80 geprüft und mit dem Schreiben vom 18. Mai 2022 beantwortet. Dieses Antwortschreiben wird als Anlage 15 beigefügt.
Zudem wurde von zwei Ratsmitgliedern/Fraktion ein Fragekatalog (gem. den Anliegern) erarbeitet und eingereicht. Diese Anfrage zu den Themen des Straßenausbaus im Zuge der Offenlage sind mit Vermerk vom 12.05.2022 per Mail als Antwort an die Ratsmitglieder versendet worden (siehe Anlage 16).
Im Zuge der Bürgerversammlung vom 10. November 2022 sind die Themen des Kanalbaus durch die Technischen Betriebe Rheine erörtert worden. Unterlagen hierzu sind auf der Homepage der Stadt Rheine (Stadtentwicklung & Wirtschaft > Mobilitäts- & Verkehrsplanung> Verkehrs- & Straßenplanung) veröffentlicht.
Da sich die Eingaben der Anlieger fast überwiegend auf Aspekte des Beitragsrechts (z.T. Kanalplanung) beziehen und damit ebenso nicht Teil der eigentlichen Offenlage sind, werden diese Eingaben im Ausschuss nicht abgewogen, sondern zur Information/Kenntnis vorgelegt.
Der
angestrebte Grunderwerb am Straßenbeginn konnte getätigt werden.
1 Eingabe:
Widerspruch zum Straßenausbau Haus 1
Abwägung zu 1:
Der Anlieger widerspricht der
Beitragspflicht zu den Ausbaukosten der Straße Laugärten Ost.
Dieser Punkt der Eingabe enthält Aspekte des Beitragsrechts. Da sich die Offenlage der Straßenplanung auf Anregungen zur Ausbauplanung bezieht, erfolgte eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits beantwortet (s. Anlage 15).
Abwägungsbeschluss zu 1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
2 Eingabe: Haus 2
Widerspruch zum Straßenausbau
Abwägung zu 2.1:
Eine Anliegerin widerspricht dem Ausbau der
Straße Laugärten Ost und möchte die Entscheidung zum Grunderwerb offenlassen.
Zuständigkeitshalber wurde die Eingabe an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80) weitergeleitet, die das Schreiben bereits beantwortet hat (Serienbrief Anlage 15).
Der Grunderwerb konnte im entsprechenden Abschnitt vereinbart werden.
Abwägungsbeschluss zu 2.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Kanalanschlussbeitrag
Abwägung zu 2.2:
Die Anliegerin widerspricht einem möglichen
neuen Kanalanschluss /Anschlusszwang.
Dazu eine Stellungnahme der TBR:
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter geplant wird. Die Kanalplanung für diesen und alle anderen Bereiche in Rheine erfolgt daher strategisch.
In der Straße ‚Laugärten-Ost‘ liegt kein Regenwasserkanal. Um die Straße ordnungsgemäß entwässern zu können, ist die Verlegung eines Regenwasserkanals erforderlich.
Ferner soll die in den Privatgärten liegende Trennkanalisation zwischen den Straßenabschnitten Laugärten-West und Laugärten-Ost mittelfristig aufgegeben werden.
Eine Aufstellung der kritischen Punkte und des Sanierungskonzeptes Elte Mitte kann bei Bedarf bei der Entwässerungsabteilung eingesehen werden. Auf der Internetseite der Stadt Rheine (Stadtentwicklung & Wirtschaft > Mobilitäts- & Verkehrsplanung> Verkehrs- & Straßenplanung) ist der aktuelle Sachstand zum Straßen- und Kanalbau veröffentlicht.
Abwägungsbeschluss zu 2.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
3 Eingabe: Haus 5
Widerspruch zum Straßenausbau
Abwägung
zu 3.1:
Von den Anliegern wird die - seitens der
Stadt angesetzte - Beitragserhebung nach BauGB angezweifelt, da die Straße
schon sehr lange befestigt ist (wassergebundene Decke) und auch die
Kanalleitungen schon lange bestehen.
Gemäß der Stellungnahme vom Produktbereich 5.80 ist die Straße noch nicht erstmalig hergestellt, da die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Beleuchtungseinrichtungen fehlen und nur eine nicht satzungsgemäße Befestigung (siehe § 11 der Erschließungsbeitragssatzung) vorliegt.
Abwägungsbeschluss zu 3.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beitragssatz prüfen
Abwägung zu 3.2:
Weiterhin wird seitens der Anlieger
aufgeführt, dass der Beitragssatz für die Erschießung der Straße, der die
Geschossigkeit der Häuser mit einbezieht, falsch angesetzt worden sei.
Zuständigkeitshalber erfolgte eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits durch die Bauverwaltung beantwortet.
Abwägungsbeschluss zu 3.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
4 Eingabe: Haus 7
Veraltete Kosten
Abwägung
zu 4.1:
Seitens der Anliegerin wird eine
Verschleierung der tatsächlichen Ausbaukosten vermutet.
Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die geschätzten Straßenausbaukosten im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € erhöht. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt. In den für die Anlieger entscheidenden Beitragsbescheiden wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Abwägungsbeschluss zu 4.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Baumwurzelschutz
Abwägung zu 4.2:
Weiterhin wird aufgeführt, dass im Bereich
des alten Baumbestandes kein üblicher Straßenausbau machbar sei.
Bei den Straßenbauarbeiten wird in Handausschachtung mit entsprechendem Wurzelschutz gearbeitet, so dass die alte Sommerlinde und der Bergahorn möglichst geringen Belastungen ausgesetzt sind. Um die bestehenden Bäume weitestgehend schützen zu können, ist der Einbau von Bodengranulat im Bereich der Fahrbahn möglich. Durch den Einbau wird das Wurzelwachstum ermöglicht; gleichzeitig besitzt das Granulat die Tragfähigkeit einer Schottertragschicht
Abwägungsbeschluss zu 4.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
kein erstmaliger Ausbau
Abwägung
zu 4.3:
Die Anliegerin hält die Einordung des
Straßenbaus als Ersterschließung für falsch.
Weiterhin wird dem Beitragsbescheid
widersprochen.
Gemäß der Stellungnahme vom Produktbereich 5.80 ist die Straße noch nicht erstmalig hergestellt, da die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Beleuchtungseinrichtungen fehlen und nur eine nicht satzungsgemäße Befestigung (siehe § 11 der Erschließungsbeitragssatzung) vorliegt.
Abwägungsbeschluss zu 4.3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Straßenbreite zu gering für Leuchten und
Beete
Abwägung zu 4.4:
Die Einplanung von Beeten und Leuchten im
Straßenraum wird seitens der Anliegerin für nicht machbar eingestuft.
Im überwiegenden Straßenverlauf stehen mehr als 6,0 m Straßenbreite zur Verfügung, so dass sowohl Leuchten wie auch Beete/Parkstände einplanbar sind.
Auch in der bestehenden Engstelle in Höhe des abzweigenden Fußweges reicht die Breite von 5 m aus zur Einplanung einer Leuchte, damit auch der abzweigende Fußweg mit ausgeleuchtet wird. Vor Haus Nr. 7 besteht am geplanten Strauchbeet eine Durchfahrtsbreite von knapp 4,50 m.
Im südlichen Einmündungsbereich, der zweiten Schmalstelle, konnte mithilfe von Grunderwerb eine ausreichende Straßenbreite erreicht werden. Das schmale Beet an der Ecke der Scheune dient als Anprallschutz und lässt eine Durchfahrtsbreite von 4,0 m zu. Das Einfahren vom Ludgerusring wird durch das Beet nicht beeinträchtigt. Der Gegenverkehr „Laugärten“ muss ggf. vor dem größeren Beet der Linde - in Höhe von Haus 1 - einscheren.
Hier ist der vereinbarte Grunderwerb von entscheidender Bedeutung, da sonst nur 4,40 m Breite auf einer Länge von 30 m zur Verfügung stünden.
Abwägungsbeschluss zu 4.4:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Kanalplanung
Abwägung zu 4.5:
Es wird auf die Probleme der
Regenwasserableitung im vorhandenen querverlaufenden Kanal zwischen Laugärten
Ost und Schwanenburg hingewiesen, wodurch Überschwemmungen zu erwarten sind.
Dazu eine Stellungnahme der TBR:
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter geplant wird. Die Kanalplanung für diesen und alle anderen Bereiche in Rheine erfolgt daher strategisch.
In der Straße ‚Laugärten-Ost‘ liegt kein Regenwasserkanal. Um die Straße ordnungsgemäß entwässern zu können, ist die Verlegung eines Regenwasserkanals erforderlich.
Ferner soll die in den Privatgärten liegende Trennkanalisation zwischen den Straßenabschnitten Laugärten-West und Laugärten-Ost mittelfristig aufgegeben werden.
Eine Aufstellung der kritischen Punkte und des Sanierungskonzeptes Elte Mitte kann bei Bedarf bei der Entwässerungsabteilung eingesehen werden. Auf der Internetseite der Stadt Rheine (Stadtentwicklung & Wirtschaft > Mobilitäts- & Verkehrsplanung> Verkehrs- & Straßenplanung) ist der aktuelle Sachstand zum Straßen- und Kanalbau veröffentlicht.
Abwägungsbeschluss
zu 4.5:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
4 E ergänzende Eingabe: Haus 7
Verschiebung Strauchbeet
Abwägung
zu 4 E.1:
Von Anliegerseite wird eine Verschiebung des
Beetes (vor Haus 7) in nördliche Richtung vor das benachbarte unbebaute
Flurstück Nr. 188 gewünscht.
Eine Verschiebung des eingeplanten Strauchbeetes nach Norden (Richtung Wischmannstraße) ist nicht machbar, da dort die Straßenparzelle weniger als 6 m breit ist, zudem liegt bezüglich des Nachbargrundstückes kein Eingabewunsch/Einverständnis vor.
Eine Verschiebung innerhalb der Grundstücksfront von Haus 7 oder eine Verkleinerung des Beetes wären nach Absprache möglich.
Abwägungsbeschluss zu 4 E.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das geplante Strauchbeet in Höhe von Haus Nr. 7 beizubehalten.
Verschiebung der Leuchte
Abwägung zu 4 E.2:
Seitens des Anliegers wird die auf
gegenüberliegender Straßenseite eingeplante Leuchte nicht gewünscht,
stattdessen soll diese vor Flurstück Nr. 188 eingeplant werden.
Da sich dieser Wunsch auf das Grundstück der Nachbarn bezieht und hier keine Eingabe vorliegt und da die gleichmäßigen Leuchtenabstände eingehalten werden sollen, schlägt die Verwaltung vor, den Standort der Leuchte gegenüber von Haus Nr. 7 beizubehalten.
Abwägungsbeschluss zu 4 E.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, den Leuchtenstandort gegenüber von Haus 7 beizubehalten.
5 Eingabe: Nr. 9 unbebaut/Flurstück 188
Wegebefestigung beibehalten
Abwägung
zu 5.1:
Seitens der Anlieger wird der Erhalt der
jetzigen Fahrbahn mit wassergebundener Decke gewünscht. Die vorhandene Fahrbahn
sei offenporig und wirke der Versiegelung entgegen; und ist damit
umweltfreundlich. Die Fahrbahnbefestigung erlaube auch das Befahren mit
schweren Fahrzeugen. Zudem soll der dörfliche Charakter im Ortskern nicht durch
Betonstein zerstört werden.
Aufgrund der genannten Aspekte wurde der Fahrbahnbelag über viele Jahre erhalten und ausgebessert. Da mit dem Bau des neuen Kanals die Straße erstmalig hergestellt werden soll und um Synergieeffekte/Einsparungen im gemeinsamen Bau zu nutzen, kann ein endgültiger Ausbau nicht mehr herausgezögert werden. Durch den Aufbruch der Fahrbahn für den Kanalbau - auf gesamter Länge und in großer Breite – ist fast der gesamte Oberbau zu entnehmen. Das vermischte Material lässt sich dann nicht in selber Form wieder einbauen.
Ein standardisierter Oberbau ist dann wie bei einer Fahrbahn mit Pflasterbelag einzubauen.
Durch die zunehmende Bebauung der freien Flächen/Wiesen steht jedoch immer weniger Versickerungsfläche zur Verfügung, so dass die wassergebundene Bauweise zur Entwässerung (bei Zunahme der Starkregenereignisse) alleine nicht mehr ausreicht. Abläufe in den Tiefpunkten mit einer Wasserführung sind unerlässlich.
Zum Merkmal einer endgültig hergestellten Straße (Erschließungsanlage) gehört neben den Entwässerungseinrichtungen schließlich auch die Ergänzung einer Straßenbeleuchtung.
Abwägungsbeschluss zu 5.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Kanalplanung
Abwägung zu 5.2:
Seitens des Anliegers wurden Bedenken zum
neu geplanten Kanal geäußert, die sich in der Informationsveranstaltung der
Stadtteilunion nicht klären ließen. Bei Verlegung neuer Leitungen im
Straßenraum könnte es durch die Abwasserumverteilung zu Geruchsproblemen in den
alten gartenseitigen Leitungen kommen. Notwendige Rohrreinigungen wären die
Folge.
Stellungnahme der TBR:
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter geplant wird.
Sowohl aus Sicht der Kanalunterhaltung wie auch aus Sicht der Kanalplanung ist eine neue Trennkanalisation in Laugärten Ost unumgänglich. Dazu ist ein Schmutzwasserkanal auf gesamter Straßenlänge notwendig und es ist ein neuer Regenwasserkanal im öffentlichen Straßenraum zu errichten. So können die zukünftigen Straßenabläufe und Wohnhäuser angeschlossen werden.
Nach Anschluss aller Hausanschlüsse werden die alten Leitungen von der TBR aufgegeben und verdämmt, so dass Geruchsproblemen ausgeschlossen sind.
Abwägungsbeschluss zu 5.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
veraltete Ausbaukosten/Preise
Abwägung
zu 5.3:
Die beiden Anlieger vermuten, dass veraltete
Preise für die Kosten angesetzt wurden und die Erschließungsbeiträge nicht
realistisch seien.
Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die geschätzten Straßenausbaukosten im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € erhöht. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt. In den für die Anlieger entscheidenden Beitragsbescheiden vom Frühjahr 2022 wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Abwägungsbeschluss zu 5.3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Grunderwerbskosten und aufwändiger Erhalt
des alten Baumbestandes
Abwägung zu 5.4:
Von Anliegerseite wird die Tätigung von
Grunderwerb, der die Anliegerbeiträge beeinflusst, als unnötig betrachtet. Die
Breite zur Befahrung sei ausreichend bei Wegfall der geplanten Beete. Weiterhin
wird der Erhalt der Linde beim Straßenausbau als schwierig eingestuft, da es
sich um einen Flachwurzler handelt.
Für den überwiegenden Straßenverlauf stehen mehr als 6,0 m Straßenbreite zur Verfügung.
Der Erwerb von Fläche an der bestehenden Engstelle in Höhe des abzweigenden Fußweges dient dazu, die Fahrbahn von 5,0 m auf 6,50 m auszuweiten. Hier konnte bisher kein Grunderwerb erzielt werden.
Im südlichen Bereich, der zweiten Schmalstelle, ist der erfolgte Grunderwerb von entscheidender Bedeutung, da sonst nur 4,40 m Breite auf einer Länge von 30 m zur Verfügung gestanden hätten.
Bei den Straßenbauarbeiten wird im Bereich des alten Baumbestandes in Handausschachtung mit entsprechendem Wurzelschutz gearbeitet - soweit erforderlich, so dass die alte Sommerlinde wie auch der Bergahorn möglichst geringen Belastungen ausgesetzt sind.
Um die bestehenden Bäume weitestgehend schützen zu können, ist der Einbau von Bodengranulat im Bereich der Fahrbahn möglich. Durch den Einbau wird das Wurzelwachstum gesichert; gleichzeitig besitzt das Granulat die Tragfähigkeit einer Schottertragschicht.
Die Kosten des Baumgranulates sind nicht höher als die einer Tragschicht; durch die Handausschachtung ergeben sich jedoch höhere Kosten.
Abwägungsbeschluss zu 5.4:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
kein unbegrenzter Zeitraum für die
Ausstellung von Erschließungsbeiträgen
Abwägung zu 5.5:
Seitens der Anlieger wird die Einordnung der
Straße Laugärten (Ost) als Baustraße im Gegensatz zur Straße Laugärten (West)
als hergestellte Straße nicht als richtig gesehen. Auch wenn die Beleuchtung
fehle, seien die Versorgungsleitungen (Gas, Strom, Telekommunikation) und ein
Kanal vorhanden. Aus diesen Gründen halten sie einen Ausbau der Straße und eine
Erneuerung des Kanals nicht für erforderlich. Die Erschließungsbeitragspflicht
nach über 40 Jahren widerspreche dem Gerichtsurteil des
Bundesverfassungsgerichts.
Der Widerspruch wurde zuständigkeitshalber an die Bauverwaltung PB 5.80 (s. Antwortschreiben Anlage 15) weitergeleitet.
Abwägungsbeschluss zu 5.5:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis (s.a. Eingabe 3.1).
6 Eingabe: Haus 11
Widerspruch zum Straßenausbau und zu
Beiträgen, Wirtschaftsweg
Abwägung
zu 6:
Von Anliegerseite wird Einspruch erhoben
gegen den Straßenbau, sowie gegen die Kanal- und Erschließungsbeiträge, da es
sich um einen Wirtschaftsweg handle.
Dieser Punkt der Eingabe enthält Aspekte des Beitragsrechts. Die Offenlage der Straßenplanung an sich bezieht sich auf Anregungen zur Ausbauplanung. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Bezüglich
der Einstufung als Wirtschaftsweg folgt hier die Stellungnahme der
Bauverwaltung:
„Die beiden
Straßen mit der Bezeichnung „Laugärten“ wurden am 05.03.1970 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Der
Bebauungsplan Nr. E 35 mit der Bezeichnung „Laugärten“ ist am 28.04.1972 in
Kraft getreten. Im Bebauungsplan wurden die Straßenverkehrsflächen
festgesetzt.“
Die
Kanalanschlussbeiträge sind ebenfalls nicht Teil der Offenlage, hier prüft die
Bauverwaltung konkret jeden einzelnen Anlieger.
Abwägungsbeschluss zu 6:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
7 Eingabe: Haus 12
Widerspruch zum Straßenausbau
Abwägung
zu 7.1:
Von Anliegerseite wird Einspruch gegen den
Straßenbau erhoben.
Die Offenlage der Straßenplanung an sich bezieht sich auf Anregungen zur Ausbauplanung. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Abwägungsbeschluss zu 7.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Beet
Abwägung
zu 7.2:
Von Anliegerseite wird gerne ein Beet vor
dem Grundstück gewünscht.
Im Anschluss an die Bürgerversammlung am 10. November wurde der Wunsch auf ein Beet vor Haus Nr. 12 geäußert. Da der Anlieger gegenüber (Flurstück 174) das dort geplante Strauchbeet nicht wünscht, wird dieses nun vor Haus Nr. 12 eingeplant. Zur besseren Anfahrbarkeit von dem unbebauten Flurstück Nr. 174 - dessen späteren Zufahrten nur vermutet werden können – wird das Beet von 5 m auf 2,5 m Breite verkleinert.
Abwägungsbeschluss zu 7.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das geplante Strauchbeet vor Flurstück 174 von 5 m auf 2,5 m Breite zu verringern und es vor das Grundstück von Haus 12 einzuplanen.
8 Eingabe: Hausnummer 13
unbebaut/Flurstück 174
Widerspruch zur Planung und zum
Straßenausbau
Abwägung
zu 8.1:
Die Eigentümer des unbebauten Flurstückes
erheben Einspruch gegen den Ausbau der Straße und gegen die Straßenplanung.
Zuständigkeitshalber erfolgte eine Weiterleitung des Einspruchs an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Abwägungsbeschluss zu 8.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Wegfall des Grünbeetes
Abwägung
zu 8.2:
Seitens der Eigentümer wird einer
Beeinträchtigung des Grundstücks durch ein geplantes Strauchbeet vor dem
Flurstück 174 nicht zugestimmt, da es sehr wichtig für die Anlieger ist, das
Grundstück frei gestalten zu können in Bezug auf Zufahrten und Zugänge. Zudem
sollen in einer späteren Bauphase die Baufahrzeuge ungehindert anfahren können.
Das jetzige Anfahren mit Anhänger soll nicht
weiter erschwert werden.
Bei dem Entwurf der Offenlage wurde das Beet mittig vor dem Grundstück eingeplant, um so von beiden Seiten die Zufahrtsmöglichkeit freizuhalten. Da der tatsächliche spätere Zuschnitt der Bebauung nur vermutet werden kann, ist der Wunsch auf Wegfall des Beetes seitens der Anlieger nachvollziehbar.
Da sich die Eigentümer von Haus Nr. 12 gerne ein Beet vor ihrem Grundstück wünschen,
schlägt die Verwaltung vor, das Strauchbeet nach gegenüber zu verschieben. Zur besseren Anfahrbarkeit von Flurstück Nr. 174 - dessen späteren Zufahrten nur vermutet werden können – wird das Beet von 5 m auf 2,5 m Breite verkleinert.
Abwägungsbeschluss zu 8.2:
Siehe
Beschluss zu 7.2
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, das geplante Strauchbeet vor Flurstück 174 von 5 m auf 2,5 m Breite zu verringern und es vor das Grundstück von Haus 12 einzuplanen.
keine Parkstände und Leuchten
Abwägung
zu 8.3:
Die Anlieger legen großen Wert darauf, dass
vor dem Flurstück Nr. 174 keine Parkstände und Leuchten eingeplant werden, um das
Grundstück frei gestalten zu können in Bezug auf Zufahrten und Zugänge. Zudem
sollen in einer späteren Bauphase die Baufahrzeuge ungehindert anfahren können.
Die Planung sieht keinen Parkstand in dem Bereich vor. Eine Leuchte ist lediglich am Eck- bzw. Grenzpunkt vorgesehen.
Abwägungsbeschluss zu 8.3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
unzureichendes Kanalkataster
Abwägung
zu 8.4:
Die Eigentümer des unbebauten Flurstückes
halten die bisherigen Kanalpläne im Umfeld für unzureichend. Es gab bei
Kanalspülungen immer wieder Probleme aufgrund falscher Annahmen. Für Neubauten
wurden seitens der Verwaltung/TBR teilweise Angaben zu Anschlüssen gemacht, die
mit der Lage vor Ort nicht übereinstimmten.
Stellungnahme der TBR:
Bei einer länger zurückliegenden Kanal TV - Inspektion zeigten sich keine Änderungen zur Lage im Kanalkataster und den 1970 erstellten Zeichnungen zur Kanalbaumaßnahme. Die Lage der Grundstücksentwässerung inklusive der Hausanschlussleitung bis zum Übergabepunkt in die öffentliche Kanalisation ist der TBR im Erschließungsantrag von Anliegerseite mitzuteilen, gleiches gilt für Änderungen an der Grundstücksentwässerung.
Die Leitungen der Grundstücksentwässerung sind durch den Grundstückseigentümer zu errichten und zu unterhalten.
Abwägungsbeschluss zu 8.4:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
fehlendes Entwässerungskonzept
Abwägung
zu 8.5:
Seitens der Anlieger wird ein konkretes
Entwässerungskonzept für das Umfeld für erforderlich gehalten. Dies sei noch
nicht vorhanden. Es werden detaillierte Fragen zur Kapazität der Kanäle, zur
Sanierung und zu Sondernutzungen aufgeführt.
Stellungnahme der TBR:
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter geplant wird. Die Kanalplanung für diesen und alle anderen Bereiche in Rheine erfolgt daher strategisch.
In der Straße ‚Laugärten-Ost‘ liegt kein Regenwasserkanal. Um die Straße ordnungsgemäß entwässern zu können, ist die Verlegung eines Regenwasserkanals erforderlich.
Ferner soll die in den Privatgärten liegende Trennkanalisation zwischen den Straßenabschnitten Laugärten-West und Laugärten-Ost mittelfristig aufgegeben werden.
Eine Aufstellung der kritischen Punkte und des Sanierungskonzeptes Elte Mitte kann bei Bedarf bei der Entwässerungsabteilung eingesehen werden. Auf der Internetseite der Stadt Rheine (Stadtentwicklung & Wirtschaft > Mobilitäts- & Verkehrsplanung> Verkehrs- & Straßenplanung) ist der aktuelle Sachstand zum Straßen- und Kanalbau veröffentlicht.
Abwägungsbeschluss zu 8.5:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis
Ausbauzeitpunkt
Abwägung
zu 8.6:
Die Anlieger möchten wissen, warum der
Ausbauzeitpunkt gerade jetzt geplant ist, zumal es noch unbebaute Grundstücke
gibt.
Bei dem jetzigen Ausbau sollen die Synergieeffekte mit dem Kanalbau genutzt werden, wodurch auch die Erschließungsbeiträge niedriger ausfallen. Würde man auf die Bebauung der 3 verbleibenden Flächen warten, müsste die Straße zunächst wieder als Baustraße errichtet werden. Diese wäre dann später wieder zurückzubauen, um dann den Straßenendausbau durchführen zu können.
Da keine Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) vorhanden sind, bleibt auf der wassergebundenen Decke das Oberflächenwasser in den Tiefpunkten und Absackungen stehen, was die Gefahr von Ausspülungen im Straßenkörper und ein Ablaufen in Randflächen verstärkt. Permanentes Nachschottern der Oberfläche ist die Folge. Der Einbau von Straßenabläufen mit entsprechendem V-Profil der befahrbaren Mischfläche ist daher wichtig.
Abwägungsbeschluss zu 8.6:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
veraltete Kosten
Abwägung
zu 8.7:
Die beiden Anlieger vermuten, dass veraltete
Preise für die Kosten angesetzt wurden und die Erschließungsbeiträge nicht
realistisch seien aufgrund derzeitiger hoher Kostensteigerungen.
Die Kostensteigerung beträfe nur die
Anlieger, nicht die Stadt Rheine.
Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die geschätzten Straßenausbaukosten im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € aktualisiert und erhöht. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt.
In den für die Anlieger entscheidenden Beitragsbescheiden vom Frühjahr 2022 wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht (s. a. Eingabe 4.1). Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Die allgemeine Kostensteigerung wird selbstverständlich im städtischen Anteil (10%), wie bei allen übrigen Anliegern, mitfinanziert.
Abwägungsbeschluss zu 8.7:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
keine erstmalige Herstellung
Abwägung
zu 8.8:
Die Anlieger möchten unterstellen, dass es
sich bei dem Ausbau der Straße Laugärten Ost nicht um eine erstmalige
Herstellung handelt.
Gemäß der Stellungnahme vom Produktbereich 5.80 ist die Straße noch nicht erstmalig hergestellt, da die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Beleuchtungseinrichtungen fehlen und nur eine nicht satzungsgemäße Befestigung (siehe § 11 der Erschließungsbeitragssatzung) vorliegt.
Abwägungsbeschluss zu 8.8:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
9 Eingabe: Haus 14
Einspruch gegen den Ausbau
Abwägung
zu 9.1:
Von Anliegerseite wird Einspruch gegen den
Straßenbau erhoben. Die Einstufung als erstmaliger Ausbau wird für falsch
gesehen, da die Straße schon seit 40 Jahren besteht. Zudem sei die Straße als
Wirtschaftsweg einzustufen.
Der Widerspruch wurde zuständigkeitshalber an die Bauverwaltung PB 5.80 weitergeleitet. Gemäß der Stellungnahme vom Produktbereich 5.80 ist die Straße noch nicht erstmalig hergestellt, da die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Beleuchtungseinrichtungen fehlen, und nur eine nicht satzungsgemäße Befestigung (siehe § 11 der Erschließungsbeitragssatzung) vorliegt.
Bezüglich
der Einstufung als Wirtschaftsweg hier die Stellungnahme der Bauverwaltung:
„Die
beiden Straßen mit der Bezeichnung „Laugärten“ wurden am 05.03.1970 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Der Bebauungsplan Nr. E 35 mit
der Bezeichnung „Laugärten“ ist am 28.04.1972 in Kraft getreten. Im
Bebauungsplan wurden die Straßenverkehrsflächen festgesetzt.“
Abwägungsbeschluss zu 9.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Ausbaukosten
Abwägung
zu 9.2:
Seitens der Anliegerin seien die
Ausbaukosten zu tief angesetzt und kämen aus dem Jahr 2013/2014. Aufgrund der
wirtschaftlich schlechten Lage (Corona/Ukrainekrieg) ist eine Belastung der
Familien mit - vermutet - deutlich höher ausfallenden Kosten nicht zumutbar.
Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die geschätzten Straßenausbaukosten im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € erhöht. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt. In den für die Anlieger entscheidenden Beitragsbescheiden wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Bei
finanziellen Schwierigkeiten können die Anlieger bei der Bauverwaltung eine
Stundung bzw. Ratenzahlung beantragen. Die Zinsen liegen nach § 135 BauGB
jeweils 2 % über dem Basiszinssatz, der aktuell 1,62 % beträgt.
Abwägungsbeschluss zu 9.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis
Ausbauzeitpunkt
Abwägung
zu 9.3:
Die Anliegerin hält den Straßenausbau zum
jetzigen Zeitpunkt für eine Folge der fehlenden und nun nachgeholten
Kanalplanung des Baugebietes „Kolon-Eggert-Straße/Laugärten“.
Hierzu die
Stellungnahme der Entwässerungsabteilung der TBR:
Für das neue Baugebiet „Josef-Pieper-Weg“ wurde die Entwässerung
bereits im Jahr 1999 geplant und in 2000 umgesetzt.
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in
der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische
Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die
TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter
geplant wird. Die Kanalplanung für diesen und alle anderen Bereiche in Rheine
erfolgt daher strategisch.
In der Straße ‚Laugärten-Ost‘ liegt kein Regenwasserkanal. Um die
Straße ordnungsgemäß entwässern zu können, ist die Verlegung eines
Regenwasserkanals erforderlich.
Ferner soll die in den Privatgärten
liegende Trennkanalisation zwischen den Straßenabschnitten Laugärten-West und
Laugärten-Ost mittelfristig aufgegeben werden. (s.a. Eingabe 5.2)
Sowohl die Kanal- als auch die Straßenbaumaßnahmen sind unabhängig
voneinander - d. h. einzeln für sich betrachtet - dringend erforderlich. Durch
die gemeinsame Ausführung beider Maßnahmen werden die Kosten erheblich gesenkt;
auch was den Anteil der Bürger an den Beiträgen für den Bau der Straße
betrifft.
Abwägungsbeschluss zu 9.3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Leuchte verschieben
Abwägung
zu 9.4:
Im Anschluss an die Bürgerversammlung am 10.
November 2022 hat die Anliegerin den Wunsch mitgeteilt, die Leuchte vor Ihrem
Grundstück seitlich zu verschieben oder nach gegenüber umzuplanen, damit später
auf ihrem Grundstück private Stellplätze erstellt werden können.
Eine Verlegung des Leuchtenstandortes nach Norden auf den Grenzpunkt würde das Einfahren auf den geplanten Stellplatz erschweren. Daher schlägt die Verwaltung im Einvernehmen mit der Anliegerin vor, auf städtischer Fläche vor Haus Nr. 14 einen Stellplatz einzuplanen, somit kann die Leuchte - wie bisher vorgesehen - verbleiben. Für einen zweiten Stellplatz reicht die Fläche in Bezug auf die gegenüberliegenden Zufahrten nicht aus.
Abwägungsbeschluss zu 9.4:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt, einen zusätzlichen Stellplatz vor Haus Nr. 14 einzuplanen.
10 Eingabe: Haus 15a/b
Abwägung
zu 10:
Von Anliegerseite wird Einspruch gegen den
Beitragsbescheid der Bauverwaltung erhoben.
Seitens der Bauverwaltung wurde lediglich ein Informationsschreiben mit Schätzung der zu zahlenden Beiträge verschickt. Beitragsbescheide, gegen die ein Einspruch erhoben werden kann, werden erst mit Beginn der Baumaßnahme versendet.
Es erfolgte daher eine Weiterleitung des Anliegerschreibens an den Produktbereich 5.80. Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Abwägungsbeschluss zu 10:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
11 Eingabe: Haus 17
Widerspruch
zum Beitrag
Abwägung zu 11.1:
Der Anlieger widerspricht der Beitragspflicht
zu den Ausbaukosten der Straße Laugärten Ost, da es sich nach seiner Auffassung
um einen Wirtschaftsweg handelt.
Da sich diese Eingabe auf Aspekte des Beitragsrechts und nicht auf Anregungen zur Ausbauplanung bezieht, erfolgte eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief beantwortet (s. Anlage 15).
Bezüglich
der Einstufung als Wirtschaftsweg hier die Stellungnahme der Bauverwaltung:
„Die
beiden Straßen mit der Bezeichnung „Laugärten“ wurden am 05.03.1970 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Der
Bebauungsplan Nr. E 35 mit der Bezeichnung „Laugärten“ ist am 28.04.1972 in
Kraft getreten. Im Bebauungsplan wurden die Straßenverkehrsflächen
festgesetzt.“
Abwägungsbeschluss zu 11.1:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Zweifel an Kostenaufstellung
Abwägung zu 11.2:
Der Anlieger möchte keine Kosten für den
Straßenausbau übernehmen und bezweifelt die Höhe der angegebenen Kosten. Zudem
sei die Grundstücksfläche nicht richtig angesetzt, da die Flurstücke 115 und
117 vereint seien.
Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die Kostenschätzung im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € aktualisiert. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt.
In den für die Anlieger entscheidenden Beitragsbescheiden vom Frühjahr 2022 wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Bezüglich der beiden Flurstücke 115 und 117 besteht (nach Stand vom 4. Juli 2022) zwar Eigentümeridentität, die Flurstücke sind aber in verschiedenen Grundbüchern eingetragen und jeweils mit einem Wohnhaus bebaut.
Daher ist das Flurstück 117 und auch 115 als selbständiges Grundbuchgrundstück im Abrechnungsgebiet zu berücksichtigen.
Der Anlieger hat hierzu bereits ein Anschreiben der Bauverwaltung erhalten.
Abwägungsbeschluss zu 11.2:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Anschlusszwang
Abwägung zu 11.3:
Von Anliegerseite wird ein möglicher neuer
Anschlusszwang nicht akzeptiert.
Dazu eine Stellungnahme der TBR:
In den Bereichen Laugärten-Ost und Laugärten-West, im Ludgerusring, in der Straße Schwanenburg gibt es mehrere entwässerungstechnische Problembereiche, für die in den letzten Monaten ein Sanierungskonzept durch die TBR erstellt worden ist, welches im Detail nun durch ein Ingenieurbüro weiter geplant wird. Die Kanalplanung für diesen und alle anderen Bereiche in Rheine erfolgt daher strategisch.
In der Straße ‚Laugärten-Ost‘ liegt kein Regenwasserkanal. Um die Straße ordnungsgemäß entwässern zu können, ist die Verlegung eines Regenwasserkanals erforderlich.
Ferner soll die in den Privatgärten liegende Trennkanalisation zwischen den Straßenabschnitten Laugärten-West und Laugärten-Ost mittelfristig aufgegeben werden. Gemäß der städtischen Entwässerungssatzung beinhaltet der Anschluss- und Benutzungszwang u.a. auch die Festlegung des Anschlusspunktes. Im Übrigen wird auf die Informationsveranstaltung sowie die dort erläuterte Rechtsprechung verwiesen.
Abwägungsbeschluss
zu 11.3:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
12 Eingabe: Haus 5 (Wischmannstr.)
Widerspruch gegen Ausbau
Abwägung
zu 12.1:
Von Anliegerseite wird dem Ausbau der Straße
und den Erschließungsbeiträgen widersprochen. Da Laugärten Ost ähnlich wie
Laugärten West gesehen wird, als erstmalig hergestellt/ voll erschlossen.
Da sich diese Eingabe auf Aspekte des Beitragsrechts und sich nicht auf Anregungen zur Ausbauplanung bezieht, erfolgte eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief beantwortet (s. Anlage 15).
Gemäß der Stellungnahme vom Produktbereich 5.80 ist die Straße noch nicht erstmalig hergestellt, da die Entwässerungseinrichtungen (Straßenabläufe) und die Beleuchtungseinrichtungen fehlen und nur eine nicht satzungsgemäße Befestigung (siehe § 11 der Erschließungsbeitragssatzung) vorliegt.
Abwägungsbeschluss zu 12.1:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Pflasterbelag
Abwägung
zu 12.2:
Die Anlieger heben den Charakter der Straße
als Wirtschaftsweg hervor und sehen die geplante Pflasterdecke als ungeeignet
für landwirtschaftliche Fahrzeuge an.
Bezüglich der Einstufung als
Wirtschaftsweg hier die Stellungnahme der Bauverwaltung:
„Die
beiden Straßen mit der Bezeichnung „Laugärten“ wurden am 05.03.1970 für den
öffentlichen Verkehr als Gemeindestraßen gewidmet.
Der
Bebauungsplan Nr. E 35 mit der Bezeichnung „Laugärten“ ist am 28.04.1972 in
Kraft getreten. Im Bebauungsplan wurden die Straßenverkehrsflächen
festgesetzt.“
Das gelegentliche Durchfahren und das
Anfahren der unbebauten Grundstücke / Wiese durch landwirtschaftliche Fahrzeuge
ist bei dem geplanten Oberbau nicht problematisch. Nur bei sehr hohen
Verkehrszahlen wäre ein stärkerer Oberbau und ggf. mit Asphaltdecke (höhere
Belastungsklasse) anzusetzen.
Abwägungsbeschluss zu 12.2:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Zweifel an Kostenaufstellung
Abwägung
zu 12.3:
Von Anliegerseite werden die angesetzten
Ausbaukosten für veraltet gesehen und es wird hinterfragt, wie die momentan
stark ansteigenden Kosten finanziert werden sollen?
Die Angabe, die veröffentlichten Ausbaukosten seien vor acht Jahren angesetzt worden, entspricht nicht den Tatsachen. Der Produktbereich Mobilitäts- und Verkehrsplanung hat die Kostenschätzung im Mai 2021 von 200.000 € auf 230.000 € aktualisiert. Diese Kosten wurden im Deckblatt der Vorlage aufgeführt. In den Beitragsbescheiden vom Frühjahr 2022 wurden die Straßenkosten mit den umlegbaren Kanalbaukosten auf Grund der sich abzeichnenden extremen Preissteigerung nochmals um 60.000 € auf 290.000 € erhöht. Die Beitragserhebung erfolgt auf der Grundlage der tatsächlichen Ausbaukosten.
Bei
finanziellen Schwierigkeiten können die Anlieger bei der Bauverwaltung eine
Stundung bzw. Ratenzahlung beantragen. Die Zinsen liegen nach § 135 BauGB
jeweils 2 % über dem Basiszinssatz, der aktuell 1,62 % beträgt.
Abwägungsbeschluss zu 12.3:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
13 Eingabe: Wiese, Flurstück 20, Eigentümer
A
Einspruch (mit Wegfall Beet)
Abwägung
zu 13:
Von Anliegerseite wird Einspruch gegen den
Straßenbau erhoben.
Die Offenlage der Straßenplanung an sich bezieht sich auf Anregungen zur Ausbauplanung. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Da in diesem Bereich der angestrebte Grunderwerb bisher nicht getätigt werden konnte und weil bei einer späteren Bebauung der Weide die Zufahrten/Stellplätze nicht absehbar sind, wird aufgrund der geringen Straßenbreite (5,10 m bis 5,25 m) das Beet vor Flurstück Nr. 20, südlich des Querweges, entfallen müssen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 13:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
14 Eingabe: Wiese, Flurstück 20, Eigentümer
B
Einspruch (mit Wegfall Beet)
Abwägung
zu 14:
Von Anliegerseite wird Einspruch gegen den
Straßenbau erhoben.
Die Offenlage der Straßenplanung an sich bezieht sich auf Anregungen zur Ausbauplanung. Zuständigkeitshalber erfolgte daher eine Weiterleitung an die Bauverwaltung (Produktbereich 5.80). Das Schreiben wurde bereits per Serienbrief durch die Bauverwaltung beantwortet (s. Anlage 15).
Da in diesem Bereich der angestrebte Grunderwerb bisher nicht getätigt werden konnte und weil bei einer späteren Bebauung der Weide die Zufahrten/Stellplätze nicht absehbar sind, wird aufgrund der geringen Straßenbreite (5,10 m bis 5,25 m) das Beet vor Flurstück Nr. 20, südlich des Querweges, entfallen müssen. Die Änderung wurde in die Planung übernommen.
Abwägungsbeschluss zu 14:
Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
15 Eingabe:
Zusammenstellung
von Fragen durch zwei Ratsmitglieder
Abwägung
zu 15:
Von zwei Ratsmitgliedern/Stadtteilunion
wurde für die Anlieger ein ausführlicher Fragekatalog (Fragerecht für
Ratsmitglieder nach §17 Geschäftsordnung des Rates) zusammengestellt und
eingereicht. Dieser enthält Fragen zum Straßenbau, zum Kanalbau und zum Beitragsrecht.
Dabei wurde auch auf eine Änderung des Gesetzes
zur Ausführung des Baugesetzbuches bezüglich der zeitlichen Höchstgrenze
für die Beitragserhebung im Erschließungsbeitragsrecht eingegangen.
Die Anfrage zu den Themen des Straßenausbaus im Zuge der Offenlage sind mit Vermerk vom 12.05.2022 per Mail als Antwort an die Ratsmitglieder versendet worden (siehe Anlage 16).
Die Fragen zum Kanalbau sind nicht Bestandteil der Offenlage zum Straßenausbau. Im Zuge der Bürgerversammlung vom 10. November 2022 sind die Themen des Kanalbaus durch die Technischen Betriebe Rheine erörtert worden. Unterlagen hierzu sind auf der Homepage der Stadt Rheine unter Mobilitäts- und Verkehrsplanung einzusehen.
Abwägungsbeschluss zu 15:
Der Bauausschuss nimmt die Eingabe zur Kenntnis.
Zu II: Festlegung des Bauprogramms
Laugärten Ost / verkehrsberuhigter Ausbau
Die Straße Laugärten (Ost) war bisher nur provisorisch hergestellt. Die fehlende Fahrbahndecke sowie die unzureichenden Beleuchtungs- und Entwässerungseinrichtungen sind Grundlagen für einen Ausbau der Straße.
Die Hervorhebung der verkehrsberuhigten Bauweise wird durch Fahrbahneinengungen und Grünbeeten an den Einmündungen erzielt. Im weiteren Verlauf wird diese Kombination mit 2,0 m breiten Beeten und vorgelagerten Parkständen auf wechselnden Seiten wiederholt.
In Höhe des Hauses Nr. 2 ist ein ca. 1m breites Grünbeet vorgesehen.
Durch die Einengungen werden die Kfz-Fahrer in ihrer Geschwindigkeit abgebremst.
Das Durchfahren landwirtschaftlicher Fahrzeuge bleibt möglich.
Die befahrbare Mischfläche wird niveaugleich gepflastert und besteht aus grauem Betonsteinpflaster. Die Breite beträgt 4,00 m bis 6,50 m.
Die Flächen werden in 8 cm starkem Betonsteinpflaster ausgeführt. Für den Unterbau wird die Belastungsklasse Bk 0,3 (nach RStO 12) gewählt.
Die Begrünung der Straße wird durch den Erhalt der alten Baumstandorte und durch die Herstellung neuer Beete mit Strauchbepflanzung und Bodendeckern erreicht. Für die Einfassung der Beete werden Rundbordsteine mit R=9 cm verwendet. Im Bereich bestehender Baumwurzeln wird der Fahrbahnoberbau mit überbaubarem Bodengranulat hergestellt.
Für die elektrische Straßenbeleuchtung werden energieeffiziente Leuchten mit einer Lichtpunkthöhe von 6,00 m eingesetzt.
Die
Entwässerung der befestigten Verkehrsfläche erfolgt über 30 cm breite
Entwässerungs-rinnen mit Abläufen und Anschlüssen an den neu zu bauenden
Regenwasserkanal.
Finanzierung
Bei dem geplanten Ausbau der Straße Laugärten (Ost) handelt es sich um die erstmalige Herstellung einer Erschließungsanlage, für die nach den Bestimmungen des BauGB i. V. m. der Erschließungsbeitragssatzung der Stadt Rheine Erschließungsbeiträge erhoben werden (90 % Anliegeranteil).
Die Anlieger haben zur Offenlage der Ausbauplanung ein Informationsschreiben der Bauverwaltung erhalten. Dieses Informationsschreiben hat neben dem Hinweis auf den Zeitraum der Offenlage auch Angaben zur Beitragsabwicklung und zur voraussichtlichen Beitragshöhe enthalten.
Die Durchführung der Maßnahme war ursprünglich im Haushaltsjahr 2022 veranschlagt, ist jedoch aufgrund der Dienstanweisung Ermächtigungsübertragungen im Rahmen der Haushaltsplanberatungen im Haushaltsplan 2023 neu veranschlagt worden. Zusätzlich zu den dort bezifferten investiven Auszahlungen sind die bereits in Vorjahren angefallenen beitragsfähigen Kosten zu berücksichtigen.
Damit eine zeitnahe Finanzierung dieser Baumaßnahme gesichert werden kann, ist eine Vorausleistungserhebung notwendig. Es werden Vorausleistungen in Höhe von 90 % des voraussichtlichen Erschließungsbeitrages mit Beginn der Bauarbeiten erhoben.
Anlagen:
Anlagen 1 bis 7 : Eingaben 1-7
Anlagen 8 bis 14: Eingaben 8-14
Anlage 15: Serienbrief der Bauverwaltung an die Anlieger
Anlage 16: Eingabe 15/Fragen der Ratsmitglieder + Antworten Stadt/TBR
Anlage 17: Lageplan zur Abwägung