Errichtung einer Kindersporthalle
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1. Der Sportausschuss beschließt, dem TV Jahn-Rheine e.
V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 64.500 € zur Errichtung einer
Kindersporthalle zu gewähren.
2. Die Auszahlung der
Zuwendung erfolgt _______________________________________
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je zur Hälfte in 2023 und
2024
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zu zwei Drittel in 2023
und zu einem Drittel in 2024
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je zu einem Drittel in den
Jahren 2023 bis 2025
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag eingereicht. Der Antrag wurde mit Schreiben vom
15.2.2023 noch einmal angepasst. Gleichzeitig wurde eine aktualisierte
Kostenplanung eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen Fördervoraussetzungen
nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der Maßnahme betragen
mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Neu-, Um-,
Erweiterungsbau) der Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
Gesamtkostenplanung 215.000
€ (Brutto)
Maximalförderung: 30 % 64.500 €
(da
Jugendquote über 40 %: 45,6 %)
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft des Haushalts gewährt.
Eine mögliche gestreckte Auszahlung der Zuwendung
wurde mit dem Verein kommuniziert. Für die Umsetzung der Maßnahme würde sie
kein Hindernis darstellen.
Hinsichtlich zukünftiger Budgetauswirkungen siehe
auch Ausführungen in der Vorlage 074/23.
Anlagen: Förderantrag TV Jahn-Rheine –
Kindersporthalle
TV Jahn-Rheine –
Kindersporthalle_Antragsanpassung
TV Jahn-Rheine – Kindersporthalle_Kostenplanung