Sanierung Vereinsheim
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Sportausschuss beschließt,
dem Schwimmverein Rheine e. V. eine Zuwendung in Höhe von maximal 7.562 € zur
Sanierung des Vereinsheims zu gewähren.
Begründung:
§ Gemäß Nr. 4.2.1 der Sportförderrichtlinien
entscheidet ab einer Fördersumme von 6.000 € der Fachausschuss über die
Förderfähigkeit.
§ Der Verein hat fristgerecht den als Anlage
beigefügten Förderantrag einschließlich zweier Vergleichsangebote eingereicht.
§ Der Antrag entspricht den allgemeinen
Fördervoraussetzungen nach den Sportförderrichtlinien. Die Gesamtkosten der
Maßnahme betragen mindestens 3.000 €.
§ Hinsichtlich der Notwendigkeit wird auf die
Begründung im Antrag verwiesen.
§ Im Einvernehmen mit dem Stadtsportverband wird der
Antrag aus sportfachlicher Sicht befürwortet.
§ Eine Förderung nach Ziffer 4.2.3 (Sanierung) der
Sportförderrichtlinien wäre wie folgt möglich:
Niedrigste Angebote 10.501,58
€ (Brutto)
Eigenleistungen 300,00
€
Gesamtkosten 10.801,58
€
Maximalförderung: 70 % 7.562 €
(da
Jugendquote über 40 %: 51 %)
Niedrigere
Gesamtkosten führen zu einer anteilmäßigen Verringerung der Zuwendung.
§ Haushaltsmittel sind im Haushaltsplan 2023
veranschlagt worden. Die Zuwendung wird vorbehaltlich der entsprechenden
Rechtskraft des Haushalts gewährt.
Anlage
Förderantrag Schwimmverein Rheine - Sanierung Vereinsheim