Betreff
Bestellung stellvertretende Schriftführung
Vorlage
089/23
Art
Beschlussvorlage
Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss bestellt gem. § 52 Abs. 1 GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 und 7 GO Frau Heike Theising zur stellvertretenden Schriftführerin.
Begründung:
Gem. § 58 Abs. 7
GO ist über die Beschlüsse der Ausschüsse eine Niederschrift aufzunehmen.
Nach § 52 Abs. 1
GO in Verbindung mit § 58 Abs. 2 GO werden die Schriftführer/-innen vom
Ausschuss bestellt. Die Bestellung hat zu Beginn der Sitzung zu erfolgen, damit
die Protokollierung von Anfang an sichergestellt ist.
Sollen Bedienstete
der Stadtverwaltung bestellt werden, so erfolgt die Bestellung im Benehmen mit
dem Bürgermeister. Wegen personeller Wechsel in der Schulverwaltung
erfolgt die Neubestellung einer stellvertretenden Schriftführerin.