Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz stimmt der Anpflanzung weiterer
Straßenbäume in den Stadtteilen Schotthock, Altenrheine und Eschendorf zu und
beauftragt die Stadtverwaltung mit der eingehenden Prüfung möglicher
Straßenstandorte, mit der Umsetzungsplanung und der Durchführung einer
Anliegerbeteiligung
Begründung:
Mit den von der
Politik bewilligten Finanzmitteln des Projektes „1 Euro pro Einwohner für
Baumneuanpflanzungen“ sollen schwerpunktmäßig zusätzliche Baumanpflanzungen in
mit Grün unterversorgten Stadtquartieren umgesetzt werden. Dazu sollen auch die
im Masterplan Grün der Stadt Rheine für die Ergänzung mit Straßenbegleitgrün
empfohlenen Straßen und Wegeverbindungen besonders in den Fokus genommen
werden.
Der Stadtteil
Schotthock und auch die Stadtteile Altenrheine und Eschendorf weisen zum Teil
eine deutliche Unterversorgung mit wirksamen Grünstrukturen, öffentlichen
Grünanlagen und Straßenbaumbestand auf.
Bereits in den
vergangenen zwei Jahren wurden Baumneuanpflanzungen an einigen Straßen im
Stadtteil Schotthock konkret geplant und umgesetzt. Zudem sollen die Schaffung
neuer Straßenbaumstandorte und Straßenbaumanpflanzungen als Maßnahmen zur
linearen Durchgrünung als ein Projekt im Geltungsbereich des ISEK Schotthock im
Rahmen der Städtebauförderung umgesetzt werden. Dazu wurde bereits für den
ersten Teil des Maßnahmenpakets konkrete Umsetzungsplanungen und eine
Anliegerbeteiligung in 2022 durchgeführt. In diesem Jahr sollen für den zweiten
Teil des Maßnahmenpaketes für weitere Straßen im Bereich des ISEK Schotthock
neue Straßenbaumstandorte konkret geprüft und nach einer noch durchzuführenden
Anliegerbeteiligung festgelegt und beschlossen werden.
Mit den hier nun
vorgestellten, nach vorläufiger Prüfung und Abstimmung mit der Mobilitäts- und
Verkehrsplanung der Stadt Rheine möglichen, weiteren Standorten für die
Neuanpflanzung von Straßenbäumen in den Stadtteilen Schotthock, Altenrheine und
Eschendorf, sollen die Bereiche festgelegt werden, in denen für 2023 und
folgende Jahre aus dem oben genannten jährlichen Mittelansatz von 80.000,- € weitere
Baumneuanpflanzungen geplant und nach Möglichkeit umgesetzt werden sollen.
Die unten im
Einzelnen aufgeführten Straßenstandorte sollen eingehend auf die Umsetzbarkeit
von Baumanpflanzungen überprüft werden und es soll für die realisierbaren
Standorte dann auch eine Anliegerbeteiligung durchgeführt werden. Nach Prüfung
der Standorte und der Eingaben aus der Anliegerbeteiligung, sollen die
konkreten Bepflanzungsmaßnahmen dem Bau- und Mobilitätsausschuss zum Beschluss
vorgelegt werden.
Nach vorläufiger
Prüfung und Abstimmung mit der Mobilitäts- und Verkehrsplanung der
Stadtverwaltung, kommen die folgenden Straßenstandorte für weitere
Baumanpflanzungen in Betracht und sollen konkret überprüft und geeignete
Baumstandorte festgelegt werden:
Hopstener Straße – Teil Süd
- 12 - 15 Baumstandorte im westlichen Straßengrünstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Stück
Siedlerstraße – Teil Nord
- 18 - 23 Baumstandorte im westlichen und im östlichen
Straßengrünstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.300,- Euro/Stück
Canisiusstraße – Teil Süd und Alte Hopstener Straße –
Teil West
- 10 - 13 Baumstandorte in Straßengrünstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Stück
Venhauser Damm, Höhe GVZ
- 40 – 46 Baumstandorte im Straßengrünstreifen zwischen Radweg und
Entwässerungsgraben
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.200,- Euro/Stück
GVZ, Pflanzgebotsstreifen zwischen Röntgenstraße u.
Venhauser Damm (Flurstück 267)
- 16 - 20 Baumstandorte auf Pflanzgebotsfläche zwischen zwei Gewerbegrundstücken
(Pflanzung als Doppelreihe)
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.000,- Euro/Stück
Sandkampstraße, Nähe Kreuzung Venhauser Damm und
Einmündung Röntgenstraße
- 12 - 25 Baumstandorte in Straßengrünstreifen
- Herstellungskosten geschätzt: ca. 1.500,- Euro/Stück
Anlagen:
Anlage 01: Lageplan Hopstener Straße – Teil Süd
Anlage 02: Lageplan Siedlerstraße – Teil Nord
Anlage 03: Lageplan Canisiusstraße Süd und Alte Hopstener Straße West
Anlage 04-1: Lageplan Venhauser Damm, GVZ – Teil Süd
Anlage 04-2: Lageplan Venhauser Damm, GVZ – Teil Nord
Anlage 05: Lageplan GVZ Pflanzgebotsfläche – Flurstück 267
Anlage 06: Lageplan Sandkampstraße-Röntgenstraße