Betreff
Neugestaltung des früheren jüdischen Friedhofs am Mühlentörchen
Vorlage
113/23
Aktenzeichen
BdB-dy
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Kulturausschuss nimmt den Sachstandsbericht zur Neugestaltung des jüdischen Friedhofes am Mühlentörchen zur Kenntnis.

 


Begründung:

 

Mit Beschluss des Rates vom 14.01.2020 wurde der Anstoß für Umgestaltung des jüdischen Friedhofes am Mühlentörchen gegeben. Diese Planung erfolgte vor dem Hintergrund, dass sechs Grabsteine, die im Jahr 1937 vom Mühlentörchen zum Friedhof an der Lingener Straße versetzt wurden, wieder an ihren alten Standort zurückkehren sollen.

 

Auf Grundlage dieses Ratsbeschlusses erfolgte eine entsprechende Gestaltungsplanung, die am 19.08.2020 im Kulturausschuss vorgestellt wurde und Zustimmung fand. Da Eigentümerin der Friedhöfe der Landesverband der jüdischen Gemeinden von Westfalen-Lippe (K.d.ö.R) ist und die Friedhöfe auch in der Denkmalliste geführt werden, erfolgten im Anschluss umfangreiche Abstimmungsprozesse mit der Eigentümerin und den zuständigen Denkmalbehörden. Auf Grundlage der in diesem Prozess formulierten Anforderungen wurde im Anschluss eine Kostenschätzung erstellt, die mit Gesamtkosten in Höhe von 47.000 € abschloss. Mit dieser Kostenschätzung sowie einer umfangreichen Sachdarstellung wurde im Juli 2022 eine Anfrage zur Unterstützung der Maßnahme aus Mitteln der Heimatförderung des Landes NRW gestellt.

 

Nach Abschluss des Abstimmungsprozesses zwischen dem Land NRW und der Bezirksregierung Münster teilte die Bezirksregierung zum Ende des Jahres 2022 mit, dass die Maßnahme förderfähig im Rahmen des Programms Heimatfonds NRW sei und ein entsprechender Antrag im Jahr 2023 gestellt werden könne. Gleichzeitig machte die Bezirksregierung auch deutlich, dass bereits im Rahmen der Antragstellung belegt werden müsse, dass diese Maßnahme durch eine entsprechende finanzielle Unterstützung aus der Stadtgesellschaft getragen werde. Als Anteil wurde ein Betrag in Höhe von 10 % der Gesamtkosten der Maßnahme genannt. Aus dem Förderprogramm Heimatfonds NRW könnte dann eine Zuwendung in Höhe von 50 % der Gesamtkosten erfolgen. Die verbleibenden Kosten (ca. 19.000 €) muss die Stadt tragen. Der städtische Eigenanteil ist bereits im Haushaltplan 2023 veranschlagt.

 

Derzeit bemüht sich die Verwaltung in Zusammenarbeit mit dem früheren ehrenamtlichen Beauftragten für die Denkmalpflege, Herrn Hartmut Klein, um die Einwerbung dieses Betrages. Aktuell liegen Zusagen in Höhe von ca. 1.800 € vor. Sobald die notwendigen Spendenzusagen in ihrer Gesamtheit vorliegen, wird die Stadt einen Förderantrag stellen.

 

Um die zugesagten Fördermittel nicht zu gefährden, kann mit der tatsächlichen Umsetzung der Neugestaltung erst begonnen werden, wenn ein Förderbescheid der Bezirksregierung Münster vorliegt.