Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Kulturausschuss nimmt den Bericht zu Durchführung der
Stadtparkkonzerte 2023 zur Kenntnis.
Begründung:
Auf Grund der Corona-Pandemie mussten im Jahr 2020 die Stadtparkkonzerte kurzfristig abgesagt werden. Auch in den folgenden Jahren war eine verlässliche Veranstaltungsplanung unter Berücksichtigung des Infektionsgeschehens und der jeweiligen Corona-Schutzvorschriften nicht möglich. Nachdem im Herbst 2022 die Risiken und Gefahren aus der Pandemie deutlich zurückgingen, hat die Verwaltung dies zum Anlass genommen, die Wiederaufnahme der Stadtparkkonzerte in 2023 anzugehen.
Zur weiteren Planung trafen sich Vertreter/innen des Kulturservice, des Stadtparkvereins und der Eventlocation Stadtpark. In diesem Gespräch wurden einvernehmlich die nachfolgenden Eckpunkte zur Wiederaufnahme der Stadtparkkonzerte im Sommer 2023 vereinbart:
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Der finanzielle
Rahmen für die Stadtparkkonzerte ist von städtischer Seite durch die
entsprechende Veranschlagung im Haushaltsplan der Stadt limitiert. Insgesamt
stehen für alle mit den Konzerten verbundenen Kosten (Auftrittsentschädigungen
an Musiktreibende, GEMA, Ordnungsdienst Stadtparkverein, Werbung, technische
Dienstleistungen) 9.000 € zur Verfügung.
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Die
Stadtparkkonzerte finden zukünftig von Mai (nach Muttertag) bis August an jedem
2. Und 4. Sonntag im Monat statt. In 2023 sind dies folgende Termine:
28.05.2023, 11.06.2023, 25.06.2023, 09.07.2023, 23.07.2023, 13.08.2023 und
27.08.2023.
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An jedem Tag
können bis zu zwei Ensembles auftreten und zwar von 14.00 Uhr – 15.30 Uhr und
von 16.30 Uhr – 18.00 Uhr. Folglich können 14 verschiedene Ensembles die Reihe
der Stadtparkkonzerte mitgestalten.
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Die technische
Betreuung der Konzerte mittels der vorhandenen Tonanlage erfolgt durch einen
Dienstleister gegen Vergütung. Die Kosten werden aus dem oben angeführten
Budget finanziert.
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Ein
Werbekonzept basierend auf Plakat- und Digitalwerbung wird durch die
Eventlocation Stadtpark erarbeitet und rechtzeitig vor Beginn der Konzerte
vorgestellt.
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Der
Kulturservice bereitet das Bewerbungsverfahren (ausschließlich digital) für die
Auftritte vor und übernimmt die finanzielle Abwicklung der Konzerte sowie die
notwendigen Koordinierungsaufgaben.
Bewerbungsverfahren
Alle potenziellen Vereine und Musiktreibende, die an den Stadtparkkonzerten interessiert sein könnten, wurden bereits im Januar 2023 angeschrieben und über die Wiederaufnahme sowie das Bewerbungsverfahren informiert. Im Interesse einer Qualitätssicherung besteht die Bewerbung sowohl aus einer schriftlichen Vorstellung des Ensembles als auch aus einer Hörprobe. Sollten Auswahlentscheidungen erforderlich werden, werden diese durch eine Jury, bestehend aus Vertreter/innen des Kulturservice, des Stadtparkvereins und der Eventlocation Stadtpark, getroffen. Die Bewerbungsfrist für einen Auftritt lief bis zum 28.02.2023 und wurde auf Bitten einiger Musikvereine um 1 Woche verlängert. Erste interessierte Musiktreibende haben sich bereits beim Kulturservice beworben. Über den aktuellen Stand des Verfahrens wird in der Sitzung des Kulturausschusses berichtet.
Wie geht es weiter:
Alle Ensembles, die ein Auftrittsangebot erhalten, werden rechtzeitig benachrichtigt. Mit dem Angebot erhalten sie außerdem eine Information über die Höhe der Aufwandsentschädigung sowie ein „Pflichtenheft“ über die Dinge, die sie für rechtzeitig vor dem Auftritt einrichten müssen, damit die Stadtparkkonzerte wahrnehmbar beworben werden können und auch die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden (GEMA-Programmliste, Bildmaterial, Pressetexte zum Ensemble, u.ä.)
Neben den Stadtparkkonzerten werden weitere Veranstaltungen im Stadtpark unter der Federführung anderer Veranstalter stattfinden. Bisher wurden die folgenden Veranstaltungen mitgeteilt:
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Ökumenischer
Gottesdienst am Pfingstmontag (Organisation Pfarrei St. Antonius)
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Grillparty im
Stadtpark am 18.05.2023 (Rheine.Tourismus.Veranstaltungen)
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JeKitS-Konzert
am 03.06.2023 (Musikschule der Stadt Rheine)
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75 Jahre
VdK-Rheine voraussichtlich 30.07.2023(VdK)