Betreff
Umbau der Matthiasstraße von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Kardinal-Galen-Ring I. Abwägung und Abwägungsbeschlüsse zu den Eingaben der Anlieger
II. Festlegung des Bauprogramms
Vorlage
117/23
Aktenzeichen
5.30-Rol
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

 

Beschluss des Bauausschusses:

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der

Anlieger

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I / Begründung aufgeführten Abwägungen.

 

- Beschlussvorschläge siehe Begründung –

 

 

Zu II:    Festlegung des Bauprogrammes

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt nachfolgendes Bauprogramm für den Umbau der Straße:

 

Umbau der Matthiasstraße (von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Kardinal-Galen-Ring)               

 

 

1.      Von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Zufahrt TG geplantem Hotel:

            Es ist ein Umbau im Mischprinzip vorgesehen.

 

a)      Mischfläche:

Herstellung einer gepflasterten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 10,50 m bis 14,80 m aus grauem und rotem Betonsteinpflaster

 

b)      Stellplätze:

 

Herstellung von Stellplätzen in 2,25 m Breite aus grauem Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

c)      Begrünung:

           

Anlegung von breiten Grünbeeten mit Straßenbaum- oder Strauchbepflanzung, mit Unterpflanzung

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r= 5 cm

 

d)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Sinkkästen und Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

e)      Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m -  8 m

 

2.      Von Zufahrt TG geplantem Hotel bis Kardinal-Galen-Ring:

            Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)      Fahrbahn:

Herstellung einer asphaltierten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 6,5 m bis 12,0 m

 

b)      Radwege:

 

Anlegung von beidseitigen Radwegen in 1,6 m bis 2,10 m Breite aus rotem Betonsteinpflaster mit Unterbau und Schutzstreifen in 0,50 m Breite aus Betonsteinpflaster mit Unterbau in Anthrazit.

 

Einfassung mit Hochborden, 12 cm

 

c)      Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 1,80 m bis 2,5 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

d)      Begrünung:

 

Anlegung von Grünbeeten mit Unterpflanzung

Einfassung der Grünbeete mit Hochbord, 12 cm

 

e)      Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Sinkkästen und Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

f)       Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m -  8 m

 

3.      Von Kardinal-Galen-Ring bis Kolpingstraße:

            Es ist ein Umbau im Separationsprinzip vorgesehen.

 

a)        Fahrbahn:

Herstellung einer gepflasterten Fahrbahn mit Unterbau in einer Breite von 5 m bis 7 m,

 

b)        Gehwege:

 

Anlegung von beidseitigen Gehwegen in 2,50 m bis 5,75 m Breite aus Betonplatten mit Unterbau, in den Zufahrten graues Betonsteinpflaster mit Unterbau

 

Einfassung der Gehwege mit Rundborden r = 5 cm in Zufahrten abgesenkt auf 2 cm

 

c)        Begrünung:

 

Anlegung von Grünbeeten mit Straßenbaum- oder Strauchbepflanzung, mit Unterpflanzung

Einfassung der Grünbeete mit Rundborden r= 5 cm

 

d)        Entwässerung:

 

Straßenentwässerung mittels Sinkkästen und Entwässerungsrinnen mit Anschluss an den vorhandenen Mischwasserkanal

 

e)        Straßenbeleuchtung:

 

Betriebsfertige elektrische Straßenbeleuchtung mit einer Lichtpunkthöhe von 6 m -  8 m

 

 


Begründung:

 

 

Zu I:      Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Die Offenlage der Ausbauplanung der Matthiasstraße hat in der Zeit vom 14.09.2022 bis zum 30.09.2022 in den Diensträumen der Mobilitäts- und Verkehrsplanung der Stadt Rheine im Neuen Rathaus stattgefunden.

 

Im Rahmen der Offenlage sind 2 Anlieger erschienen. Zudem hat eine Abstimmung der Planunterlagen mit dem für den Hotelneubau zuständigen Büro stattgefunden.

Eingaben und Anregungen sind nicht vorgetragen worden.

 

 

Zu II: Festlegung des Bauprogramms

 

Umbau Matthiasstraße (von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Kardinal-Galen-Ring)/

Umbau im Separationsprinzip

 

Durch die Änderungen im Umfeld der Matthiasstraße sind drei wesentliche Abschnitte überplant worden:

-          Matthiasstraße, von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Zufahrt TG geplantes Hotel

-          Matthiasstraße, von Zufahrt TG geplantes Hotel bis Kardinal-Galen-Ring /K-G-R

-          Matthiasstraße, von Kardinal-Galen-Ring bis Kolpingstraße

 

1. Matthiasstraße, von Zufahrt TG Rathauszentrum bis Zufahrt TG geplantes Hotel

 

Dieser Ausbauabschnitt befindet sich vor den beiden TG-Zufahrten (RHZ, Hotel) und wird niveaugleich als Mischfläche gepflastert. So entsteht ein höhengleicher Anschluss der Fuge mit den umliegenden bestehenden Pflasterungen.

Im Übergangsbereich von der Matthiasstraße, die im Separationsprinzip ausgebaut ist, wird über einen Rampenstein das andere Höhenniveau erreicht.

Die Fußgänger können hier über die beidseitigen Gehwege zu dieser Platzfläche gelangen.

Radfahrer erhalten im Übergangsbereich eine rote Pflasterung im Bereich der TG Zu-Ausfahrt des geplanten Hotels.

Kraftfahrer können über diesen Verknüpfungspunkt die Tiefgarage des Rathauszentrums ansteuern. Die Zu –Abfahrt erhält hier beidseitig Grünbeete, um den Abstand insbesondere beim Ausfahren aus der Garage zu erhöhen und die Sichtbeziehung zu verbessern.

 

Im Bereich vor der Volksbank werden zwei Parkplätze eingeplant, die später für die Nutzung als Stellplätze für Car-Sharing-Fahrzeuge incl. Ladestation genutzt werden können.

 

Die Verkehrsflächen werden über Sinkkästen und Anschlussleitungen an den bestehenden öffentlichen Mischwasserkanal angeschlossen.

 

Für den Ausbau der Straßen sind neue energieeffiziente LED- Leuchten mit einer Licht-punkthöhe von 6,0 m – 8,0 m in angemessenen Abständen vorgesehen

 

 

2. Matthiasstraße, von Zufahrt TG geplantem Hotel bis Kardinal-Galen-Ring (K-G-R)

 

In diesem Abschnitt, der sich von der Kreuzung mit dem K-G-R bis zur Zufahrt des geplanten Hotels erstreckt, wird die Matthiasstraße im Separationsprinzip ausgebaut und die Verkehrsarten getrennt geführt.

Die Fußgänger erhalten im Bereich der westlich gelegenen Volksbank einen ca. 2,50 m breiten Gehweg, der im Wesentlichen im aktuellen Bestand erhalten bleibt.

Auf der anderen Seite wird der Fußgänger über die Grüninsel geführt und dann weiter entlang des geplanten Hotels. In Laufrichtung zum Staelschen Hof kann der Fußgänger einen Fußgängerüberweg/Zebrastreifen nutzen.

Die Radfahrer erhalten einen separaten Radweg, der beidseitig auf der Bordanlage geführt wird. Hierdurch kann er zwischen dem Bereich der neuen Fuge, die im Mischprinzip ausgebaut wird, und dem K-G-R auf einem Höhenniveau sicher fahren. Insbesondere im Bereich des Abzweigs in Richtung Kolpingstraße ist die Radfurt erhöht eingebaut, so dass die Kfz über einen Rampenstein in die Kolpingstraße fahren werden.

Von der Fuge/Klosterstraße kommend und in Richtung Kolpingstraße fahrend, erhält der Radfahrer eine eigene Linksabbiegespur, um auf direktem Weg, mit Befahrung der Grüninsel, zur Kolpingstraße zu gelangen.

Die Kraftfahrzeuge werden durch die Neugestaltung der Nebenanlagen insgesamt weniger Verkehrsraum zur Verfügung haben, da den Fußgängern und Radfahrern mehr Breite zugestanden wird. Grundsätzlich bleibt die neu zu asphaltierende Fahrbahn in der Aufteilung mit Geradeaus-Rechts-Spur und Linksabbiegerspur im Bereich des K-G-R wie im Bestand

 

 

3. Matthiasstraße, von Kardinal-Galen-Ring bis Kolpingstraße

 

Dieser Ausbaubereich wird geprägt durch die neue Anbindung des geplanten Hotels. Die bestehende Grüninsel wird hier so erhalten, dass sie als eine Art Mittelinsel von Fahrzeugen, die an dem Hotel vorfahren möchten, umfahren wird.

Die Gestaltung der Insel erfolgt so, dass noch Raum für einen Fußweg und einen Radweg untergebracht werden kann.

Der Verkehrsraum wird insgesamt im weichen Separationsprinzip ausgebaut. Dies bedeutet, dass Fahrbahn und Gehweg zwar durch eine Bordanlage getrennt, aber die Bordanlage lediglich eine Höhe von rd. 2 - 5 cm haben wird. Der Übergang von der Matthiasstraße erfolgt durch einen Rampenstein, um ein anderes Höhenniveau zu erzielen.

Die Fußgänger werden auf den rd. 2,5 m breiten beidseitigen Gehwegen geführt.

Der Zebrastreifen wird wiederhergestellt und erhält eine barrierefreie getrennte Bordführung mit taktilen Elementen.

Radfahrer werden im Mischprinzip mit dem Kfz die Fahrbahn befahren.

Die Oberfläche der 5,0 bis 6,0 m breiten Fahrbahn wird in Pflasterbauweise ausgeführt.

 

Es ist in diesem Zusammenhang geprüft worden, ob auch sog. Ökopflaster, d.h. Pflaster, das aus Materialien hergestellt wird, die weniger/keine Zementanteile besitzen, zum Einsatz kommen kann. In der Regel wird lediglich die Vorsatzschale des Betonsteins aus diesen neuartigen Materialien hergestellt.

Produkte dieser Art befinden sich zurzeit noch in der Erprobungs- und Einführungsphase, so dass hier keine aussagekräftigen Referenzen zur Beurteilung eines möglichen Einsatzes herangezogen werden können.

Da in diesem Bereich mit Fahrzeugverkehr zu rechnen ist, der durch die Befahrung der Kurvensituation dem eingebauten Stein eine gewisse Dauerhaftigkeit abverlangen wird, schlägt die Verwaltung vor, an dieser Stelle kein Ökopflaster einzubauen.

 

 

Finanzierung

 

Bei dem geplanten Umbau der Matthiasstraße handelt es sich um die nochmalige Herstellung einer Erschließungsstraße.

 

Die Baukosten sind vollständig durch die Stadt zu finanzieren. Einnahmen können nicht erzielt werden.

 

Im Haushaltsplan 2023 sind erstmalig investive Mittel im Projekt 53014-02019 „Matthiasstraße“ in Höhe von 600.000 € für das Jahr 2025 eingeplant.

Die Verwaltung prüft, ob dann zu dem Ausführungsjahr Fördermittel (für die Radverkehrsmaßnahmen) zu generieren sind.

 

Als Ausbauzeitpunkt ist zurzeit das Jahr 2025 vorgesehen. Dies kann noch variieren, da ein Umbau der Matthiasstraße in Abhängigkeit des Baufortschritts des geplanten Hotelneubaus umgesetzt werden wird.


Anlage: Lageplan zur Abwägung