Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss nimmt die vorliegende Vorplanung
für die Erweiterung der Marienschule Variante 3 im Rahmen der
Grundschuloffensive zur Kenntnis und empfiehlt dem Bau- und
Mobilitätsausschuss, auf der
Grundlage dieser Vorplanung die weiteren Leistungsphasen durchzuführen.
Der Bau- und
Mobilitätsausschuss nimmt die vorliegende Vorplanung für die Erweiterung der
Marienschule Variante 3 im Rahmen der Grundschuloffensive zur Kenntnis und
beauftragt die Verwaltung, auf der Grundlage dieser Vorplanung die weiteren
Leistungsphasen durchzuführen.
Begründung:
Im April 2017 (Vorlage 096/17) wurden im
Schulausschuss die Mindeststandards für die Raumsituationen an den Grundschulen
in Rheine festgelegt. Zusammen
mit der Erweiterung der räumlichen Situation soll auch der
Medienentwicklungsplan umgesetzt werden. An der Marienschule sollen die
festgelegten Standards umgesetzt werden.
Kurzbeschreibung:
Das vorhandene Bestandsgebäude der Marienschule in
Hauenhorst besteht aus vier Gebäudeteilen, die zu unterschiedlichen Zeitpunkten
errichtet wurden. Das historische Schulgebäude stammt aus dem Jahr 1924. Die
anderen Gebäudeteile wurden in den Jahren 1962, 1986 und 1996 als Erweiterung
bzw. Anbau geplant und umgesetzt. Das Schulgebäude der Marienschule befindet
sich an der Hauptstraße in Rheine-Hauenhorst.
Im
Rahmen der Grundschuloffensive soll die zweizügige Mariengrundschule
entsprechend den neuen Vorgaben des Beschlusses vom Schulausschuss zu den
Raumstandards mit Räumlichkeiten für die Differenzierung, Mehrzwecknutzung,
Inklusion sowie einer Mensa, einer Aula, einer Bibliothek/Selbstlernzentrum und
einem Bereich für die OGS ausgestattet werden. Hierzu wurden im Stadium der
Vorentwurfsplanung drei Vorentwürfe ausgearbeitet.
Unter
Berücksichtigung der Ressourcenschonung und dem Erhalt von Baumaterial wurden
im Stadium der Vorentwurfsplanung drei Vorentwürfe erarbeitet und untersucht.
Bei
allen Varianten müssen während des Umbaus/Erweiterung/Neubaus mobile
Klassenzimmer zur Verfügung gestellt werden.
Variante 1 (Anlage 1):
Variante 1 sieht den Erhalt aller
Gebäudeteile vor. Um das neue Raumprogramm umzusetzen, sind 2 Anbauten
notwendig. Diese Variante wird nicht weiterverfolgt, da das geforderte
Raumprogramm nicht ohne Einschränkungen und überdimensionierte und verwinkelte
Flurflächen umsetzbar ist.
Variante 2 (Anlage 2-4):
Der
Vorentwurf der Variante 2 sieht den Teilabbruch des Bestandsgebäudes, den
Abbruch des eingeschossigen Haupteingangs sowie den Abbruch der Außentoiletten
vor. Der historische und repräsentative Gebäudeteil bleibt erhalten und prägt
auch weiterhin die Schulhofansicht. Der Bestand wird transparent mit dem Neubau
verbunden.
In dem historischen Bestandsgebäude wird die Verwaltung mit Lehrerzimmer, Büros der Schulleitung und stellvertretenden Schulleitung, Hausmeister, Sekretariat und Archivräume vorgesehen.
Von der Schulhofseite gelangen die Schüler:innen in das einladende Foyer des Neubaus, das den Mittelpunkt des Schulgebäudes ausbildet.
Es werden zwei zweigeschossige Neubauten geplant. Der im Norden des Grundstücks geplante Neubau wird an den 60er-Jahre Bestandsbaukörper angesetzt und verläuft entlang der Grundstücksgrenze. Der südliche Neubau verbindet den historischen Baukörper mit dem 60er-Jahre Baukörper.
Die Aula befindet sich im Erdgeschoss des
südlichen Neubaus und kann über einen gesonderten Eingang auch unabhängig von
der Schulnutzung erschlossen werden.
Im Erdgeschoss des nördlichen Neubaus ist die OGS mit Speiseraum, Küche, Sozialküche und Nebenräumen verortet. Die Anlieferung kann über die bereits vorhandene PKW Zufahrt im nordöstlichen Bereich des Grundstücks erfolgen und stellt so keine Beeinträchtigung des Schulhof-Spielplatzes dar. Die renovierungsbedürften Außentoiletten, die sich in diesem Bereich befinden, werden zurückgebaut und ins Innere des Gebäudes verlegt.
Im Obergeschoss befinden sich die Unterrichtsräume und die Bibliothek/Selbstlernzentrum. Um eine optimale Lernumgebung und Betreuungssituation zu schaffen, ist, wenn möglich, an jedem Unterrichtsraum ein direkt zugänglicher Differenzierungsraum angeschlossen.
Die Schulhoffläche beträgt ca. 4000 m². Die Schulbaurichtlinie empfiehlt 5 m² Schulhoffläche pro Schüler:in. Bei 200 Schüler:innen ist die geforderte Schulhoffläche von 1.000 m² somit erfüllt.
Die bereits vorhandenen Stellplätze für PKW befinden sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes.
Als Fassadengestaltung wird für den Neubau ein sandfarbener Verblender, der sich dem Sandstein des historischen Gebäudes annähert, vorgeschlagen.
In
dieser Planungsstufe der Vorplanung wurde eine Kostenschätzung (Anlage 5)
auf Grundlage des BKI und Erfahrungswerten bereits abgeschlossener
Schulbauprojekte erstellt. Die Kosten für die Erweiterung und den Umbau der
Marienschule betragen ca. 15.000.000 € bei einer Indexsteigerung von 22 % bis
zur möglichen Vergabe in 2025.
Im
Haushaltsplan 2023 sind davon bislang 1.260.000€ investiv und 540.000 €
konsumtiv veranschlagt.
Die
Kostenschätzung wurde lediglich auf Grundlage der 1. Ebene erstellt. In der
weiteren Planung wird eine genauere Kostenberechnung unter Einbezug der
Fachplaner ausgearbeitet. Dabei werden die Analyse des Bestandes, die Bewertung
der Bausubstanz und das Konzept der weiteren technischen Planung betrachtet.
Die sich daraus ergebende Kostenentwicklung kann erst in den weiteren
Leistungsphasen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern ermittelt werden.
Variante 3 (Anlage 7-9):
Der
Entwurf der Variante 3 sieht vor, den historischen und repräsentativen
Gebäudeteil zu erhalten. Der eingeschossige Haupteingang sowie die weiteren
Bestandsgebäude und die Außentoiletten werden zurückgebaut und geben die Fläche
frei für einen zweigeschossigen Neubau entlang der südwestlichen
Grundstücksgrenze, der das geforderte Raumprogramm optimal umsetzt.
In dem historischen Bestandsgebäude wird die Verwaltung mit Lehrerzimmer, Büros der Schulleitung und stellvertretenden Schulleitung, Hausmeister, Sekretariat und Archivräumen vorgesehen.
Von der Schulhofseite gelangen die Schüler:innen in das einladende, zweigeschossige und offene Foyer des Neubaus, das den Mittelpunkt des Schulgebäudes ausbildet und zum Aufenthalt anregt. Über eine Galerie sind das Erdgeschoss und das Obergeschoss miteinander verbunden und eine zweigeschossige Pfosten-Riegel-Fassade sorgt für ein lichtdurchflutetes Foyer und Verkehrswege.
Im Erdgeschoss des südlichen Gebäudeteils mit
direktem Blick auf den Schulhof befinden sich die neue Aula und die neue
Bibliothek/Selbstlernzentrum. Über einen gesonderten Eingang wird der Zugang
zur Aula und zu den angrenzenden Pausentoiletten für die außerschulische Nutzung ermöglicht.
Im nördlichen Gebäudeteil ist im Erdgeschoss die OGS mit Speiseraum, Küche, Sozialküche und Nebenräumen angeordnet. Die Anlieferung kann über die bereits vorhandene PKW Zufahrt im nordöstlichen Bereich des Grundstücks erfolgen und stellt so keine Beeinträchtigung des Schulhof-Spielplatzes dar. Die renovierungsbedürften Außentoiletten, die sich in diesem Bereich befinden, werden zurückgebaut und ins Innere des Gebäudes verlegt.
Über einen Verbindungssteg im Obergeschoss wird das historische Bestandsgebäude, in dem sich die Verwaltung befindet, mit den Unterrichtsräumen im Neubau verbunden.
Um eine optimale Lernumgebung und Betreuungssituation zu schaffen, ist, wenn möglich, an jedem Unterrichtsraum ein direkt zugänglicher Differenzierungsraum angeschlossen. Das Defizit an Inklusionsräumen kann durch den Überschuss an multifunktional nutzbaren Differenzierungsräumen ausgeglichen werden.
Die Schulhoffläche beträgt ca. 3700 m². Die Schulbaurichtlinie empfiehlt 5 m² Schulhoffläche pro Schüler:in. Bei 200 Schüler:innen ist die geforderte Schulhoffläche von 1.000 m² somit erfüllt.
Die bereits vorhandenen Stellplätze für PKW befinden sich im nordöstlichen Bereich des Grundstückes.
Als Fassadengestaltung wird für den Neubau ein sandfarbener Verblender, der sich dem Sandstein des historischen Gebäudes annähert, vorgeschlagen.
In
dieser Planungsstufe der Vorplanung wurde eine Kostenschätzung (Anlage
10) auf Grundlage des BKI und Erfahrungswerten bereits abgeschlossener
Schulbauprojekte erstellt. Die Kosten für die Erweiterung und den Umbau der
Marienschule betragen ca. 15.500.000 € bei einer Indexsteigerung von 22 % bis
zur möglichen Vergabe in 2025.
Im
Haushaltsplan 2023 sind davon 1.260.000€ angesetzt.
Die
Kostenschätzung wurde lediglich auf Grundlage der 1. Ebene erstellt. In der
weiteren Planung wird eine genauere Kostenberechnung unter Einbezug der
Fachplaner ausgearbeitet. Dabei werden die Analyse des Bestandes, die Bewertung
der Bausubstanz und das Konzept der weiteren technischen Planung betrachtet.
Die sich daraus ergebende Kostenentwicklung kann erst in den weiteren
Leistungsphasen in Zusammenarbeit mit den Fachplanern ermittelt werden.
Barrierefreiheit:
Variante 2:
Durch die Errichtung eines
Aufzuges und mehrerer Rampenanlagen zur Überbrückung der unterschiedlichen
Geschosshöhen von historischem Gebäudeteil, Neubau und Bestandsgebäude kann die
barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes sichergestellt werden.
Variante 3:
Durch
die Errichtung eines Aufzuges und einer Rampe zur Überbrückung der
unterschiedlichen Geschosshöhen von historischen Gebäudeteil und Neubau wird
die barrierefreie Erschließung des gesamten Gebäudes sichergestellt.
Klimaschutz:
Variante 2:
Die durch die Erweiterung
gewonnenen Dachflächen werden als Gründach geplant. Die Pflanzen speichern
einen großen Teil des Regenwassers und lassen es anschließend verdunsten.
Gleichzeitig werden Staub und Schadstoffe aus der Umgebungsluft gefiltert.
Gründächer dienen zusätzlich im Sommer als Schutz vor hohen Temperaturen für
die darunterliegenden Räume. Eine Photovoltaik-Anlage ergänzt das Gründach.
Die ca. 20 Jahre alte Heizungsanlage soll ausgebaut und
durch eine neue Anlage ersetzt werden. Hierbei sollen regenerative Energien
nach dem Erneuerbare-Energien-Einsparungsgesetz (EEWärmeeG) eingesetzt werden.
In diesem Zuge wird auch das 60er-Jahre Bestandsgebäude mit einer
Fußbodenheizung ausgestattet. Das
Bestandsgebäude wird saniert und technisch sowie energetisch auf den neusten
Stand gebracht. Die Installation einer Lüftungsanlage führt im Bestandgebäude
dazu, dass die lichte Höhe auf Grund der notwendigen Technik unterhalb der
Decke partiell reduziert werden muss.
Die notwendigen Untersuchungen werden im weiteren Planungsprozess durch entsprechende Fachplaner konkretisiert.
Auch das historische Bestandgebäude soll wärmedämmtechnisch ertüchtigt werden. Hierbei ist wichtig, dass die charakteristische Außenwirkung des Gebäudes erhalten bleibt.
Verschiedene Fördermittel der Bundesförderung für
effiziente Gebäude wie z.B. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagen zur
Wärmeerzeugung kommen in Betracht.
Vorteilhaft ist bei dieser Variante, dass durch die
Beibehaltung eines größeren Anteils an Bausubstands Rohstoffe und damit CO2
eingespart werden kann. Die genaue Überprüfung der Bausubstanz hat, da
aufwändig jedoch noch nicht stattgefunden.
Variante 3:
Die durch die Erweiterung
gewonnenen Dachflächen werden als Gründach geplant. Die Pflanzen speichern
einen großen Teil des Regenwassers und lassen es anschließend verdunsten.
Gleichzeitig werden Staub und Schadstoffe aus der Umgebungsluft gefiltert.
Gründächer dienen zusätzlich im Sommer als Schutz vor hohen Temperaturen für die
darunterliegenden Räume. Eine Photovoltaik-Anlage ergänzt das Gründach.
Die ca. 20 Jahre alte Heizungsanlage soll ausgebaut und durch eine neue Anlage ersetzt werden. Hierbei sollen regenerative Energien nach dem Erneuerbare-Energien-Einsparungsgesetz (EEWärmeeG) eingesetzt werden. Der Neubau wird nach neuem Stand der Technik errichtet, erhält eine Lüftungsanlage und verfügt über optimalen sommerlichen sowie winterlichen Wärmeschutz.
Auch das historische Bestandgebäude soll wärmedämmtechnisch ertüchtigt werden. Hierbei ist wichtig, dass die charakteristische Außenwirkung des Gebäudes erhalten bleibt.
Verschiedene Fördermittel der Bundesförderung für
effiziente Gebäude wie z.B. Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle und Anlagen zur
Wärmeerzeugung kommen in Betracht, können allerdings geringer ausfallen als bei
Variante 2, da die derzeitige Förderprogramme sich auf Sanierung und nicht auf
Neubau beziehen.
Fazit:
Es
wird empfohlen, die Marienschule entsprechend der Vorentwurfsplanung der
Variante 3 zu errichten. Das aufwändige Anarbeiten der Bestandshöhen an den
Neubau, die Reduzierung der lichten Höhe im Bestand auf Grund der notwendigen
Technik sowie die aufwendige energetische Sanierung des Bestandes entfallen.
Die unklare Leitungsführung im Bestand und die Substanz des Kriechkellers
könnten zu möglichen höheren Kosten führen und können durch einen Neubau
vermieden und besser kalkuliert werden. Weitere Unwägbarkeiten unbekannter
Größenordnung sind bei einem Neubau im Gegensatz zum Bauen im Bestand in einem
geringeren Ausmaß zu erwarten.
Die
Vorteile eines Neubaus gegenüber der Erhaltung des Bestandes überwiegen an
dieser Stelle.
Aufgrund der Größe des Projektes wird nach Beschlussfassung die
Zeitplanung für Planung und Bau neu erstellt. Es ist damit zu rechnen, dass die
ursprüngliche Zeit-Zielplanung nicht eingehalten werden kann. Im Rahmen der
Haushaltsplanung 2024 und der mittelfristigen Finanzplanung müssen dann die
Hochbauprojekte veranschlagt und ggf. nach den finanziellen Möglichkeiten
priorisiert werden.
Anlagen:
Anlage 01: V1 Lageplan
Anlage 02: V2 Lageplan
Anlage 03: V2 Grundrisse
Anlage 04: V2 Ansichten Südost und Nordost, Schnitt A
Anlage 05: V2 Kostenschätzung
Anlage 06: V2 Soll-Ist-Vergleich Raumprogramm
Anlage 07: V3 Lageplan
Anlage 08: V3 Grundrisse
Anlage 09: V3 Ansichten Südost und Nordost, Schnitt A
Anlage 10: V3 Kostenschätzung
Anlage 11: V3 Soll-Ist-Vergleich Raumprogramm