Betreff
Markierung von Fahrradschutzstreifen auf der Felsenstraße
(zwischen Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße)
Vorlage
129/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Planungen zur Markierung von Fahrradschutzstreifen auf der Felsenstraße (zwischen Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße) zur Kenntnis und stimmt der Maßnahme zu.

 


Begründung:

 

Ausgangslage:

 

Die Felsenstraße weist zwischen der Nadigstraße bis zur Ludwig-Dürr-Straße Schlaglöcher, Brüche und Risse in der Asphaltdecke auf. Lediglich der Kreuzungsbereich mit der Dutumer Straße, der im Zuge des Ausbaus der Dutumer Straße im Jahr 2013 erfolgte, zeigt sich noch in einem guten Zustand. Da sich die Asphaltschäden nur auf die oberste Asphaltdeckschicht beschränken, bietet sich hier eine Deckschichtsanierung zur Verhinderung von eindringendem Oberflächenwasser in den bituminösen Oberbau und zur Gewährleistung einer langlebigen, verkehrssicheren Oberfläche an. Aktuell wird diese Deckschichtsanierung von den Technischen Betrieben Rheine bereits für den ersten Abschnitt der Felsenstraße (Nadigstraße bis Dutumer Straße) durchgeführt. Der zweite Abschnitt zwischen Dutumer Straße und Ludwig-Dürr-Straße erfolgt im Zuge einer weiteren Auftragsvergabe auch noch in diesem Jahr.

 

Von Seiten der Bevölkerung sowie der Schulgemeinschaft der Kardinal-von-Galen-Grundschule in der Lüdwig-Dürr-Straße wurde in letzter Zeit immer häufiger der Wunsch geäußert, die Sicherheit für die Fahrradfahrer auf der Felsenstraße zu optimieren. Aus diesem Grund soll nach Abschluss des zweiten Abschnitts der Deckschichtsanierung ein beidseitiger Fahrradschutzstreifen auf dem gesamten Bereich der Felsenstraße (von Nadigstraße bis Ludwig-Dürr-Straße) markiert werden.

 

 

Beschreibung der geplanten Maßnahme:

 

Auf der Felsenstraße wird im Bereich von Nadigstaße bis Ludwig-Dürr-Straße ein beidseitiger Fahrradschutzstreifen markiert.

Aktuell endet der gemeinsame Geh-/Radweg – von der Neuenkirchener Straße kommend – in Höhe der Nadigstraße und der Radfahrer wird mittels der schon bestehenden baulichen Bordführung auf die Fahrbahn geführt. In der Gegenrichtung erfolgt die Zuführung auf den gemeinsamen Geh-/Radweg ebenfalls – wie aktuell vorhanden – in Höhe der Nadigstraße.

Im Fahrbahnbereich zwischen Nadigstraße und Ludwig-Dürr-Straße wird beidseitig ein 1,50 m breiter Fahrradschutzstreifen mit Fahrrad-Piktogrammen markiert. An einzelnen Stellen ist der Schutzstreifen auf der östlichen Seite aufgrund der variierenden Fahrbahnbreite etwas schmaler als 1,50 m, liegt aber immer noch über dem Mindestmaß von 1,25 m. Die Breite der Fahrbahn zwischen den Schutzstreifen beträgt 4,50 m (Mindestmaß), so dass ein Begegnen von Pkw möglich ist.

Die Straßenabläufe werden im Zuge der Deckschichtsanierung von aktuell 50 cm breiten Abläufen auf schmalere 30-er Abläufe gewechselt, so dass sich die nutzbare Breite der Schutzstreifen für den Radfahrer verbessert.

Fahrzeuge dürfen auf Schutzstreifen nicht parken.

Im Kreuzungsbereich mit der Ludwig-Dürr-Straße ist eine Änderung der Vorfahrtsregelung vorgesehen. Anstatt der aktuellen „Rechts-vor-Links“-Regelung soll hier eine „abknickende Vorfahrt“ angelegt werden. Dadurch kann der Radfahrer geschützt durch den Kreuzungsbereich geführt werden.

Zur Sicherheitserhöhung soll der Schutzstreifen im Bereich der „abknickenden Vorfahrt“ zusätzlich mit einer Rotmarkierung versehen werden. Im restlichen Teil des Schutzstreifens wird auf die Rotmarkierung verzichtet, da diese zusätzliche Beschichtung einen deutlich höheren Kostenansatz erforderlich machen würde, der im Arbeitskreis „Radverkehr“ zu Priorisierung beraten werden sollte. Da dieser Arbeitskreis erst Ende des Jahres tagen wird, wird die Markierung in kleinerem Umfang – ohne durchgehende Rotmarkierung – bereits jetzt umgesetzt. Eine Rotmarkierung könnte nach Zustimmung des Arbeitskreises „Radverkehr“ aber problemlos im Nachhinein noch angelegt werden. Allerdings sollte bedacht werden, dass es sich bei der Anlegung von Schutzstreifen nur um eine „Zwischenlösung“ handelt bis die Felsenstraße – wie im Modul „MIV/Straßennetzkonzept“ des kommunalen modularen Mobilitätskonzeptes („KOMM“) vorgesehen – als Tempo 30 Zone eingestuft wird. In Tempo 30 Zonen sind benutzungspflichtige Radverkehrsanlagen, Radfahrstreifen und Schutzstreifen nicht zulässig, so dass dann ein Rückbau im Zuge der baulichen Umgestaltung der Felsenstraße erfolgen müsste.

 

 

Finanzierung

 

Die Finanzierung der Maßnahme erfolgt aus dem Budget 53014-846 „Kleine Radverkehrsmaßnahmen“, das im Zuge des Radverkehrskonzeptes im Haushaltsplan eingestellt worden ist. Die Kosten für die Markierungsarbeiten der Felsenstraße (von Nadigstraße bis Ludwig-Dürr-Straße) sowie für die neue Verkehrsbeschilderung des Kreuzungsbereiches Felsenstraße / Ludwig-Dürr-Straße betragen laut Kostenschätzung ca. 14.500 €.

Die Kosten der Deckschichtsanierung werden von den Technischen Betrieben Rheine übernommen.

 

 

Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Mit der verstärkten Förderung des Radverkehrs setzt die Stadt Rheine Anreize zur Nutzung eines gesundheitsfördernden, umwelt- und klimafreundlichen Verkehrsmittels. Die Umsetzung der dazu im Radverkehrskonzept aufgeführten Maßnahmen stellen eine zentrale Klimaschutzförderung dar und unterstützt somit nachhaltig die Klimaschutzziele der Stadt Rheine.

Durch die Markierung eines Schutzstreifens wird die Attraktivität des Radverkehrs gesteigert.

Das Fahrradfahren wird komfortabler und sicherer gestaltet.

Diese Aspekte tragen dazu bei, dass die Motivation mit dem Fahrrad – statt mit dem Auto – zu fahren, gesteigert und ein Beitrag zum Klimaschutz geleistet wird.

 


Anlage:

 

Lagepläne 1 – 3