Betreff
Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal
- erneute Information zum Aufweitungsverlangen für die Brücke Listweg -
Vorlage
133/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Der Bau- und Mobilitätsausschuss nimmt die Informationen zum Planungsstand zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal zur Kenntnis und verlangt weiterhin keine Aufweitung der vorhandenen Durchfahrtshöhe und -breite der Brückenbauwerke Zur Helle und Listweg.

Der Gehweg im Bereich der EÜ Listweg soll einseitig zulasten der Fahrbahnbreite verbreitert werden.


Begründung:

 

 

Anlass der erneuten Information zum Aufweitungsverlangen

 

Der Stadtteilbeirat Rodde-Kanalhafen hat Anfang März 2023 den Antrag gestellt, die Durchfahrtshöhe und -breite des Brückenbauwerks Listweg im Zuge der Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal zu erhöhen und zu verbreitern (siehe Anlage 1).

 

 

 

Projektbeschreibung:

 

siehe Vorlage Nr. 108/20 und Nr. 108/20/1

 

Die DB Netz AG plant in Rodde die Eisenbahnüberführung (EÜ) über den Dortmund-Ems-Kanal aufgrund des schlechten Bauwerkszustands zu erneuern. 

Durch die von der Wasser- und Schifffahrtsverwaltung (WSV) geforderte Vergrößerung der Durchfahrtshöhe ergeben sich auch Auswirkungen auf die freie Strecke umliegend der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal. Die Gleisgradiente muss im Bereich des Brückenbauwerks und den angrenzenden Bereichen angehoben werden.

Zudem sind auch die EÜ Listweg und EÜ Zur Helle zu erneuern, da die vorhandenen Tragfähigkeiten für die zusätzlichen Lasten aus der geänderten Trassierung in Lage und Höhe nicht ausreichend sind. 

 

 

 

Kostenbeteiligung:

 

siehe Vorlage Nr. 108/20/1

 

Grundsätzlich ist es bei Kreuzungsmaßnahmen so geregelt, dass, wenn von Seiten des Straßenbaulastträgers kein Aufweitungsverlangen besteht, die DB Netz AG alleiniger Veranlasser und damit Kostenpflichtiger der geplanten Kreuzungsmaßnahme ist. Der Straßenbaulastträger wird in dem Falle nicht an den Herstellungskosten beteiligt; lediglich entstehender Vorteilsausgleich muss vom Straßenbaulastträger erstattet werden.

Ein mögliches Aufweitungsverlangen wurde von der DB Netz AG bei der Stadt Rheine im Jahr 2020 angefragt, welches auf Grundlage des Beschlusses im Bau- und Mobilitätsausschuss sowohl für die EÜ Listweg als auch für die EÜ Zur Helle negativ beschieden wurde.

Aufgrund des negativen Aufweitungsverlangens fallen für die Stadt Rheine für die EÜ Listweg keine Kosten für die Stadt Rheine an, da kein Vorteilsausgleich erfolgt. Für die EÜ Zur Helle wird der Stadt Rheine ein Vorteilsausgleich in Höhe von ca. 85.000 € in Rechnung gestellt, da im Zuge der Maßnahme die Trogwände erneuert werden müssen, für die die Stadt weiterhin unterhaltungspflichtig wäre.

 

Bei einem Aufweitungsverlangen durch die Stadt Rheine, würden – laut Kostenschätzung der DB Netz AG aus dem Jahr 2020 in Bezug auf die Höhenanpassungen der Bauwerke – für die EÜ Zur Helle Zahlungen in Höhe von ca. 1.050.000 € und für die EÜ Listweg Kosten in Höhe von ca. 1.280.000 € auf die Stadt Rheine zukommen.

 

 

 

Informationen zum aktuellen Planungsstand zur Erneuerung der Eisenbahnüberführung über den Dortmund-Ems-Kanal

 

Aktuell hat das Planungsbüro, das mit der Planung der Baumaßnahme von der DB Netz AG beauftragt ist, die vorgezogene Genehmigungsplanung abgeschlossen und beabsichtigt die Planfeststellungsunterlagen in Kürze beim Eisenbahnbundesamt einzureichen. Änderungen könnten somit nur noch über das Planfeststellungsverfahren geregelt werden – mit u. U. weitreichenden Konsequenzen, was neben den Kosten insbesondere den vorgesehenen Bauablauf betreffen würde. Die Zeitplanung zu den Sperrpausen ist so vorgesehen, dass das neu eingeschobene Bauwerk – aufgrund der gleichen Höhenlage wie das alte Bauwerk – noch als zwischenzeitliche Lösung mit Gleisen in der alten Höhe vorgesehen ist und betrieben wird. Später erfolgt dann im Zuge der weiteren Dammerhöhung ein Hochsetzen der Gleise auf den neu anzuschüttenden Damm, so dass sich dann die Gleise in der Endhöhenlage befinden werden. Auf dieses Vorgehen sind die beantragten Sperrpausen bereits ausgerichtet. Wenn eine Inbetriebnahme mit alter Gleislage auf Grund der neuen Anforderungen an die lichte Höhe der EÜ Listweg nicht mehr möglich ist, kann dies Auswirkungen auf die Sperrpausen haben. Sperrzeitenänderungen müssen dann kurzfristig gemeldet werden. Bei Sperrzeitenänderungen von bereits geplanten / angemeldeten Sperrpausen gehen aber jegliche Anrechte für bestehende Sperrpausen verloren, was eine erhebliche Verzögerung der gesamten Baumaßnahme zur Folge haben kann.

 

 

 

Verkehrstechnische Einordnung der Bauwerke

 

siehe Vorlage Nr. 108/20/1

 

·         Durchfahrtshöhen:

 

Das EÜ Bauwerk „Zur Helle“, das zurzeit eine lichte Höhe von 4,15 m aufweist, befindet sich nördlich des Dortmund-Ems-Kanals und ermöglicht eine Unterquerung der Bahngleise im Zuge der Straße „Zur Helle“, die als Wirtschaftsweg eingestuft ist und die Straßen „An der Schleuse“ und „Alter Schulweg“ miteinander verbindet. Im Zuge der Erneuerung des Bauwerkes werden für die EÜ Zur Helle als lichte Höhe ≥ 4,15 m (Bestandshöhe) wiederhergestellt.

Das EÜ Bauwerk „Listweg“ befindet sich südlich des Dortmund-Ems-Kanals im Bereich einer Wohnsiedlung. Die Straße wird und soll auch künftig vorwiegend dem Anliegerverkehr zur Verfügung stehen.

Die derzeitige lichte Höhe von 3,80 m ermöglicht auch Fahrzeugen wie Sprintern oder Wohnmobilen eine Durchfahrt. Die im Antrag des Stadtteilbeirates Rodde-Kanalhafen geforderte Möglichkeit zur Unterfahrung des Brückenbauwerks mittels Bussen wäre in Bezug auf die Durchfahrtshöhe aktuell schon gegeben, wird aufgrund der Anbindung an das Wirtschaftswegenetz südlich der Bahnlinie (schmale Fahrbahn; Probleme bei Begegnungsverkehr, geringe Wohnbebauung) vom RegioBus der RVM, der Rodde anfährt, aber wohl nicht favorisiert.

Seitens der Verwaltung erscheint hier das Aussprechen eines Verlangens gegenüber der Bahn auf Erhöhung des Lichtraumprofiles auf 4,50 m nicht notwendig, da Ausweichstrecken vorhanden sind und diese Anfahrt der Siedlung auch weiterhin kleineren Fahrzeugen vorbehalten bleiben sollte.

 

·         Durchfahrtsbreiten:

 

Die Durchfahrtsbreite der EÜ Zur Helle wird zukünftig mit 5,0 m Fahrbahn und beidseitigen 1,0 m breiten Gehstreifen / Schrammborden ausgestaltet sein. Ein Begegnungsfall Lkw / Pkw ist bei dieser Breite mit eingeschränktem Bewegungsspielraum (was im Falle der vorliegenden geringen Verkehrsbelastung hinnehmbar ist) weiterhin möglich.

Das Brückenbauwerk Listweg ist vom Planungsbüro mit einer lichten Weite von 6,50 m entwickelt worden. Die Fahrbahn ist mit einer Breite von 5,0 m vorgesehen, was ein Nebeneinanderfahren von Pkw / Pkw ermöglicht. Auf der westlichen Seite ist ein 1,0 m breiter und auf der östlichen Seite ein 0,5 m breiter Schrammborde / Gehstreifen geplant.

Um dem Antrag des Stadtteilbeirates entgegen zu kommen, könnte man den Gehweg zulasten der Fahrbahn einseitig von 1,0 m auf 2,0 m verbreitern und die Fahrbahn von 5,0 m auf 4,0 m reduzieren. Dieses hätte zur Folge, dass nur noch der Begegnungsfall Pkw / Fahrrad möglich wäre und eine entsprechende Beschilderung (verengte Fahrbahn) angebracht werden müsste. Dieses könnte ohne Beantragung eines Aufweitungsverlangens auf Verbreiterung des gesamten Brückenbauwerks erfolgen und würde keine zusätzlichen Kosten und keine Verzögerung der gesamten Baumaßnahme durch Verschiebung der Sperrpausen bei der Bahn verursachen.

 

·         Fazit:

 

Die bereits im Jahr 2020 negativ beschiedenen Aufweitungsverlangen für die EÜ Zur Helle und für die EÜ Listweg können bestehen bleiben, da sowohl die Durchfahrtshöhe als auch die Durchfahrtsbreite der beiden zukünftigen Bauwerke ausreichen.

Die Aufteilung der lichten Weite am Bauwerk EÜ Listweg soll überarbeitet werden und der Gehweg einseitig von 1,0 m auf 2,0 m verbreitert werden, was zulasten der Fahrbahn geht, die dann nur noch 4,0 m breit sein wird.

 

 

 

Finanzierung:

 

siehe Vorlage Nr. 108/20/1

 

Von Seiten der Deutschen Netz AG ist ein Baubeginn der Maßnahme im Jahr 2024 vorgesehen. Als Gesamtbauzeit sind ca. 3 Jahre angesetzt. Die Kosten, die auf die Stadt Rheine zukommen werden, richten sich danach, in welcher Höhe der entstehende Vorteilsausgleich geltend gemacht wird.

Die voraussichtlich anfallenden Kosten sind in den Haushaltsplänen 2024 ff. entsprechend einzuplanen.

 


Anlage:

 

Antrag Stadtteilbeirat Rodde-Kanalhafen