Betreff
Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes
Vorlage
134/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

Die Verwaltung wird beauftragt, ein Gutachterbüro für die Fortschreibung des Nahverkehrskonzeptes zu beauftragen.

 

 


Begründung:

 

Für den Stadtverkehr Rheine steht eine erneute Betrachtung der Organisationsstruktur an.

 

In diesem Rahmen ist die im Jahr 2020 durch den Rat beschlossene Leistungsbeschreibung (Vorlage 432/20) auf den Prüfstand zu stellen. Eine wichtige Grundlage für die Leistungsbeschreibung ist das Nahverkehrskonzept der Stadt Rheine aus dem Jahr 2018 (Vorlage 156/18+ Ergänzung vom 25.09.2018) in dem die Linien, Taktung und Haltestellen u. ä. definiert werden.

 

Im Rahmen einer Fortschreibung des bisher aktuellen Nahverkehrskonzepts sind dann möglicherweise Änderungen im Bereich der Antriebsformen oder sonstigen Vorgaben bzgl. der Busse zu berücksichtigen. Des Weiteren kann die Chance genutzt werden, auch weitere Aspekte des Stadtverkehrs neu zu betrachten. Hierzu gehören u. a. eine Bewertung der mit dem Leistungsverzeichnis 2019 ausgeschriebenen Gewerbegebietslinien und der Feierabendverkehr. Eine Auswertung dieses zusätzlichen Angebots hat bisher nicht stattgefunden, da die Corona-Pandemie erst seit ca. einem Jahr wieder eine gewisse Normalität erlaubt. Die Auswertung wird bis zur Konzepterstellung vorliegen.

 

Die Verwaltung schlägt darum vor, dass auf Grundlage des 2019 definierten Leistungsverzeichnisses des Stadtverkehrs eine Fortschreibung durch ein externes Gutachterbüro nach den derzeitigen rechtlichen Gegebenheiten, der Überprüfung der bisherigen Linien und Taktfrequenzen sowie anderer geänderter Umstände (z. B. geplante Baugebiete, die 2019 noch nicht in der Form bekannt waren) sowie Optimierungsmöglichkeiten erfolgt.

 

Die Kosten werden mit 20.000 bis 25.000 € geschätzt. Ziel ist es, die Erarbeitung des Nahversorgungskonzeptes für den Stadtverkehr in Rheine bis Ende des Jahres abzuschließen.

 

Dazu sollen in einem Zwischenschritt nach den Sommerferien Vorschläge zur Fortschreibung und der damit verbundenen Änderungen dem Bau- und Mobilitätsauschuss, aber auch in den Gremien der VSR, zur Beratung vorgelegt werden. Die Verabschiedung des Nahverkehrskonzeptes erfolgt abschließend im Rat.