Betreff
Umsetzungsplanung von Baumneuanpflanzungen in Straßen im Rahmen der Maßnahmen zur linearen Durchgrünung des ISEK-Schotthock - hier neue Abwägung und Beschluss zu Baumanpflanzungen in der Overbergstraße
Vorlage
138/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

I.         Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den neuen Eingaben der Anlieger:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer I der Begründung aufgeführten Abwägungen und den Beschlussvorschlag.

 

II.        Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt die unter Ziffer II der Begründung aufgeführten 2 neu zu schaffenden Baumstandorte in der Overbergstraße und die Angaben zur Herstellung und Bepflanzung.

 

 


Begründung:

 

Es wird Bezug genommen auf die Vorlage 040/23, die am 02.02.2023 im Bau- und Mobilitätsausschuss beraten und geändert beschlossen wurde.

 

Gegenstand dieser Vorlage ist die Abwägung weiterer Eingaben zu den mit der o. g. Vorlage u. a. vorgesehenen, zwei neuen Straßengrünbeeten mit Baumbepflanzung in der Overbergstraße und die Beschlussfassung zu Baumneuanpflanzungen in der Overbergstraße, im Abschnitt zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Ludgeristraße.

 

Die Verwaltung hat am 09.03.2023 bei einem Ortstermin Erörterungsgespräche mit den zwei unmittelbar betroffenen Eigentümern der Grundstücke Overbergstraße 74 und 107 geführt, vor deren Grundstücken gem. der Abwägung und dem Beschlussvorschlag der Vorlage 040/23 jeweils ein neues Straßengrünbeet mit einer Baumbepflanzung vorgesehen wurde.

 

Zudem sollen mit dieser Vorlage auch die mit E-Mail vom 02.02.2023 von mehreren Anliegern der Overbergstraße vorgetragenen, weiteren Bedenken und Anregungen hinsichtlich der zwei konkret vorgesehenen neuen Straßengrünbeete beurteilt und abgewogen werden.

 

zu I: Abwägung und Abwägungsbeschluss zu den Eingaben der Anlieger

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine hat im März 2022 beschlossen, dass zeitnah in weiteren Straßen im Stadtteil Schotthock neue Baumstandorte geschaffen und Baumanpflanzungen umgesetzt werden. Neue Baumanpflanzungen im Straßenraum sollen u. a. auch in der Overbergstraße realisiert werden. Auf die Vorlage 114/22 wird verwiesen.

 

Die angestrebten Baumneuanpflanzungen im Geltungsbereich des ISEK Schotthock werden im Rahmen der erwarteten Städtebauförderung umgesetzt.

 

Die Information und Bürgerbeteiligung zu den im ersten Schritt geplanten Neuanpflanzungen von Straßenbäumen im Stadtteil Schotthock erfolgte im Zeitraum vom 20.09.2022 bis zum 21.10.2022. Hierbei wurden auch die Anlieger der Overbergstraße, zwischen Konrad-Adenauer-Ring und Ludgeristraße angeschrieben und um Mitteilung etwaiger Bedenken oder Anregungen gebeten. Die Beurteilung und Abwägung dieser Eingaben erfolgte mit der Vorlage 040/23. Aus der Abwägung resultierte der Beschlussvorschlag der Verwaltung, vor den Grundstücken Overbergstraße 74 und 107 jeweils ein Straßengrünbeet mit Baumanpflanzung im Fahrbahnbereich neu herzustellen.

 

Aufgrund der erneuten bzw. weiteren Eingabe mehrerer Anlieger der Overbergstraße mit E-Mail vom 02.02.2023 gegen die zwei von der Verwaltung vorgeschlagenen Straßengrünbeete, hat der Bau- und Mobilitätsausschuss in der Sitzung am 02.02.2023 den entsprechenden Beschlussvorschlag der Verwaltung für den Bereich der Overbergstraße nicht gefasst und eine Prüfung und Abwägung der neuen Eingaben gefordert.

 

Mit dieser Vorlage werden die Eingaben aus der E-Mail vom 02.02.2023 sowie die Inhalte der beiden inzwischen geführten Erörterungsgespräche beurteilt und abgewogen.

 

 

1. Eingabe (Anlagen 1) – E-Mail von mehreren Anliegern der Overbergstraße, vom 02.02.2023

Es wird angeführt, dass, von einer Ausnahme abgesehen, alle Anlieger der Overbergstraße die Anlegung von Straßengrünbeeten ablehnen. Mit dem Beschlussvorschlag der Vorlage 040/23 sind die Anlieger nicht einverstanden und halten daran fest, dass auf Straßengrünbeete und Baumanpflanzungen in diesem Teil der Overbergstraße in Gänze verzichtet werden soll.

Das vorgesehene Straßengrünbeet vor Overbergstraße 107 würde die Einfahrtsituation verschärfen und im Zusammenhang mit dem hohen Parkdruck, auch in der Ludgeristraße, zu mehr gefährlichen Verkehrssituationen führen.

Auch für den vorgesehenen Standort vor dem Haus Overbergstraße 74 wird keine Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Bereich der Einfahrt vom Konrad-Adenauer-Ring in die Overbergstraße gesehen. Ein Grünbeet würde hier nicht zusätzlich verkehrsdämpfend wirken, da dies schon durch regelmäßig dort parkende Fahrzeuge bewirkt würde. Mit einem Straßengrünbeet würde nur dringend benötigter Parkraum, auch für Kunden des ansässigen Fleischerfachgeschäftes, verloren gehen.

Nach Meinung der Anlieger werde mit den hohen Herstellungskosten der beiden Grünbeete nur ein bescheidener Beitrag zur Klimaverbesserung erreicht und auch die Verkehrssicherheit nicht positiv beeinflusst, da schon die Parksituation in der Straße den Verkehrsfluss erheblich bremst. Überdies ließen sich verkehrsberuhigende Maßnahmen hier mit Pollern, Tellern oder ähnlichen baulichen Maßnahmen deutlich günstiger und effektiver umsetzen.

Es wird kritisiert, dass die Verwaltung die Gesamtsituation und den Abwägungsvorschlag nicht mit den Anliegern und auch nicht mit den unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern vor Ort besprochen habe.

Die Anlieger unterbreiten den Vorschlag, in der Overbergstraße auf die beiden vorgesehenen Straßengrünbeete mit Baumanpflanzung zu verzichten und stattdessen diese Grünbeete auf den nur schwach frequentierten, seitlichen Stellplatzflächen an der Nordseite des Konrad-Adenauer-Rings, etwa 100 m stadteinwärts der Kreuzung Overbergstraße herzustellen. Hier würden die Grünbeetflächen den Parkdruck nicht erhöhen und würden für den Klimaschutz mindestens den gleichen Effekt erzielen.

 

Abwägung:

Aufgrund des beengten Straßenraumes, der dichten Bebauung und des von einem Großteil der Anwohner vorgetragenen und objektiv feststellbaren hohen Stellplatzbedarfes in diesem Teil der Overbergstraße, sieht die Verwaltung anstatt der 4 zunächst vorgesehenen neuen Straßengrünbeete nur noch 2 Grünbeete für die Anpflanzung von jeweils einem neuen Straßenbaum an geeigneten Bereichen vor. Diese liegen jeweils in Nähe der Einfahrt aus der Ludgeristraße und aus dem Konrad-Adenauer-Ring. Auf die entsprechende Abwägung in der Vorlage 040/23 wird hier verwiesen.

Die zwei geplanten Straßengrünbeete mit einem Straßenbaum, jeweils am Anfang des Straßenabschnittes, sorgen für eine dauerhafte, optisch gut wahrnehmbare und wirksame Einengung des Straßenraumes bei Einfahrt in die Overbergstraße und verdeutlichen die Einfahrt in den Tempo-30-Bereich. Die Fahrzeugführer können so anhand dieser Ausbaumerkmale erkennen, dass sie in eine Tempo-30-Zone einfahren. Eine Einengung durch parkende Fahrzeuge besteht dagegen lediglich temporär, nur für die Zeit des Parkvorganges.

Die Grünbeete sind so platziert, dass bei Einfahrt in die Overbergstraße, sowohl von der Ludgeristraße als auch vom Konrad-Adenauer-Ring, ein Fahrzeug zunächst bis vor das geplante Beet vorfahren könnte, um möglichen Begegnungsverkehr passieren zu lassen.

Die beschriebenen gefährlichen Situationen entstehen insbesondere dann, wenn die parkenden Fahrzeuge zu nah am Kreuzungspunkt abgestellt werden, so dass ein Begegnungsverkehr bei Einfahrt in die Overbergstraße nicht möglich ist und zwei Autos sich gegenseitig an der Weiterfahrt hindern. Diesem Problem kann nur, unabhängig vom Einbau der Beete, durch Halteverbote im Nahbereich der Einmündungen entgegengewirkt werden.

Mit dem Einbau von Tellern oder Schwellen im Fahrbahnbereich sind häufig negative Auswirkungen auf die Befahrbarkeit mit Fahrrädern oder Rettungswagen sowie Lärmbelästigungen bei Überfahrt verbunden. Daher werden diese baulichen Mittel nur in Ausnahmefällen eingeplant, wenn andere Möglichkeiten, wie z. B. Grünbeete, ausscheiden.

Nach verkehrsplanerischer Beurteilung ist festzustellen, dass die beiden von der Verwaltung vorgesehenen neuen Straßengrünbeete keine Verschlechterung der Verkehrssicherheit oder der Übersichtlichkeit des Verkehrsraumes verursachen. Die diesbezüglich angeführten Bedenken sind objektiv nicht plausibel und als unzutreffend zu beurteilen.

Mit diesen zwei Grünbeeten wird allerdings jeweils eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Dies verursacht objektiv keine unzumutbare Erhöhung des Parkdrucks. Es bestehen zudem sowohl in der Ludgeristraße als auch am Konrad-Adenauer-Ring ausreichend weitere Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum, die fußläufig gut erreichbar sind.

Da der Konrad-Adenauer-Ring in der bestehenden Form vor einigen Jahren mit Fördermitteln des Landes umgebaut worden ist und die Herstellungsmerkmale, wie z.B. die Parkplätze, zweckgebunden sind, scheidet eine Umnutzung von Stellplätzen in Grünbeete in diesem Straßenzug aus. Der geäußerte Alternativvorschlag ist daher nicht umsetzbar.

Mit der Anpflanzung von zwei Straßenbäumen wird hier eine angemessene Mindestbegrünung des Straßenraumes in der Overbergstraße erreicht, ähnlich wie dies im Abschnitt der Overbergstraße südlich des Konrad-Adenauer-Ringes seit Längerem der Fall ist.

Ein Erörterungstermin mit der Anliegergemeinschaft hat nicht stattgefunden. Die Verwaltung hat nun jedoch mit den beiden unmittelbar betroffenen Grundstückseigentümern ein Erörterungsgespräch geführt, die Planung erläutert und deren Meinung dazu direkt eingeholt. Die Abwägung der dabei erhaltenen Stellungnahmen erfolgt nachfolgend.

Abwägungsbeschluss zu 1.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

 

2. Eingabe (Anlage 2) – Erörterungsgespräch mit Grundstückseigentümer/in Overbergstr. 74

Die geplante Baumanpflanzung vor dem Grundstück wird kategorisch abgelehnt. Es wird befürchtet, dass dann aufgrund des regelmäßig hohen Parkdruckes vermehrt vor einer oder den beiden bestehenden Grundstückszufahrten geparkt wird, was vereinzelt heute schon der Fall sei, insbesondere zu den Stoßzeiten des benachbarten Fleischereifachgeschäftes. Auf das rücksichtslose Verhalten vieler Autofahrer/innen wird hingewiesen.

Es wird angeführt, dass die Querung der Straße, insbesondere auch mit einem Rollator, deutlich erschwert würde, wenn ein Straßengrünbeet vor dem Grundstück, zwischen den beiden Zufahrten hergestellt würde. Zudem würde es erschwert werden, in ein Taxi oder ein Fahrzeug eines Kranken-Fahrdienstes zuzusteigen.

Es wird kritisiert, dass die Stadt ausgerechnet vor diesem Grundstück, das noch viel begrünte und pflegeintensive Gartenflächen sowie einige Obstbäume aufweist, ein Grünbeet mit einem Straßenbaum herstellen will. Wenn die Stadt Rheine an dieser Stelle ein Straßengrünbeet mit Baumpflanzung herstellen sollte, würde die bisher noch bepflanzte Vorgartenfläche in eine Schotterbeetfläche umgewandelt. Zudem würden dann auch die hinten im Garten noch stehenden Obstbäume entfernt werden.

 

Abwägung:

Mit dem zwischen den beiden Grundstückszufahrten geplanten Straßengrünbeet wird nur eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Dies verursacht objektiv keine unzumutbare Erhöhung des Parkdrucks. Es bestehen zudem am Konrad-Adenauer-Ring ausreichend weitere Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum, die fußläufig schnell erreichbar sind. Es lässt sich nicht ausschließen, dass es künftig häufiger dazu kommen könnte, dass Fahrzeuge kurzzeitig rechtswidrig vor einer der Einfahrten geparkt werden. Allerdings besteht diese Gefahr auch heute schon zum Teil.

 

Die Behauptung es könne künftig schwerer sein, als Fußgänger und insbesondere als mobilitätseingeschränkte Person die Fahrbahn zu überqueren, wenn hier ein Straßengrünbeet entstünde, ist nicht plausibel und als unzutreffend zu beurteilen. Im Gegenteil bietet ein Straßengrünbeet, auch gerade für Personen mit Rollator o. ä. einen zusätzlichen Schutz beim Betreten der Fahrbahn. Zudem werden Personen hinter einem mit niedriger bodendeckender Vegetation und einem Baum bepflanzten Grünbeet deutlich besser wahrgenommen, als hinter einem geparkten Fahrzeug. Auch der Zustieg in ein Taxi oder einen Krankentransport wird nicht wesentlich erschwert, da ein kurzfristiger Halt und Zustieg im Bereich der beiden Grundstückszufahrten weiterhin möglich ist und nach eigenen Angaben auch heute schon häufig der Bereich zwischen den beiden Zufahrten durch ein geparktes Fahrzeug belegt ist.

Abwägungsbeschluss zu 2.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

3. Eingabe (Anlage 3) - Erörterungsgespräch mit Grundstückseigentümer/in Overbergstr. 107

Das geplante Straßengrünbeet neben dem Grundstück wird grundsätzlich sehr kritisch gesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass in dem Bereich regelmäßig Pkw parken, die zu Anwohnern der gegenüberliegenden Straßenseite gehören und dass dort keine ausreichenden Stellplatzflächen bestehen. Für das eigene Grundstück werden hinsichtlich Parkmöglichkeiten keine Einschränkungen gesehen, da auf dem Grundstück drei Garagen-Einstellplätze bestehen und somit die Bewohner/innen des eigenen Grundstückes keine Fahrzeuge in der Straße abstellen müssten.

Die Notwendigkeit oder der Sinn des geplanten Straßengrünbeetes in der Overbergstraße wird nicht gesehen. Es wird kritisiert und darauf hingewiesen, dass Maßnahmen zur Geschwindigkeitsreduzierung und Fahrbahneinengung wesentlich sinnvoller und dringlicher für die Ludgeristraße umzusetzen wären, da hier regelmäßig viel zu schnell gefahren würde.

Wenn bei der Art der Baumbepflanzung auf dem geplanten Grünbeet berücksichtigt wird, dass das Wohngebäude und das Grundstück nicht beeinträchtigt werden, kann die Maßnahme grundsätzlich akzeptiert werden. Befürwortet wird dies aber ausdrücklich nicht.

 

Abwägung:

Mit dem seitlich am Grundstück und nördlich der bestehenden Grundstückszufahrt geplanten Straßengrünbeet wird effektiv nur eine Stellplatzfläche im Straßenraum verloren gehen. Dies wird objektiv keine unzumutbare Erhöhung des Parkdrucks verursachen. Es bestehen zudem auch an der Ludgeristraße ausreichend weitere Stellplatzflächen im öffentlichen Straßenraum, die in geringer Entfernung fußläufig erreichbar sind.

Das vorgesehene Straßengrünbeet am Anfang des Straßenabschnittes in geringer Entfernung zur Ludgeristraße, sorgt für eine dauerhafte, optisch gut wahrnehmbare und wirksame Einengung des Straßenraumes bei Einfahrt in die Overbergstraße und verdeutlicht die Einfahrt in den Tempo-30-Bereich.

Mit der Anpflanzung von 2 Straßenbäumen im Abschnitt der Overbergstraße, zwischen Ludgeristraße und Konrad-Adenauer-Ring, wird eine angemessene Mindestbegrünung des Straßenraumes erreicht, so wie dies seit Längerem für den Teil der Overbergstraße südlich des Konrad-Adenauer-Ring der Fall ist.

Im Erörterungsgespräch vor Ort wurde darauf hingewiesen, dass für die Baumanpflanzung in dem geplanten Straßengrünbeet eine relativ langsam wachsende und nichtfruchtende, klein-bis mittelkronige Baumart verwendet wird, vergleichbar mit den vor Kurzem noch an der Ludgeristraße vorgenommenen Ersatzanpflanzungen. Erhebliche Beeinträchtigungen für das Anliegergrundstück werden daher von der geplanten Straßenbepflanzung auch mittel- bis langfristig nicht ausgehen.

Abwägungsbeschluss zu 3.:

Der Bau- und Mobilitätsausschuss beschließt den Neubau von zwei Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich der Overbergstraße und die Neuanpflanzung von Straßenbäumen entsprechend der Planung der Abwägung.

 

 

 

zu II:   Festlegung der herzustellenden Baumstandorte und der Bepflanzung:

 

Herzustellende Baumstandorte nach Abwägung der Bürgerbeteiligung

 

Nach den Ergebnissen der technischen Prüfung und der Abwägung der weiteren Eingaben aus der Anliegerbeteiligung und den zwei vor Ort geführten Erörterungsgesprächen, sollen folgende Baumstandorte neu hergestellt werden:

 

2 Baumneuanpflanzungen im Fahrbahnbereich der Overbergstraße

  • 2 Baumstandorte mit Rigolenversickerung, Herstellung im Fahrbahnbereich
    vor den Grundstücken Nr. 74 und 107
  • Verlust von ca. 2 Pkw-Einstellplätzen im Straßenraum
  • Herstellungskosten geschätzt: ca. 30.000,- Euro

Herstellungsmerkmale:

 

Für die Herstellung der neuen Baumstandorte auf bisher noch voll versiegelten Straßenflächen (Fahrbahnfläche) sind folgende Herstellungsmerkmale vorgesehen und einzuhalten:

 

  • Mindestvolumen der Baumpflanzgruben bei Entsiegelung und Herstellung neuer Straßengrünbeete in Fahrbahnflächen: mind. 8 cbm

 

  • zusätzlich - wenn technisch u. aufgrund der Standortbedingungen möglich - bei den neu herzustellenden Grünbeeten im Bereich der Fahrbahn: Einbau einer Rigolenversickerung

 

  • Verfüllung der Baumpflanzgruben mit gütegesichertem Baumpflanzsubstrat gem. FLL Richtlinie „Empfehlungen für Baumpflanzungen Teil 2: Standortvorbereitungen für Neupflanzungen; Pflanzgruben, Wurzelraumerweiterung, Bauweisen und Substrate“, Substrat für Pflanzgrubenbauweise 2, „überbaubar“, Körnung 0/32 oder 0/45 mm

 

  • Größe der offenen Baumscheibe bei neuen Straßengrünbeeten im Fahrbahnbereich mind. 6,0 qm

 

  • Einbau von mind. 2 Stück Tiefenbelüftungen bei teilweise überbauten Pflanzgruben

 

  • Bepflanzung der offenen Baumscheibe mit standortgeeigneten, niedrigwachsenden, bodendeckenden Gehölzen

 

  • Anpflanzung von für den Straßenraum geeigneten standortgerechten und stadtklimafesten Laubbaumarten und –sorten. Folgende Baumarten können verwendet werden: Burgen-Ahorn, Kegel-Feldahorn, Kegel-Ulme oder Stadt-Ulme, Säulenhainbuche, Blumenesche, Eisenholzbaum

 

Finanzielle Auswirkungen:

Die beiden vorgesehenen Baumneuanpflanzungen in der Overbergstraße sind Teil der für 2023 im Bereich des ISEK Schotthock vorgesehenen, weiteren Maßnahmen zur linearen Durchgrünung des Stadtteils. Auf die Ausführungen in der Vorlage 040/23 wird verwiesen.

Im Budget 5963-008 sind für die Maßnahme zum ISEK-Schotthock „Lineare Durchgrünung des Stadtteils“ in 2023 Mittel in Höhe von 360.000 Euro bereitgestellt worden. Für das Jahr 2023 sind für das Projekt Einnahmen aus Mitteln der von der Stadt Rheine beantragten Städtebauförderung zum ISEK Schotthock in Höhe von 216.000 Euro veranschlagt (60 % Förderanteil) worden.

Die Finanzierung der geplanten Begrünungsmaßnahmen und deren Umsetzung stehen unter Vorbehalt der Bewilligung des Fördermittelgebers. Die Bewilligung liegt derzeit noch nicht vor.

 

 


Anlagen:

 

Anlage 1: E-Mail Eingabe 1

Anlage 2: Erörterungsgespräch Eingabe 2

Anlage 3: Erörterungsgespräch Eingabe 3

Anlage 4: Lageplan Baumstandorte Overbergstraße