Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Ausschuss für
Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz nimmt die Ausführungen zum Sachstand
der Dorfentwicklungspläne zur Kenntnis und beschließt die
Geltungsbereiche der Dorfentwicklungspläne für die Stadtteile Altenrheine,
Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde als Grundlage für die weitere
Planung.
Begründung:
1.
Dorfentwicklungspläne
Der Ausschuss
für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz hat mit der Vorlage Nr. 339/21 am
01. Juli 2021 beschlossen, dass Dorfentwicklungspläne für die Stadtteile
Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst, Mesum und Rodde erstellt werden. Zur
Erreichung der Ziele soll ein externes Büro mit der Aufgabenstellung betraut
werden.
Zentrale
Ziele der Dorfentwicklungspläne ist die Zukunftssicherung der Ortslagen. Dabei
sollen die Siedlungsstrukturen
als Lebens-, Arbeits-, Erholungs-, Kultur- und Naturräume für die
Bewohner*innen gesichert und weiterentwickelt werden. Schwerpunkte sind in
folgenden Bereichen zu setzen:
o
Verbesserung
der innerörtlichen Verkehrsverhältnisse
o
Gestaltung
von dörflichen Plätzen, Freiflächen
o
Erhaltung des dörflichen Charakters und
ortsbildprägender bzw. landschaftstypischer Gebäude, z. B. durch Um- und
Nachnutzung, Anpassung oder Sanierung von Gebäuden und Hofräumen land- und
forstwirtschaftlicher Betriebe
o
Verbesserung und Ausbau von Freizeit- und Naherholungseinrichtungen
o Stärkung
des innerörtlichen Gemeinschaftslebens, etwa durch Neu-, Aus- und Umbau bzw.
Gestaltung ländlicher Grundversorgungseinrichtungen sowie von
Begegnungs-stätten für die ländliche Bevölkerung
2. Sachstand
Aktuell
werden die Auslobungsunterlagen für eine Ausschreibung vorbereitet. Die
Ausschreibung beinhaltet die Konzepterstellung, welche die systematische und
ganzheitliche Analyse der Stadtteile beinhaltet und strukturierte
Handlungsempfehlungen formulieren soll. Konkret müssen im Rahmen dessen Bestandsaufnahmen durchgeführt werden,
welche die vorhandenen Qualitäten und Mängel der Untersuchungsräume sowie die
prägenden Elemente aufzeigen. Weiterhin sind umsetzungsfähige Maßnahmenkataloge
und Lösungsvorschläge für erkannte Herausforderungen zu erarbeiten. Darüber
hinaus ist ein dialogorientiertes
Beteiligungsverfahren fester Bestandteil des
Prozesses, dieses wird eine umfassende Einbindung der unterschiedlichen
Akteursgruppen sowie der Bewohnerschaft garantieren.
Die Beauftragung ist, wie in der Vorlage Nr. 339/21 beschlossen, für den Sommer 2023
geplant. Zu diesem Zeitpunkt soll das neue Programm zur „Dorferneuerung“
seitens des Landes vorliegen. Dieses beinhaltet eine mögliche Refinanzierung
der Konzepterstellung durch die Förderung. Die Stadtplanung steht hier im
Austausch mit der Bezirksregierung Münster.
3.
Auswirkungen
auf den kommunalen Klimaschutz
Die Belange
des Klimaschutzes und der Klimafolgenanpassung werden im Zuge der
Projektbearbeitung berücksichtigt.
4. Zeitplanung
In der ersten
Jahreshälfte 2023 werden die Auslobungsunterlagen erstellt und abgestimmt. Vor
den Sommerferien ist die Vergabe des Auftrags geplant, so dass ein Projektstart
im Spätsommer/Herbst realistisch erscheint. Gemeinsam mit dem beauftragten Büro
wird dann eine Priorisierung der Stadtteile vorgenommen und eine konkrete
Zeitschiene erstellt.
5.
Abgrenzung der Geltungsbereiche
Um den
Geltungsbereich der sechs Stadtteile zu identifizieren muss eine klare
Gebietskulisse für Altenrheine, Elte, Gellendorf, Hauenhorst,
Mesum und Rodde hergestellt werden. Zu definieren sind die Orte und deren
Ortskerne, um diese von umliegenden Streu- und Splittersiedlungen zu
unterscheiden. Die Definition erfolgt anhand zentraler Versorgungs- oder
Sozialeinrichtungen. Diese müssen vorhanden sein und über eine ausgeprägte
Identifikationsstruktur verfügen. Die Stadtteile sind deshalb nicht allein siedlungsräumlich zu
verstehen, sondern gelten als Räume der sozialen Vernetzung und bieten Platz
für bürgerschaftliches Engagement. Darüber hinaus muss ein zusammenhängender
Siedlungsraum erkennbar sein. Großflächige Gewerbe- und Industrieansiedlungen
werden nicht berücksichtigt.
Für
die zu untersuchenden Stadtteile ist der Übergang zwischen Siedlungskern und
Splittersiedlungen sowie einzelne Hoflagen gut zu definieren. Die sechs
Stadtteile erfüllen ebenfalls das Kriterium des Vorhandenseins zentraler
Einrichtungen für das Dorfgemeinschaftsleben.
Der
Geltungsbereich wird in Anlage 1 kartographisch dargestellt und orientiert sich
an den genannten Kriterien. Die Geltungsbereiche sind Grundlage der weiteren
Planung. Im Zuge der Bearbeitung können diese gegebenenfalls angepasst werden.
Anlage:
Geltungsbereiche Dorfentwicklungspläne