Betreff
Neuorganisation der Kultur bei der Stadtverwaltung Rheine
Vorlage
155/23
Aktenzeichen
BdB-dG
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die unter Ziffer 3. genannten Beschlüsse zu fassen.

2.      Der Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die unter Ziffer 3. genannten Beschlüsse zu fassen.

3.      Der Rat der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:

a) Der Rat beschließt die Zusammenlegung der nachstehend genannten Organisationseinheiten mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in die eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Rheine Kultur“ (Arbeitstitel):

 

- Städtische Museen Rheine
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage, Eigenbetriebsähnliche Einrichtung
- Kulturservice Stadt Rheine
- Stadtarchiv

b) Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit den erforderlichen Vorbereitungen für die geplante Umsetzung, insbesondere mit der Stellenbesetzung der neuen Gesamtleitung.

 


Begründung:

 

I.             Ausgangslage

 

II.           Aktuelle Organisation

 

III.          Mögliche Umsetzung des politischen Auftrags

 

IV.         Warum „größer denken“?

 

V.           Fachbereich versus Eigenbetrieb

 

VI.         Einbeziehung des Ehrenamtes

 

VII.        Weitere Rahmenbedingungen und Verfahren

 

VIII.      Anforderungsprofil der neuen Gesamtleitung

 


 

 

I.             Ausgangslage:

 

Mit einem gemeinsamen Antrag vom 29. März 2022 haben die CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und UWG-Fraktion eine „Strukturanpassung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage“ beantragt. Auf den genauen Inhalt des Antrags – in dieser Vorlage Antrag 1 genannt - wird verwiesen (Anlage 1).

 

Zudem gibt es einen weiteren gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15. Mai 2022, mit dem u.a. die „Einrichtung eines historischen Stadtmuseums im Falkenhofmuseum“ beantragt wird – in dieser Vorlage Antrag 2 genannt (siehe Anlage 2).

 

Wesentliche Punkte des Antrags 1 wurden in zwei gemeinsamen Workshops im August 2022 gemeinsam mit den Fraktionen und Vertretungen der Ehrenamtlichen erörtert. Die im Anschluss vereinbarte Ausschreibung der (befristeten) Nachfolge der Künstlerischen Leitung der Kulturellen Begegnungsstätte ist ergebnislos verlaufen.

 

Der weiterhin bestehende Auftrag aus Antrag 1, wonach die Verwaltung prüfen soll, ob „Betrieb und Verwaltung des Klosters Bentlage mit den Städtischen Museen zusammengeführt werden kann“, soll mit dieser Vorlage erfüllt werden.

 

Vorausgegangen waren zuvor interne Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung unter Einbeziehung des Personalrates und der Gleichstellungsstelle.

 

Zudem gab es zwei vorbereitende Gesprächsrunden am 16. März 2023 und am 24. April 2023 unter Einbeziehung von Vertretungen der Fraktionen sowie Vertretungen der Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage, des Fördervereins Kloster Bentlage, der Europäische Märchengesellschaft, der Druckvereinigung Bentlage sowie der Museumsstiftung Rheine.

 

Unter Einbeziehung dieser Gesprächsergebnisse macht die Verwaltung nach sorgfältiger Abwägung einen Vorschlag zur künftigen Neuorganisation der Kultur.

 

Der Vorschlag der Verwaltung berücksichtigt dabei auch Erkenntnisse, die in dem Prozess zur Entwicklung des Kulturentwicklungsplanes (der vom Rat am 26. März 2019 beschlossen wurde) gewonnen wurden. Die damalige Auswertung der Interviews der Expertinnen und Experten hatte u.a. ergeben, dass „eine fehlende, bei der Stadt angesiedelte Koordinierungsstelle im Bereich der Kultur mit übergeordneter und strategischer Ausrichtung“ bemängelt wurde (siehe Kulturentwicklungsplan Stadt Rheine, Seite 19 und die weiteren Ausführungen unter Ziffer IV. in dieser Vorlage). 

 

 

II.           Aktuelle Organisation:

 

Die aktuelle Organisationsform ist dadurch geprägt, dass die Städtischen Museen, der Kulturservice und das Stadtarchiv „Produkte“ der Kernverwaltung sind, während die früher als gGmbH geführte Begegnungsstätte als Eigenbetriebsähnliche Einrichtung (im Folgenden „Eigenbetrieb“) geführt wird:


 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


III.          Mögliche Umsetzung des politischen Auftrags:

 

Die von den Antragstellenden (politisch) gewünschte Zusammenführung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage und der Städtischen Museen und die damit verbundene gemeinsame Leitung dieses Bereiches ließe sich schon dadurch realisieren, dass ein gemeinsames Produkt gegründet, der Eigenbetrieb aufgelöst und damit künftig Teil der Kernverwaltung wird.

Alternativ könnte auch das bislang in der Kernverwaltung enthaltene Produkt „Städtische Museen“ künftig in einen Eigenbetrieb überführt werden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

IV.         Warum „größer“ denken?

 

Die Verwaltung schlägt jedoch vor, auch die bislang nicht vom Antrag erfassten Produkte Kulturservice und Stadtarchiv mit in die Überlegungen einzubeziehen („Große Lösung“).


Für eine größere Einheit sprechen vor allem inhaltliche Aspekte, weil so letztlich Kultur in Rheine sichtbarer gemacht werden kann und „vernetztes Denken in Kooperationen“ gestärkt würde. Das deckt sich mit den Erkenntnissen, die die Stadt bereits mit der Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans gewonnen hat. 

 

Bereits im Kulturentwicklungsplan wurden die zukünftigen Herausforderungen benannt (Seite 20):

 

            „Von besonderer Bedeutung (…) war den Befragten eine bei der Stadt angesiedelte, koordinierende und strategisch ausgerichtete Stelle. Diese könne zum einen als zentraler Ansprechpartner in den unterschiedlichen die Kultur in Rheine betreffenden Fragen fungieren. Durch eine diesbezügliche Position mit „bündelnder Funktion“ könne dazu beigetragen werden, bisher ungenutzte Synergien zusammenzuführen und dadurch die Kultur insgesamt stärker und einheitlicher zu positionieren. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass diese Stelle als wichtiges Bindeglied sowohl zwischen den Kulturschaffenden agieren könne als auch im direkten Verhältnis der Kulturschaffenden zur Stadt.“ 

 

In diesem Zusammenhang wurde auch ein weiterer Aufgabenbereich dieser Stelle benannt, das Initiieren von Kooperationen. Im Kulturentwicklungsplan heißt es hierzu (Seite 20):

 

„Eine aktive Kommunikation der Akteure untereinander ist eine der entscheidenden Voraussetzungen für Kooperationen, die zu konkreten Ergebnissen führen. Solche Kooperationen sollten nach dem Dafürhalten einiger Experten nicht nur Kulturschaffende innerhalb der Stadt miteinander verbinden, sondern auch mit Akteuren außerhalb von Rheine, um auch auf diesem Weg eine stärkere Wirkung in der Umgebung zu erzielen. Von zentraler Bedeutung war in diesem Zusammenhang auch der Wunsch nach einer gemeinsamen und abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit, um so das Kulturangebot Rheines in der Region stärker zu betonen. Nebenbei könnte Rheine so auch für die eigenen Bürgerinnen und Bürger deutlicher als Kulturstadt begreifbar sein.“

 

Es ist sinnvoll, künftig die Aktivitäten der städtischen Kulturarbeit in einer größeren Einheit zu „bündeln“. Mögliche Synergieeffekte lassen sich eher in größeren Einheiten erzielen und damit würde die Kulturarbeit letztlich gestärkt, wenn auch in Zukunft die personellen und finanziellen Ressourcen mindestens im bisherigen Umfang bereitgestellt werden. 

 

Durch die zusätzlichen Anforderungen, die an eine gemeinsame Leitung gestellt werden und durch die erweiterte Zuständigkeit ergeben sich ggf. geringere Kapazitäten für die Aktivitäten in der Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen in Bentlage. Diese könnten zu seinem späteren Zeitpunkt - durch angestrebte Synergieeffekte und/oder zusätzliche Stellen(-anteile) - dann im Rahmen politischer Beschlüsse zum Stellenplan - kompensiert werden, falls eine Notwendigkeit hierfür besteht.

 

Die bereits gemachten Erfahrungen aus der Umsetzung des letzten Rechtsformwechsels der „Kloster-gGmbH“ sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, dass es aktuell nur zwei mögliche Umsetzungen geben kann: Entweder man „vereint“ die genannten Einheiten in einen Fachbereich oder in einen (noch neu zu gründenden) Eigenbetrieb.

Die beiden nachfolgend genannten Varianten unterscheiden sich inhaltlich wie folgt:
Variante 1 zeigt die Planung mit jeweils getrennten kuratorischen Leitungen für die Museen in Bentlage und das Falkenhofmuseum als Stadtmuseum.

Variante 2 beinhaltet zwar weiterhin die organisatorische Trennung der Museen in Bentlage und des Stadtmuseums nach dem räumlichen Aspekt. Vorgesehen ist allerdings eine gemeinsame Museumsleitung.

 

Welche der beiden Varianten zum Tragen kommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der verwaltungsinternen Projektarbeit entschieden.

 

 

 

Variante 1:

 

 

 


 

Variante 2:


 

 

 

 

V.           Fachbereich versus Eigenbetrieb

 

Die gewünschte Zusammenführung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage, der Städtischen Museen, des Kulturservice sowie des Stadtarchivs und die damit verbundene, gemeinsame Leitung dieses Bereiches ließe sich dann entweder dadurch realisieren, dass ein gemeinsamer Fachbereich („Fachbereichslösung“) gegründet wird, der dann - wie alle Fachbereiche - Teil der Kernverwaltung ist/wird. Der Eigenbetrieb wäre dann aufzulösen.

 

Alternativ könnte ein neuer, großer „Eigenbetrieb“ („Eigenbetriebslösung“) gegründet werden, in den die drei Produkte Stadtarchiv, Kulturservice (Theater & Konzerte, Kulturförderung, Stadthalle) und Städtische Museen überführt werden.

 

Zunächst bleibt festzustellen, dass beide Organisationsformen geeignet sind, um einen verlässlichen Rahmen für die städtische Kulturarbeit zu bieten. Die Unterschiede sind überschaubar. Gerade in der der Gesamtleitung nachgeordneten Ebene lässt sich ein Eigenbetrieb „wie ein Fachbereich“ organisieren. Für die bisher in den Produkten der Verwaltung Mitarbeitenden ändert sich durch einen Wechsel in einen Eigenbetrieb wenig.

 

Ein wesentlicher Unterschied besteht aber gerade mit Blick auf die noch zu besetzende Leitungsfunktion. Diese besitzt aufgrund der rechtlichen Vorgaben in einem Eigenbetrieb eine „größere Freiheit“ – anders als bei einer Fachbereichsleitung.

 

Die Gesamtleitung eines Eigenbetriebes würde in der Außendarstellung anders wahrgenommen werden und könnte als „Kopf der städtischen Kulturarbeit“ nach außen auftreten und damit die Präsenz verbessern. Die „Sichtbarkeit“ der städtischen Kulturarbeit in Rheine würde sich verbessern.

 

Die Verwaltung sieht daher den Vorteil bei der Eigenbetriebslösung. Bei der Einbeziehung des Ehrenamtes bietet die Eigenbetriebslösung auch Vorteile, da über die vom Rat zu beschließende Satzung die Rechtsstellung gestärkt werden kann (dazu unter VI.). 

 



VI.         Einbeziehung „des Ehrenamtes“

 

Ziel der Verwaltung ist es, den ehrenamtlich Tätigen auch künftig eine größtmögliche Mitwirkungsmöglichkeit zu bieten.

 

In Erinnerung zu rufen ist zunächst, dass sich durch den letzten Rechtsformwechsel von der „Kloster-gGmbH“ zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung die „Rolle“ der Stiftung zur Förderung von Kloster Bentlage, des Fördervereins Kloster Bentlage, der Europäischen Märchengesellschaft sowie die der Druckvereinigung Bentlage geändert hat. Sie sind seitdem nicht (mehr) Mitgesellschafter (einer gGmbH), sondern haben den Status von „Sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen“ im Betriebsausschuss des Eigenbetriebes erhalten.

 

Die folgende Übersicht zeigt, dass eine Einbindung als „Sachkundige/-r Einwohner/-in“ sowohl in einem Betriebsausschuss als auch in einem Kulturausschuss möglich ist. Die „Rolle“ könnte über das Satzungsrecht bei einem Betriebsausschuss „weiter“ definiert werden und z. B. auch zusätzlichen Rechte umfassen, wie z. B. eine Sitzung einberufen zu lassen bzw. einen Tagesordnungspunkt anzumelden.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 


 

 


Die Einbindung „des Ehrenamtes“ sollte nach Ansicht der Verwaltung - wie bisher auch - als „Sachkundige/-r Einwohner/-in“ erfolgen, weil dieses unter den gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen die größtmögliche Mitwirkungsmöglichkeit eröffnet.

 

Kritisch kann zwar angemerkt werden, dass damit die früheren Mitgesellschafter der „Kloster-gGmbH“ eine „Sonderrolle“ in einem politischen Begleitgremium erhalten, das künftig eine Zuständigkeit über Bentlage hinaus erhält.

 

Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass die neuen Regelungen ab 1. Januar 2024 greifen sollen und die Zeit bis zur nächsten Gremienneubildung im Jahr 2025 (nächste Kommunalwahl) überschaubar ist.

Diese Zeit ist zu nutzen, um über die Einbindung weiterer Akteure nachzudenken. Es wird auch die Aufgabe der neuen Gesamtleitung sein, dass Netzwerk mit den in der Kultur ehrenamtlich Engagierten weiter und enger zu knüpfen und das Interesse an einer Mitwirkung in einem „politischen“ Gremium abzufragen.

Ob über 2025 hinaus das Gremium um weitere Sachkundige Einwohner/-innen zu erweitern und wie dann eine mögliche Auswahl zu treffen ist, bleibt abzuwarten. Ggf. kommt auch die Gründung eines Beirates in Betracht, dem ein Vorschlagsrecht zur Entsendung in das politische Begleitgremium eingeräumt werden könnte. Mitglieder aus einem Beirat wären dann ebenfalls entsandte Mitglieder im Ausschuss und damit sachkundige Einwohner/-innen im entsprechenden Ausschuss mit den o. g. Rechten. Festzuhalten bleibt, dass die Entscheidung über die Zusammensetzung des Ausschusses allein beim Rat liegt.

 

Vor der Umsetzung der neuen Organisationsform wird verwaltungsseitig geklärt, wer die zuständigen Ansprechpartner/-innen für die Ehrenamtlichen sein werden.

 

 

VII.        Weitere Rahmenbedingungen und Verfahren

 

 

Die Zusammenführung in eine größere Einheit - sei es in einen Eigenbetrieb oder in einen Fachbereich - soll grundsätzlich stellenplanneutral erfolgen.

 

Die Leitung/-en der Museen muss/müssen grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an die Fachlichkeit stellt, um „förderfähig“ zu sein.

 

Für die beabsichtigte Umsetzung zum 1. Januar 2024 sind weitere Schritte notwendig:

1. Der neue Eigenbetrieb „Rheine Kultur“ muss gegründet werden.

2. Eine Betriebssatzung für den neuen Eigenbetrieb ist zu erstellen.

3. Der aktuelle Eigenbetrieb ist zum gegebenen Zeitpunkt aufzulösen.

 

Für diese Tätigkeiten ist mit Aufwendungen in einem Umfang von ca. 5.000 € zu rechnen.

 

Alle Aspekte werden inhaltlich von der Verwaltung vorbereitet und dann zur notwendigen politischen Beratung und Entscheidung den zuständigen Gremien rechtzeitig vorgelegt.

 


 

 

VIII.      Anforderungsprofil der neuen Gesamtleitung

 

Für die Leitung des neuen Eigenbetriebes ergeben sich nach einer ersten Einschätzung folgende Anforderungen:

 

 

Berufliche Qualifikation

  • abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium aus dem Bereich der Kulturwissenschaften oder des Kulturmanagements oder mit einem vergleichbaren Studienabschluss
  • mindestens dreijährige Erfahrung im Kulturmanagement und/oder in der Kulturverwaltung
  • einschlägige Erfahrung in der praktischen Kulturarbeit (z. B. Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen, Akquise und Abrechnung von Kulturförderprojekten)
  • Führungserfahrung in einer kulturellen Tätigkeit
  • Fachwissen: KulturGB NRW, Förderprogramme

 

Fähigkeiten

  • Innovationsfähigkeit
  • ausgeprägtes Kooperationsverhalten (arbeitet in Netzwerken, ist ein zuverlässiger Partner, verhält sich offen und transparent, nimmt Ideen auf und lässt sich beraten, initiiert Zusammenarbeit)
  • Überzeugungskraft/Durchsetzungsstärke
  • hohe Kommunikationsfähigkeit
  • zielorientierter, kooperativer Führungsstil

 

 

Das Auswahlverfahren soll unmittelbar nach Beschlussfassung des Rates am 16. Mai 2023 mit der Veröffentlichung der Stellenausschreibung beginnen. Der endgültige Ausschreibungstext wird mit den Fraktionen abgestimmt.

Bei den Auswahlgesprächen erhalten die Vertretungen der Fraktionen - analog zu den Regelungen für die Besetzung von Fachbereichsleitungsstellen - das Recht zur Teilnahme am Auswahlgespräch. Die Verwaltung wird beim Auswahlverfahren von Tuchmann Kulturberatung unterstützt.

 


Anlagen:

1.      Antrag vom 29. März 2022 der CDU, FDP und UWG

2.      Antrag vom 15. Mai 2022 von CDU und FPD