Beschlussvorschlag/Empfehlung:
1.
Der
Betriebsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die unter Ziffer 3.
genannten Beschlüsse zu fassen.
2.
Der
Kulturausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Rheine, die unter Ziffer 3.
genannten Beschlüsse zu fassen.
3.
Der Rat
der Stadt Rheine fasst folgende Beschlüsse:
a) Der Rat beschließt die Zusammenlegung der nachstehend genannten
Organisationseinheiten mit Wirkung zum 1. Januar 2024 in die
eigenbetriebsähnliche Einrichtung „Rheine Kultur“ (Arbeitstitel):
- Städtische
Museen Rheine
- Kulturelle Begegnungsstätte Kloster Bentlage, Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung
- Kulturservice Stadt Rheine
- Stadtarchiv
b) Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit den erforderlichen
Vorbereitungen für die geplante Umsetzung, insbesondere mit der
Stellenbesetzung der neuen Gesamtleitung.
Begründung:
I.
Ausgangslage
II.
Aktuelle
Organisation
III.
Mögliche
Umsetzung des politischen Auftrags
IV.
Warum
„größer denken“?
V.
Fachbereich
versus Eigenbetrieb
VI.
Einbeziehung
des Ehrenamtes
VII.
Weitere
Rahmenbedingungen und Verfahren
VIII. Anforderungsprofil der neuen Gesamtleitung
I.
Ausgangslage:
Mit einem
gemeinsamen Antrag vom 29. März 2022 haben die CDU-Fraktion, FDP-Fraktion und
UWG-Fraktion eine „Strukturanpassung Kulturelle Begegnungsstätte Kloster
Bentlage“ beantragt. Auf den genauen Inhalt des Antrags – in dieser Vorlage
Antrag 1 genannt - wird verwiesen (Anlage 1).
Zudem gibt es
einen weiteren gemeinsamen Antrag der CDU-Fraktion und der FDP-Fraktion vom 15.
Mai 2022, mit dem u.a. die „Einrichtung eines historischen Stadtmuseums im
Falkenhofmuseum“ beantragt wird – in dieser Vorlage Antrag 2 genannt (siehe
Anlage 2).
Wesentliche Punkte
des Antrags 1 wurden in zwei gemeinsamen Workshops im August 2022 gemeinsam mit
den Fraktionen und Vertretungen der Ehrenamtlichen erörtert. Die im Anschluss
vereinbarte Ausschreibung der (befristeten) Nachfolge der Künstlerischen
Leitung der Kulturellen Begegnungsstätte ist ergebnislos verlaufen.
Der weiterhin
bestehende Auftrag aus Antrag 1, wonach die Verwaltung prüfen soll, ob „Betrieb
und Verwaltung des Klosters Bentlage mit den Städtischen Museen zusammengeführt
werden kann“, soll mit dieser Vorlage erfüllt werden.
Vorausgegangen
waren zuvor interne Abstimmungsgespräche innerhalb der Verwaltung unter
Einbeziehung des Personalrates und der Gleichstellungsstelle.
Zudem gab es zwei
vorbereitende Gesprächsrunden am 16. März 2023 und am 24. April 2023 unter
Einbeziehung von Vertretungen der Fraktionen sowie Vertretungen der Stiftung
zur Förderung von Kloster Bentlage, des Fördervereins Kloster Bentlage, der
Europäische Märchengesellschaft, der Druckvereinigung Bentlage sowie der
Museumsstiftung Rheine.
Unter Einbeziehung
dieser Gesprächsergebnisse macht die Verwaltung nach sorgfältiger Abwägung
einen Vorschlag zur künftigen Neuorganisation der Kultur.
Der Vorschlag der
Verwaltung berücksichtigt dabei auch Erkenntnisse, die in dem Prozess zur
Entwicklung des Kulturentwicklungsplanes (der vom Rat am 26. März 2019
beschlossen wurde) gewonnen wurden. Die damalige Auswertung der Interviews der
Expertinnen und Experten hatte u.a. ergeben, dass „eine fehlende, bei der Stadt
angesiedelte Koordinierungsstelle im Bereich der Kultur mit übergeordneter und
strategischer Ausrichtung“ bemängelt wurde (siehe Kulturentwicklungsplan Stadt
Rheine, Seite 19 und die weiteren Ausführungen unter Ziffer IV. in dieser
Vorlage).
II.
Aktuelle Organisation:
Die aktuelle
Organisationsform ist dadurch geprägt, dass die Städtischen Museen, der
Kulturservice und das Stadtarchiv „Produkte“ der Kernverwaltung sind, während
die früher als gGmbH geführte Begegnungsstätte als Eigenbetriebsähnliche
Einrichtung (im Folgenden „Eigenbetrieb“) geführt wird:
III.
Mögliche Umsetzung des politischen
Auftrags:
Die von den
Antragstellenden (politisch) gewünschte Zusammenführung der Kulturellen
Begegnungsstätte Kloster Bentlage und der Städtischen Museen und die damit
verbundene gemeinsame Leitung dieses Bereiches ließe sich schon dadurch
realisieren, dass ein gemeinsames Produkt gegründet, der Eigenbetrieb aufgelöst
und damit künftig Teil der Kernverwaltung wird.
Alternativ könnte
auch das bislang in der Kernverwaltung enthaltene Produkt „Städtische Museen“
künftig in einen Eigenbetrieb überführt werden.
IV.
Warum „größer“ denken?
Die Verwaltung
schlägt jedoch vor, auch die bislang nicht vom Antrag erfassten Produkte
Kulturservice und Stadtarchiv mit in die Überlegungen einzubeziehen („Große
Lösung“).
Für eine größere Einheit sprechen vor allem inhaltliche Aspekte, weil so
letztlich Kultur in Rheine sichtbarer gemacht werden kann und „vernetztes
Denken in Kooperationen“ gestärkt würde. Das deckt sich mit den Erkenntnissen,
die die Stadt bereits mit der Erarbeitung des Kulturentwicklungsplans gewonnen
hat.
Bereits im
Kulturentwicklungsplan wurden die zukünftigen Herausforderungen benannt (Seite
20):
„Von
besonderer Bedeutung (…) war den Befragten eine bei der Stadt angesiedelte,
koordinierende und strategisch ausgerichtete Stelle. Diese könne zum einen als
zentraler Ansprechpartner in den unterschiedlichen die Kultur in Rheine
betreffenden Fragen fungieren. Durch eine diesbezügliche Position mit
„bündelnder Funktion“ könne dazu beigetragen werden, bisher ungenutzte
Synergien zusammenzuführen und dadurch die Kultur insgesamt stärker und
einheitlicher zu positionieren. Darüber hinaus wurde angemerkt, dass diese
Stelle als wichtiges Bindeglied sowohl zwischen den Kulturschaffenden agieren
könne als auch im direkten Verhältnis der Kulturschaffenden zur Stadt.“
In diesem
Zusammenhang wurde auch ein weiterer Aufgabenbereich dieser Stelle benannt, das
Initiieren von
Kooperationen. Im Kulturentwicklungsplan heißt es hierzu (Seite 20):
„Eine aktive
Kommunikation der Akteure untereinander ist eine der entscheidenden
Voraussetzungen für Kooperationen, die zu konkreten Ergebnissen führen. Solche
Kooperationen sollten nach dem Dafürhalten einiger Experten nicht nur
Kulturschaffende innerhalb der Stadt miteinander verbinden, sondern auch mit
Akteuren außerhalb von Rheine, um auch auf diesem Weg eine stärkere Wirkung in
der Umgebung zu erzielen. Von zentraler Bedeutung war in diesem Zusammenhang
auch der Wunsch nach einer gemeinsamen und abgestimmten Öffentlichkeitsarbeit,
um so das Kulturangebot Rheines in der Region stärker zu betonen. Nebenbei
könnte Rheine so auch für die eigenen Bürgerinnen und Bürger deutlicher als
Kulturstadt begreifbar sein.“
Es ist sinnvoll,
künftig die Aktivitäten der städtischen Kulturarbeit in einer größeren Einheit
zu „bündeln“. Mögliche Synergieeffekte lassen sich eher in größeren Einheiten
erzielen und damit würde die Kulturarbeit letztlich gestärkt, wenn auch in
Zukunft die personellen und finanziellen Ressourcen mindestens im bisherigen
Umfang bereitgestellt werden.
Durch die
zusätzlichen Anforderungen, die an eine gemeinsame Leitung gestellt werden und
durch die erweiterte Zuständigkeit ergeben sich ggf. geringere Kapazitäten für
die Aktivitäten in der Zusammenarbeit mit den Ehrenamtlichen in Bentlage. Diese
könnten zu seinem späteren Zeitpunkt - durch angestrebte Synergieeffekte
und/oder zusätzliche Stellen(-anteile) - dann im Rahmen politischer Beschlüsse
zum Stellenplan - kompensiert werden, falls eine Notwendigkeit hierfür besteht.
Die bereits
gemachten Erfahrungen aus der Umsetzung des letzten Rechtsformwechsels der
„Kloster-gGmbH“ sprechen aus Sicht der Verwaltung dafür, dass es aktuell nur
zwei mögliche Umsetzungen geben kann: Entweder man „vereint“ die genannten
Einheiten in einen Fachbereich oder in einen (noch neu zu gründenden)
Eigenbetrieb.
Die beiden
nachfolgend genannten Varianten unterscheiden sich inhaltlich wie folgt:
Variante 1 zeigt die Planung mit jeweils getrennten kuratorischen Leitungen für
die Museen in Bentlage und das Falkenhofmuseum als Stadtmuseum.
Variante 2 beinhaltet zwar weiterhin die organisatorische Trennung der Museen
in Bentlage und des Stadtmuseums nach dem räumlichen Aspekt. Vorgesehen ist
allerdings eine gemeinsame Museumsleitung.
Welche der beiden
Varianten zum Tragen kommt, wird zu einem späteren Zeitpunkt im Rahmen der
verwaltungsinternen Projektarbeit entschieden.
Variante 1:
Variante 2:
V.
Fachbereich
versus Eigenbetrieb
Die gewünschte
Zusammenführung der Kulturellen Begegnungsstätte Kloster Bentlage, der
Städtischen Museen, des Kulturservice sowie des Stadtarchivs und die damit
verbundene, gemeinsame Leitung dieses Bereiches ließe sich dann entweder
dadurch realisieren, dass ein gemeinsamer Fachbereich („Fachbereichslösung“)
gegründet wird, der dann - wie alle Fachbereiche - Teil der Kernverwaltung
ist/wird. Der Eigenbetrieb wäre dann aufzulösen.
Alternativ könnte
ein neuer, großer „Eigenbetrieb“ („Eigenbetriebslösung“) gegründet
werden, in den die drei Produkte Stadtarchiv, Kulturservice (Theater &
Konzerte, Kulturförderung, Stadthalle) und Städtische Museen überführt werden.
Zunächst bleibt
festzustellen, dass beide Organisationsformen geeignet sind, um einen
verlässlichen Rahmen für die städtische Kulturarbeit zu bieten. Die
Unterschiede sind überschaubar. Gerade in der der Gesamtleitung nachgeordneten
Ebene lässt sich ein Eigenbetrieb „wie ein Fachbereich“ organisieren. Für die
bisher in den Produkten der Verwaltung Mitarbeitenden ändert sich durch einen
Wechsel in einen Eigenbetrieb wenig.
Ein wesentlicher
Unterschied besteht aber gerade mit Blick auf die noch zu besetzende
Leitungsfunktion. Diese besitzt aufgrund der rechtlichen Vorgaben in einem
Eigenbetrieb eine „größere Freiheit“ – anders als bei einer
Fachbereichsleitung.
Die Gesamtleitung
eines Eigenbetriebes würde in der Außendarstellung anders wahrgenommen werden
und könnte als „Kopf der städtischen Kulturarbeit“ nach außen auftreten und
damit die Präsenz verbessern. Die „Sichtbarkeit“ der städtischen Kulturarbeit
in Rheine würde sich verbessern.
Die Verwaltung
sieht daher den Vorteil bei der Eigenbetriebslösung. Bei der Einbeziehung des
Ehrenamtes bietet die Eigenbetriebslösung auch Vorteile, da über die vom Rat zu
beschließende Satzung die Rechtsstellung gestärkt werden kann (dazu unter
VI.).
VI.
Einbeziehung
„des Ehrenamtes“
Ziel der
Verwaltung ist es, den ehrenamtlich Tätigen auch künftig eine größtmögliche
Mitwirkungsmöglichkeit zu bieten.
In Erinnerung zu
rufen ist zunächst, dass sich durch den letzten Rechtsformwechsel von der
„Kloster-gGmbH“ zur eigenbetriebsähnlichen Einrichtung die „Rolle“ der Stiftung
zur Förderung von Kloster Bentlage, des Fördervereins Kloster Bentlage, der
Europäischen Märchengesellschaft sowie die der Druckvereinigung Bentlage
geändert hat. Sie sind seitdem nicht (mehr) Mitgesellschafter (einer gGmbH),
sondern haben den Status von „Sachkundigen Einwohnern/Einwohnerinnen“ im
Betriebsausschuss des Eigenbetriebes erhalten.
Die folgende
Übersicht zeigt, dass eine Einbindung als „Sachkundige/-r Einwohner/-in“ sowohl
in einem Betriebsausschuss als auch in einem Kulturausschuss möglich ist. Die
„Rolle“ könnte über das Satzungsrecht bei einem Betriebsausschuss „weiter“
definiert werden und z. B. auch zusätzlichen Rechte umfassen, wie z. B. eine
Sitzung einberufen zu lassen bzw. einen Tagesordnungspunkt anzumelden.
Die Einbindung
„des Ehrenamtes“ sollte nach Ansicht der Verwaltung - wie bisher auch - als
„Sachkundige/-r Einwohner/-in“ erfolgen, weil dieses unter den gegebenen
rechtlichen Rahmenbedingungen die größtmögliche Mitwirkungsmöglichkeit
eröffnet.
Kritisch kann zwar
angemerkt werden, dass damit die früheren Mitgesellschafter der „Kloster-gGmbH“
eine „Sonderrolle“ in einem politischen Begleitgremium erhalten, das künftig
eine Zuständigkeit über Bentlage hinaus erhält.
Gleichwohl ist zu
berücksichtigen, dass die neuen Regelungen ab 1. Januar 2024 greifen sollen und
die Zeit bis zur nächsten Gremienneubildung im Jahr 2025 (nächste Kommunalwahl)
überschaubar ist.
Diese Zeit ist zu
nutzen, um über die Einbindung weiterer Akteure nachzudenken. Es wird auch die
Aufgabe der neuen Gesamtleitung sein, dass Netzwerk mit den in der Kultur
ehrenamtlich Engagierten weiter und enger zu knüpfen und das Interesse an einer
Mitwirkung in einem „politischen“ Gremium abzufragen.
Ob über 2025
hinaus das Gremium um weitere Sachkundige Einwohner/-innen zu erweitern und wie
dann eine mögliche Auswahl zu treffen ist, bleibt abzuwarten. Ggf. kommt auch
die Gründung eines Beirates in Betracht, dem ein Vorschlagsrecht zur Entsendung
in das politische Begleitgremium eingeräumt werden könnte. Mitglieder aus einem Beirat wären dann
ebenfalls entsandte Mitglieder im Ausschuss und damit sachkundige
Einwohner/-innen im entsprechenden Ausschuss mit den o. g. Rechten.
Festzuhalten bleibt, dass die Entscheidung über die Zusammensetzung des
Ausschusses allein beim Rat liegt.
Vor der Umsetzung
der neuen Organisationsform wird verwaltungsseitig geklärt, wer die zuständigen
Ansprechpartner/-innen für die Ehrenamtlichen sein werden.
VII.
Weitere Rahmenbedingungen und Verfahren
Die
Zusammenführung in eine größere Einheit - sei es in einen Eigenbetrieb oder in
einen Fachbereich - soll grundsätzlich stellenplanneutral erfolgen.
Die Leitung/-en
der Museen muss/müssen grundsätzlich die Voraussetzungen erfüllen, die der Landschaftsverband Westfalen-Lippe an
die Fachlichkeit stellt, um „förderfähig“ zu sein.
Für die
beabsichtigte Umsetzung zum 1. Januar 2024 sind weitere Schritte notwendig:
1. Der neue Eigenbetrieb „Rheine Kultur“ muss gegründet werden.
2. Eine Betriebssatzung
für den neuen Eigenbetrieb ist zu erstellen.
3. Der aktuelle
Eigenbetrieb ist zum gegebenen Zeitpunkt aufzulösen.
Für diese
Tätigkeiten ist mit Aufwendungen in einem Umfang von ca. 5.000 € zu rechnen.
Alle Aspekte
werden inhaltlich von der Verwaltung vorbereitet und dann zur notwendigen
politischen Beratung und Entscheidung den zuständigen Gremien rechtzeitig
vorgelegt.
VIII.
Anforderungsprofil
der neuen Gesamtleitung
Für die Leitung
des neuen Eigenbetriebes ergeben sich nach einer ersten Einschätzung folgende
Anforderungen:
Berufliche Qualifikation
- abgeschlossenes wissenschaftliches Hochschulstudium aus dem Bereich
der Kulturwissenschaften oder des Kulturmanagements oder mit einem
vergleichbaren Studienabschluss
- mindestens dreijährige Erfahrung im Kulturmanagement und/oder in der
Kulturverwaltung
- einschlägige Erfahrung in der praktischen Kulturarbeit (z. B.
Organisation und Durchführung von Kulturveranstaltungen, Akquise und
Abrechnung von Kulturförderprojekten)
- Führungserfahrung in einer kulturellen Tätigkeit
- Fachwissen: KulturGB NRW, Förderprogramme
Fähigkeiten
- Innovationsfähigkeit
- ausgeprägtes Kooperationsverhalten (arbeitet in Netzwerken, ist ein
zuverlässiger Partner, verhält sich offen und transparent, nimmt Ideen auf
und lässt sich beraten, initiiert Zusammenarbeit)
- Überzeugungskraft/Durchsetzungsstärke
- hohe Kommunikationsfähigkeit
- zielorientierter, kooperativer Führungsstil
Das
Auswahlverfahren soll unmittelbar nach Beschlussfassung des Rates am 16. Mai
2023 mit der Veröffentlichung der Stellenausschreibung beginnen. Der endgültige
Ausschreibungstext wird mit den Fraktionen abgestimmt.
Bei den
Auswahlgesprächen erhalten die Vertretungen der Fraktionen - analog zu den
Regelungen für die Besetzung von Fachbereichsleitungsstellen - das Recht zur
Teilnahme am Auswahlgespräch. Die Verwaltung wird beim Auswahlverfahren von
Tuchmann Kulturberatung unterstützt.
Anlagen:
1. Antrag vom 29. März 2022 der CDU, FDP und UWG
2. Antrag vom 15. Mai 2022 von CDU und FPD