Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat beschließt die vom Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH erstellte integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.
Begründung:
Das Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH hat die beigefügte integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erstellt. Dabei sind die Aussagen des Berichts eingebunden in eine Analyse der längerfristigen demographischen Entwicklung bis zum Jahr 2020, um einen angemessen Rahmen für die Interpretation der kurzfristigeren Entwicklung zu erarbeiten. [1]
Diese integrierte Planung verfolgt explizit das Ziel,
längerfristige Perspektiven der qualitativen Schulentwicklung ebenso zu
bestimmen wie eine Verknüpfung mit den relevanten Fachplanungen
(Jugendhilfeplanung und Kindertagesstättenplanung
Insbesondere die aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Umsetzung eines integrierten Entwicklungs- und Bildungssystems, wie z. B.
Ø die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule
Ø die
(Weiter-
Ø Fragen der Kooperation von Schulen und Angeboten der Erziehungshilfe
Ø die Ausgestaltung von Schulsozialarbeit und schulbezogener Jugendarbeit
sind im Bericht Gegenstand von Empfehlungen.
1. Gesamtbewertung der längerfristigen
Entwicklung der Altersgruppen
Für die kapazitätsorientierte
Schulentwicklungsplanung ergibt sich in der Gesamtperspektive auf längere
Sicht für alle Schulformen ein erheblicher Rückgang der Schülerzahlen,
allerdings mit unterschiedlichen Akzenten. Im Grundschulbereich stellen
sich bereits in absehbarer Zeit Fragen der Standortsicherung, während es im Sekundarbereich
I kurz- und mittelfristig noch um Fragen der Entlastung und der
Rückgewinnung von Handlungsspielräumen geht. Längerfristig kann auch hier die
Standortfrage an Bedeutung gewinnen. Im Sekundarbereich II, speziell im
Bereich der berufsbezogenen Schulen, sind demgegenüber kurzfristig noch
erhebliche Kapazitätsprobleme zu bewältigen.
In den Arbeitsbereichen, die sich nicht an die Gesamtheit einzelner Altersgruppen
richten, sondern an spezielle Ziel-, Adressaten- und Problemgruppen, erlaubt
die demographische Analyse kaum direkte
Aussagen zur Bedarfsentwicklung. Das betrifft sowohl die Angebotsgestaltung
im Bereich Schule wie auch in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier ergeben sich allenfalls
allgemeine Hinweise auf mögliche Tendenzen sowie – aufgrund der
Ungleichzeitigkeit der Altersgruppenentwicklung – auf kurzfristig mögliche
Akzentverschiebungen. Keinesfalls darf jedoch aus dem Rückgang der
Altersgruppen auf einen generellen zahlenmäßigen Rückgang von Bedarfs- und
Problemlagen geschlossen werden.
Für die einzelnen Leistungsbereiche sind daher Detailanalysen unter Berücksichtigung
der jeweiligen bedarfsbestimmenden Faktoren erforderlich. Generell sind ein flexibles und durchlässiges
Angebotssystem sowie kontinuierliche Angebotsabstimmungen gefordert, um auf
sich verändernde Adressatengruppen und wechselnde Bedarfs- und
Problemkonstellationen angemessen reagieren zu können.
2. Entwicklung im Grundschulbereich
Bei fast allen
Grundschulen (siehe S. 19 und 20 desintegrierten Schulentwicklungs- und
Jugendhilfeplans
Probleme der Klassenbildung zeichnen
sich primär in der Josefschule Rodde
ab, da laut gegenwärtiger Geburtsstatistik in zwei Jahrgängen Schülerzahlen von
weniger als 15 Schülern erreicht werden könnten. Hier ist eine engmaschige
Kontrolle der zukünftigen Einschulungsjahrgänge anhand der Einwohnerstatistik
sowie eventueller Neubautätigkeit erforderlich. Eine Aufgabe des Standortes ist
im derzeitigen Planungsort nicht relevant. Vielmehr sollte bei anhaltenden
Problemen der Klassenbildung ein Betrieb als Nebenstelle einer anderen
Grundschule herbeigeführt werden, um ausreichende Schülerzahlen und einen
geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.
In der
Im Einzugsbereich der Diesterwegschule steigt die Schülerzahl lt. Geburtenstatistik bis 2011 geringfügig. Schüler aus diesem Bereich werden aber vermehrt an der Kardinal-von-Galen-Schule angemeldet, so dass sich wegen zu kleiner Klassen im Planungszeitraum evtl. die Standortfrage stellt.
Besondere Entwicklungen und Empfehlungen finden sich im Bericht zu folgenden Schulen:
Aufgrund bereits laufender und
noch zu erwartender umfangreicher Neubautätigkeiten sind im Bereich der
Wahrscheinlich auch bedingt durch das Neubaugebiet und somit dem verstärkten Zuzug jüngerer Familien wachsen die Anmeldezahlen im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule erheblich. Die Eröffnung einer 3. Gruppe ist notwendig, um die Nachfrage der Eltern zu befriedigen. Deswegen hat der Rat bereits beschlossen, für die 3. Gruppe eine Pavillonlösung umzusetzen, die allerdings laut E-Mail der Bezirksregierung vom 10. Juli 2007 wegen einer sehr hohen Versorgungsquote in Rheine nach derzeitiger Haushaltslage nicht vom Land gefördert wird.
Kardinal-von-Galen Schule
An diesem Standort übersteigen die
Anmeldungszahlen regelmäßig die Jahrgangszahlen aus dem Einwohnermeldewesen.
Der Effekt resultiert aus dem Status als katholische Bekenntnisschule, was für
die benachbarten Gemeinschaftsschulen faktisch bereits heute eine partielle
Freigabe der Bezirksbindung bedeutet. Bei zunehmender Bebauung im Bereich der
benachbarten
Trotz Entwicklung in Richtung 1-Zügigkeit ist an dieser Schule, die auch einen
sehr hohen Anteil von Migrantenkindern aufweist, die Einrichtung einer 2.
Gruppe für die Offene Ganztagsgrundschule erforderlich. Auch hier wird es
wahrscheinlich keinen Landeszuschuss zu den notwendigen Investitionen geben.
Das Gutachten kommt in seinem 2. Teil „Kooperation von Schule und Jugendhilfe
und Perspektiven zur Entwicklung eines integrierten Erziehungs- und Bildungssystems“
zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die OGS zwar ein flächendeckendes Angebot
(zurzeit 11 von 17 Grundschulen
Auch hier wird die Landesförderung voraussichtlich entfallen. Dabei wurde bei
der
3. Entwicklungen im Sekundarstufen I-Bereich
Im Zeitraum 2005 bis 2009 bewegen sich die Eingangszahlen
im Sekundarbereich I noch auf einem relativ hohen Niveau von knapp unter
900 Schülern. Ab dem Jahr 2010 dann wird es deutlich rückläufige Zahlen geben.
Auf längere Sicht (ab 2013
Overbergschule
Durch den Erweiterungsbau im Jahr 2005/06
verfügt die Schule über zusätzliche Unterrichtsräume, eine Mensa und eine
Cateringküche. Damit sind die Voraussetzungen für einen 3,5-zügigen
Schulbetrieb und für das Über-Mittag-Angebot geschaffen. Schulverwaltung und
Schule waren sich einig, dass die Overbergschule als gebundene Ganztagsschule
geführt werden soll. Dieser Antrag wurde beim Land gestellt. Leider hat die
Schule den Zuschlag nicht erhalten. Allerdings plant das Land jetzt, Schulen,
die die räumlichen Voraussetzungen erfüllen, einen 30 % Lehrerzuschlag zu
gewähren. Damit wäre auch die Overbergschule als gebundene Ganztagsschule
führbar.
Elisabeth
Hauptschule
Die Schule ist baulich auf 3-Zügigkeit
ausgelegt, wurde in den vergangenen Jahren jedoch überwiegend nur 2-zügig
geführt.
Ab dem Schuljahr 2006/07 wird die Schule
schrittweise zur gebunden Ganztagsschule umgewandelt, wodurch sicherlich eine
Stärkung des Standortes zu erwarten ist. Das Land übernimmt hierbei 90 % (=
1,525 Mio. Euro
Don-Bosco-Schule
Die Schule ist baulich auf 2,5-Zügigkeit
ausgelegt, ist allerdings zurzeit mit 18 Klassen voll ausgelastet. Kurz- bis
mittelfristig werden die Schülerzahlen zurückgehen, so dass die Schule 2-zügig
wird. Auch hier eröffnet sich ggf. die Chance auf Ganztagsbetrieb, wenn das
Land den 30 % Lehrerzuschlag gewährt. Allerdings fehlt eine Mensa. Denn auch
für diese Schule war beim Land der Antrag auf gebundene Ganztagsschule
gestellt, jedoch nicht positiv beschieden worden.
Bei den Realschulen bewegt sich der
Anteil der Eingangsschüler aktuell bei 25 %. Das Limit der Schülerzahlen wird
im Realschulbereich spätestens im kommenden Schuljahr überschritten sein. Dann
werden beide Schulen geringfügig rückläufige Schülerzahlen haben.
Elsa-Brandström-Realschule
Durch den Neubau von 4 Klassenräumen im Jahr
2004 besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Der Erweiterungsbau wurde so
flexibel im Nutzungskonzept gehandhabt, dass er ohne großen baulichen Aufwand
als Mensa nutzbar sein wird. Allerdings wird dies wohl erst nach dem aktuellen
Planungszeitraum ab 2011/2012 relevant.
Fürstenberg-Realschule
Auch an der Fürstenberg-Realschule wird sich
die räumliche Situation erst nach dem Schuljahr 2011/12 entspannen. Bis dahin
wird sie weiterhin Räume in der Bodelschwingh-Grundschule nutzen. Es bleibt zu
hoffen, dass für den Offenen Ganztagsbetrieb das ins Auge gefasste Mensagebäude
auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen errichtet wird. Daran würden die
Fürstenberg-Realschule mit ihrem 13plus Angebot erheblich partizipieren.
Perspektivisch wäre dann auch hier der Ganztagsbetrieb möglich.
Die Eingangszahlen bei den Gymnasien bewegen sich seit vielen Jahren leicht schwankend um die 40 %, und so
wird es voraussichtlich im aktuellen Planungszeitraum auch bleiben. Gegen Ende
des Planungszeitraums ist dann allerdings mit gesunkenen Eingangs- und
Schülerzahlen zu rechen.
4. Entwicklung im Sekundarstufen II-Bereich
In der Sekundarstufe
II lagen die Eingangszahlen im zurückliegenden Planungszeitraum relativ gleichbleibend auf einem Niveau
von 300-330 Schülern, die Schülerzahlen insgesamt auf einem Niveau von 850 bis
900 Schülern. In den kommenden Jahren sind aufgrund der gegenüber der
Sekundarstufe I zeitversetzten Entwicklung zunächst steigende Zahlen zu erwarten, wobei die Entwicklung wesentlich
mitbestimmt wird durch die Umsetzung des neuen Schulrechts.
Nach bisheriger Regelung
wären die höchsten Eingangszahlen – mit einer Größenordnung von ca. 400
Schülern – in den Schuljahren 2008 und 2009 zu erwarten, bei anschließend
einsetzender rückläufiger Entwicklung. Bei den Schülerzahlen insgesamt würden die Jahre 2009 und 2010 mit jeweils ca.
1150 Schülern den Gipfelpunkt darstellen. Nach der neuen Gesetzeslage
treten voraussichtlich zum Schuljahr 2010 einmalig zwei Jahrgänge in die Sekundarstufe
II ein (nach Abschluss Klasse 9 und Klasse 10
Bandbreiten wie in der Sekundarstufe I gibt es für den Bereich der Sekundarstufe II nicht. Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 19,5 Schülern pro Gruppe ergibt sich für die Gymnasien im kommenden Planungszeitraum rechnerisch eine Größenordnung von ca. 55-60 Gruppen pro Jahr gegenüber 47-48 Gruppen in den vorangegangenen Jahren – also ein spürbarer Anstieg. Wie die gymnasiale Oberstufe nach 2010 nach dem neuen Schulrecht organisiert sein wird, ist allerdings zurzeit noch offen. Unterstellt man weiterhin ein kursorientiertes System sowie eine Richtzahl von 19,5 Schülern, so ergäbe sich ab 2010 – befristet bis 2012 – eine Gruppenzahl in der Größenordnung von 70-75 Gruppen. Diese Überlegungen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt hypothetisch.
Für die sich
abzeichnenden Kapazitätsengpässe müssen befristete Übergangslösungen entwickelt
werden, was jedoch keinen Neubau von Unterrichtsräumen bedeutet.
Das Emslandgymnasium
meldet bei der Schulverwaltung die fehlende Aula sowie Differenzierungsräume an.
Mittelfristig wird ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines Ganztagsangebotes von der
Schulleitung avisiert. Bis dahin ist es nach Meinung der Schulverwaltung
zumutbar, dass Aula und neue Mensa der Elisabeth-Schule mitgenutzt werden
(Antrag vom 03.08.2007 = Anlage 1
Im Gymnasium
Dionysianum wird es zwar auch eng werden in den kommenden Jahren,
allerdings reklamiert die Schulleitung keine weiteren räumlichen Erweiterungen.
Allerdings besteht der Wunsch, die Petri-Kirche, die ab Ende des Jahres 2007
wieder an die Stadt Rheine zurückgegeben wird, für schulische und kulturelle
Zwecke zu nutzen. Auch der Gedanke, hier eine Mensa für eventuellen
Ganztagsbetrieb einzurichten, ist aufgekommen. Allerdings versicherte der
Schulleiter, dass die Bedarfssituation zurzeit noch nicht gegeben sei. Deswegen
kann hier die Entwicklung abgewartet werden (siehe Anlage 4
Das Kopernikus-Gymnasium,
das in diesem Schuljahr 6-zügig ist, hat bereits vor 2 Jahren ein Konzept für
eine Mediothek mit Mensa, Aufenthalts- und Selbstlernbereichen sowie flexiblem
Raumkonzept vorgelegt. Die Schulverwaltung schlägt die zeitnahe Prüfung und
Beschlussfassung zu diesem Antrag vor (siehe Prioritätenliste und Anlage 2
Gesamtschule
Die Anmeldezahlen an
der Gesamtschule belegen seit Jahren ein deutliches Wahlverhalten der Eltern
für diese Schulform.
Ø
Eine
Ausweitung des Schulbetriebs auf 6 Züge ist auf der Basis der verfügbaren
Infrastruktur nicht möglich und würde eine Ausweitung der Raumkapazität
erforderlich machen. Bauliche Erweiterungsmaßnahmen bieten sich allerdings für
den Sekundarbereich aufgrund der demographischen Entwicklung kaum noch an, da
sich die Jahrgangszahlen aktuell bereits leicht rückläufig entwickeln und
längerfristig mit einem erheblichen Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen ist.
Gegen eine Ausweitung des Gesamtschulangebots spricht auch, dass hiermit –
unabhängig von baulichen Aspekten – zwangsläufig die Aufgabe eines
Hauptschulstandorts verbunden wäre.
Ø Es
wird stattdessen empfohlen, zunächst die
weitere Entwicklung abzuwarten. Es bleibt abzuwarten, ob sich aus dem
Ganztagsangebot an der Elisabeth-Hauptschule, beginnend mit dem Schuljahr
2006/07, eine Stärkung der Hauptschule und ein nachlassender Druck auf die
Anmeldungszahlen der Gesamtschule entwickelt. Daneben sollte im Hauptschulbereich
in Richtung auf Verbundsysteme von Hauptschule und Realschule gedacht werden,
um die Attraktivität und Durchlässigkeit dieser Schulform zu steigern.
Ø
Unter eher qualitativen Gesichtspunkten wird die
Ausstattung der Gesamtschule von der Schulleitung insgesamt als gut beurteilt. Ein Defizit besteht allerdings bei der
Sporthallenkapazität. Den insgesamt 36 Klassen – 30 in Sek I, 6 in Sek II –
stehen zurzeit 2 Halleneinheiten gegenüber. Bei einem Bedarfsschlüssel von
einer Übungseinheit (15 m x 27 m
- zwangsläufig ein hoher zeitlicher und
organisatorischer Aufwand
entsteht
- die Grundschulhallen nicht für den
Sportunterricht der
Sekundarstufe
ausgelegt sind
- für den Schulträger hohe
Fahrtaufwendungen entstehen
(27.000
€ p.A.
Deswegen sollen die Sporthallenkapazitäten an der Gesamtschule erweitert werden. Die Planung erfolgt zurzeit.
Eine Schülerprognose für die
Jedoch bleibt es weiterhin Ziel, gerade in
dieser Schule mit sehr hohem Migrantenanteil einen Ganztagsbetrieb aufzubauen.
Zunächst war konzeptionell ein gemeinsamer Aufbau des Ganztagsbetriebs
mit der direkt benachbarten
Berufskolleg und
Kaufmännische Schulen-Berufskolleg
Die Schülerzahlen sind seit 2000 kontinuierlich steigend. In der Prognose wird
der Gipfelpunkt der Schülerzahlentwicklung für das Jahr 2007/08 erwartet. Allerdings
sind Prognosen für beide Schulen schwierig. Jedoch dürfte sich auch hier die
demographische Entwicklung in ca. 5 Jahren als Entlastung auswirken.
Für das Berufskolleg der Stadt Rheine
sind zurzeit 6 Klassenräume zusätzlich an der Wasserstraße angemietet. Dies
macht betriebswirtschaftlich Sinn, da so flexibel auf Engpässe in der
Raumsituation reagiert werden kann. Der Verwaltung liegt zudem ein Antrag der
Berufskollegs für eine Sporthalle vor. Der Bedarf wird nachgewiesen (siehe
Anlage 3
Die Kaufmännischen Schulen - Berufskolleg befinden sich gleichermaßen auf Expansionskurs. Insbesondere das
Wirtschaftsgymnasium erfreut sich überaus großer Beliebtheit und wird ab dem
Schuljahr 2007/08 5-zügig geführt, d. h. von 183 Anmeldungen werden 150
Schülerrinnen und Schüler aufgenommen. Hieraus ergibt sich ein Raumbedarf bis
zum Jahr 2010/11 von 15 Klassenräumen. Dass das dreijährige
Wirtschaftsgymnasium von einer Dreizügigkeit auf eine Fünfzügigkeit angewachsen
ist, müssen sechs Unterrichtsräume angemietet werden. Zwei weitere
Unterrichtsräume sind wegen eines bereits bestehenden Fehlbedarfs erforderlich.
Gleichzeitig reklamiert die Schule Räume für ein Selbstlernzentrum und für eine
Bibliothek, die im Bestand nur ermöglicht werden können, wenn die
Fernuniversität Hagen auszieht und an einem anderen Standort neue
Räumlichkeiten erhält. Gespräche haben ergeben, dass das Josef-Winckler-Zentrum
hierzu ein sehr geeigneter Ort ist (z. B. Kooperation mit der VHS
Die Kaufmännischen Schulen belegen im
Josef-Winckler-Zentrum 9 Räume, die zurzeit noch dringend benötigt werden,
falls nicht an anderer Stelle Alternativen gefunden werden. Nach Meinung von
Verwaltung und Schule muss es Ziel sein, dass die Schule aus organisatorischen
Gründen an maximal 2 Standorten Unterricht erteilen sollte. Es wird sukzessive
Verlagerung der Räume im ehemaligen Fernmeldeausbildungsgebäude an der
Wasserstraße angestrebt.
5. Zusammenfassung der Prioritäten im
Schulbereich
Aus der vorliegenden Entwicklung an den
Rheiner Schulen hat der Rat bereits Beschlüsse gefasst. Der Ausbau der
Elisabeth Hauptschule zur gebundenen Ganztagsschule ist erfolgt. Die
Für
die noch zu realisierenden Maßnahmen werden die folgenden Prioritäten
vorgeschlagen:
I Kurzfristig
- OGS an der
- Pavillon-Lösung
an der
- Sporthallenbau an der Euregio Gesamtschule
- Anmietung
von Räumlichkeiten für die Kaufmännischen Schulen ab
1. August 2007
- Umzug
der FernUni Hagen in das JWZ
II Mittelfristig
- Mediothek und Mensa am Kopernikusgymnasium
- Sporthalle
für das Berufskolleg (z. B. in der Triebwagenhalle oder auf reserviertem
Grundstück an der oberen Sprickmannstraße
III Längerfristig
Mensa für das Gymnasium Dionysianum.
6. Anforderungen an die Kooperation von Schule
und Jugendhilfe und Zielperspektiven einer integrierten Angebotsentwicklung.
Die aktuellen Herausforderungen
sind mit getrennten Institutionen nur unzureichend zu beantworten. Sie
erfordern vielmehr eine verstärkte Kooperation und Integration von Schule und
Jugendhilfe. Die Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Kinder- und
Jugendarbeit wie Vereinen, Kirchengemeinden, Volkshochschule, Bibliotheken und
außerschulischen Lernorten (wie z. B. Zooschule, Salzwerkstatt, Druckwerkstatt
Die Ressourcen ganz unterschiedlicher Akteure werden aktiviert und gebündelt.
Das abgestimmte Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das im übrigen
auch in der Lage sein muss, herkunftsbedingte Benachteiligungen auszugleichen,
findet seinen Niederschlag im Leitbild der Stadt Rheine und wird in den
Fachbereichen Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend, Familie und Soziales auch
gelebt.
Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie zur gemeinsamen Angebotsgestaltung wurde seit der letzten Planung auch rechtlich nochmals verstärkt: Der Kooperationsauftrag ist bereits seit langem im KJHG und seit 1999 auch im Schulgesetz verankert. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW aus 2005 nimmt die Jugendämter nochmals stärker in die Verantwortung und weist ihnen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines integrierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungssystems zu:
Ø Aufbau der erforderlichen Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule
Ø Förderung einer sozialräumlich orientierten pädagogischen Arbeit
Ø Entwicklung abgestimmter Konzepte.
Daneben gewinnen mit §42 des Schulgesetzes der Schutzauftrag des § 8a SGB VIII und präventive Handlungsstrategien auch für den Bereich Schule an Bedeutung, indem der Schule hier ausdrücklich eine eigene Verantwortung sowie die Verpflichtung zum Zusammenwirken mit der Jugendhilfe zugewiesen werden.
Der Aufbau organisatorischer Strukturen für eine funktionierende Kooperation und gemeinsame Angebotsentwicklung steht allerdings vor der Schwierigkeit, dass Jugendhilfe und Schule in unterschiedliche Strukturen eingebunden sind. Das betrifft z. B. die Unterscheidung in öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe oder auf schulischer Seite die Trennung von kommunaler Kompetenz und Landeskompetenz sowie institutionell getrennter Schulaufsicht. Im schulischen Bereich beschränkt sich die Steuerungszuständigkeit des kommunalen Trägers aufgrund der Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten zunächst auf die äußeren Rahmenbedingungen. Dem steht jedoch die Planungsverantwortung der Kommune für die Angebotsstruktur der Jugendhilfe – einschließlich der Kooperation mit anderen Leistungsbereichen – gegenüber. Ebenso verbindet sich mit dem Modellansatz „Selbständige Schule“ ein Perspektivenwechsel bzw. ein verändertes Verständnis von Schulträgerschaft, die sich – bei Beibehaltung der definierten Zuständigkeiten – stärker auf eine aktive und koordinierende Rolle bei der Gestaltung lokaler und regionaler Bildungslandschaften ausrichtet.
Besonders erwähnenswert erscheint an dieser Stelle noch folgende Tatsache: In Rheine werden ab dem Schuljahr 2007/2008 12 von 17 Grundschulen als Offene Ganztagsgrundschulen geführt. Das entspricht 70 %, wobei die Angebote im Nachmittagsbereich in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe erbracht werden.
Eine Hauptschule in Rheine wird
mittlerweile als gebundene Hauptschule geführt. Die beiden anderen haben
vielfältige Angebote im Nachmittagsbereich (13plus
Für Rheine bedeutet das, dass insgesamt von 32 Schulen 18
Schulen Ganztagsangebote anbieten, davon eine Gesamtschule und eine gebundene
Hauptschule. Dies entspricht einer Quote von fast 60 %. Ein deutliches Indiz,
dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Rheine also besonders
ausgeprägt ist zeigt sich darin, dass alle Nachmittagsangebote überwiegend durch
freie Träger de Jugendhilfe erbracht werden.
Der 2. Teil des Berichts der ZASP gibt im Punkt 4 (ab S. 145
I Zusammenwirken
von Elementar- und Primärbereich
Alle unter diesem Punkt genannten Maßnahmenempfehlungen werden bereits umgesetzt. Eine spezielle Intensivierung erfährt der Punkt Ausbau von Familienzentren. In diesem Jahr wird es vier davon in Rheine geben und in der Zielperspektive zwölf bis zum Jahr 2012.
II Zusammenwirken
von (Grund-
Der Aufbau von Frühwarnsystemen für die verschiedenen Altersgruppen
(< 3 Jahre, 3 – 6 Jahre; 6 – 10 Jahre
Die Weiterentwicklung
sozialräumlicher Arbeitsansätze und gesamtstädtischer Abstimmung wird mittels
eines Arbeitskreises als Gremium für den gesamtstädtischen Erfahrungsaustausch
ab 2008 eingerichtet. (Arbeitskreis für Primar- und Sekundarbereich
III Weiterentwicklung
von Schulsozialarbeit und schulbezogener
Jugendsozialarbeit
Aus dem Katalog sind viele Maßnahmen im
Ansatz vorhanden. Von besonders hoher Bedeutung ist der folgende Punkt:
Es ist ein festes Angebot an Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit im
Bereich der Förderschule anzustreben, da hier besondere Bedarfe bestehen. Sofern
in Trägerschaft der Bezirksregierung kurzfristig nicht realisierbar, sollten
Stadt und Kreis eigene Ressourcen einsetzen.
Hier müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ein entsprechende
Angebot zu realisieren. Das geplante AS-Projekt (Ausbildungsfähigkeit und Sozialkompetenz
IV Übergang Schule – Beruf als besondere
Herausforderung
Auch
hier sind die Projekte angestoßen. Allerdings entwickelt sich der lokale Arbeitskreis
Schule und Arbeitsmarkt, bei dem die Arbeitsverwaltung die Federführung
übernommen hat, nur schleppend. Wünschenswert wäre eine Geschäftsführung durch
die Verwaltung, die allerdings mangels personeller Ressourcen nicht
durchführbar ist.
V Betreuungs- und Ganztagsangebote im Primar-
und Sekundarbereich
Folgende
Punkte sollen besonders herausgegriffen werden:
1. Die Versorgung von bedürftigen Kindern mit Mittagessen in der
Ganztagsschule:
Es gibt Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen
teilnehmen, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht
aufbringen. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule
anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen, und vergeben damit
eine große Chance zur Bildungsförderung ihrer Kinder.
Die Landesregierung beabsichtigt einen Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“
einzurichten. Der Entwurf des Landesfonds sieht vor, die Kosten je Mittagessen
von 2,50 € wie folgt zu finanzieren: 1 € Landesfonds, 0,50 € Kommune, 1 €
Elternbeitrag. Für den Fall, dass die Stadt Rheine beabsichtigt den Landesfonds
in Anspruch zu nehmen, ist der städtische Anteil in den Haushalt einzustellen.
2. Die Anträge für gebundenen Ganztagsbetrieb an den zwei
Hauptschulen und der Förderschule werden weiterverfolgt. Auch im Bereich der
Realschulen und Gymnasien wird der Einstieg in gebundene Ganztagsangebote
schulpolitisch vor 13plus-Angeboten favorisiert.
VI Verstärke Kooperation von Schule und Offener Jugendarbeit
Die Kooperation zwischen offener Jugendarbeit und Schule hat in
den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie wird daher künftig
weiter ausgebaut werden.
Eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ist aus dem
Blickwinkel der ganzheitlichen Betrachtung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen
nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effizienz sinnvoll, sondern auch, um die
unterschiedlichen Kompetenzen der Partner Schule und Jugendhilfe in der
täglichen Arbeit optimal nutzen zu können. Die Situation in Rheine ist durch
einige Besonderheiten gekennzeichnet:
Hier ist zuerst die freie Trägerschaft aller Einrichtungen der Jugendarbeit anzuführen.
Im Verlauf der letzten Jahre haben sich im Zuge der Einführung von Schulen mit
Ganztagsbetrieb kontinuierlich neue Perspektiven ergeben. Zusammengefasst kann
festgestellt werden: Nachdem die Jugendhilfe zunächst vor allem angefragt war,
die Betreuungszeiten sicher zu gewährleisten, sehen viele Schulen nach Lösung
dieser Problematik die Jugendarbeit zunehmend als Partner mit speziellen
Kenntnissen und Fähigkeiten, die sie für eine attraktive Gestaltung ihrer
Freizeitaktivitäten sinnvoll nutzen können. In der Praxis hat sich eine Vielzahl
von Angeboten, von der Gruppenarbeit mit jungen Migrantinnen bis hin zu
zahlreichen Projekten der Gewaltprävention herausgebildet.
Für die offene Jugendarbeit im Stadtteil Mesum hat die
Kooperation zudem den Vorteil, dass Kinder und Jugendliche an ihre Einrichtung
herangeführt und als neue Nutzer gewonnen werden können.
Die offene Jugendarbeit wird ihre Kooperation mit den Schulen auf den Ebenen
Betreuung und Projektarbeit weiter ausbauen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass
der Umfang der Kooperation durch die knappe personelle Ausstattung in den
Jugendzentren eingeschränkt wird.
VII
Gesamtstädtische Kooperationsstrukturen als Handlungsrahmen
Folgende kurzfristige Umsetzungen sind vorgesehen:
1.
Einrichtung
einer Koordinationsstelle zur Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe
und Schule und zur Entwicklung eines integrierten Bildungs- und
Erziehungssystems unter der Federführung des Fachbereichsleiters 1.
Dies beinhaltet den regelmäßigen institutionalisierten Austausch zwischen
Schulverwaltung und Jugendamt sowie die regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen von
Schul- und Jugendhilfeausschuss.
2.
Erweiterte
Schulträgerschaft anstreben
Mit dem Auslaufen des Modellprojektes „Selbständige Schule“ im Sommer 2008 hat
das Land angeboten, dass sich Kommunen und Kreise an einem Modellvorhaben
erweiterte Schulträgerschaft beteiligen. Hierzu arbeitet ein Arbeitskreis
bestehend aus der Bezirksregierung Münster, dem Kreis Steinfurt und der Stadt
Rheine an Inhalten. Ein Antrag an das Land wurde gestellt. Vor allem liegt der
Focus auf der Entwicklung einer integrierten,
regionalen Bildungslandschaft.
Zurzeit gibt es noch keine Aussagen des Landes, wie und vor allem mit welchem
personellen und finanziellen Mitteln es weitergeht.
Allerdings sollte die Stadt Rheine als größter Schulträger im Kreis Steinfurt
sein bisheriges finanzielles Engagement auch über das Jahr 2008 hinaus aufrechterhalten.
Über die genauen Modalitäten wird der Schulausschuss zu beschließen haben.
3.
Unterstützung
lokaler Vernetzung durch Einbindung in regionale Strukturen
Dieser Punkt ist elementarer Bestandteil des Antrages des Kreises Steinfurt
(und der Stadt Rheine
7. Zusammenfassende Schlussbemerkung
Zusammenfassend gilt, dass im Bereich Kooperation von Schule und
Jugendhilfe wesentliche Maßnahmen bereits auf dem Weg gebracht sind, der
Prozess jedoch noch in vielen Bereichen optimiert werden kann.
Häufig fehlen personelle Ressourcen wie z. B. im Bereich der Sozialarbeit
an der Förderschule oder bei der Implementierung eines Frühwarnsystems oder für
die Geschäftsführung des Bereichs Übergang Schule/Beruf.
[1] Die qualitative Schulentwicklungsplanung 2001/02 prognostizierte ausgehend vom Jahr 2000 mit 75.676 Einwohnern eine voraussichtliche Einwohnerzahl für Rheine von 74.904 im Jahr 2020. Ein Blick in die Tabelle der neuen Planung 2006/07 zeigt für 2003 76.095 Einwohner und für das Jahr 2020 eine prognostisierte Einwohnerzahl von 73.319.