Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Schulausschuss und der Jugendhilfeausschuss empfehlen dem Rat, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat beschließt die vom Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH erstellte integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung.


Begründung:

Das Zentrum für angewandte Sozialforschung und Praxisberatung GmbH hat die beigefügte integrierte Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplanung erstellt. Dabei sind die Aussagen des Berichts eingebunden in eine Analyse der längerfristigen demographischen Entwicklung bis zum Jahr 2020, um einen angemessen Rahmen für die Interpretation der kurzfristigeren Entwicklung zu erarbeiten. [1]

 

Diese integrierte Planung verfolgt explizit das Ziel, längerfristige Perspektiven der qualitativen Schulentwicklung ebenso zu bestimmen wie eine Verknüpfung mit den relevanten Fachplanungen (Jugendhilfeplanung und Kindertagesstättenplanung) herzustellen.

 

Insbesondere die aufeinander abgestimmten Maßnahmen zur Umsetzung eines integrierten Entwicklungs- und Bildungssystems, wie z. B.

 

Ø  die Gestaltung des Übergangs vom Kindergarten in die Grundschule

Ø  die (Weiter-)Entwicklung von Ganztagsangeboten für (Grund-)Schulkinder

Ø  Fragen der Kooperation von Schulen und Angeboten der Erziehungshilfe

Ø  die Ausgestaltung von Schulsozialarbeit und schulbezogener Jugendarbeit

sind im Bericht Gegenstand von Empfehlungen.

 

1.    Gesamtbewertung der längerfristigen Entwicklung der Altersgruppen

Für die kapazitätsorientierte Schulentwicklungsplanung ergibt sich in der Gesamtperspektive auf längere Sicht für alle Schulformen ein erheblicher Rückgang der Schülerzahlen, allerdings mit unterschiedlichen Akzenten. Im Grundschulbereich stellen sich bereits in absehbarer Zeit Fragen der Standortsicherung, während es im Sekundarbereich I kurz- und mittelfristig noch um Fragen der Entlastung und der Rückgewinnung von Handlungsspielräumen geht. Längerfristig kann auch hier die Standortfrage an Bedeutung gewinnen. Im Sekundarbereich II, speziell im Bereich der berufsbezogenen Schulen, sind demgegenüber kurzfristig noch erhebliche Kapazitätsprobleme zu bewältigen.

In den Arbeitsbereichen, die sich nicht an die Gesamtheit einzelner Altersgruppen richten, sondern an spezielle Ziel-, Adressaten- und Problemgruppen, erlaubt die demographische Analyse kaum direkte Aussagen zur Bedarfsentwicklung. Das betrifft sowohl die Angebotsgestaltung im Bereich Schule wie auch in der Kinder- und Jugendhilfe. Hier ergeben sich allenfalls allgemeine Hinweise auf mögliche Tendenzen sowie – aufgrund der Ungleichzeitigkeit der Altersgruppenentwicklung – auf kurzfristig mögliche Akzentverschiebungen. Keinesfalls darf jedoch aus dem Rückgang der Altersgruppen auf einen generellen zahlenmäßigen Rückgang von Bedarfs- und Problemlagen geschlossen werden.

Für die einzelnen Leistungsbereiche sind daher Detailanalysen unter Berücksichtigung der jeweiligen bedarfsbestimmenden Faktoren erforderlich. Generell sind ein flexibles und durchlässiges Angebotssystem sowie kontinuierliche Angebotsabstimmungen gefordert, um auf sich verändernde Adressatengruppen und wechselnde Bedarfs- und Problemkonstellationen angemessen reagieren zu können.


2.    Entwicklung im Grundschulbereich

Bei fast allen Grundschulen (siehe S. 19 und 20 desintegrierten Schulentwicklungs- und Jugendhilfeplans) sind analog zur gesamtstädtischen Entwicklung deutlich rückläufige Eingangs- und Schülerzahlen zu erwarten. Dies hat kleinere und in einigen Fällen weniger Klassen zur Folge


Probleme der Klassenbildung zeichnen sich primär in der Josefschule Rodde ab, da laut gegenwärtiger Geburtsstatistik in zwei Jahrgängen Schülerzahlen von weniger als 15 Schülern erreicht werden könnten. Hier ist eine engmaschige Kontrolle der zukünftigen Einschulungsjahrgänge anhand der Einwohnerstatistik sowie eventueller Neubautätigkeit erforderlich. Eine Aufgabe des Standortes ist im derzeitigen Planungsort nicht relevant. Vielmehr sollte bei anhaltenden Problemen der Klassenbildung ein Betrieb als Nebenstelle einer anderen Grundschule herbeigeführt werden, um ausreichende Schülerzahlen und einen geordneten Schulbetrieb zu gewährleisten.

 

In der Edith-Stein-Schule und Ludgerusschule Elte erscheint demgegenüber eine reguläre Klassenbildung im Planungszeitraum durchweg gesichert. Perspektivisch kommt auch hier ein Betrieb als Teilstandort in Betracht, um mittel- und längerfristig angemessene Schul- und Klassengröße sicherzustellen.

 

Im Einzugsbereich der Diesterwegschule steigt die Schülerzahl lt. Geburtenstatistik bis 2011 geringfügig. Schüler aus diesem Bereich werden aber vermehrt an der Kardinal-von-Galen-Schule angemeldet, so dass sich wegen zu kleiner Klassen im Planungszeitraum evtl. die Standortfrage stellt.

 

Besondere Entwicklungen und Empfehlungen finden sich im Bericht zu folgenden Schulen:

 


Michaelschule

Aufgrund bereits laufender und noch zu erwartender umfangreicher Neubautätigkeiten sind im Bereich der Michaelschule – entgegen der gesamtstädtischen Entwicklung – steigende Schülerzahlen zu erwarten. Das gilt auch unter Berücksichtigung der Tatsache, dass die Anmeldungszahlen in der Michaelschule in der Regel deutlich hinter den Jahrgangszahlen aus dem Einwohnermeldewesen zurückbleiben. Da die Schule vom Raumangebot her für einen 3,5-zügigen Schulbetrieb ausgelegt ist, stellt sich eine Ausweitung des jetzt 2-3-zügigen Schulbetriebs zunächst nicht.

Wahrscheinlich auch bedingt durch das Neubaugebiet und somit dem verstärkten Zuzug jüngerer Familien wachsen die Anmeldezahlen im Bereich der Offenen Ganztagsgrundschule erheblich. Die Eröffnung einer 3. Gruppe ist notwendig, um die Nachfrage der Eltern zu befriedigen. Deswegen hat der Rat bereits beschlossen, für die 3. Gruppe eine Pavillonlösung umzusetzen, die allerdings laut E-Mail der Bezirksregierung vom 10. Juli 2007 wegen einer sehr hohen Versorgungsquote in Rheine nach derzeitiger Haushaltslage nicht vom Land gefördert wird.

 

Kardinal-von-Galen Schule

An diesem Standort übersteigen die Anmeldungszahlen regelmäßig die Jahrgangszahlen aus dem Einwohnermeldewesen. Der Effekt resultiert aus dem Status als katholische Bekenntnisschule, was für die benachbarten Gemeinschaftsschulen faktisch bereits heute eine partielle Freigabe der Bezirksbindung bedeutet. Bei zunehmender Bebauung im Bereich der benachbarten Michaelschule wird dieser Trend noch verstärkt, andererseits sind im Bereich der Kardinal-von-Galen Schule in den nächsten Jahren deutlich rückläufige Jahrgangsstärken zu erwarten. Die Gesamtentwicklung ist daher schwer vorherzusagen. Eine Ausweitung des derzeit zweizügigen Schulbetriebs ist von den räumlichen Voraussetzungen her nicht möglich.

Edith-Stein-Schule
Trotz Entwicklung in Richtung 1-Zügigkeit ist an dieser Schule, die auch einen sehr hohen Anteil von Migrantenkindern aufweist, die Einrichtung einer 2. Gruppe für die Offene Ganztagsgrundschule erforderlich. Auch hier wird es wahrscheinlich keinen Landeszuschuss zu den notwendigen Investitionen geben.

 

Bodelschwinghschule
Das Gutachten kommt in seinem 2. Teil „Kooperation von Schule und Jugendhilfe und Perspektiven zur Entwicklung eines integrierten Erziehungs- und Bildungssystems“ zu dem Ergebnis, dass in Bezug auf die OGS zwar ein flächendeckendes Angebot (zurzeit 11 von 17 Grundschulen) besteht, die Angebotsdichte insbesondere in Altenrheine / Schotthock mit ca. 37 % am Geringsten im gesamten Stadtgebiet ist. Nur eine von drei Schulen ist eine Offene Ganztagsgrundschule. Die Verwaltung hat darum umgehend auf diesen Zustand reagiert und dem kommissarischen Leiter der Bodelschwinghschule gebeten,  erneut eine Bedarfsabfrage zu starten. Im Ergebnis sind zwei Gruppen (á 25 Kinder) bei der Bezirksregierung gemeldet worden.

Auch hier wird die Landesförderung voraussichtlich entfallen. Dabei wurde bei der Bodelschwinghschule zwar eine Interimslösung für ein Jahr im Bürgerhof Schotthock gefunden, ein Neubau mit Mensa und Gruppenräumen ist jedoch unumgänglich.

 

3.    Entwicklungen im Sekundarstufen I-Bereich

 

Im Zeitraum 2005 bis 2009 bewegen sich die Eingangszahlen im Sekundarbereich I noch auf einem relativ hohen Niveau von knapp unter 900 Schülern. Ab dem Jahr 2010 dann wird es deutlich rückläufige Zahlen geben. Auf längere Sicht (ab 2013) wird sich die Standortfrage vorrangig bei  den Hauptschulen stellen, die zurzeit Eingangszahlen von knapp 20 % aufweisen.

Overbergschule

Durch den Erweiterungsbau im Jahr 2005/06 verfügt die Schule über zusätzliche Unterrichtsräume, eine Mensa und eine Cateringküche. Damit sind die Voraussetzungen für einen 3,5-zügigen Schulbetrieb und für das Über-Mittag-Angebot geschaffen. Schulverwaltung und Schule waren sich einig, dass die Overbergschule als gebundene Ganztagsschule geführt werden soll. Dieser Antrag wurde beim Land gestellt. Leider hat die Schule den Zuschlag nicht erhalten. Allerdings plant das Land jetzt, Schulen, die die räumlichen Voraussetzungen erfüllen, einen 30 % Lehrerzuschlag zu gewähren. Damit wäre auch die Overbergschule als gebundene Ganztagsschule führbar.

 

Elisabeth Hauptschule

Die Schule ist baulich auf 3-Zügigkeit ausgelegt, wurde in den vergangenen Jahren jedoch überwiegend nur 2-zügig geführt.

 

Ab dem Schuljahr 2006/07 wird die Schule schrittweise zur gebunden Ganztagsschule umgewandelt, wodurch sicherlich eine Stärkung des Standortes zu erwarten ist. Das Land übernimmt hierbei 90 % (= 1,525 Mio. Euro) für den Bau einer Mensa und zusätzlicher Lehrerarbeitsräume und Gruppenräume. Die Mensa wird planerisch so verortet, dass im Schulzentrum Dorenkamp auch die Grüterschule und das Emslandgymnasium von diesem Angebot partizipieren können.

Don-Bosco-Schule

Die Schule ist baulich auf 2,5-Zügigkeit ausgelegt, ist allerdings zurzeit mit 18 Klassen voll ausgelastet. Kurz- bis mittelfristig werden die Schülerzahlen zurückgehen, so dass die Schule 2-zügig wird. Auch hier eröffnet sich ggf. die Chance auf Ganztagsbetrieb, wenn das Land den 30 % Lehrerzuschlag gewährt. Allerdings fehlt eine Mensa. Denn auch für diese Schule war beim Land der Antrag auf gebundene Ganztagsschule gestellt, jedoch nicht positiv beschieden worden.

 

Bei den Realschulen bewegt sich der Anteil der Eingangsschüler aktuell bei 25 %. Das Limit der Schülerzahlen wird im Realschulbereich spätestens im kommenden Schuljahr überschritten sein. Dann werden beide Schulen geringfügig rückläufige Schülerzahlen haben.

 


Elsa-Brandström-Realschule

Durch den Neubau von 4 Klassenräumen im Jahr 2004 besteht aktuell kein Handlungsbedarf. Der Erweiterungsbau wurde so flexibel im Nutzungskonzept gehandhabt, dass er ohne großen baulichen Aufwand als Mensa nutzbar sein wird. Allerdings wird dies wohl erst nach dem aktuellen Planungszeitraum ab 2011/2012 relevant.

Fürstenberg-Realschule

Auch an der Fürstenberg-Realschule wird sich die räumliche Situation erst nach dem Schuljahr 2011/12 entspannen. Bis dahin wird sie weiterhin Räume in der Bodelschwingh-Grundschule nutzen. Es bleibt zu hoffen, dass für den Offenen Ganztagsbetrieb das ins Auge gefasste Mensagebäude auf dem Schulhof zwischen beiden Schulen errichtet wird. Daran würden die Fürstenberg-Realschule mit ihrem 13plus Angebot erheblich partizipieren. Perspektivisch wäre dann auch hier der Ganztagsbetrieb möglich.

Die Eingangszahlen bei den Gymnasien bewegen sich seit vielen Jahren leicht schwankend um die 40 %, und so wird es voraussichtlich im aktuellen Planungszeitraum auch bleiben. Gegen Ende des Planungszeitraums ist dann allerdings mit gesunkenen Eingangs- und Schülerzahlen zu rechen.



4.    Entwicklung im Sekundarstufen II-Bereich

 

In der Sekundarstufe II lagen die Eingangszahlen im zurückliegenden Planungszeitraum relativ gleichbleibend auf einem Niveau von 300-330 Schülern, die Schülerzahlen insgesamt auf einem Niveau von 850 bis 900 Schülern. In den kommenden Jahren sind aufgrund der gegenüber der Sekundarstufe I zeitversetzten Entwicklung zunächst steigende Zahlen zu erwarten, wobei die Entwicklung wesentlich mitbestimmt wird durch die Umsetzung des neuen Schulrechts.

Nach bisheriger Regelung wären die höchsten Eingangszahlen – mit einer Größenordnung von ca. 400 Schülern – in den Schuljahren 2008 und 2009 zu erwarten, bei anschließend einsetzender rückläufiger Entwicklung. Bei den Schülerzahlen insgesamt würden die Jahre 2009 und 2010 mit jeweils ca. 1150 Schülern den Gipfelpunkt darstellen. Nach der neuen Gesetzeslage treten voraussichtlich zum Schuljahr 2010 einmalig zwei Jahrgänge in die Sekundarstufe II ein (nach Abschluss Klasse 9 und Klasse 10), so dass die Schülerzahlen wegen des befristeten Parallelbetriebs von 4 Jahrgangsstufen von 2010 bis 2012 entsprechend höher ausfallen (ca. 300). Nach 2012 werden dann wieder 3 Jahrgangstufen unterrichtet, die Zahlen gehen also ungefähr um ein Viertel zurück.

Bandbreiten wie in der Sekundarstufe I gibt es für den Bereich der Sekundarstufe II nicht. Bei einem Klassenfrequenzrichtwert von 19,5 Schülern pro Gruppe ergibt sich für die Gymnasien im kommenden Planungszeitraum rechnerisch eine Größenordnung von ca. 55-60 Gruppen pro Jahr gegenüber 47-48 Gruppen in den vorangegangenen Jahren – also ein spürbarer Anstieg. Wie die gymnasiale Oberstufe nach 2010 nach dem neuen Schulrecht organisiert sein wird, ist allerdings zurzeit noch offen. Unterstellt man weiterhin ein kursorientiertes System sowie eine Richtzahl von 19,5 Schülern, so ergäbe sich ab 2010 – befristet bis 2012 – eine Gruppenzahl in der Größenordnung von 70-75 Gruppen. Diese Überlegungen sind jedoch zum jetzigen Zeitpunkt hypothetisch.

 

Für die sich abzeichnenden Kapazitätsengpässe müssen befristete Übergangslösungen entwickelt werden, was jedoch keinen Neubau von Unterrichtsräumen bedeutet.

Das Emslandgymnasium meldet bei der Schulverwaltung die fehlende Aula sowie Differenzierungsräume an. Mittelfristig wird ein Gesamtkonzept zum Aufbau eines Ganztagsangebotes von der Schulleitung avisiert. Bis dahin ist es nach Meinung der Schulverwaltung zumutbar, dass Aula und neue Mensa der Elisabeth-Schule mitgenutzt werden (Antrag vom 03.08.2007 = Anlage 1).

Im Gymnasium Dionysianum wird es zwar auch eng werden in den kommenden Jahren, allerdings reklamiert die Schulleitung keine weiteren räumlichen Erweiterungen. Allerdings besteht der Wunsch, die Petri-Kirche, die ab Ende des Jahres 2007 wieder an die Stadt Rheine zurückgegeben wird, für schulische und kulturelle Zwecke zu nutzen. Auch der Gedanke, hier eine Mensa für eventuellen Ganztagsbetrieb einzurichten, ist aufgekommen. Allerdings versicherte der Schulleiter, dass die Bedarfssituation zurzeit noch nicht gegeben sei. Deswegen kann hier die Entwicklung abgewartet werden (siehe Anlage 4).

Das Kopernikus-Gymnasium, das in diesem Schuljahr 6-zügig ist, hat bereits vor 2 Jahren ein Konzept für eine Mediothek mit Mensa, Aufenthalts- und Selbstlernbereichen sowie flexiblem Raumkonzept vorgelegt. Die Schulverwaltung schlägt die zeitnahe Prüfung und Beschlussfassung zu diesem Antrag vor (siehe Prioritätenliste und Anlage 2).

Gesamtschule

Die Anmeldezahlen an der Gesamtschule belegen seit Jahren ein deutliches Wahlverhalten der Eltern für diese Schulform.

Ø Eine Ausweitung des Schulbetriebs auf 6 Züge ist auf der Basis der verfügbaren Infrastruktur nicht möglich und würde eine Ausweitung der Raumkapazität erforderlich machen. Bauliche Erweiterungsmaßnahmen bieten sich allerdings für den Sekundarbereich aufgrund der demographischen Entwicklung kaum noch an, da sich die Jahrgangszahlen aktuell bereits leicht rückläufig entwickeln und längerfristig mit einem erheblichen Rückgang der Schülerzahlen zu rechnen ist. Gegen eine Ausweitung des Gesamtschulangebots spricht auch, dass hiermit – unabhängig von baulichen Aspekten – zwangsläufig die Aufgabe eines Hauptschulstandorts verbunden wäre.

Ø Es wird stattdessen empfohlen, zunächst die weitere Entwicklung abzuwarten. Es bleibt abzuwarten, ob sich aus dem Ganztagsangebot an der Elisabeth-Hauptschule, beginnend mit dem Schuljahr 2006/07, eine Stärkung der Hauptschule und ein nachlassender Druck auf die Anmeldungszahlen der Gesamtschule entwickelt. Daneben sollte im Hauptschulbereich in Richtung auf Verbundsysteme von Hauptschule und Realschule gedacht werden, um die Attraktivität und Durchlässigkeit dieser Schulform zu steigern.

Ø Unter eher qualitativen Gesichtspunkten wird die Ausstattung der Gesamtschule von der Schulleitung insgesamt als gut beurteilt. Ein Defizit besteht allerdings bei der Sporthallenkapazität. Den insgesamt 36 Klassen – 30 in Sek I, 6 in Sek II – stehen zurzeit 2 Halleneinheiten gegenüber. Bei einem Bedarfsschlüssel von einer Übungseinheit (15 m x 27 m) je angefangene 10 Klassen ergibt sich ein Fehlbedarf von 2 Halleneinheiten. Die derzeit praktizierte Lösung – Inanspruchnahme von Hallenkapazität an den Grundschulen – stellt keine Dauerlösung dar, da
-    zwangsläufig ein hoher zeitlicher und organisatorischer Aufwand
      entsteht
-    die Grundschulhallen nicht für den Sportunterricht der
      Sekundarstufe ausgelegt sind
-    für den Schulträger hohe Fahrtaufwendungen entstehen
      (27.000 € p.A.).

 

Deswegen sollen die Sporthallenkapazitäten an der Gesamtschule erweitert werden. Die Planung erfolgt zurzeit.

 

Grüterschule

Eine Schülerprognose für die Grüterschule ist aus verschiedenen Gründen mit erheblichen Schwierigkeiten verbunden. Leider ist der Antrag der Stadt Rheine, auch die Grüterschule in eine Ganztagsschule umzuwandeln, nicht von Erfolg gekrönt gewesen.

Jedoch bleibt es weiterhin Ziel, gerade in dieser Schule mit sehr hohem Migrantenanteil einen Ganztagsbetrieb aufzubauen. Zunächst war konzeptionell ein gemeinsamer Aufbau des Ganztagsbetriebs mit der direkt benachbarten Elisabethschule angedacht, die beginnend mit dem Schuljahr 2006/07 zur gebundenen Ganztagshauptschule umgewandelt wird, z. B. durch die gemeinsam genutzte Mensa in der Mitte zwischen beiden Schulen und gemeinsame Gruppenbildung. Entsprechende Kooperationen sind insbesondere unter pädagogischen Gesichtspunkten sinnvoll. Bestehende Kooperationsansätze mit der Elisabethschule sollten daher – unabhängig vom Aufbau eines Ganztagsangebots – ausgeweitet werden. Insbesondere sollte geprüft werden, ob Schüler der Grüterschule am Nachmittagsangebot der Elisabethschule teilnehmen können.

Berufskolleg und Kaufmännische Schulen-Berufskolleg
Die Schülerzahlen sind seit 2000 kontinuierlich steigend. In der Prognose wird der Gipfelpunkt der Schülerzahlentwicklung für das Jahr 2007/08 erwartet. Allerdings sind Prognosen für beide Schulen schwierig. Jedoch dürfte sich auch hier die demographische Entwicklung in ca. 5 Jahren als Entlastung auswirken.

Für das Berufskolleg der Stadt Rheine sind zurzeit 6 Klassenräume zusätzlich an der Wasserstraße angemietet. Dies macht betriebswirtschaftlich Sinn, da so flexibel auf Engpässe in der Raumsituation reagiert werden kann. Der Verwaltung liegt zudem ein Antrag der Berufskollegs für eine Sporthalle vor. Der Bedarf wird nachgewiesen (siehe Anlage 3).

Die Kaufmännischen Schulen - Berufskolleg befinden sich gleichermaßen auf Expansionskurs. Insbesondere das Wirtschaftsgymnasium erfreut sich überaus großer Beliebtheit und wird ab dem Schuljahr 2007/08 5-zügig geführt, d. h. von 183 Anmeldungen werden 150 Schülerrinnen und Schüler aufgenommen. Hieraus ergibt sich ein Raumbedarf bis zum Jahr 2010/11 von 15 Klassenräumen. Dass das dreijährige Wirtschaftsgymnasium von einer Dreizügigkeit auf eine Fünfzügigkeit angewachsen ist, müssen sechs Unterrichtsräume angemietet werden. Zwei weitere Unterrichtsräume sind wegen eines bereits bestehenden Fehlbedarfs erforderlich. Gleichzeitig reklamiert die Schule Räume für ein Selbstlernzentrum und für eine Bibliothek, die im Bestand nur ermöglicht werden können, wenn die Fernuniversität Hagen auszieht und an einem anderen Standort neue Räumlichkeiten erhält. Gespräche haben ergeben, dass das Josef-Winckler-Zentrum hierzu ein sehr geeigneter Ort ist (z. B. Kooperation mit der VHS).

Die Kaufmännischen Schulen belegen im Josef-Winckler-Zentrum 9 Räume, die zurzeit noch dringend benötigt werden, falls nicht an anderer Stelle Alternativen gefunden werden. Nach Meinung von Verwaltung und Schule muss es Ziel sein, dass die Schule aus organisatorischen Gründen an maximal 2 Standorten Unterricht erteilen sollte. Es wird sukzessive Verlagerung der Räume im ehemaligen Fernmeldeausbildungsgebäude an der Wasserstraße angestrebt.

 

5.    Zusammenfassung der Prioritäten im Schulbereich

 

Aus der vorliegenden Entwicklung an den Rheiner Schulen hat der Rat bereits Beschlüsse gefasst. Der Ausbau der Elisabeth Hauptschule zur gebundenen Ganztagsschule ist erfolgt. Die Franziskusschule Mesum wird ab dem Schuljahr 2007/08 als OGS geführt und erhält eine Sporthalle.

Für die noch zu realisierenden Maßnahmen werden die folgenden Prioritäten vorgeschlagen:

 

I      Kurzfristig

-    OGS an der Bodelschwinghschule (Erweiterung durch Mensa und Gruppenräume)

-    Pavillon-Lösung an der Michaelschule und an der Edith-Stein-Schule (jeweils eine zusätzliche Gruppe)

-    Sporthallenbau an der Euregio Gesamtschule

-    Anmietung von Räumlichkeiten für die Kaufmännischen Schulen ab
1. August 2007

-    Umzug der FernUni Hagen in das JWZ

 

II    Mittelfristig

-    Mediothek und Mensa am Kopernikusgymnasium

-    Sporthalle für das Berufskolleg (z. B. in der Triebwagenhalle oder auf reserviertem Grundstück an der oberen Sprickmannstraße)

III   Längerfristig

Mensa für das Gymnasium Dionysianum.

 

 

6.    Anforderungen an die Kooperation von Schule und Jugendhilfe und Zielperspektiven einer integrierten Angebotsentwicklung.

 

Die aktuellen Herausforderungen sind mit getrennten Institutionen nur unzureichend zu beantworten. Sie erfordern vielmehr eine verstärkte Kooperation und Integration von Schule und Jugendhilfe. Die Kooperation zwischen Schulen und Trägern der Kinder- und Jugendarbeit wie Vereinen, Kirchengemeinden, Volkshochschule, Bibliotheken und außerschulischen Lernorten (wie z. B. Zooschule, Salzwerkstatt, Druckwerkstatt) hat in Rheine bereits zu vielfältigen Netzwerken geführt.

Die Ressourcen ganz unterschiedlicher Akteure werden aktiviert und gebündelt. Das abgestimmte Bildungs-, Betreuungs- und Erziehungssystem, das im übrigen auch in der Lage sein muss, herkunftsbedingte Benachteiligungen auszugleichen, findet seinen Niederschlag im Leitbild der Stadt Rheine und wird in den Fachbereichen Bildung, Kultur und Sport sowie Jugend, Familie und Soziales auch gelebt.

Die Verpflichtung zur Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe sowie zur gemeinsamen Angebotsgestaltung wurde seit der letzten Planung auch rechtlich nochmals verstärkt: Der Kooperationsauftrag ist bereits seit langem im KJHG und seit 1999 auch im Schulgesetz verankert. Das Kinder- und Jugendförderungsgesetz NRW aus 2005 nimmt die Jugendämter nochmals stärker in die Verantwortung und weist ihnen eine zentrale Rolle bei der Entwicklung eines integrierten Bildungs-, Erziehungs- und Betreuungssystems zu:

 

Ø  Aufbau der erforderlichen Kooperationsstrukturen zwischen Jugendhilfe und Schule

Ø  Förderung einer sozialräumlich orientierten pädagogischen Arbeit

Ø  Entwicklung abgestimmter Konzepte.

 

Daneben gewinnen mit §42 des Schulgesetzes der Schutzauftrag des § 8a SGB VIII und präventive Handlungsstrategien auch für den Bereich Schule an Bedeutung, indem der Schule hier ausdrücklich eine eigene Verantwortung sowie die Verpflichtung zum Zusammenwirken mit der Jugendhilfe zugewiesen werden.

 

Der Aufbau organisatorischer Strukturen für eine funktionierende Kooperation und gemeinsame Angebotsentwicklung steht allerdings vor der Schwierigkeit, dass Jugendhilfe und Schule in unterschiedliche Strukturen eingebunden sind. Das betrifft z. B. die Unterscheidung in öffentliche und freie Träger der Jugendhilfe oder auf schulischer Seite die Trennung von kommunaler Kompetenz und Landeskompetenz sowie institutionell getrennter Schulaufsicht. Im schulischen Bereich beschränkt sich die Steuerungszuständigkeit des kommunalen Trägers aufgrund der Trennung von inneren und äußeren Schulangelegenheiten zunächst auf die äußeren Rahmenbedingungen. Dem steht jedoch die Planungsverantwortung der Kommune für die Angebotsstruktur der Jugendhilfe – einschließlich der Kooperation mit anderen Leistungsbereichen – gegenüber. Ebenso verbindet sich mit dem Modellansatz „Selbständige Schule“ ein Perspektivenwechsel bzw. ein verändertes Verständnis von Schulträgerschaft, die sich – bei Beibehaltung der definierten Zuständigkeiten – stärker auf eine aktive und koordinierende Rolle bei der Gestaltung lokaler und regionaler Bildungslandschaften ausrichtet.

 

Besonders erwähnenswert erscheint an dieser Stelle noch folgende Tatsache: In Rheine werden ab dem Schuljahr 2007/2008 12 von 17 Grundschulen als Offene Ganztagsgrundschulen geführt. Das entspricht 70 %, wobei die Angebote im Nachmittagsbereich in Zusammenarbeit mit Trägern der Jugendhilfe erbracht werden.

 

Eine Hauptschule in Rheine wird mittlerweile als gebundene Hauptschule geführt. Die beiden anderen haben vielfältige Angebote im Nachmittagsbereich (13plus), die in Kooperation mit Trägern der Jugendhilfe erbracht werden. Mittlerweile ist es auch gelungen, an der Grüterschule (Förderschule) ein 13plus-Angebot in Kooperation mit einem Träger der Jugendhilfe zu installieren, und auch die Fürstenberg-Realschule hält ein Nachmittags-Angebot vor.

 

Für Rheine bedeutet das, dass insgesamt von 32 Schulen 18 Schulen Ganztagsangebote anbieten, davon eine Gesamtschule und eine gebundene Hauptschule. Dies entspricht einer Quote von fast 60 %. Ein deutliches Indiz, dass die Kooperation von Jugendhilfe und Schule in Rheine also besonders ausgeprägt ist zeigt sich darin, dass alle Nachmittagsangebote überwiegend durch freie Träger de Jugendhilfe erbracht werden.

 

Der 2. Teil des Berichts der ZASP gibt im Punkt 4 (ab S. 145) Handlungsperspektiven und Maßnahmeempfehlungen, die an dieser Stelle in einem Prioritätenkatalog wiedergegeben werden.

 

 

I    Zusammenwirken von Elementar- und Primärbereich

 

      Alle unter diesem Punkt genannten Maßnahmenempfehlungen werden bereits umgesetzt. Eine spezielle Intensivierung erfährt der Punkt Ausbau von Familienzentren. In diesem Jahr wird es vier davon in Rheine geben und in der Zielperspektive zwölf bis zum Jahr 2012.

 

 

II  Zusammenwirken von (Grund-)Schule und Erziehungs- und Familienhilfen

 

      Der Aufbau von Frühwarnsystemen für die verschiedenen Altersgruppen
(< 3 Jahre, 3 – 6 Jahre; 6 – 10 Jahre) soll vorangetrieben werden. Dabei ist in Kooperation zwischen Grundschulen und Jugendhilfe auch der Focus auf die 6- bis 10-jährigen und deren Familien zu richten.

 

Die Weiterentwicklung sozialräumlicher Arbeitsansätze und gesamtstädtischer Abstimmung wird mittels eines Arbeitskreises als Gremium für den gesamtstädtischen Erfahrungsaustausch ab 2008 eingerichtet. (Arbeitskreis für Primar- und Sekundarbereich)

 

 

III Weiterentwicklung von Schulsozialarbeit und schulbezogener
Jugendsozialarbeit

 

      Aus dem Katalog sind viele Maßnahmen im Ansatz vorhanden. Von besonders hoher Bedeutung ist der folgende Punkt:

Es ist ein festes Angebot an Schulsozialarbeit/Jugendsozialarbeit im Bereich der Förderschule anzustreben, da hier besondere Bedarfe bestehen. Sofern in Trägerschaft der Bezirksregierung kurzfristig nicht realisierbar, sollten Stadt und Kreis eigene Ressourcen einsetzen.

 

Hier müssen alle Anstrengungen unternommen werden, um ein entsprechende Angebot zu realisieren. Das geplante AS-Projekt (Ausbildungsfähigkeit und Sozialkompetenz) zur kontinuierlichen und nachhaltigen Integration zusätzlicher Inhalte in den Schulalltag wird durch EU-Mittel mit rund 50.000 € pro Jahr über 3 Jahre (Antragsvolumen pro Jahr 111.000 €) an allen drei Hauptschulen, der Förderschule und der Gesamtschule gefördert!

 

 

 

IV  Übergang Schule – Beruf als besondere Herausforderung

 

      Auch hier sind die Projekte angestoßen. Allerdings entwickelt sich der lokale Arbeitskreis Schule und Arbeitsmarkt, bei dem die Arbeitsverwaltung die Federführung übernommen hat, nur schleppend. Wünschenswert wäre eine Geschäftsführung durch die Verwaltung, die allerdings mangels personeller Ressourcen nicht durchführbar ist.

 

 

V   Betreuungs- und Ganztagsangebote im Primar- und Sekundarbereich

 

      Folgende Punkte sollen besonders herausgegriffen werden:

 

1.   Die Versorgung von bedürftigen Kindern mit Mittagessen in der Ganztagsschule:
Es gibt Kinder, die eine Ganztagsschule besuchen, aber nicht am Mittagessen teilnehmen, weil ihre Eltern die dafür erforderlichen Finanzmittel nicht aufbringen. Manche Eltern verzichten auch darauf, ihre Kinder in einer Ganztagsschule anzumelden, weil sie die Kosten für das Mittagessen scheuen, und vergeben damit eine große Chance zur Bildungsförderung ihrer Kinder.

Die Landesregierung beabsichtigt einen Landesfonds „Kein Kind ohne Mahlzeit“ einzurichten. Der Entwurf des Landesfonds sieht vor, die Kosten je Mittagessen von 2,50 € wie folgt zu finanzieren: 1 € Landesfonds, 0,50 € Kommune, 1 € Elternbeitrag. Für den Fall, dass die Stadt Rheine beabsichtigt den Landesfonds in Anspruch zu nehmen, ist der städtische Anteil in den Haushalt einzustellen.

 

2.   Die Anträge für gebundenen Ganztagsbetrieb an den zwei Hauptschulen und der Förderschule werden weiterverfolgt. Auch im Bereich der Realschulen und Gymnasien wird der Einstieg in gebundene Ganztagsangebote schulpolitisch vor 13plus-Angeboten favorisiert.

 

VI  Verstärke Kooperation von Schule und Offener Jugendarbeit

 

      Die Kooperation zwischen offener Jugendarbeit und Schule hat in den letzten Jahren zunehmend an Bedeutung gewonnen. Sie wird daher künftig weiter ausgebaut werden.

Eine verbindliche Zusammenarbeit zwischen Jugendhilfe und Schule ist aus dem Blickwinkel der ganzheitlichen Betrachtung der Entwicklung von Kindern und Jugendlichen nicht nur unter dem Gesichtspunkt der Effizienz sinnvoll, sondern auch, um die unterschiedlichen Kompetenzen der Partner Schule und Jugendhilfe in der täglichen Arbeit optimal nutzen zu können. Die Situation in Rheine ist durch einige Besonderheiten gekennzeichnet:

Hier ist zuerst die freie Trägerschaft aller Einrichtungen der Jugendarbeit anzuführen.

Im Verlauf der letzten Jahre haben sich im Zuge der Einführung von Schulen mit Ganztagsbetrieb kontinuierlich neue Perspektiven ergeben. Zusammengefasst kann festgestellt werden: Nachdem die Jugendhilfe zunächst vor allem angefragt war, die Betreuungszeiten sicher zu gewährleisten, sehen viele Schulen nach Lösung dieser Problematik die Jugendarbeit zunehmend als Partner mit speziellen Kenntnissen und Fähigkeiten, die sie für eine attraktive Gestaltung ihrer Freizeitaktivitäten sinnvoll nutzen können. In der Praxis hat sich eine Vielzahl von Angeboten, von der Gruppenarbeit mit jungen Migrantinnen bis hin zu zahlreichen Projekten der Gewaltprävention herausgebildet.

      Für die offene Jugendarbeit im Stadtteil Mesum hat die Kooperation zudem den Vorteil, dass Kinder und Jugendliche an ihre Einrichtung herangeführt und als neue Nutzer gewonnen werden können.

Die offene Jugendarbeit wird ihre Kooperation mit den Schulen auf den Ebenen Betreuung und Projektarbeit weiter ausbauen. Dabei ist jedoch zu beachten, dass der Umfang der Kooperation durch die knappe personelle Ausstattung in den Jugendzentren eingeschränkt wird.

 

 


VII Gesamtstädtische Kooperationsstrukturen als Handlungsrahmen

 

      Folgende kurzfristige Umsetzungen sind vorgesehen:

 

1.   Einrichtung einer Koordinationsstelle zur Weiterentwicklung der Kooperation von Jugendhilfe und Schule und zur Entwicklung eines integrierten Bildungs- und Erziehungssystems unter der Federführung des Fachbereichsleiters 1.

Dies beinhaltet den regelmäßigen institutionalisierten Austausch zwischen Schulverwaltung und Jugendamt sowie die regelmäßigen gemeinsamen Sitzungen von Schul- und Jugendhilfeausschuss.

2.   Erweiterte Schulträgerschaft anstreben

Mit dem Auslaufen des Modellprojektes „Selbständige Schule“ im Sommer 2008 hat das Land angeboten, dass sich Kommunen und Kreise an einem Modellvorhaben erweiterte Schulträgerschaft beteiligen. Hierzu arbeitet ein Arbeitskreis bestehend aus der Bezirksregierung Münster, dem Kreis Steinfurt und der Stadt Rheine an Inhalten. Ein Antrag an das Land wurde gestellt. Vor allem liegt der Focus auf der Entwicklung einer
integrierten, regionalen Bildungslandschaft. Zurzeit gibt es noch keine Aussagen des Landes, wie und vor allem mit welchem personellen und finanziellen Mitteln es weitergeht.

Allerdings sollte die Stadt Rheine als größter Schulträger im Kreis Steinfurt sein bisheriges finanzielles Engagement auch über das Jahr 2008 hinaus aufrechterhalten. Über die genauen Modalitäten wird der Schulausschuss zu beschließen haben.

 

3.   Unterstützung lokaler Vernetzung durch Einbindung in regionale Strukturen

Dieser Punkt ist elementarer Bestandteil des Antrages des Kreises Steinfurt (und der Stadt Rheine) an das Land zur Teilnahme am Modellversuch Regionale Bildungslandschaft. Deswegen gelten die oben gemachten Aussagen.

 

 

7.    Zusammenfassende Schlussbemerkung

 

Zusammenfassend gilt, dass im Bereich Kooperation von Schule und Jugendhilfe wesentliche Maßnahmen bereits auf dem Weg gebracht sind, der Prozess jedoch noch in vielen Bereichen optimiert werden kann.

 

Häufig fehlen personelle Ressourcen wie z. B. im Bereich der Sozialarbeit an der Förderschule oder bei der Implementierung eines Frühwarnsystems oder für die Geschäftsführung des Bereichs Übergang Schule/Beruf.



[1] Die qualitative Schulentwicklungsplanung 2001/02 prognostizierte ausgehend vom Jahr 2000 mit 75.676 Einwohnern eine voraussichtliche Einwohnerzahl für Rheine von 74.904 im Jahr 2020. Ein Blick in die Tabelle der neuen Planung 2006/07 zeigt für 2003 76.095 Einwohner und für das Jahr 2020 eine prognostisierte Einwohnerzahl von 73.319.