Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284,
Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine
I. Abwägungsbeschluss
II. Offenlegungsbeschluss
Vorlage
176/23
Aktenzeichen
PG 5.1 - hs
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag:

 

I.     Abwägungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt die Abwägung aus den Beteiligungen der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange entsprechend den beigefügten Abwägungsvorschlägen (siehe Anlage 1).

 

 

II.    Offenlegungsbeschluss

 

Der Ausschuss für Stadtentwicklung, Umwelt und Klimaschutz der Stadt Rheine beschließt, dass gemäß § 13 Abs. 2 Nr. 2 Baugesetzbuch (BauGB) i.V.m. § 3 Abs. 2 BauGB der Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284, Kennwort: "Industriegebiet GVZ Rheine", der Stadt Rheine nebst beigefügter Begründung öffentlich auszulegen ist.

 

Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen abgegeben werden, wobei nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Durch diese Änderung des Bauleitplans werden die Grundzüge der Planung nicht berührt. Mit der Erfüllung der Voraussetzungen gemäß § 13 Abs. 1 Nrn. 1 bis 3 BauGB wird von der Umweltprüfung bzw. dem Umweltbericht nach § 2 Abs. 4 BauGB abgesehen.

 

Der räumliche Geltungsbereich dieser Änderung bezieht sich auf 2 Teilbereiche, die wie folgt definiert sind:

1. Teilbereich: Flurstücke 436, 449 und 446 sowie Teilflächen der Flurstücke 429 und 437,

2. Teilbereich: westl. Teilfläche des Flurstücks 413 sowie östl. Teilfläche des Flurstücks 414.

 

Die 2 Teilbereiche beziehen sich auf Grundstücke, die sich innerhalb des „Güterverkehrszentrums Rheine“ (GVZ) befinden bzw. an die Daimler- und Dunlopstraße grenzen.

 

Sämtliche Flurstücke befinden sich in der Flur 3 der Gemarkung Rheine rechts der Ems. Die räumlichen Geltungsbereiche sind im Übersichtsplan bzw. Änderungsplan geometrisch eindeutig festgelegt.

 


Begründung:

 

Mit der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 284 sollen 2 Teilbereiche des nördlichen Industriegebietes bzw. des GVZ-Planes den derzeitigen und künftig geplanten Nutzungen angepasst werden.

 

Der 1. Änderungsbereich reduziert das in den 90er Jahren geplante Erschließungsnetz um eine Verbindungsstraße. Die ehemalige Planstraße zwischen Daimlerstraße und Dunlopstraße entfällt, da die vermarkteten Grundstücks- bzw. Betriebsflächen eine verkehrliche Verknüpfung nicht mehr erfordern.

Der 2. Änderungsbereich vollzieht die im Jahr 2006 erfolgte Rodung des Baumbestandes im Zuge benachbarter Baumaßnahmen nach. Seit mehr als 15 Jahren liegt die Fläche brach und wird nunmehr in die umliegende gewerbliche Nutzung integriert. Im Rahmen des Verkaufs des KLV-Geländes (kombinierter Ladeverkehr) muss zudem eine Zufahrt zu den Wald- und Ackerflächen jenseits der A 30 gesichert werden. Hierzu wird eine Trassenführung im Änderungsplan festgesetzt.

 

Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB, zur öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, hat vom 01.03.2023 bis einschließlich 03.04.2023 stattgefunden. Es wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben.

Die frühzeitige Beteiligung der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB erfolgte (über einen Monat) bis zum 03.04.2023. Mit der Unterrichtung entsprechend § 3 Abs. 1 BauGB wurden diese zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umfang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB aufgefordert.

 

Über die während dieser Zeit vorgebrachten, abwägungsrelevanten Stellungnahmen ist zu beraten. Die öffentlichen und privaten Belange sind gegeneinander und untereinander gerecht abzuwägen, um danach den Offenlegungsbeschluss zu fassen.

 

Alle wichtigen planungsrelevanten Daten und Maßnahmen sind der Begründung zu der Bebauungsplanänderung (Anlage 6) zu entnehmen, die dieser Vorlage beigefügt ist.

Ein Auszug bzw. Ausschnitte aus dem Entwurf der Bebauungsplanänderung liegen ebenfalls bei (Anlage 2: Änderungsplan; Anlage 3: Übersichtsplan; Anlagen 4 und 5: Teilbereiche mit Alt-Neu-Gegenüberstellung).


Auswirkungen auf den kommunalen Klimaschutz

 

Mit dem Änderungsverfahren werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine kleinflächige, gewerblich-industrielle Bautätigkeit und damit einer stärkeren Versiegelung des Geländes geschaffen. Die künftige Beanspruchung der derzeit brachliegenden Fläche wirkt sich geringfügig negativ auf die klimatischen Verhältnisse vor Ort aus.

 

Da es an verfügbaren Gewerbeflächen mangelt, wird die Entwicklung neuer, gewerblicher Bauflächen immer dringlicher. Bestehende gewerblich-industrielle Areale sind entweder fast vollständig beansprucht oder liegenschaftlich bzw. eigentumsrechtlich nicht verfügbar. Insbesondere für die Bestandsunternehmen sind Erweiterungs- oder Umsiedlungs-flächen kaum mehr vorhanden, allerdings für die Existenzsicherung unabdingbar notwendig. Insofern dient die Erweiterung bzw. Ergänzung des geplanten Gewerbeareals der bedarfsorientierten Siedlungsentwicklung.

Zudem handelt es sich hier um eine nachhaltige städtebauliche Entwicklung. Es wird eine Brachfläche im Umfeld gewerblich geprägter Bereiche beansprucht, ähnlich einem „Lücken-schluss“. Einer Zersiedelung der Landschaft wird damit entgegengewirkt und die Inanspruchnahme von Außenbereichsflächen weit im Landschaftsraum vermieden.

 

Grundsätzlich ist die Stadt Rheine bestrebt, Neuversiegelungen zu begrenzen und - im Sinne eines sparsamen Umgangs mit Grund und Boden - im Siedlungszusammenhang liegende Flächen vorrangig zu aktivieren. Diesem Grundsatz wird mit der vorliegenden Planung entsprochen. Die zu überplanenden Flächen unterliegen bereits einer beidseitigen gewerblichen Prägung. Das noch unbebaute Areal stellt sich als Brachfläche dar, die unmittelbar an den bebauten Siedlungsraum angrenzt.

 

Entsprechend einer sachgerechten Abwägung wird hier letztlich dem primären Planungsziel, die Schaffung von zusammenhängenden Gewerbegebieten - insbesondere für die Erweiterung und Standortsicherung ortsansässiger Betriebe, der Vorrang eingeräumt.

 

 

 

Anlagen:

 

Anlage 1:        Abwägungsvorschläge

Anlage 2:        Entwurf der Bebauungsplanänderung

Anlage 3:        Übersichtsplan mit Legende

Anlage 4:        1. Teilbereich: Gegenüberstellung ALT - NEU

Anlage 5:        2. Teilbereich: Gegenüberstellung ALT - NEU

Anlage 6:        Begründung