Betreff
Beteiligungsprozess Mitte 51 - Trägermodell ab 2024
Vorlage
183/23
Aktenzeichen
II-8.10-hf
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

 

1.      Der Sozialausschuss nimmt die Ausführungen zu den möglichen Organisationsmodellen für das Begegnungszentrums Mitte51 zur Kenntnis.

2.      Der Sozialausschuss beschließt die Fortsetzung der Trägerschaft des Begegnungszentrums Mitte51 durch die Stadt Rheine.

 

3.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung mit dem Ausbau der ehrenamtlichen Mitwirkung im Begegnungszentrum, der Einrichtung eines Beirates und der regelmäßigen Vorlage eines Jahresberichts.

 

4.      Der Sozialausschuss beauftragt die Verwaltung, die Beschlüsse für die personelle Mindestausstattung des Begegnungszentrums Mitte51 für die Haushalts- und Stellenplanberatungen 2024 f. vorzubereiten.

 

5.      Der Sozialausschuss stimmt dem Servicekonzept für das Begegnungszentrum Mitte51 zu.

6.      Eine endgültige Beschlussfassung erfolgt erst im Rahmen der Haushaltsplanberatungen.   

 


Begründung:

 

Einführung:

Auf den Abschlussbericht der Wohnbund-Beratung NRW GmbH zur Entwicklung einer Trägerstruktur für das Begegnungszentrum Mitte51 (vgl. Vorlage 141/23) wird verwiesen. Die Verwaltung wurde am 19. April 2023 vom Sozialausschuss beauftragt, unter Berücksichtigung des Abschlussberichtes einen Umsetzungsvorschlag zu fertigen.

 

Ergänzend fand auf Einladung der Verwaltung am 25. April 2023 ein Gespräch mit den sozialpolitischen Sprecher/innen der Fraktionen statt, um offene Fragen zu möglichen Trägerstrukturen zu klären und Anregungen aufzunehmen. In diesem Termin verständigten sich die Beteiligten darauf, dass das Organisationsmodell „ehrenamtlicher bzw. selbstorganisierter Trägerverein“ aktuell nicht weiterverfolgt wird, da es von den derzeitigen Nutzergruppen keine Initiative für ein solches Modell gibt.

Deshalb werden die zwei realistischen Möglichkeiten näher betrachtet, nämlich eine Trägerschaft durch einen „Freien Träger“ bzw. eine Trägerschaft durch die Stadt Rheine.

 

 

Der Stadtteil Dorenkamp:

Daten und Anmerkungen zur Bevölkerungsstruktur, Bevölkerungsentwicklung und Sozialindikatoren im Dorenkamp im Vergleich zum Stadtgebiet Rheine (Quelle Sozialbericht Rheine 2022):

 

 

Dorenkamp-Süd

Dorenkamp-Nord

Rheine

insgesamt

Bevölkerungsdichte Einwohner/innen pro km2

2.600

4.074

552

Bevölkerungsgewinne

11 %

10 %

4,5 %

sozialversicherungspflichtige Beschäftigte

56 %

62 %

62 %

Arbeitslosigkeit

6,9 %

5,9 %

4,3 %

SGB II-Leistungsberechtigte

18 %

14 %

9 %

Kinder in Bedarfsgemeinschaften

22 %

23 %

13 %

Grundsicherung im Alter

8,6 %

9,1 %

4,1 %

Quelle: Sozialbericht Stadt Rheine

 

Aus dem Sozialbericht wird deutlich, dass der Dorenkamp-Nord mit 62 Prozent sozialversicherungspflichtig Beschäftigten dem Durchschnitt der Stadt Rheine entspricht, wohingegen der Dorenkamp-Süd mit nur 56 Prozent den niedrigsten Anteil an sozialversicherungspflichtig Beschäftigten in Rheine hat. Zudem zeigen die Sozialindikatoren Arbeitslosigkeit, SGB II und SGB XII- Leistungsberechtigte, Kinder in Bedarfsgemeinschaften und Anteil der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten, dass der Dorenkamp deutlich höhere Werte als der gesamtstädtische Durchschnitt aufweist.

Die vorstehenden Zahlen und Fakten aus dem Stadtteil Dorenkamp verdeutlichen, dass die Bevölkerungsdichte eher hoch bis sehr hoch einzuschätzen ist und diese Tendenz durch die anstehende Neubebauung des Geländes der ehemaligen Damloup-Kaserne als Europa-Viertel dafür sorgen wird, dass in den nächsten Jahren durch neu in den Stadtteil ziehende Bürger/innen weiterer, zusätzlicher Bedarf an Gemeinschaftseinrichtungen entstehen wird, sich aber auch das Potenzial der Mitwirkenden erhöht.

Umso mehr gilt es für die Kommune, die Bedarfe nach Beratungs- und Unterstützungsangeboten sowie nach Teilhabemöglichkeiten und Begegnungsorte wahrzunehmen und zu fördern. Dies stellt eine Aufgabe des Gemeinwesens dar, denn hier darum, nichtkommerzielle und niedrigschwellige Begegnungsorte für alle Bevölkerungsschichten im Quartier zu schaffen. Die Einrichtungen der Gemeinwesenarbeit stellen einen Teil der sozialen Infrastruktur bereit, der die öffentliche Daseinsvorsorge ergänzt und das zivilgesellschaftliche Miteinander in den Städten stärkt. Sie sind Ankerpunkt für die Ausübung ehrenamtlichen Engagements.

Wie aus dem Abschlussbericht der Wohnbund-Beratung NRW deutlich wird, sind die Themen Stadtteilentwicklung und Gemeinwesenarbeit in den letzten Jahren und Jahrzehnten deutlich enger zusammengewachsen. Die Ursache dafür ist zum einen in der zunehmenden Segregation in den Städten zu suchen, die für eine sozioökonomische Polarisierung sorgt. Zum anderen liegt sie in einem Paradigmenwechsel hin zu einer nachhaltigeren Stadtentwicklung begründet.

Die Gemeinwesenarbeit in Begegnungs- oder Stadtteilzentren sind Fixpunkte der Gemeinwesenarbeit im Quartier und bieten eine räumliche Verortung der Angebote in unmittelbarer Nähe der Zielgruppen.

Angesichts der geleisteten Aufbauarbeit durch das Programm Soziale Stadt Dorenkamp bietet sich mit dem Begegnungszentrum Mitte51 die Chance, die quartiersbezogene Gemeinwesenarbeit nachhaltig weiterzuentwickeln.

Das Begegnungszentrum Mitte51 als eine Einrichtung der Begegnung, Bildung und Beratung kann somit für die Stadt Rheine als Pilotprojekt der Gemeinwesenarbeit im Quartier gesehen werden.

 

Vergleich möglicher Trägermodelle des Begegnungszentrums Mitte51

 

Auf die in der Einführung gemachten Ausführungen wird verwiesen. In dieser Vorlage werden die Trägermodelle „Trägerschaft durch einen Freien Träger“ bzw. „Trägerschaft durch die Stadt Rheine“ gegenübergestellt.

 

           ·          Voraussetzung für die Trägerschaft:

Für beide Modelle gilt als Bedingung bzw. Grundsatz für die Trägerschaft, dass der jeweilige Träger, das vom Rat der Stadt Rheine verabschiedete Leitbild sowie die bestehende Entgeltordnung umzusetzen ist.


 

           ·          Gegenüberstellung der Vor- und Nachteile der jeweiligen Trägermodelle:

 

Trägermodell

Kommunale Trägerschaft

 

Freie Träger der Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, Vereine u. ä.

Vorteile

des Trägermodells

°sind fest in der Verwaltungsstruktur eingebunden und können diese Ressourcen sehr gut nutzen                                        °Kommunen werden als "neutrale Akteure" wahrgenommen

 °seitens der Bürgerschaft wird oft ein großes Vertrauen entgegengebracht

°bei der Akquise von Fördermitteln gut aufgestellt, aktueller Kenntnisstand über Fördermöglichkeiten                                                   °Kommune kann selbst gestaltend auf die Arbeit im Stadtteil einwirken                                                                °nötige Kontinuität ist gesichert     °aufgebaute Netzwerkstrukturen und Erfahrungen mit  den Stadtteilakteuren bleiben bestehen und können weiter ausgebaut werden               °professionelle Akteure                                      

°Oftmals große Organisationsstrukturen vorhanden

°oft Erfahrungen aus anderen Städten und Stadtteilen                                    °professionelle Akteure                                          °häufig schon vor der Etablierung eines Bürger- oder Begegnungszentrums im Stadtteil aktiv (abhängig vom Träger)            

°routiniert in der Akquise von meist projektbezogenen Fördermitteln

Nachteile des Trägermodells

° Kommune wird nicht immer als neutral angesehen

°Konfessionell gebundene Träger haben teilweise Schwierigkeiten alle Zielgruppen zu erreichen - da Vorbehalte wegen anderen Konfession bestehen                                      °gleiches gilt für Zielgruppenspezifische Träger (z. B. Sport- oder Jugendvereine), Gefahr, dass andere Gruppen sich ausgeschlossen fühlen                                                        °Zugang zur Verwaltung und ihre Strukturen und Dienstleistungen sind nicht so ausgebaut wie bei städtischen Mitarbeiterenden

 


 

           ·          Gegenüberstellung der finanziellen Auswirkungen der jeweiligen Trägermodelle nach derzeitigem Stand:

 

Bezeichnung

Qualifikation

Stunden /Woche                bzw. %-Anteil

Brutto-Personalkosten - bei städtischer Trägerschaft

städtischer Zuschuss bei Trägerschaft durch Freie Träger der Wohlfahrtsverbände, kirchliche Träger, Vereine u. ä.

Hausmanage-ment

Studium Soziale Arbeit / Sozialpädagogik

19,5

Stunden

37.000 €

37.000 €

Verwaltung

Verwaltungs-fachangestellte/r oder kaufmännische Berufe aus der Büroorganisation

19,5

Stunden

27.000 €

27.000 €

Hausmeister-service / Schließdienst

abgeschlossene handwerkliche Ausbildung, wie z. B. Maler, Schreiner, Elektriker

10% der Personalkosten

keine Kosten, Synergieeffekt durch den Schulhausmeister Abendrealschule

6.000 €

Sach- und Overheadkosten (Büro und EDV-Ausstattung, Leitung, Personalabrechnung)

 

20 % der Gesamtpersonal-kosten

Overheadkosten sind gedeckt

14.000 €

Gesamt

Personalkosten (Zuschuss)

 

 

64.000 €

84.000 €

 

Die Gegenüberstellung der Kosten der Trägermodelle machen deutlich, dass die Abgabe der Trägerschaft an einen „Freien Träger“ bei einer 100 % Bezuschussung an den Träger Mehrkosten in Höhe von 20.000 € verursacht. Ein finanzieller Mehrwert für den „Betreiber“ wurde bei dieser Berechnung noch nicht berücksichtigt. Dieser Unterschied zwischen kommunaler Trägerschaft und „Freier Trägerschaft“ bei einer 100 % Bezuschussung des Freien Trägers durch die Stadt Rheine ergibt sich vor allem daraus, dass im Begegnungszentrum Mitte51 Synergieeffekte durch den Hausmeisterservice der Abendrealschule und die im FB 8 sowieso vorhandenen und zu finanzierenden Overheadstrukturen erwirtschaftet werden.

Weiterhin ist die Stadt Rheine gemäß der Förderbedingungen für den I. Bauabschnitt des Begegnungszentrums Mitte51 verpflichtet, das Stadtteilbüro „Dorenkamp“ für die Beratung und Begleitung von zugewanderten Menschen vorzuhalten. Hier entstehen bei der kommunalen Trägerschaft weitere Synergieeffekte, denn die sozialarbeiterische Fachkraft des Stadtteilbüros kann in Notfällen auch eine Vertretung für unabdingbare Aufgaben des Begegnungszentrums übernehmen.

 

 

Vorhandene Mitwirkungsstrukturen und Ausblick auf den weiteren Ausbau

In der jährlichen Berichterstattung zum Begegnungszentrum Mitte51 werden die bestehenden Mitwirkungsstrukturen wie z. B. die Hausversammlung und die unterschiedlichen ehrenamtlich begleiteten Projekte und Angebote beschrieben (Vorlagen: 182/23)

 

Die freiwillige Arbeit des Ehrenamtes ist ein wesentlicher Pfeiler des Betriebs der Mitte51. Das bisherige Engagement kann, wie die Beteiligungsworkshops verdeutlicht haben, weiter ausgebaut werden. Teilnehmer/innen der Beteiligungsworkshops signalisierten die Bereitschaft, stärker als Multiplikator/innen zu fungieren und die Angebote der Mitte51, beispielsweise Neuhinzugezogenen, bekanntzumachen oder interessierten potentiellen Nutzer/innen die Räumlichkeiten vorzustellen. Auch im Hinblick auf die Bühnentechnik können Ehrenamtler/innen zukünftig unterstützen.

 

Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt folgende weitere mögliche Handlungsfelder für das Ehrenamt, die kontinuierlich ausgebaut werden können:

 

·         Technik-Team (wird vom Hausteam geschult bzw. das Team organisiert die Schulung)

·         Team Öffentlichkeitsarbeit (Verteilung Quartalsflyer, Plakate, …)

·         Team „Öffnungszeiten/Angebote“ (wie z. B.  Löffelexot, Schachtreffen, Doppelkopftreffen, Stammtisch, …)
hier besteht die Idee, das Haus zu festen Öffnungszeiten in Eigenregie der Ehrenamtlichen zu öffnen, es könnte ein offenes Angebot „ Haus der offenen Tür“  neben den Nutzungszeiten  entstehen  

·         Interessens- und Arbeitsgruppen mit Ehrenamtlichen zu aktuellen Anlässen (Sommerfest)

·         Verwaltung und Ausgabe der Stadtteil-Pavillons (wurden aus dem Verfügungsfonds Dorenkamp angeschafft und in der Mitte51 eingelagert)


Weitere Ideen für ehrenamtliche Mitwirkungsstrukturen, die noch einer konzeptionellen Ausarbeitung bedürfen:

·         Getränkekümmerer
(für größere Veranstaltungen und für die weitere Umsetzung des Getränkeangebotes in der Mitte51)

·         In Kooperation mit Schulen:
Einrichtung einer AG Stadtteilarbeit; Jung und Alt miteinander in Kontakt bringen, Unterstützung für ältere Menschen, somit Umsetzung von Angeboten/Veranstaltungen in der Mitte51

·         Arbeitsgruppe Mitte51 Benefiz- Event
Idee: alle zwei/drei Jahre eine hauseigene Veranstaltung/ein Programm auf die Beine stellen, als Benefizveranstaltung und zugunsten der Stadtteilarbeit

 

Partizipation - Hausversammlung und „Beirat“

In den Workshops wurde das Interesse deutlich, ein Gremium ins Leben zu rufen, das Nutzer/innen vereint und einen regelmäßigen Austausch ermöglicht. Hierfür könnte die bereits regelmäßig stattfindende Hausversammlung ein gutes Instrument bieten, um diesem Wunsch nach stärkerer Kommunikation, Mitwirkung und Mitverantwortung der Nutzer/innen Rechnung zu tragen. Die Hausversammlung dient primär der Weitergabe von Informationen und der Abstimmung organisatorischer Fragen.

 

Darüber hinaus schlägt die Verwaltung vor, einen Beirat „Mitte51“ zu gründen. Aufgabe des Beirates soll sein, die Verwirklichung und Weiterentwicklung des Leitbildes der Mitte51 im Blick zu halten. Der Beirat sollte regelmäßig die Angebotsstruktur betrachten und hinsichtlich der Ausgewogenheit für das Quartier (z. B. für unterschiedliche Altersstrukturen und Nutzer/innen-Gruppen) bewerten. Dem Beirat soll die Aufgabe zukommen, einen übergeordneten Blick auf die Angebots- und Nutzerstruktur der Mitte51 zu richten.

Die Zusammensetzung des Beirates muss noch ausgearbeitet werden. Der Vorsitz des „Beirates“ sollte in jedem Fall aus dem Kreise der Nutzer/innen kommen.  Eine politische Beteiligung durch Vertreter/innen des Sozialausschusses und des Integrationsrates ist wünschenswert, genauso wie die Beteiligung des Stadtteilbeirates.  So besteht für die Politik frühzeitig die Möglichkeit auf die Ausrichtung des Begegnungszentrums Mitte51 als Einrichtung des Gemeinwesens in diesem Stadtteil Einfluss zu nehmen.

Gleichzeitig könnte die Mitte51 als Pilotprojekt für die Entstehung eines Stadtteilzentrums im Quartier Schotthock dienen.

 

Jahresberichte und Wirksamkeitsdialog

Die Verwaltung berichtet seit 2019 im Rahmen der jährlichen Berichterstattung über die Entwicklung des Begegnungszentrums Mitte51.  Der Jahresbericht umfasst Informationen und Änderungen zu den aktuellen Nutzerzahlen, zu den Projekten und Aktionen, zur Ehrenamtsarbeit, zu den Finanzen usw.  (vgl. heutige Vorlage 182/23). Die Jahresberichte sollen fortgesetzt werden und können um Aspekte eines Wirksamkeitsdialogs (z. B. durch Befragungen der Nutzer) erweitert werden.

 

 

Trägermodell und personelle Ausstattung

Die Verwaltung empfiehlt, die städtische Trägerschaft für einen Zeitraum von mindestens 5 Jahren fortzusetzen.

Die Verwaltung beauftragt, einmal jährlich über die Entwicklung des Begegnungszentrums und der Trägerschaft zu berichten.

Die Verwaltung wird beauftragt, im Sozialausschuss regelmäßig über die Entwicklung des ISEK Schotthock, Stadtteilzentrum Schotthock, zu berichten und mögliche Synergien und Veränderungen in Bezug auf die Organisationsmodelle einer Trägerschaft zu bewerten und dem Sozialausschuss zur Beschlussfassung vorzulegen.

Die Verwaltung wird beauftragt, die notwendigen Beschlüsse zu den personellen und finanziellen Auswirkungen der städtischen Trägerschaft des Begegnungszentrums Mitte51 zu den Haushalts- und Stellenplanberatungen 2024 f. vorzubereiten.

 

Die aktuelle personelle Ausstattung stellt mit den Stellenanteilen 0,5 Hausmanagement und 0,5 Verwaltung die Mindestausstattung für den vom Rat beschlossenen Betrieb (Leitbild, Nutzungs- und Entgeltordnung) des Begegnungszentrums dar.

 

 

Servicekonzept für das Begegnungszentrum Mitte51

Die folgende Auflistung soll verdeutlichen, mit welchem Servicekonzept die Verwaltung derzeit arbeitet bzw. zukünftig, nach Eröffnung der Bauabschnitte 2 und 3 und der Etablierung der o. g. und ggf. weiteren Ehrenamtsprojekten, arbeiten wird:

 

 

Hausteam

Eigenleistung Nutzer

Sprechstunden und Termine nach Absprache

Mo. und Mi.: 15:00 – 17:00 Uhr

Fr. 8:30 – 10:30 Uhr

 

Räume und Grundausstattung:

 

 

Raumvergabe und Nutzung

Ver- / Übergabe und Einweisung der Räumlichkeiten (Bewegungsraum, Multifunktionsraum, Versammlungsstättenverordnung, …),

Vergabe Sondernutzungszeiten

Räume sauber verlassen, Räume/Fenster verschließen, bei Mängel das Hausteam informieren

Stühle und Tische

Erstellen von Tischplänen/ Bestuhlungsplan (Grundausstattung der Räume)

Stühle und Tische in leeren Räumen müssen selbständig gestellt und wieder abgebaut werden

Grundausstattung Medientechnik

Einweisung in die Technik bei Erstnutzung,

das Hausteam übernimmt keine Veranstaltungstechnik

Eigenes Bedienen der Technik, Erweiterung/ Ausbau der Technik nur nach Absprache mit dem Hausteam

Lagermöglichkeiten/ Schrankverteilung

Lagermöglichkeiten und Schränke werden vom Hausteam vergeben

 

Digitalisierung

Digitale Raumanfrage über Form- Solution einrichten

Offenes WLAN anbieten und Ausgabe der Tablets

Digitale Anmeldemöglichkeiten für Nutzer einrichten (Fahrradtraining, Löffelexot, …)

 

Infos und Kontaktperson zur Verfügung stellen

Öffentlichkeitsarbeit

Quartalsflyer erstellen, Angebote/ Veranstaltungen im Veranstaltungskalender der Stadt Rheine unter Mitte51  einpflegen, Angebote bewerben auf Instagram und Facebook

Dem Hausteam die nötigen Informationen zukommen lassen,

helfen beim Verteilen

Ausleihservice:

 

 

Grill, Feuerschalen, Beamer, Moderationskoffer, Cateringequipment, Stellwände, Rednerpult, …

über das Hausteam

 

Stadtteilpavillons

Ausgabe der Pavillons

Anfrage über IG Dutum Dorenkamp

Schlüsselverwaltung:

 

 

Jeder Einzel- und Dauernutzer erhält einen Transponder

Einrichten des Transponders mit den Nutzungszeiten und den gebuchten Räumen

Nutzer hat Zugang zu den gebuchten Räumlichkeiten

Fehlermeldungen bzgl. Schließanlage und umcodieren bei Nutzungsänderungen

Hausteam steht mit Anbieter der Schließanlage in Kontakt

Transponder austauschen/ umcodieren

 

Getränke:

 

 

Kaltgetränke

Werden vom Hausteam zur Verfügung gestellt (soll zukünftig über Getränkelieferanten laufen)

 

Bei größeren Getränkeabnahmen oder Getränkeabnahmen hausintern: Rechnung erstellen

Aufsicht/ Abrechnung über die hauptverantwortliche. Kontaktperson der jeweiligen Nutzergruppe

 

Leergut und Gläser wegräumen

Kaffeeautomat

Tägliche Reinigung, befüllen,  entleeren, Kaffee nachbestellen, Wartungsdienst anrufen

Heißgetränke (Kaffee-automat) stehen allen zur Verfügung

Geschirr wegräumen


 

Rechte/ Pflichten (Nutzer)

Übt Hausrecht aus, kann es übertragen

Arbeitsgrundlage: Nutzungsordnung, Leitziel

Möglichkeiten der Beteiligung anbieten

Siehe Nutzungsordnung,

Beteiligung an Hausversammlungen gewünscht, aktive Mitgestaltung

Aktueller Schließdienst

Wird von 8:00 bis 22:00 Uhr werktags vom Hausteam (Hausmeister und Vertretung) gestellt.

Jeder Nutzer, der zuletzt das Haus verlässt, muss die Schließanlage im Eingangsbereich ausschalten

 

Bei technischen Notfällen ist der Hausservice zu kontaktieren, an Wochenenden besteht kein Hausmeisterservice. 

Erweiterung Services nach Etablierung von Ehrenamtsprojekten (Services gegen Aufwandspauschalen)

Koordination/ Begleitung der Teams (siehe links),

Ermöglichung von Fort- und Weiterbildungen, Beantragung Fördergelder

Technikteam

Team Öffentlichkeitsarbeit

Team besondere Anlässe (Planung Sommerfest, Tag der offenen Tür, Gestaltung Terrasse, …)

 

 

 

Fazit

Die Ausführungen dieser Vorlage zum Begegnungszentrum Mitte51 sowie die Ergebnisse des Abschlussberichtes der Wohnbundberatung NRW machen deutlich, dass sich zum aktuellen Zeitpunkt die Beibehaltung / Fortführung der kommunalen Trägerschaft empfiehlt. Mithilfe des weiteren Ausbaus der ehrenamtlichen Strukturen und der o. g. Beteiligungsmöglichkeiten (Hausversammlung und Beiratsbildung) sowie die Nutzung der weiteren Bauabschnitte 2 und 3 wird sich das Begegnungszentrum Mitte51 immer mehr als Einrichtung und Begegnungsort der Gemeinwesenarbeit im Quartier Dorenkamp etablieren. Die regelmäßige jährliche Berichterstattung im Sozialausschuss ermöglicht es jederzeit neu über die Trägerstruktur nachzudenken und zu entscheiden. Zudem können die im Begegnungszentrum Mitte51 gemachten Erfahrungen für die anstehende Quartiersarbeit und ein mögliches Stadtteilzentrum im Schotthock gut genutzt werden. Die Verwaltung spricht sich somit für die Weiterführung der städtischen Trägerschaft des Begegnungszentrums Mitte51 unter den genannten Bedingungen aus.