Betreff
Rechtsanspruch auf ganztägige Förderung für Kinder im Grundschulalter ab 2026: Organisation und Qualitätsentwicklung
Vorlage
190/23
Art
Beschlussvorlage

Beschlussvorschlag/Empfehlung:

Der Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss

 

1.      nehmen die Ausführungen der Verwaltung zum Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter zur Kenntnis und

2.      beauftragten die Verwaltung, die Rahmenbedingungen entsprechend der zukünftigen rechtlichen Vorgaben für die Stadt Rheine (Organisation und Qualitätsdialog) im Wege einer Projektgruppe aufzuarbeiten und den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu berichten.

 


Begründung:

 

Die Nachfrage nach Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag hat in den vergangenen Jahren stark zugenommen. Die Regierung hat darauf reagiert und den Rechtsanspruch auf eine ganztägige Förderung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Ab August 2026 sollen zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig betreut und gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.

 

Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII) geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal vier Wochen regeln.

 

Mit einem Ausführungsgesetz für NRW wird nicht vor 2024 gerechnet. Seit Anfang 2022 haben Schul- und Jugendministerium NRW einen Expertenbeirat eingerichtet, der bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten soll. Die zuständigen Ministerinnen haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des Rechtsanspruchs in gemeinsamer Verantwortung der Ressorts für Schule und Jugendhilfe auszugestalten.

 

 

In der Stadt Rheine ist eine stetig steigende Nachfrage nach Betreuungs- und OGS-Plätzen zu verzeichnen (siehe Vorlage 454/22, Anlage 1 S. 3).

Um eine geeignete Struktur und einen umsetzbaren Zeitplan zu erarbeiten, schlägt die Verwaltung vor, eine Projektgruppe zu bilden, welche aus Mitgliedern der Produkte der Schulverwaltung, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und Kindertagespflege/Qualitätsentwicklung und der Jugendhilfe-/Sozialplanung besteht. Federführend wird es hier eine Projektleitung und eine Geschäftsführung geben.

 

Mit Blick auf die Herausforderungen des anstehenden Rechtsanspruches, vor allem hinsichtlich der Sicherung und Umsetzung desselben, besteht die Notwendigkeit, einen ganzheitlichen Qualitätsdialog anzustoßen, der alle beteiligten Akteure zusammenbringt und alle Kräfte auf ein gemeinsames Ziel ausrichtet. Für die Betreuungsangebote aller Grundschulen in Rheine sollen Qualitätsstandards entwickelt, vereinheitlicht, stetig überprüft und weiterentwickelt werden. Der Schulausschuss forderte im Rahmen jüngsten Trägervergaben OGS bereits zu Beginn des Jahres 2022 die Initiierung eines strukturierten Qualitätsdialogs in diesem Bereich. 

 

Die Umsetzung des Rechtsanspruches OGS tangiert mehrere Aufgabenfelder. Zum einen sind hier die Verwaltung OGS sowie die inhaltliche Gestaltung bezüglich der Bau- und Ausstattungsmerkmale zu nennen, welche bislang in Zuständigkeit der Schulverwaltung liegen. Die Berechnung der Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen obliegt dem Produktbereich Kindertagesbetreuung. Das weitere, neue Aufgabenfeld „Fachberatung ganztägige Förderung von Grundschulkindern - Schwerpunkt Qualitätsdialog“ erfordert pädagogische Kompetenz und muss noch geschaffen werden. Diese neu zu schaffende Stelle wird als Schnittstelle zwischen den Produkten Schulverwaltung und Kindertagesbetreuung sowie den Trägern der OGS-Betreuung dargestellt. Über die personellen und finanziellen Ressourcen wird im Rahmen der Haushalts- und Stellenplanberatungen 2024 f. beraten und entschieden werden müssen.

 

Perspektivisch wird das Aufgabenfeld ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter und Qualitätsdialog in der Jugendhilfe abgebildet und gehört somit in den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses. Die Verwaltung wird dazu die notwendigen organisatorischen und personellen Anpassungen vorbereiten und umsetzen. Die neu eingerichtete, fach- und sonderbereichsübergreifende Projektgruppe ist der erste Schritt dazu. Die Projektgruppe wird unterstützt durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus dem zuständigen Beigeordneten, der Fachbereichsleitung Schule und operativen Leitung des Jugendamtes sowie dem Controlling. 

 

Sowohl der Schulausschuss als auch der Jugendhilfeausschuss werden über die

weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte informiert.

 

Neben den oben beschriebenen weiteren Verfahrensschritten folgende Anmerkung:

Die kommunalen Spitzenverbände formulieren gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutliche Kritik bezüglich des Umsetzungsdatums des Rechtsanspruches. Zurzeit sind weder die räumlichen noch die personellen Rahmenbedingungen beschrieben. Auch noch völlig unklar ist, wie diese zusätzliche Aufgabe seitens der Kommune geschultert werden soll.

 

Die Verwaltung schließt sich dieser Kritik an. Exemplarisch wird auf die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 3. März 2023 verwiesen (Anlage).