Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der
Jugendhilfeausschuss und der Schulausschuss
1.
nehmen
die Ausführungen der Verwaltung zum Rechtsanspruch auf eine ganztägige
Förderung von Kindern im Grundschulalter zur Kenntnis und
2.
beauftragten
die Verwaltung, die Rahmenbedingungen entsprechend der zukünftigen rechtlichen
Vorgaben für die Stadt Rheine (Organisation und Qualitätsdialog) im Wege einer
Projektgruppe aufzuarbeiten und den zuständigen Ausschüssen regelmäßig zu
berichten.
Begründung:
Die Nachfrage nach
Betreuungsplätzen im Offenen Ganztag hat in den vergangenen Jahren stark
zugenommen. Die Regierung hat darauf reagiert und den Rechtsanspruch auf eine
ganztägige Förderung für Grundschulkinder stufenweise eingeführt. Ab August 2026 sollen zunächst alle
Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztägig betreut
und gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine
Klassenstufe ausgeweitet werden, damit ab August 2029 jedes Grundschulkind der
Klassenstufen 1 bis 4 einen Anspruch auf ganztägige Betreuung hat.
Der Rechtsanspruch wird im Achten Sozialgesetzbuch (SGB VIII)
geregelt und sieht einen Betreuungsumfang von acht Stunden an allen fünf
Werktagen vor. Die Unterrichtszeit wird angerechnet. Der Rechtsanspruch soll
auch in den Ferien gelten, dabei können Länder eine Schließzeit bis maximal
vier Wochen regeln.
Mit einem Ausführungsgesetz für NRW wird nicht
vor 2024 gerechnet. Seit Anfang 2022 haben Schul- und Jugendministerium NRW einen
Expertenbeirat eingerichtet, der bei der Erstellung der Rechtsgrundlagen
für die Umsetzung des gesetzlichen Anspruches auf einen Ganztagsbetreuungsplatz
für Kinder im Grundschulalter beraten und begleiten soll. Die
zuständigen Ministerinnen haben sich darauf verständigt, die Umsetzung des
Rechtsanspruchs in gemeinsamer Verantwortung der Ressorts für Schule und
Jugendhilfe auszugestalten.
In der Stadt Rheine ist eine stetig steigende Nachfrage nach
Betreuungs- und OGS-Plätzen zu verzeichnen (siehe Vorlage 454/22, Anlage 1 S.
3).
Um eine geeignete Struktur und einen
umsetzbaren Zeitplan zu erarbeiten, schlägt die Verwaltung vor, eine
Projektgruppe zu bilden, welche aus Mitgliedern der Produkte der
Schulverwaltung, der Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und
Kindertagespflege/Qualitätsentwicklung und der Jugendhilfe-/Sozialplanung
besteht. Federführend wird es hier eine Projektleitung und eine
Geschäftsführung geben.
Mit Blick auf die Herausforderungen des anstehenden
Rechtsanspruches, vor allem hinsichtlich der Sicherung und Umsetzung desselben,
besteht die Notwendigkeit, einen ganzheitlichen Qualitätsdialog anzustoßen, der
alle beteiligten Akteure zusammenbringt und alle Kräfte auf ein gemeinsames
Ziel ausrichtet. Für die Betreuungsangebote aller Grundschulen
in Rheine sollen Qualitätsstandards entwickelt, vereinheitlicht, stetig
überprüft und weiterentwickelt werden. Der Schulausschuss forderte im Rahmen
jüngsten Trägervergaben OGS bereits zu Beginn des Jahres 2022 die Initiierung
eines strukturierten Qualitätsdialogs in diesem Bereich.
Die Umsetzung des Rechtsanspruches OGS tangiert
mehrere Aufgabenfelder. Zum einen sind hier die Verwaltung OGS sowie die
inhaltliche Gestaltung bezüglich der Bau- und Ausstattungsmerkmale zu nennen,
welche bislang in Zuständigkeit der Schulverwaltung liegen. Die Berechnung der
Elternbeiträge für die Betreuung in den Grundschulen obliegt dem Produktbereich
Kindertagesbetreuung. Das weitere, neue Aufgabenfeld „Fachberatung ganztägige
Förderung von Grundschulkindern - Schwerpunkt Qualitätsdialog“ erfordert
pädagogische Kompetenz und muss noch geschaffen werden. Diese neu zu schaffende
Stelle wird als Schnittstelle zwischen den Produkten Schulverwaltung und
Kindertagesbetreuung sowie den Trägern der OGS-Betreuung dargestellt. Über die
personellen und finanziellen Ressourcen wird im Rahmen der Haushalts- und
Stellenplanberatungen 2024 f. beraten und entschieden werden müssen.
Perspektivisch wird das Aufgabenfeld ganztägige Förderung von Kindern im Grundschulalter und Qualitätsdialog in der Jugendhilfe abgebildet und gehört somit in den Zuständigkeitsbereich des Jugendhilfeausschusses. Die Verwaltung wird dazu die notwendigen organisatorischen und personellen Anpassungen vorbereiten und umsetzen. Die neu eingerichtete, fach- und sonderbereichsübergreifende Projektgruppe ist der erste Schritt dazu. Die Projektgruppe wird unterstützt durch eine Steuerungsgruppe, bestehend aus dem zuständigen Beigeordneten, der Fachbereichsleitung Schule und operativen Leitung des Jugendamtes sowie dem Controlling.
Sowohl der Schulausschuss als auch der Jugendhilfeausschuss werden über die
weiteren Planungs- und Umsetzungsschritte informiert.
Neben den oben
beschriebenen weiteren Verfahrensschritten folgende Anmerkung:
Die kommunalen Spitzenverbände formulieren gegenüber der Landes- und Bundesregierung deutliche Kritik bezüglich des Umsetzungsdatums des Rechtsanspruches. Zurzeit sind weder die räumlichen noch die personellen Rahmenbedingungen beschrieben. Auch noch völlig unklar ist, wie diese zusätzliche Aufgabe seitens der Kommune geschultert werden soll.
Die Verwaltung schließt sich dieser Kritik an. Exemplarisch wird auf die Pressemitteilung des Städte- und Gemeindebundes NRW vom 3. März 2023 verwiesen (Anlage).