Beschlussvorschlag/Empfehlung:
Der Rat der Stadt Rheine beauftragt die Verwaltung mit dem Abschluss einer öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde Neuenkirchen.
Begründung:
Die Feuerwehr
Rheine unterhält eine Sondereinsatzgruppe (SEG) „Wasserrettung“, bestehend aus
einer Bootsgruppe und einer Tauchergruppe, um bei Unglücksfällen an stehenden
oder fließenden Gewässern den rechtlichen Grundlagen des Gesetzes über den
Brandschutz, die Hilfeleistung und den Katastrophenschutz (BHKG) entsprechend
reagieren zu können. Die Einheit umfasst hierfür speziell qualifizierte und
sich ständig fortbildende ehren- und hauptamtliche Mitglieder der Feuerwehr
Rheine. Zudem hält die Stadt Rheine hierzu eine umfangreiche Ausrüstung zur
Wasserrettung bzw. -bergung vor, die den Notwendigkeiten des Einsatzspektrums
entspricht. Die sich aus dieser Vorhaltung ergebenden, einsatzunabhängigen
Kosten (gegenwärtig 0,23 €/Einwohner Kreis Steinfurt) hat die Stadt Rheine
bisher alleine getragen, obwohl die SEG „Wasserrettung“ nicht nur auf dem
eigenen Stadtgebiet, sondern auch für andere Städte und Gemeinden des Kreises
Steinfurt tätig ist. Hierzu haben die Feuerwehren dieser Kommunen in ihren jeweiligen
Alarm- und Ausrückeordnungen entsprechende Regelungen zur Anforderung der SEG
der Feuerwehr der Stadt Rheine hinterlegt.
Es ist nun
beabsichtigt, mit den entsprechenden Kommunen jeweils einzelne
öffentlich-rechtliche Vereinbarungen zu schließen, mit denen sie an der
Bereitstellung der Ressourcen der Feuerwehr der Stadt Rheine für die Einsätze
auf ihren jeweiligen Stadt- und Gemeindegebieten beteiligt werden.
Die Wirksamkeit
jeder öffentlich-rechtlichen Vereinbarung bedarf hierzu der Genehmigung des
Landrats des Kreises Steinfurt.
Die vorliegende
öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit der Gemeinde
Neuenkirchen dient insofern als Mustervorlage für die Vereinbarungen mit
weiteren Kommunen des Kreises Steinfurt.
Anmerkung:
Gemäß § 6 der
öffentlich-rechtlichen Vereinbarung verpflichtet sich die Gemeinde
Neuenkirchen, aufgrund ihrer Einwohnerzahl (14.318), sich mit 3.293,14 € an den
Vorhaltekosten für die Wasserrettung zu beteiligen.
Anlagen:
Anlage 1: Entwurf öffentlich-rechtliche Vereinbarung zur Wasserrettung mit Neuenkirchen
Anlage 2: Tabellarische Aufstellung der Vorhaltekosten für die Wasserrettung